Immer gearbeitet – jetzt vom Jobcenter und Gerichten in den Ruin getrieben

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Billie Max und 13 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich habe fast mein ganzes Leben gearbeitet, Steuern gezahlt und dieses System mitfinanziert. Auch nach einem schweren Bandscheibenvorfall mit Notoperation habe ich mich zurückgekämpft – Umschulung zum Kaufmann, mehrere Anstellungen, zuletzt im Außendienst. Sozialleistungen nahm ich nur selten und kurz in Anspruch, zur Überbrückung zwischen zwei Jobs. Ich bin kein Bittsteller. Ich bin ein Bürger dieses Landes, der getan hat, was von ihm erwartet wurde.

Wie ich überhaupt in diese Lage gekommen bin – das Versagen beginnt nicht beim Jobcenter:

Im April 2024 erlitt ich einen erneuten Bandscheibenvorfall. Meine behandelnden Ärzte attestierten durchgehend Arbeitsunfähigkeit. Ein Reha-Entlassungsbericht bestätigte die fortbestehende Erkrankung ausdrücklich. Trotzdem stellte meine Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein – gestützt auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, das nach nur zwei Minuten persönlicher Untersuchung zu dem Ergebnis kam, ich sei „voll arbeitsfähig".

Gegen diesen Bescheid klage ich seit Oktober 2024. Das Sozialgericht hat seither nicht entschieden. Eineinhalb Jahre. Kein Termin. Kein Beschluss. Kein Geld. Weil die Justiz untätig blieb, musste ich überhaupt erst Bürgergeld beantragen – und geriet in die Mühlen des Jobcenters.

Worum es wirklich geht – und was die Verfassung dazu sagt:

Seit etwa 2019/2020 bin ich von meiner damaligen Partnerin getrennt. Wir wohnen weiterhin unter einem Dach – aus rein wirtschaftlichen Gründen. In Zeiten explodierender Mieten teilen wir uns die Kosten. Aber wir führen getrennte Kassen, haben keine gemeinsamen Konten, keine gegenseitigen Vollmachten, keine gemeinsamen Versicherungen. Wir sind eine Wohngemeinschaft aus wirtschaftlicher Vernunft. Nicht mehr und nicht weniger.

Das Jobcenter behauptet etwas anderes und verweigert mir seitdem jegliche Leistungen – ohne einen einzigen Beweis. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das zwei getrennten Menschen vorschreibt, wie sie zu wohnen haben. Es gibt kein Gesetz, das aus einer reinen Kostenteilung eine „Einstehensgemeinschaft" macht. Das Grundgesetz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Niemand – keine Behörde, kein Gericht – hat das Recht, einem Bürger vorzuschreiben, mit wem er zusammenwohnt und mit wem nicht.

Was dann geschah – das Versagen des Rechtsstaats im Einzelnen:

Das Jobcenter führte eine Scheinermittlung durch. Ein interner Aktenvermerk vom 19. Januar 2026 beweist: Der Hausbesuch diente nicht der Aufklärung, sondern ausschließlich dazu, „sich nicht dem Vorwurf fehlender Amtsermittlung auszusetzen". Die Entscheidung zur Ablehnung stand vorher fest. Die Beamten selbst sagten vor Ort: „Es hat sich wohl überschnitten, das kann ja mal passieren."
Das Protokoll dieses Hausbesuchs enthält nachweislich falsche Angaben. Meine ausziehbare Schlafcouch wurde als „nicht ausziehbar" bezeichnet. Mein Schreibtisch nehme „zwei Drittel der Raumbreite" ein – tatsächlich misst er 1,40 Meter bei 2,40 Metern. Meine Wohnung wurde als „augenscheinlich hochwertig eingerichtet" diffamiert. Fotos, die all das widerlegen, legte ich vor – sie wurden ignoriert.
Das Landessozialgericht verweigerte mir das rechtliche Gehör. In der mündlichen Verhandlung las ich den internen Vermerk zweimal wörtlich vor und befragte die Richterin dazu. Fünfzehn entlastende Aussagen aus dieser Verhandlung fehlen im Protokoll. Die Richterin erklärte auf meine Frage, warum meine Beweise nicht gewürdigt würden: „Die Gerichte sind überlastet und können nicht auf jeden Punkt eingehen." Auf ihre Frage nach Reha-Maßnahmen antwortete das Jobcenter: „Das gibt es nicht mehr." Auch das wurde nicht protokolliert.
Die Beweislast wurde umgekehrt. Nicht das Jobcenter musste beweisen, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe – ich sollte beweisen, dass ich in keiner lebe. Kein Gericht hat jemals positiv festgestellt, dass eine solche Gemeinschaft besteht. Trotzdem wurde ich behandelt, als sei es erwiesen.
Ein CDU-Abgeordneter bestätigte den Systemfehler. Auf meine Bitte um Hilfe antwortete MdL Christian Albrecht: „Mit einem Anwalt wäre das schnell geklärt." Das bedeutet im Umkehrschluss: Ich bin im Recht. Aber ich bekomme mein Recht nicht, weil ich arm bin und mir keinen Beistand leisten kann.
Die Staatsanwaltschaft Halle stellte meine Strafanzeige in eineinhalb Wochen ein – mit der Begründung, es habe „kein Vorsatz" vorgelegen. Dass ein schriftlicher Vermerk den Vorsatz dokumentiert, wurde nicht geprüft.
Das gesamte Ausmaß – was ich alles unternommen habe (und was nichts gebracht hat):

