Institution Kirche steht nicht über dem Grundgesetz - Menschenrechte für alle!


Institution Kirche steht nicht über dem Grundgesetz - Menschenrechte für alle!
Das Problem
Diskriminierung durch die Kirche stoppen - durch konsequente Trennung zwischen Staat und Kirche und konsequente Durchführung des Antidiskriminierungsgesetzes!
Die Institution Kirche ist in Deutschland getrennt vom Staat. Laut Art. 137 (vgl.: Art 137 WRV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ) besteht keine Staatskirche, und die jeweiligen Religionsgemeinschaften Deutschlands sind frei in ihrer Vereinigung, solange sie sich im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes aufhalten.
Das Grundgesetz Deutschlands gilt für alle Deutschen, egal welcher Religion. Einen Bezug auf Gott, wie er sich in der Präambel finden lässt, ist eigentlich nicht notwendig. 38,8% der deutschen Bevölkerung bezeichnet sich als konfessions- beziehungsweise religionslos. 27,2% gehören dem katholischen, 24,9% dem evangelischen und 5,7% dem muslimischen Glauben an. Ansonsten existieren in Deutschland noch einige andere Religionsgemeinschaften, jedoch weit weniger vertreten. (vgl.: Statistik Taschenhirn)
Die größte Glaubensgemeinschaft ist die der christlichen Kirchen. Natürlich lassen sich evangelische und katholische Glauben nicht über einen Kamm scheren, und es ist bekannt, dass die Evangelische Kirche Deutschlands weit progressiver ist als die katholische. Die meisten der später aufgeführten Vorwürfe befassen sich dementsprechend eher mit der katholischen Institution.
Deutschlands Demokratie lebt von den Grundrechten. Unsere Menschenrechte sind in GG Art 1 bis 19 festgelegt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jede*r hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit, Gleichberechtigung, Antidiskriminierung, Glauben, Kunst und Wissenschaft, Meinung, Schutz der Familie, Bildung, Versammlung, Vereinigung, Briefgeheimnis, Freizügigkeit, freie Berufswahl, Hausfrieden, Eigentum und Erbe, sowie Vergesellschaftung und den Schutz vor Auslieferung. Ebenfalls hat jede*r das Recht auf Asyl und Petitionen. (vgl.: GG Art. 1 bis 19)
Gleichzeitig wird in Art 18 auch beschrieben, ab wann die Grundrechte verwirkt sind: "Wer die Freiheit (...) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte." (vgl. GG Art. 18).
Seit dem Jahr 2013 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um den Schutz der Freiheit der Bürger*innen besser gewährleisten zu können.
Die Institution der (katholischen) Kirche, die ja bekanntlich keine Staatskirche ist, hebt sich gegen diese Grundrechte. Es gibt mehrere Kritikpunkte und Beispiele, die hier genannt werden.
(Die jeweiligen verlinkten Berichte sind Fallbeispiele.)
- Die Kirche ist undemokratisch.
- Die Kirche ist sexistisch und diskriminiert Frauen. (Sehr empfehlen kann ich hierzu das Buch "Es kann nur eine geben" von Carolin Kebekus.)
- Die Kirche soll sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vertuscht haben. (Sexueller Missbrauch verjährt nach 10, bei schlimmen Fällen nach 20 Jahren. Außerdem herrscht noch immer keine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch. Die Kirche muss ihre Daten offen legen und aktiv gegen Vertuschung ankämpfen, sowie aktiv und stärker gegen sexuellen Missbrauch.)
- Die Kirche diskriminiert queere Menschen. (Die Sexualmoral der Kirche ist überholt und verstaubt. Längst ist auch bekannt, dass die Übersetzungen der Bibel viel mehr Spielraum lassen, doch der Kirche scheint dies egal zu sein. Eine Kirche, die Liebe predigt, sollte Liebe nicht als Sünde darstellen.)
- Die Kirche diskriminiert Anders- und Nichtgläubige. Dazu gab es 2018 ein Grundsatzurteil, das dies verbat.
- Die Kirche diskriminiert Wiederverheiratete. Hier wurde vom EuGH ebenfalls ein Grundsatzurteil gefällt.
Kirche soll vom Staat getrennt sein, im Sinne einer staatskirchenlosen Regierung. Alle Institutionen, die sich in diesem Staat aufhalten, haben sich an die Gesetze des Staates zu halten, was in Deutschland unter anderem das Grundgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz beinhaltet. Institutionen, welche sich über diese Gesetze stellen, müssen geahndet werden. (Man stelle sich vor, Siemens oder SAP würden so offen diskriminieren wie die Kirche. Der Aufschrei wäre groß, die Konsequenzen fatal.)
