

Frau Hendricks-verbieten Sie die Jagd auf alle Rote-Liste-Arten


Frau Hendricks-verbieten Sie die Jagd auf alle Rote-Liste-Arten
Das Problem
Das Bundesjagdgesetz steht in deutlichem Widerspruch zu internationalen und nationalen Bemühungen um den Erhalt der biologischen Artenvielfalt.
Während geschützte und gefährdete Arten vor dem "normalen" Bürger oder bei Eingriffen in den Naturhaushalt einen weitreichenden Schutz genießen, dürfen Jäger diese z. T. bejagen.
Bitte unterschreiben Sie die Petition-fordern Sie das Verbot der Jagd AUF ALLE Rote Listen Arten!
Hintergrund:
Während geschützte und gefährdete Arten vor dem "normalen" Bürger oder bei Eingriffen in den Naturhaushalt einen weitreichenden Schutz genießen, dürfen Jäger diese z. T. bejagen. Eine tabellarische Gegenüberstellung (PDF, 400 KB) zwischen „Jagdstrecken“ und artenschutzrechtlichen
Bestimmungen bzw. der Gefährdung der Vögel und Säugetiere Deutschlands verdeutlicht diese Widersprüche.http://www.vier-pfoten.de/files/Germany/Wildtiere/PDFs/Jagdtabelle.pdf
So werden zum Beispiel in Übereinstimmung mit geltendem Recht Feldhasen bejagt. Die Bestände des Feldhasen sind in den vergangenen Jahrzehnten u. a. als Folge der Intensivierung in der Landwirtschaft dramatisch zurück gegangen, aktuell erholen sie sich regional leicht. Der Feldhase gilt bundesweit als "gefährdet“ und fällt unter Anhang III der Berner Konvention. Tiere des Anhangs III der Berner Konvention dürfen nur in dem Umfang bejagt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet. Als bundesweit "gefährdete" Art dürfte der Hase somit nicht bejagt werden.
Dennoch wurden 2003 in Deutschland 568.548 Hasen durch Jäger getötet.
Weitere erhebliche Widersprüche ergeben sich bei der Bejagung von Wildenten und –gänsen sowie bei Beutegreifern. Die "Jagdstrecken" von Wildenten und –gänsen werden nicht nach Arten getrennt aufgelistet, da Jäger die einzelnen Arten zumeist nicht unterscheiden können, sondern für die ganze Gattung angegeben. Selbst stark gefährdete oder geschützte Arten dürfen bejagt werden, wie Spießente oder Knäkente.
http://www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/jagd-in-deutschland/jagd-und-artenschutz/
In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa vier Millionen Vögel im Rahmen der Jagdausübung getötet. Diese Zahl weist Wildtierschutz Deutschland e.V. für das Jagdjahr 2010/2011 aus. Tauben, Rabenvögel und Enten machen dabei den weitaus größten Anteil aus.
Während eine vom Deutschen Jagdschutzverband veröffentlichte Jagdstrecke lediglich gemeldete Abschüsse von Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben, darüber hinaus selten gewordenen Rebhühnern und Waldschnepfen ausweist (insgesamt 1.516.446 Vögel), umfassen die Zahlen von Wildtierschutz Deutschland auch die hohe Dunkelziffer verendeter und nicht gemeldeter Tiere sowie nicht zentral erfasste Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher und geschützte Arten wie Dohle und Saatkrähe, darüber hinaus Kormoran, Reiher, Schwäne und andere.
Nach Untersuchungen in Skandinavien muss man annehmen, dass auf je zwei erlegte Wildgänse eine weitere entfällt, die ebenfalls von Schroten getroffen, aber nicht sofort getötet wurde. Dänische Biologen nehmen nach Auswertung umfangreichen Untersuchungsmaterials an, dass die Zahl der mit Schrot beschossenen und verletzten Vögel die Zahl der erlegten sogar übertrifft. Sehr viele Greifvögel verenden aufgrund einer Bleivergiftung, weil sie zuvor entsprechend kontaminiertes Wildfleisch zu sich genommen haben.
