
https://www.krefeld.de/de/presse/amtsblatt/
Wenn es trotz aktueller Corona Regeln, stattfinden sollte, wenn möglich zahlreich erscheinen.
Wir glauben, aber dass es verschoben werden muss, da es auch eine öffentliche Veranstaltung ist.
Wir werden euch informieren.
Vielen Dank schonmal vorab für die zahlreichen Unterschriften, gerne dürft ihr die Petition weiterhin teilen.
Gruss
Eure BIENE
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER
ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNG
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Elfrather See, Asberger Straße
und Parkstraße durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 836
– östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße – aufzustellen.
Ziel ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung einer gewerblichen Surfsportanlage und eines Campingplatzes zu
schaffen. Die wichtige Freizeitfunktion des Erholungs- und Sportparks Elfrather See soll damit weiterentwickelt und ausgebaut
werden.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr
ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt
am Donnerstag, dem 12.11.2020, um 18.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle des Berufskollegs Uerdingen
(Uerdinger Halle), Alte Krefelder Straße 93, 47829 Krefeld,
durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.
Der v. g. Veranstaltungsort ist durch die Straßenbahnlinie 043
und die Buslinie 927 (Haltestelle Oldenburger Weg) erreichbar.
Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. Am
Eingang des Veranstaltungsraums werden sowohl die persönlichen Daten auf einer Namensliste zur evtl. Nachverfolgung von
Infektionsketten vermerkt als auch Handdesinfektionsmittel zur
Verfügung gestellt. Der Mindestabstand von 1,50 m wird im Veranstaltungsraum durch entsprechende Abstände zwischen den
Sitzplätzen gewahrt. Den Besuchern werden Sitzplätze fest zugewiesen. Die am Eingang erfassten persönlichen Daten werden
nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.
An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Planentwurf sowie die wesentlichen Ziele der Planung sind auch
im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren abrufbar.
Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche beim Fachbereich
Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, eingereicht werden (E-Mail-Adresse: fb61@krefeld.de).
Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen
gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für
Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld“.