Es ist lobenswert, dass immer mehr Bistümer und andere kirchliche Organisationen innerkirchliche Anpassungen tätigen. Auch soll an dieser Stelle die Organisation Maria 2.0 nicht vergessen werden, die gegen den kirchlichen Sexismus kämpft!
Wichtig ist jedoch, dass sich die Kirche als Gesamtheit, als Institution, in Deutschland an die Regeln und Gesetze hält.
- Ein erster Schritt wäre, die staatliche Unterstützung der Kirche, in Form von Kirchensteuern o.ä., auszusetzen. Wie in jedem Verein können die Mitglieder gerne zahlen. Das Kirchensteuerprivileg widersprecht der grundsätzlichen Trennung zwischen Kirche und Staat.
- Ein weiterer Schritt wäre die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts deutschlandweit. Die Möglichkeit des Religionsunterrichts sollte jedoch nicht genommen werden. Es ist wichtig, in Schulen über Religion aufzuklären. Jedoch lassen sich mit Ethik mehrere Religionsgemeinschaften gemeinsam unterrichten, sowie Moral auch ohne göttliche Macht definieren und erklären.
- Die Kirche ist teilweise nach wie vor steuerbefreit. Wie alle Institutionen in Deutschland soll sie Steuern zahlen!
- Staat subventioniert die Kirche noch immer, trotz beziehungsweise als Entschädigung Trennung. Dafür wird in der Regel der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 verantwortlich gemacht. "Das bedeutet: Seit einhundert Jahren müssten sich die Länder eigentlich mit den Bistümern und Diözesen über eine Zahlung einigen, die den jährlichen Scheck obsolet macht. Stattdessen zahlen sie munter weiter. „Ablösen heißt nicht einfach einstellen, sondern meint da einvernehmliches Ermitteln einer Endsumme“; warnt Axel von Campenhausen, der ehemalige Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)." (vgl.: Staatliche Kirchenfinanzierung: Vater Staat und Mutter Kirche - taz.de) Die Subventionierung/Entschädigung der Kirche durch den Staat muss gestoppt werden.
- Die Verbrechen der Kirche, wenn auf deutschem Boden begangen, auch vor deutschen oder europäischen Gerichten verurteilen.
- ...
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und auch die Kirche sollte sie nicht antasten dürfen.
Gerne würde ich diese Petition an die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, sowie den Bundestag, in der Hoffnung, dass das Antidiskriminierungsgesetz auch in Bezug auf die Kirche Gehör findet, und die deutsche Regierung eventuell einige Regelungen ändern kann.

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Das Problem
Diskriminierung durch die Kirche stoppen - durch konsequente Trennung zwischen Staat und Kirche und konsequente Durchführung des Antidiskriminierungsgesetzes!
Die Institution Kirche ist in Deutschland getrennt vom Staat. Laut Art. 137 (vgl.: Art 137 WRV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ) besteht keine Staatskirche, und die jeweiligen Religionsgemeinschaften Deutschlands sind frei in ihrer Vereinigung, solange sie sich im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes aufhalten.
Das Grundgesetz Deutschlands gilt für alle Deutschen, egal welcher Religion. Einen Bezug auf Gott, wie er sich in der Präambel finden lässt, ist eigentlich nicht notwendig. 38,8% der deutschen Bevölkerung bezeichnet sich als konfessions- beziehungsweise religionslos. 27,2% gehören dem katholischen, 24,9% dem evangelischen und 5,7% dem muslimischen Glauben an. Ansonsten existieren in Deutschland noch einige andere Religionsgemeinschaften, jedoch weit weniger vertreten. (vgl.: Statistik Taschenhirn)
Die größte Glaubensgemeinschaft ist die der christlichen Kirchen. Natürlich lassen sich evangelische und katholische Glauben nicht über einen Kamm scheren, und es ist bekannt, dass die Evangelische Kirche Deutschlands weit progressiver ist als die katholische. Die meisten der später aufgeführten Vorwürfe befassen sich dementsprechend eher mit der katholischen Institution.
Deutschlands Demokratie lebt von den Grundrechten. Unsere Menschenrechte sind in GG Art 1 bis 19 festgelegt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jede*r hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit, Gleichberechtigung, Antidiskriminierung, Glauben, Kunst und Wissenschaft, Meinung, Schutz der Familie, Bildung, Versammlung, Vereinigung, Briefgeheimnis, Freizügigkeit, freie Berufswahl, Hausfrieden, Eigentum und Erbe, sowie Vergesellschaftung und den Schutz vor Auslieferung. Ebenfalls hat jede*r das Recht auf Asyl und Petitionen. (vgl.: GG Art. 1 bis 19)
Gleichzeitig wird in Art 18 auch beschrieben, ab wann die Grundrechte verwirkt sind: "Wer die Freiheit (...) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte." (vgl. GG Art. 18).