Der bundesweit tätige Verein geht von jährlich etwa 924.000 getöteten Rabenvögeln aus – nach offiziellen Angaben der zuständigen Ministerien werden zur Streckenstatistik allein aus Nordrhein-Westfalen 160.000 und aus Niedersachsen 150.000 dieser intelligenten und anmutigen Tiere gemeldet. Rabenvögel sind eigentlich gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die Länder haben wohl auf entsprechenden Druck aus Reihen der Agrar- und der Jagdlobby Ausnahmen erlassen. Man geht davon aus, dass durch diese Vögel u.a. erhebliche Schäden in der hoch subventionierten Landwirtschaft verursacht werden – diese werden allerdings nirgendwo zentral erfasst.
Obwohl es schon lange Belege dafür gibt, dass der Kormoran einerseits nicht Ursache für den Rückgang bestimmter Fischbestände ist und andererseits die Bejagung dieses ebenfalls durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Zugvogels sogar kontraproduktiv ist, setzen viele Bundesländer weiterhin auf seine Verfolgung – z.B. in Rheinland-Pfalz mit dem Ergebnis, dass nach einer Jagdsaison mehr Tiere gezählt wurden, als zuvor. Freigewordene Reviere sind durch Zuzug unverzüglich neu besetzt worden und ganze Kolonien haben sich neue bisher ungestörte Plätze an kleineren Flüssen gesucht.
-Wir fordern, dass die Jagd auf Rote Liste Arten völlig zu unterbleiben hat. Großtrappe, Greifvögel, Wildkatze, Wolf, Feldhase , Fischotter und andere haben nichts im Jagdgesetz zu suchen.
-Wir fordern die vollständige Einstellung der Jagd auf Federwild, Zug- und Singvögel und andere Vogelarten. Sie ist ökologisch überflüssig, ökonomisch unbedeutend und aus der Sicht des Tierschutzes häufig nicht vertretbar. Ein weiterer tierschutzrechtlicher Aspekt wäre, dass sich die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten erübrigen würde.
-Wir fordern härtere Gesetze gegen WILDERER, Aufklärung der Luchs Morde in Bayern.
-Wir fordern Tierquälerei als schweres Verbrechen einzustufen.
Weitere Informationen:
Bundesjagdgesetz
§ 2 Tierarten
(1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:1.
Haarwild:
Wisent (Bison bonasus L.),
Elchwild (Alces alces L.),
Rotwild (Cervus elaphus L.),
Damwild (Dama dama L.),
Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
Rehwild (Capreolus capreolus L.),
Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
Steinwild (Capra ibex L.),
Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
Schwarzwild (Sus scrofa L.),
Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
Schneehase (Lepus timidus L.),
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
Murmeltier (Marmota marmota L.),
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
Luchs (Lynx lynx L.),
Fuchs (Vulpes vulpes L.),
Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
Baummarder (Martes martes L.),
Iltis (Mustela putorius L.),
Hermelin (Mustela erminea L.),
Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
Dachs (Meles meles L.),
Fischotter (Lutra lutra L.),
Seehund (Phoca vitulina L.);
2.
Federwild:
Rebhuhn (Perdix perdix L.),
Fasan (Phasianus colchicus L.),
Wachtel (Coturnix coturnix L.),
Auerwild (Tetrao urogallus L.),
Birkwild (Lyrurus tetrix L.),
Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus),
Haselwild (Tetrastes bonasia L.),
Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN),
Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.),
Wildtauben (Columbidae),
Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.),
Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI),
Wildenten (Anatinae),
Säger (Gattung Mergus L.),
Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.),
Bläßhuhn (Fulica atra L.),
Möwen (Laridae),
Haubentaucher (Podiceps cristatus L.),
Großtrappe (Otis tarda L.),
Graureiher (Ardea cinerea L.),
Greife (Accipitridae),
Falken (Falconidae),
Kolkrabe (Corvus corax L.).
(2) Die Länder können weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen.
(3) Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
(4) Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.
https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/04_Jagd/_texte/Aenderung_jagdrechtliche_Vorschriften.html
Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG). Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein bloßer Versuch der Tat sowie eine fahrlässige Tat sind nicht strafbar gemäß § 17. Die Tatbestände der Jagdwilderei (§ 292) sowie der Fischwilderei (§ 293) schützen nicht das Tier an sich, sondern das Recht des Jägers bzw. der sonst wie berechtigten Person das Tier zu jagen/fischen.
http://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/strafrecht.html
Unterstützen Sie das Krombacher Artenschutzprojekt
https://www.krombacher.de/artenschutz/?gclid=CJmt0KTCkM0CFdUW0wodeycCZA
Links:
http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2012/03/vier-millionen-vogel-opfer-der-jagd.html
http://www.helles-koepfchen.de/bedrohte-tiere-und-pflanzen.html
Bitte unterschreiben sie die Petition.