 
 
Datum
Schritt
Ergebnis
Okt. 2024
Krankengeld von der Krankenkasse verweigert (nach 2-Minuten-Gutachten)
Klage anhängig seit über 1,5 Jahren – keine Entscheidung
29.12.2025
Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter Halle

26.01.2026
Telefonische Auskunft: Antrag bereits abgelehnt

28.01.2026
Hausbesuch – zwei Tage nach mündlicher Ablehnung
Falsches Protokoll
23.02.2026
Schriftlicher Ablehnungsbescheid

27.02.2026
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
Zurückgewiesen
25.02.2026
Eilantrag Sozialgericht Halle
Abgelehnt – ohne meine Beweise zu würdigen
14.03.2026
Beschwerde Landessozialgericht
Zurückgewiesen – 15 Aussagen nicht protokolliert
24.03.2026
Strafanzeige Staatsanwaltschaft Halle
Eingestellt nach 1,5 Wochen
01.04.2026
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter
Als „Fachaufsichtsbeschwerde" abgetan
26.04.2026
Vorschuss-Antrag per Fax (Frist: 3 Werktage)
Reaktion: neue Formulare statt Zahlung
26.04.2026
Klage Hauptverfahren Sozialgericht (S 5 AS 466/26)
Anhängig – keine Entscheidung
26.04.2026
Befangenheitsantrag gegen das LSG
Anhängig
26.04.2026
Petition Petitionsausschuss Bundestag
Keine Antwort
28.04.2026
Protokollberichtigungsantrag LSG (15 Fehlstellen)
Blockiert – Richterin urlaubsabwesend
01.05.2026
Beschwerde Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Keine Antwort
06.05.2026
Bitte um Hilfe an MdL Christian Albrecht (CDU)
Antwort: „Suchen Sie sich einen Anwalt"
07.05.2026
Petition Petitionsausschuss Landtag Sachsen-Anhalt
Keine Antwort
07.05.2026
Schreiben an Oberbürgermeister Halle
Keine Antwort
09.05.2026
Schreiben an Ministerpräsident Sven Schulze
Keine Antwort
10.05.2026
Schreiben an AfD-Bundestags- und Landtagsfraktion
Keine Antwort
11.05.2026
Ablehnungsbescheid Vorschuss durch Jobcenter
Erneuter Widerspruch eingelegt
Was dieser Fall den Steuerzahler bereits kostet – während ich nichts bekomme:

 
 
Kostenart
Geschätzte Kosten
Jobcenter: Bearbeitung, Hausbesuch, mehrfache Antragsprüfung
ca. 3.200 €
Sozialgericht: Eilantrag + Hauptverfahren
ca. 1.200 €
Landessozialgericht: Beschwerde + Verhandlung + Protokollberichtigung
ca. 2.000 €
Staatsanwaltschaft + Generalstaatsanwaltschaft
ca. 360 €
Dienstaufsicht, Petitionsausschüsse, Ministerpräsident, Oberbürgermeister
ca. 800 €
Gesamtkosten bisher (geschätzt)
ca. 7.500 €
Zum Vergleich: Hätte das Jobcenter meinen Antrag korrekt bearbeitet und Bürgergeld ausgezahlt, wären bisher etwa 2.800 € fällig gewesen. Der Steuerzahler zahlt fast das Dreifache für die Verweigerung von Leistungen. Und das ist erst der Anfang – das Hauptverfahren, die Verfassungsbeschwerde und die politischen Untersuchungen werden weitere tausende Euro kosten.

