Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Das Problem

Diese Petition ist an alle gerichtet die auf Sylt leben.
Mehr Informationen zu dem Thema findet Ihr auch: HIER auf der eigens zu diesem Zweck erstellten Webseite.

Das Thema ruht bei der Gemeinde Sylt. Dennoch sind weitere Straßen und damit Anlieger der Zwangsabgabe über eine Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) betroffen, denn die Gemeinde
beschließt weiter Sanierungen.

Zurzeit die Breslauer-, sowie die Königsbergerstraße und den
Kiarwai. Die Gemeindestraßen sind in den Jahren so verfallen, dass jeder Anlieger die Situation vor der Tür selbst bewerten kann, ob er den gut gemeinten Rat der Gemeinde folgen muss und Rücklagen für die Gemeindestraße vor der Haustür treffen muss.

- Das Geld müsst ihr euch halt verdienen. –

Die Gemeindeverwaltung, sowie unsere Gemeindevertreter stehen vor der Frage: „Woher nehmen wir das Geld für unsere verkommene Verkehrsinfrastruktur?“

Die Initiative von S. Andersen und T. Uekermann wird sachkundig begleitet von Dr. Henning Höppner. Wir konnten nachweisen, dass Gelder zum Straßenbau, (Zuschüsse des Landes im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA), seit 2021 nach § 10 Finanzausgleichsgesetz
FAG zweckgebunden im Haushalt der Gemeinde zur Entlastung der Anlieger zur Verfügung stehen. Wir wissen, dass die Gemeinden der Insel zu den finanzstärksten des Landes gehören.

Der Kommunale Finanzausgleich (KA) 2024 zeigt die Steuerkraftmesszahl pro Einwohner auf: 

Dieser beträgt in der Gemeinde Sylt: 3.006.32 € pro Einwohner. Einwohnerzahl: 13924.

K.A.: Stadt Husum: 1348,00 € pro Einwohner. Einwohnerzahl: 23735.
(Die Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen wurde rückwirkend zum 31.12.2019 durch einen Beschluss des Stadtverordnetenkollegiums vom 15.12.2022 aufgehoben. Das bedeutet, dass künftig keine weiteren Abrechnungen und Bescheide zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen mehr erfolgen.)

Die Stadt Husum hat die SAB abgeschafft, wie über 88% der Gemeinden im Land S/H.
Es gibt nur wenige Gemeinden im Land, die vergleichsweise mit einer solch starken Finanzkraft ausgestattet ist, wie die Gemeinde Sylt.
Daher ist es der Gemeinde durchaus möglich, ihre Bürger zu entlasten und die SAB abzuschaffen.

Bedenken sollten die Gemeindevertreter: „Woher nimmt der Bürger sein Geld?“ 
Die Gemeinde etikettiert in jüngster Vergangenheit immer wieder ihre geringer werdende Finanzkraft. Sie vergisst dabei, dass die Situation ihrer Bürger ebenso zu bewerten gilt.
(Allein der Blick auf den Nahrungsmitteleinkauf: ARD, 18.07.2024 „Wirtschaft vor Acht“: Die Nahrungsmittelinflation ist um 32% seit dem Jahr 2020 bis 2024 gestiegen. 100.-€ im Jahr 2020 entsprechen 132.-€ im Jahr 2024.)
Die Gemeinde hat die grundeigenen Immobilien der Gemeinde in das Kommunale-Liegenschafts-Management (KLM) ausgegliedert. In ihren Verträgen, als Erbbaurechtsgeber mit Gemeindebürgern als Erbbaurechtsnehmer, hat die KLM festgesetzt, dass die SAB zu Lasten des
Erbbaurechtsgebers, also der KLM gehen. Wir klagen hier das Ungleichverhältnis gegenüber anderen Gemeindebürgern an. Warum werden in unserer Gemeinde die Bürger unterschiedlich
bewertet und gegenüber anderen finanziell bessergestellt? Zumal die gemeindeeigene Satzung SAB unter §4 eine klare Aussage feststellt.

