Kastrationspflicht für Katzen verschärfen!

Kastrationspflicht für Katzen verschärfen!
Warum ist diese Petition wichtig?

Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung BGBl. II – Nr. 486/2004 Anlage 1, 2.10
Mindestanforderung für die Haltung von Katzen
der aktuelle Gesetzestext lautet:
"Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden."
Das Gesetz ist zu lasch und zu ungenau formuliert und genau die vorhandenen Schlupflöcher bringen leider erhebliche Probleme bei der Kontrolle und Exekution mit sich.
So ist die Kastrationspflicht aktuell praktisch aufgehoben:
Derzeit kann jeder Katzenbesitzer eine "Zucht" anmelden - auch mit Freigängern!
Es gibt keinerlei Kontrolle bzgl. Anzahl der „Zuchttiere“, Untersuchungen vor der Verpaarung, geschweige denn detaillierte Regelungen bzgl. Abgabe der Jungtiere.
Die „Zucht“katzen können sich auch ganz legal mit Streunern verpaaren und Junge zeugen. Viele der „Zucht“katzen werfen auch nicht im wohlbehütetem zu Hause sondern irgendwo in einen Holzstoß. Die Jungen haben somit kaum bis keinen Kontakt zum Menschen und verwildern und bilden so wieder neue Streunerpopulationen.
Diese und andere Lücken machen unsere Arbeit der letzten 14 Jahre (!) zu NICHTE!
Wir erwarten daher eine Überarbeitung und Anpassung folgender Punkte im Gesetzestext:
Katze / Kater
Aktuell wird der Überbegriff "Katzen" verwendet. Manche Bezirkshauptmannschaften interpretieren den Gesetzestext allerdings so, dass nur weibliche Tiere kastriert werden müssen.
Mit der Änderung auf Katze UND Kater sollte für alle klar ist, dass es beide Geschlechter betrifft
regelmäßiger Zugang zum Freien
Katzen/Kater unkastriert in Wohnungen zu halten ist Tierquälerei und wenn sie entlaufen entstehen schnell neue Streunerpopulationen! Auch die Definition "regelmäßiger Zugang zum Freien" bringt erhebliche Schwierigkeiten bei der Kontrolle mit sich
Definition: Zucht
Strengere Auflagen für die Zucht, nur so kann diese unkontrollierte Vermehrung und Abgabe von Mix- und Halblanghaar-Kätzchen umgehend beendet werden. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument "Zuchtauflagen"
genaue Regelung für die Kastration
Kastrationsalter mit 5 Monaten (Kater und Katze), Kennzeichnung durch Chip und Tätowierung im Ohr, Freigang für Katze/Kater erst nach der Kastration
Meldepflicht für Streunerkatzen
Streunertiere müssen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gemeldet werden, damit diese veranlassen können, dass die Kastration durchgeführt wird
Detaillierte Vorschläge wurden bereits übermittelt und können auch unter www.kastrationspflicht.at (Download) eingesehen werden.
Hinter diesen Petition stehen:
Verein Streunerkatzen OÖ
Verein Katzenjammer
Katzenfreunde Salzburg
Katzenkastration Pinzgau
sowie die zahlreichen privaten Unterstützer dieser Petition