Die Bilanz nach über vier Monaten:

Über 20 Anträge, Klagen und Beschwerden selbst verfasst – alle gescheitert
Kein Cent geflossen – weder Bürgergeld noch ein Vorschuss
Kein Krankenversicherungsschutz
Meinen PC (Wert 1.600 €) für 1.000 € und mein Rennrad weit unter Wert verkauft
Privatkredit bei meinem Neffen in Höhe von 600 € aufgenommen
Ein Gericht sagt mir ins Gesicht, es sei überlastet. Ein Abgeordneter sagt mir, ich solle einen Anwalt nehmen. Ein Amt schickt mir neue Formulare, statt zu zahlen.
Warum diese Petition jetzt wichtig ist:

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er zeigt, was in Deutschland mit Menschen geschieht, die arm und krank sind und sich keinen Anwalt leisten können. Art. 3 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Art. 103 Grundgesetz: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." In meinem Fall sind das leere Worte geblieben.

Ich habe die Medien kontaktiert. Sie zeigten kein Interesse. Ich habe die höchste politische Ebene eingeschaltet. Sie antwortete nicht oder verwies mich an Anwälte.

Deshalb wende ich mich jetzt an die Öffentlichkeit. Helfen Sie mit, diesen Fall bekannt zu machen. Unterschreiben Sie diese Petition. Teilen Sie sie. Sorgen Sie dafür, dass niemand mehr sagen kann: „Davon habe ich nichts gewusst."

Denn wenn das mit mir geschehen kann – einem Menschen, der fast immer gearbeitet hat, der getrennt lebt, der nur selten Unterstützung brauchte – dann kann es jedem passieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Yves SemmlerPetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Billie Max und 13 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich habe fast mein ganzes Leben gearbeitet, Steuern gezahlt und dieses System mitfinanziert. Auch nach einem schweren Bandscheibenvorfall mit Notoperation habe ich mich zurückgekämpft – Umschulung zum Kaufmann, mehrere Anstellungen, zuletzt im Außendienst. Sozialleistungen nahm ich nur selten und kurz in Anspruch, zur Überbrückung zwischen zwei Jobs. Ich bin kein Bittsteller. Ich bin ein Bürger dieses Landes, der getan hat, was von ihm erwartet wurde.

Wie ich überhaupt in diese Lage gekommen bin – das Versagen beginnt nicht beim Jobcenter:

Im April 2024 erlitt ich einen erneuten Bandscheibenvorfall. Meine behandelnden Ärzte attestierten durchgehend Arbeitsunfähigkeit. Ein Reha-Entlassungsbericht bestätigte die fortbestehende Erkrankung ausdrücklich. Trotzdem stellte meine Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein – gestützt auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, das nach nur zwei Minuten persönlicher Untersuchung zu dem Ergebnis kam, ich sei „voll arbeitsfähig".

Gegen diesen Bescheid klage ich seit Oktober 2024. Das Sozialgericht hat seither nicht entschieden. Eineinhalb Jahre. Kein Termin. Kein Beschluss. Kein Geld. Weil die Justiz untätig blieb, musste ich überhaupt erst Bürgergeld beantragen – und geriet in die Mühlen des Jobcenters.

Worum es wirklich geht – und was die Verfassung dazu sagt:

Seit etwa 2019/2020 bin ich von meiner damaligen Partnerin getrennt. Wir wohnen weiterhin unter einem Dach – aus rein wirtschaftlichen Gründen. In Zeiten explodierender Mieten teilen wir uns die Kosten. Aber wir führen getrennte Kassen, haben keine gemeinsamen Konten, keine gegenseitigen Vollmachten, keine gemeinsamen Versicherungen. Wir sind eine Wohngemeinschaft aus wirtschaftlicher Vernunft. Nicht mehr und nicht weniger.

