Liebe Unterstützer*innen,
ich möchte euch die Antwort nicht vorenthalten, so dass ihr Euch selbst ein Bild machen könnt.
Wir fordern:
1. Die zeitnahe Einberufung eines Runden Tisches mit allen Beteiligten.
Zu Forderung Nr. 1
Für die Einrichtung eines Runden Tisches müsste zunächst geklärt werden, welche Zielsetzung dieser erreichen könnte. Wenn es darum gehen soll, dem Moorhof einen Fortbestand zu ermöglichen, fehlt es der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft an bisher ungenutzten Möglichkeiten einen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten.
2. Dass die seit 2020 zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) das Verfahren für Entscheidungsfindung der damals zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) auf der Grundlage des Grundstückverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Reichssiedlungsgesetz sorgfältig prüft.
Zu Forderung Nr. 2
Diese Prüfung ist bereits in der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens erfolgt. Dabei hatte sich herausgestellt, dass eine Beteiligung der Landwirtschaftskammer Hamburg gemäß § 19 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) versäumt worden war. Diese wurde im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nachgeholt. Die Landwirtschaftskammer Hamburg ist ebenfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkauf zu genehmigen ist.
3. Dass in diesem Prüfverfahren das bisher seitens der damals zuständigen BWVI nicht berücksichtigte Konzept des Vollerwerbslandwirtes Hauke Jaacks für die Zukunft des Moorhofes sowie die Bedarfe der Region Hamburg-Rissen einschließlich der Belange des Naturschutzes im Klövensteen zugrunde gelegt werden.
Zu Forderung Nr. 3
Ein solches Konzept wurde der FHH nicht vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung des GrdstVG würde dieses Konzept auch keine entscheidungserhebliche Unterlage darstellen. Das GrdstVG ist ein Gesetz, das ausschließlich dem Schutz der Agrarstruktur dient. Es bietet keine Grundlage für Erwägungen und Entscheidungen zu Gunsten anderer regionaler Belange inklusive des Naturschutzes. Diese Belange werden über das Umwelt- und das Baurecht geschützt.
4.Dass die BUKEA als jetzt zuständige Behörde das Verfahren des Flächenverkaufes des Moorhofes sorgfältig auf Verfahrensfehler und Versäumnisse prüft.
Zu Forderung Nr. 4
Siehe Anmerkungen zu Forderung 2.
5. Ein transparentes Verfahren, damit für die Beteiligten sowie die betroffene Region Hamburg-Rissen eine tragfähige, sozial verträgliche sowie umweltschützende Lösung gefunden werden kann, die für die kommenden Jahre Bestand hat.
Zu Forderung Nr. 5
Dieses Verfahren – soweit dies durch die entsprechenden Rechtsgrundlagen möglich ist – wurde bereits in einen langjährigen Prozess inklusive eines Runden Tisches in Form der Bauleitplanung für die Sülldorf-Rissener Feldmark vom zuständigen Bezirksamt Altona durchgeführt und abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Planverfahren und Agrarflächenmanagement