Seit dem Jahr 2013 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um den Schutz der Freiheit der Bürger*innen besser gewährleisten zu können.
Die Institution der (katholischen) Kirche, die ja bekanntlich keine Staatskirche ist, hebt sich gegen diese Grundrechte. Es gibt mehrere Kritikpunkte und Beispiele, die hier genannt werden.
(Die jeweiligen verlinkten Berichte sind Fallbeispiele.)
- Die Kirche ist undemokratisch.
- Die Kirche ist sexistisch und diskriminiert Frauen. (Sehr empfehlen kann ich hierzu das Buch "Es kann nur eine geben" von Carolin Kebekus.)
- Die Kirche soll sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vertuscht haben. (Sexueller Missbrauch verjährt nach 10, bei schlimmen Fällen nach 20 Jahren. Außerdem herrscht noch immer keine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch. Die Kirche muss ihre Daten offen legen und aktiv gegen Vertuschung ankämpfen, sowie aktiv und stärker gegen sexuellen Missbrauch.)
- Die Kirche diskriminiert queere Menschen. (Die Sexualmoral der Kirche ist überholt und verstaubt. Längst ist auch bekannt, dass die Übersetzungen der Bibel viel mehr Spielraum lassen, doch der Kirche scheint dies egal zu sein. Eine Kirche, die Liebe predigt, sollte Liebe nicht als Sünde darstellen.)
- Die Kirche diskriminiert Anders- und Nichtgläubige. Dazu gab es 2018 ein Grundsatzurteil, das dies verbat.
- Die Kirche diskriminiert Wiederverheiratete. Hier wurde vom EuGH ebenfalls ein Grundsatzurteil gefällt.
Kirche soll vom Staat getrennt sein, im Sinne einer staatskirchenlosen Regierung. Alle Institutionen, die sich in diesem Staat aufhalten, haben sich an die Gesetze des Staates zu halten, was in Deutschland unter anderem das Grundgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz beinhaltet. Institutionen, welche sich über diese Gesetze stellen, müssen geahndet werden. (Man stelle sich vor, Siemens oder SAP würden so offen diskriminieren wie die Kirche. Der Aufschrei wäre groß, die Konsequenzen fatal.)
Es ist lobenswert, dass immer mehr Bistümer und andere kirchliche Organisationen innerkirchliche Anpassungen tätigen. Auch soll an dieser Stelle die Organisation Maria 2.0 nicht vergessen werden, die gegen den kirchlichen Sexismus kämpft!
Wichtig ist jedoch, dass sich die Kirche als Gesamtheit, als Institution, in Deutschland an die Regeln und Gesetze hält.
- Ein erster Schritt wäre, die staatliche Unterstützung der Kirche, in Form von Kirchensteuern o.ä., auszusetzen. Wie in jedem Verein können die Mitglieder gerne zahlen. Das Kirchensteuerprivileg widersprecht der grundsätzlichen Trennung zwischen Kirche und Staat.
- Ein weiterer Schritt wäre die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts deutschlandweit. Die Möglichkeit des Religionsunterrichts sollte jedoch nicht genommen werden. Es ist wichtig, in Schulen über Religion aufzuklären. Jedoch lassen sich mit Ethik mehrere Religionsgemeinschaften gemeinsam unterrichten, sowie Moral auch ohne göttliche Macht definieren und erklären.
- Die Kirche ist teilweise nach wie vor steuerbefreit. Wie alle Institutionen in Deutschland soll sie Steuern zahlen!
- Staat subventioniert die Kirche noch immer, trotz beziehungsweise als Entschädigung Trennung. Dafür wird in der Regel der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 verantwortlich gemacht. "Das bedeutet: Seit einhundert Jahren müssten sich die Länder eigentlich mit den Bistümern und Diözesen über eine Zahlung einigen, die den jährlichen Scheck obsolet macht. Stattdessen zahlen sie munter weiter. „Ablösen heißt nicht einfach einstellen, sondern meint da einvernehmliches Ermitteln einer Endsumme“; warnt Axel von Campenhausen, der ehemalige Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)." (vgl.: Staatliche Kirchenfinanzierung: Vater Staat und Mutter Kirche - taz.de) Die Subventionierung/Entschädigung der Kirche durch den Staat muss gestoppt werden.
- Die Verbrechen der Kirche, wenn auf deutschem Boden begangen, auch vor deutschen oder europäischen Gerichten verurteilen.
- ...
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und auch die Kirche sollte sie nicht antasten dürfen.
Gerne würde ich diese Petition an die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, sowie den Bundestag, in der Hoffnung, dass das Antidiskriminierungsgesetz auch in Bezug auf die Kirche Gehör findet, und die deutsche Regierung eventuell einige Regelungen ändern kann.

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Petition am 20. Juni 2022 erstellt