Weiterhin beklagen wir, dass Straßen als Reparaturen zu Lasten der Gemeinde vorgenommen worden sind, (z.B.Eibenweg), die nach denselben Tief- und Bauaufwendungen einer Straßensanierung vorgenommen wurden. Das heißt: Hier hat die Allgemeinheit die Kosten
übernommen. Auch hier die Frage: Warum werden die Bürger in der Gemeinde Sylt unterschiedlich bewertet? Wie begründet die Gemeinde, dass bei Straßensanierungen Bürger zu Zahlungen gezwungen werden, während andere Bürger freigestellt werden?

Die Bürger haben mit der Bewertung ihrer Gemeinde ein Verständnisproblem anhand vielfältiger Argumente. Den betroffenen Bürgern wird die handwerkliche Umsetzung der Straßensanierungen transparent veranschaulicht. Die finanzielle Forderung aber wird nicht
begründet und schon gar nicht diskutiert in den Gremien, obwohl die Beschlussvorlage der Verwaltung die Ungerechtigkeit klar aufgezeigt hat und die Interessengemeinschaft, sowie die Bürger ihre bürgerlichen Vertreter dazu aufgefordert haben, auch die finanziellen Auswirkungen
für die Anlieger in Bewertung und Diskussion zu bringen. Denn das ist es, wofür sich die Bürger interessierten! Hier wollen die Bürger ihre Interessen vertreten haben! (zuletzt B.- Planungsausschuss, 11.06.24).

Die Gemeinde wird wissen, dass die Bürger versuchen werden, ihr Recht einzuklagen. Da wird es einige geben. Die Anlieger des Kairem Ingiwai sind hier bereits entschlossen. Die zu erwartende Beschlussfassung einer Sanierung über die SAB der Breslauer – und Königsberger wird bei einem Zahlungsbescheid sicher ebenso eine Klage nach sich ziehen.
Mit guten Chancen.

Frage ist: Wo soll das hinführen?
Es darf niemand schlechter gestellt werden durch die Beschlüsse der Gemeinde!
Daher muss die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft werden!

Sönke Andersen & Torben Uekermann
„Initiatoren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“.

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Das Problem

Diese Petition ist an alle gerichtet die auf Sylt leben.
Mehr Informationen zu dem Thema findet Ihr auch: HIER auf der eigens zu diesem Zweck erstellten Webseite.

Das Thema ruht bei der Gemeinde Sylt. Dennoch sind weitere Straßen und damit Anlieger der Zwangsabgabe über eine Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) betroffen, denn die Gemeinde
beschließt weiter Sanierungen.

Zurzeit die Breslauer-, sowie die Königsbergerstraße und den
Kiarwai. Die Gemeindestraßen sind in den Jahren so verfallen, dass jeder Anlieger die Situation vor der Tür selbst bewerten kann, ob er den gut gemeinten Rat der Gemeinde folgen muss und Rücklagen für die Gemeindestraße vor der Haustür treffen muss.

- Das Geld müsst ihr euch halt verdienen. –

Die Gemeindeverwaltung, sowie unsere Gemeindevertreter stehen vor der Frage: „Woher nehmen wir das Geld für unsere verkommene Verkehrsinfrastruktur?“

Die Initiative von S. Andersen und T. Uekermann wird sachkundig begleitet von Dr. Henning Höppner. Wir konnten nachweisen, dass Gelder zum Straßenbau, (Zuschüsse des Landes im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA), seit 2021 nach § 10 Finanzausgleichsgesetz
FAG zweckgebunden im Haushalt der Gemeinde zur Entlastung der Anlieger zur Verfügung stehen. Wir wissen, dass die Gemeinden der Insel zu den finanzstärksten des Landes gehören.

Der Kommunale Finanzausgleich (KA) 2024 zeigt die Steuerkraftmesszahl pro Einwohner auf: 

Dieser beträgt in der Gemeinde Sylt: 3.006.32 € pro Einwohner. Einwohnerzahl: 13924.

K.A.: Stadt Husum: 1348,00 € pro Einwohner. Einwohnerzahl: 23735.
(Die Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen wurde rückwirkend zum 31.12.2019 durch einen Beschluss des Stadtverordnetenkollegiums vom 15.12.2022 aufgehoben. Das bedeutet, dass künftig keine weiteren Abrechnungen und Bescheide zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen mehr erfolgen.)