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Das Problem
Das Bundesjagdgesetz steht in deutlichem Widerspruch zu internationalen und nationalen Bemühungen um den Erhalt der biologischen Artenvielfalt.
Während geschützte und gefährdete Arten vor dem "normalen" Bürger oder bei Eingriffen in den Naturhaushalt einen weitreichenden Schutz genießen, dürfen Jäger diese z. T. bejagen.
Bitte unterschreiben Sie die Petition-fordern Sie das Verbot der Jagd AUF ALLE Rote Listen Arten!
Hintergrund:
Während geschützte und gefährdete Arten vor dem "normalen" Bürger oder bei Eingriffen in den Naturhaushalt einen weitreichenden Schutz genießen, dürfen Jäger diese z. T. bejagen. Eine tabellarische Gegenüberstellung (PDF, 400 KB) zwischen „Jagdstrecken“ und artenschutzrechtlichen
Bestimmungen bzw. der Gefährdung der Vögel und Säugetiere Deutschlands verdeutlicht diese Widersprüche.http://www.vier-pfoten.de/files/Germany/Wildtiere/PDFs/Jagdtabelle.pdf
So werden zum Beispiel in Übereinstimmung mit geltendem Recht Feldhasen bejagt. Die Bestände des Feldhasen sind in den vergangenen Jahrzehnten u. a. als Folge der Intensivierung in der Landwirtschaft dramatisch zurück gegangen, aktuell erholen sie sich regional leicht. Der Feldhase gilt bundesweit als "gefährdet“ und fällt unter Anhang III der Berner Konvention. Tiere des Anhangs III der Berner Konvention dürfen nur in dem Umfang bejagt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet. Als bundesweit "gefährdete" Art dürfte der Hase somit nicht bejagt werden.
Dennoch wurden 2003 in Deutschland 568.548 Hasen durch Jäger getötet.
Weitere erhebliche Widersprüche ergeben sich bei der Bejagung von Wildenten und –gänsen sowie bei Beutegreifern. Die "Jagdstrecken" von Wildenten und –gänsen werden nicht nach Arten getrennt aufgelistet, da Jäger die einzelnen Arten zumeist nicht unterscheiden können, sondern für die ganze Gattung angegeben. Selbst stark gefährdete oder geschützte Arten dürfen bejagt werden, wie Spießente oder Knäkente.
http://www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/jagd-in-deutschland/jagd-und-artenschutz/
In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa vier Millionen Vögel im Rahmen der Jagdausübung getötet. Diese Zahl weist Wildtierschutz Deutschland e.V. für das Jagdjahr 2010/2011 aus. Tauben, Rabenvögel und Enten machen dabei den weitaus größten Anteil aus.
Während eine vom Deutschen Jagdschutzverband veröffentlichte Jagdstrecke lediglich gemeldete Abschüsse von Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben, darüber hinaus selten gewordenen Rebhühnern und Waldschnepfen ausweist (insgesamt 1.516.446 Vögel), umfassen die Zahlen von Wildtierschutz Deutschland auch die hohe Dunkelziffer verendeter und nicht gemeldeter Tiere sowie nicht zentral erfasste Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher und geschützte Arten wie Dohle und Saatkrähe, darüber hinaus Kormoran, Reiher, Schwäne und andere.
Nach Untersuchungen in Skandinavien muss man annehmen, dass auf je zwei erlegte Wildgänse eine weitere entfällt, die ebenfalls von Schroten getroffen, aber nicht sofort getötet wurde. Dänische Biologen nehmen nach Auswertung umfangreichen Untersuchungsmaterials an, dass die Zahl der mit Schrot beschossenen und verletzten Vögel die Zahl der erlegten sogar übertrifft. Sehr viele Greifvögel verenden aufgrund einer Bleivergiftung, weil sie zuvor entsprechend kontaminiertes Wildfleisch zu sich genommen haben.
Der bundesweit tätige Verein geht von jährlich etwa 924.000 getöteten Rabenvögeln aus – nach offiziellen Angaben der zuständigen Ministerien werden zur Streckenstatistik allein aus Nordrhein-Westfalen 160.000 und aus Niedersachsen 150.000 dieser intelligenten und anmutigen Tiere gemeldet. Rabenvögel sind eigentlich gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die Länder haben wohl auf entsprechenden Druck aus Reihen der Agrar- und der Jagdlobby Ausnahmen erlassen. Man geht davon aus, dass durch diese Vögel u.a. erhebliche Schäden in der hoch subventionierten Landwirtschaft verursacht werden – diese werden allerdings nirgendwo zentral erfasst.