Das Jobcenter behauptet etwas anderes und verweigert mir seitdem jegliche Leistungen – ohne einen einzigen Beweis. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das zwei getrennten Menschen vorschreibt, wie sie zu wohnen haben. Es gibt kein Gesetz, das aus einer reinen Kostenteilung eine „Einstehensgemeinschaft" macht. Das Grundgesetz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Niemand – keine Behörde, kein Gericht – hat das Recht, einem Bürger vorzuschreiben, mit wem er zusammenwohnt und mit wem nicht.

Was dann geschah – das Versagen des Rechtsstaats im Einzelnen:

Das Jobcenter führte eine Scheinermittlung durch. Ein interner Aktenvermerk vom 19. Januar 2026 beweist: Der Hausbesuch diente nicht der Aufklärung, sondern ausschließlich dazu, „sich nicht dem Vorwurf fehlender Amtsermittlung auszusetzen". Die Entscheidung zur Ablehnung stand vorher fest. Die Beamten selbst sagten vor Ort: „Es hat sich wohl überschnitten, das kann ja mal passieren."
Das Protokoll dieses Hausbesuchs enthält nachweislich falsche Angaben. Meine ausziehbare Schlafcouch wurde als „nicht ausziehbar" bezeichnet. Mein Schreibtisch nehme „zwei Drittel der Raumbreite" ein – tatsächlich misst er 1,40 Meter bei 2,40 Metern. Meine Wohnung wurde als „augenscheinlich hochwertig eingerichtet" diffamiert. Fotos, die all das widerlegen, legte ich vor – sie wurden ignoriert.
Das Landessozialgericht verweigerte mir das rechtliche Gehör. In der mündlichen Verhandlung las ich den internen Vermerk zweimal wörtlich vor und befragte die Richterin dazu. Fünfzehn entlastende Aussagen aus dieser Verhandlung fehlen im Protokoll. Die Richterin erklärte auf meine Frage, warum meine Beweise nicht gewürdigt würden: „Die Gerichte sind überlastet und können nicht auf jeden Punkt eingehen." Auf ihre Frage nach Reha-Maßnahmen antwortete das Jobcenter: „Das gibt es nicht mehr." Auch das wurde nicht protokolliert.
Die Beweislast wurde umgekehrt. Nicht das Jobcenter musste beweisen, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe – ich sollte beweisen, dass ich in keiner lebe. Kein Gericht hat jemals positiv festgestellt, dass eine solche Gemeinschaft besteht. Trotzdem wurde ich behandelt, als sei es erwiesen.
Ein CDU-Abgeordneter bestätigte den Systemfehler. Auf meine Bitte um Hilfe antwortete MdL Christian Albrecht: „Mit einem Anwalt wäre das schnell geklärt." Das bedeutet im Umkehrschluss: Ich bin im Recht. Aber ich bekomme mein Recht nicht, weil ich arm bin und mir keinen Beistand leisten kann.
Die Staatsanwaltschaft Halle stellte meine Strafanzeige in eineinhalb Wochen ein – mit der Begründung, es habe „kein Vorsatz" vorgelegen. Dass ein schriftlicher Vermerk den Vorsatz dokumentiert, wurde nicht geprüft.
Das gesamte Ausmaß – was ich alles unternommen habe (und was nichts gebracht hat):

 
 
Datum
Schritt
Ergebnis
Okt. 2024
Krankengeld von der Krankenkasse verweigert (nach 2-Minuten-Gutachten)
Klage anhängig seit über 1,5 Jahren – keine Entscheidung
29.12.2025
Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter Halle

26.01.2026
Telefonische Auskunft: Antrag bereits abgelehnt

28.01.2026
Hausbesuch – zwei Tage nach mündlicher Ablehnung
Falsches Protokoll
23.02.2026
Schriftlicher Ablehnungsbescheid