Die Stadt Husum hat die SAB abgeschafft, wie über 88% der Gemeinden im Land S/H.
Es gibt nur wenige Gemeinden im Land, die vergleichsweise mit einer solch starken Finanzkraft ausgestattet ist, wie die Gemeinde Sylt.
Daher ist es der Gemeinde durchaus möglich, ihre Bürger zu entlasten und die SAB abzuschaffen.

Bedenken sollten die Gemeindevertreter: „Woher nimmt der Bürger sein Geld?“ 
Die Gemeinde etikettiert in jüngster Vergangenheit immer wieder ihre geringer werdende Finanzkraft. Sie vergisst dabei, dass die Situation ihrer Bürger ebenso zu bewerten gilt.
(Allein der Blick auf den Nahrungsmitteleinkauf: ARD, 18.07.2024 „Wirtschaft vor Acht“: Die Nahrungsmittelinflation ist um 32% seit dem Jahr 2020 bis 2024 gestiegen. 100.-€ im Jahr 2020 entsprechen 132.-€ im Jahr 2024.)
Die Gemeinde hat die grundeigenen Immobilien der Gemeinde in das Kommunale-Liegenschafts-Management (KLM) ausgegliedert. In ihren Verträgen, als Erbbaurechtsgeber mit Gemeindebürgern als Erbbaurechtsnehmer, hat die KLM festgesetzt, dass die SAB zu Lasten des
Erbbaurechtsgebers, also der KLM gehen. Wir klagen hier das Ungleichverhältnis gegenüber anderen Gemeindebürgern an. Warum werden in unserer Gemeinde die Bürger unterschiedlich
bewertet und gegenüber anderen finanziell bessergestellt? Zumal die gemeindeeigene Satzung SAB unter §4 eine klare Aussage feststellt.

Weiterhin beklagen wir, dass Straßen als Reparaturen zu Lasten der Gemeinde vorgenommen worden sind, (z.B.Eibenweg), die nach denselben Tief- und Bauaufwendungen einer Straßensanierung vorgenommen wurden. Das heißt: Hier hat die Allgemeinheit die Kosten
übernommen. Auch hier die Frage: Warum werden die Bürger in der Gemeinde Sylt unterschiedlich bewertet? Wie begründet die Gemeinde, dass bei Straßensanierungen Bürger zu Zahlungen gezwungen werden, während andere Bürger freigestellt werden?

Die Bürger haben mit der Bewertung ihrer Gemeinde ein Verständnisproblem anhand vielfältiger Argumente. Den betroffenen Bürgern wird die handwerkliche Umsetzung der Straßensanierungen transparent veranschaulicht. Die finanzielle Forderung aber wird nicht
begründet und schon gar nicht diskutiert in den Gremien, obwohl die Beschlussvorlage der Verwaltung die Ungerechtigkeit klar aufgezeigt hat und die Interessengemeinschaft, sowie die Bürger ihre bürgerlichen Vertreter dazu aufgefordert haben, auch die finanziellen Auswirkungen
für die Anlieger in Bewertung und Diskussion zu bringen. Denn das ist es, wofür sich die Bürger interessierten! Hier wollen die Bürger ihre Interessen vertreten haben! (zuletzt B.- Planungsausschuss, 11.06.24).

Die Gemeinde wird wissen, dass die Bürger versuchen werden, ihr Recht einzuklagen. Da wird es einige geben. Die Anlieger des Kairem Ingiwai sind hier bereits entschlossen. Die zu erwartende Beschlussfassung einer Sanierung über die SAB der Breslauer – und Königsberger wird bei einem Zahlungsbescheid sicher ebenso eine Klage nach sich ziehen.
Mit guten Chancen.

Frage ist: Wo soll das hinführen?
Es darf niemand schlechter gestellt werden durch die Beschlüsse der Gemeinde!
Daher muss die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft werden!

Sönke Andersen & Torben Uekermann
„Initiatoren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“.

Die Entscheidungsträger*innen

Gemeinde Sylt
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Petition am 30. Juli 2024 erstellt