Obwohl es schon lange Belege dafür gibt, dass der Kormoran einerseits nicht Ursache für den Rückgang bestimmter Fischbestände ist und andererseits die Bejagung dieses ebenfalls durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Zugvogels sogar kontraproduktiv ist, setzen viele Bundesländer weiterhin auf seine Verfolgung – z.B. in Rheinland-Pfalz mit dem Ergebnis, dass nach einer Jagdsaison mehr Tiere gezählt wurden, als zuvor. Freigewordene Reviere sind durch Zuzug unverzüglich neu besetzt worden und ganze Kolonien haben sich neue bisher ungestörte Plätze an kleineren Flüssen gesucht.
-Wir fordern, dass die Jagd auf Rote Liste Arten völlig zu unterbleiben hat. Großtrappe, Greifvögel, Wildkatze, Wolf, Feldhase , Fischotter und andere haben nichts im Jagdgesetz zu suchen.
-Wir fordern die vollständige Einstellung der Jagd auf Federwild, Zug- und Singvögel und andere Vogelarten. Sie ist ökologisch überflüssig, ökonomisch unbedeutend und aus der Sicht des Tierschutzes häufig nicht vertretbar. Ein weiterer tierschutzrechtlicher Aspekt wäre, dass sich die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten erübrigen würde.
-Wir fordern härtere Gesetze gegen WILDERER, Aufklärung der Luchs Morde in Bayern.
-Wir fordern Tierquälerei als schweres Verbrechen einzustufen.
Weitere Informationen:
Bundesjagdgesetz
§ 2 Tierarten
(1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:1.
Haarwild:
Wisent (Bison bonasus L.),
Elchwild (Alces alces L.),
Rotwild (Cervus elaphus L.),
Damwild (Dama dama L.),
Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
Rehwild (Capreolus capreolus L.),
Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
Steinwild (Capra ibex L.),
Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
Schwarzwild (Sus scrofa L.),
Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
Schneehase (Lepus timidus L.),
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
Murmeltier (Marmota marmota L.),
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
Luchs (Lynx lynx L.),
Fuchs (Vulpes vulpes L.),
Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
Baummarder (Martes martes L.),
Iltis (Mustela putorius L.),
Hermelin (Mustela erminea L.),
Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
Dachs (Meles meles L.),
Fischotter (Lutra lutra L.),
Seehund (Phoca vitulina L.);
2.
Federwild:
Rebhuhn (Perdix perdix L.),
Fasan (Phasianus colchicus L.),
Wachtel (Coturnix coturnix L.),
Auerwild (Tetrao urogallus L.),
Birkwild (Lyrurus tetrix L.),
Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus),
Haselwild (Tetrastes bonasia L.),
Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN),
Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.),
Wildtauben (Columbidae),
Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.),
Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI),
Wildenten (Anatinae),
Säger (Gattung Mergus L.),
Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.),
Bläßhuhn (Fulica atra L.),
Möwen (Laridae),
Haubentaucher (Podiceps cristatus L.),
Großtrappe (Otis tarda L.),
Graureiher (Ardea cinerea L.),
Greife (Accipitridae),
Falken (Falconidae),
Kolkrabe (Corvus corax L.).
(2) Die Länder können weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen.
(3) Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
(4) Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.
https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/04_Jagd/_texte/Aenderung_jagdrechtliche_Vorschriften.html
Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG). Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein bloßer Versuch der Tat sowie eine fahrlässige Tat sind nicht strafbar gemäß § 17. Die Tatbestände der Jagdwilderei (§ 292) sowie der Fischwilderei (§ 293) schützen nicht das Tier an sich, sondern das Recht des Jägers bzw. der sonst wie berechtigten Person das Tier zu jagen/fischen.
http://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/strafrecht.html
Unterstützen Sie das Krombacher Artenschutzprojekt
https://www.krombacher.de/artenschutz/?gclid=CJmt0KTCkM0CFdUW0wodeycCZA
Links:
http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2012/03/vier-millionen-vogel-opfer-der-jagd.html
http://www.helles-koepfchen.de/bedrohte-tiere-und-pflanzen.html
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Petition am 5. Juni 2016 erstellt