27.02.2026
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
Zurückgewiesen
25.02.2026
Eilantrag Sozialgericht Halle
Abgelehnt – ohne meine Beweise zu würdigen
14.03.2026
Beschwerde Landessozialgericht
Zurückgewiesen – 15 Aussagen nicht protokolliert
24.03.2026
Strafanzeige Staatsanwaltschaft Halle
Eingestellt nach 1,5 Wochen
01.04.2026
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter
Als „Fachaufsichtsbeschwerde" abgetan
26.04.2026
Vorschuss-Antrag per Fax (Frist: 3 Werktage)
Reaktion: neue Formulare statt Zahlung
26.04.2026
Klage Hauptverfahren Sozialgericht (S 5 AS 466/26)
Anhängig – keine Entscheidung
26.04.2026
Befangenheitsantrag gegen das LSG
Anhängig
26.04.2026
Petition Petitionsausschuss Bundestag
Keine Antwort
28.04.2026
Protokollberichtigungsantrag LSG (15 Fehlstellen)
Blockiert – Richterin urlaubsabwesend
01.05.2026
Beschwerde Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Keine Antwort
06.05.2026
Bitte um Hilfe an MdL Christian Albrecht (CDU)
Antwort: „Suchen Sie sich einen Anwalt"
07.05.2026
Petition Petitionsausschuss Landtag Sachsen-Anhalt
Keine Antwort
07.05.2026
Schreiben an Oberbürgermeister Halle
Keine Antwort
09.05.2026
Schreiben an Ministerpräsident Sven Schulze
Keine Antwort
10.05.2026
Schreiben an AfD-Bundestags- und Landtagsfraktion
Keine Antwort
11.05.2026
Ablehnungsbescheid Vorschuss durch Jobcenter
Erneuter Widerspruch eingelegt
Was dieser Fall den Steuerzahler bereits kostet – während ich nichts bekomme:

 
 
Kostenart
Geschätzte Kosten
Jobcenter: Bearbeitung, Hausbesuch, mehrfache Antragsprüfung
ca. 3.200 €
Sozialgericht: Eilantrag + Hauptverfahren
ca. 1.200 €
Landessozialgericht: Beschwerde + Verhandlung + Protokollberichtigung
ca. 2.000 €
Staatsanwaltschaft + Generalstaatsanwaltschaft
ca. 360 €
Dienstaufsicht, Petitionsausschüsse, Ministerpräsident, Oberbürgermeister
ca. 800 €
Gesamtkosten bisher (geschätzt)
ca. 7.500 €
Zum Vergleich: Hätte das Jobcenter meinen Antrag korrekt bearbeitet und Bürgergeld ausgezahlt, wären bisher etwa 2.800 € fällig gewesen. Der Steuerzahler zahlt fast das Dreifache für die Verweigerung von Leistungen. Und das ist erst der Anfang – das Hauptverfahren, die Verfassungsbeschwerde und die politischen Untersuchungen werden weitere tausende Euro kosten.

Die Bilanz nach über vier Monaten:

Über 20 Anträge, Klagen und Beschwerden selbst verfasst – alle gescheitert
Kein Cent geflossen – weder Bürgergeld noch ein Vorschuss
Kein Krankenversicherungsschutz
Meinen PC (Wert 1.600 €) für 1.000 € und mein Rennrad weit unter Wert verkauft
Privatkredit bei meinem Neffen in Höhe von 600 € aufgenommen
Ein Gericht sagt mir ins Gesicht, es sei überlastet. Ein Abgeordneter sagt mir, ich solle einen Anwalt nehmen. Ein Amt schickt mir neue Formulare, statt zu zahlen.
Warum diese Petition jetzt wichtig ist:

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er zeigt, was in Deutschland mit Menschen geschieht, die arm und krank sind und sich keinen Anwalt leisten können. Art. 3 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Art. 103 Grundgesetz: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." In meinem Fall sind das leere Worte geblieben.

Ich habe die Medien kontaktiert. Sie zeigten kein Interesse. Ich habe die höchste politische Ebene eingeschaltet. Sie antwortete nicht oder verwies mich an Anwälte.

Deshalb wende ich mich jetzt an die Öffentlichkeit. Helfen Sie mit, diesen Fall bekannt zu machen. Unterschreiben Sie diese Petition. Teilen Sie sie. Sorgen Sie dafür, dass niemand mehr sagen kann: „Davon habe ich nichts gewusst."

Denn wenn das mit mir geschehen kann – einem Menschen, der fast immer gearbeitet hat, der getrennt lebt, der nur selten Unterstützung brauchte – dann kann es jedem passieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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