Härtere Strafen im Tierschutz: Tiere sind keine Sachen!

Härtere Strafen im Tierschutz: Tiere sind keine Sachen!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Analía Caiazza und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Es ist an der Zeit, das Tierschutzgesetz in Deutschland grundlegend zu überarbeiten und den Schutz von Tieren zu verstärken. Tiere sind keine bloßen Gegenstände, sie sind fühlende Lebewesen, die Respekt und Schutz verdienen. Leider erleben wir immer wieder Fälle von Tierquälerei, die unzureichend bestraft werden.

Für ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz – Tiere sind keine Sachen!

Der Deutsche Bundestag möge beschließen...

... das Tierschutzgesetz (TierSchG) grundlegend und konsequent zu novellieren, um den Schutz von Tieren als fühlende Mitgeschöpfe rechtlich und praktisch zu stärken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Kernpunkte gesetzlich zu verankern:

Härtere Strafen bei Tierquälerei: Eine spürbare Verschärfung des Strafrahmens für Tierquälerei und Vernachlässigung sowie die konsequente Verhängung von lebenslangen Tierhaltungsverboten für Täter.


Rechtliche Anerkennung: Die vollständige Abkehr von der rechtlichen Gleichstellung von Tieren mit leblosen Sachen im Alltag und die Verankerung des Tierwohls als absolut vorrangiges Schutzgut.


Lückenloses Qualzuchtverbot: Ein striktes Zucht-, Halte-, Handels- und Einfuhrverbot für alle von Qualzucht betroffenen Rassen, gekoppelt mit objektiven, wissenschaftlich messbaren Kriterien.


Verbot von Exoten in Privathand: Ein generelles Haltungsverbot für exotische und Wildtiere in Privathaushalten sowie ein striktes Einfuhrverbot für diese Tiere.


Begründung
Das deutsche Tierschutzgesetz besagt in § 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Die Realität hinkt diesem Anspruch jedoch meilenweit hinterher. Unsere Gesetze stammen in weiten Teilen aus einer Zeit, die den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Schmerz- und Emotionsempfinden von Tieren nicht mehr gerecht wird.

Tiere sind keine Sachen – Strafen müssen wehtun
Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) formal festhält, dass Tiere keine Sachen sind, werden sie im Straf- und Schadensersatzrecht oft noch genau so behandelt. Wer Tiere quält, vernachlässigt oder aussetzt, kommt in der Praxis meist mit geringen Geldstrafen oder eingestellten Verfahren davon. Das ist kein Abschreckungsmittel.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Der Fall „Jette“ aus Pößneck (Thüringen):

Wie unerträglich die aktuelle Rechtslage ist, zeigt das jüngst an die Öffentlichkeit gelangte Schicksal der Tierschutzhündin Jette aus Pößneck. Der Hündin wurde auf unvorstellbar grausame Weise das Leben genommen: Sie wurde erst mit Medikamenten und Spülmaschinentabs vergiftet und anschließend stranguliert. Die mutmaßlichen Täter verhöhnten das Tier während seines qualvollen Todeskampfes auch noch. 

Obwohl das Veterinäramt zügig reagierte und ein Tierhaltungsverbot aussprach, liegt die strafrechtliche Verfolgung nun bei den Gerichten. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass bei solchen Taten viel zu oft milde Strafen oder Bewährungsstrafen verhängt werden.

Das muss aufhören!

Ein System, das für die vorsätzliche, sadistische Folter und Tötung eines fühlenden Lebewesens keine automatischen, harten Mindeststrafen vorsieht, ist moralisch bankrott. 


Wir fordern Mindeststrafen ohne Bewährung bei schwerer Misshandlung und ein konsequentes, bundesweit lückenlos kontrolliertes Zentralregister für Tierhaltungsverbote.

Schluss mit dem System „Qualzucht“: Klare Kriterien und Einfuhrverbote
Das bisherige Verbot von Qualzuchten im TierSchG ist zu vage formuliert und wird kaum durchgesetzt. Modeerscheinungen haben dazu geführt, dass Tiere bewusst so gezüchtet werden, dass sie unter chronischen Schmerzen und Atemnot leiden.

Wir fordern objektive, gesetzlich definierte Parameter nach dem Vorbild anderer europäischer Länder (z.B. Belgien oder Niederlande). Für brachyzephale (kurzköpfige) Rassen wie Mops oder Französische Bulldogge müssen verbindliche Mindestmaße für die Schnauzenlänge im Verhältnis zum Schädel, die Weite der Nasenlöcher und die Länge des Gaumensegels festgelegt werden.


Keine Schlupflöcher: Ein Zuchtverbot in Deutschland nützt nichts, wenn kranke Tiere massenhaft aus dem Ausland (oft aus osteuropäischen Welpenfabriken) importiert werden. Daher fordern wir ein striktes Haltungs-, Handels-, Werbe- und Einfuhrverbot für Qualzuchten.


Exoten gehören nicht ins Wohnzimmer
Die Haltung von Schlangen, Echsen, Primaten, Großkatzen oder exotischen Vögeln in Privathand boomt – oft befeuert durch den Online-Handel. In einer normalen Wohnung oder einem Garten ist eine artgerechte Haltung dieser Tiere schlicht unmöglich. Zudem birgt der Import (oft als Wildfänge) enorme Gefahren für den Artenschutz und das Risiko von Zoonosen (Krankheitsübertragungen auf den Menschen).

Wir fordern eine Positivliste nach dem Vorbild anderer europäischer Länder (z. B. Belgien oder Niederlande). Nur Tiere, die auf dieser Liste stehen (wie bestimmte domestizierte Haustiere), dürfen privat gehalten werden. Für alle nicht gelisteten Exoten muss ein striktes Import- und Haltungsverbot gelten (mit Übergangsregelungen für Alttiere).


Fazit:

Der Schutz der Tiere ist als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20a) verankert. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung diesem Auftrag endlich gerecht wird. Fälle wie der von Jette dürfen sich nicht wiederholen, ohne dass die Täter die volle Härte des Gesetzes spüren.

Bitte unterstützen Sie diese Petition für ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen auch wirklich verdient! 

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Analía Caiazza und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Es ist an der Zeit, das Tierschutzgesetz in Deutschland grundlegend zu überarbeiten und den Schutz von Tieren zu verstärken. Tiere sind keine bloßen Gegenstände, sie sind fühlende Lebewesen, die Respekt und Schutz verdienen. Leider erleben wir immer wieder Fälle von Tierquälerei, die unzureichend bestraft werden.

Für ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz – Tiere sind keine Sachen!

Der Deutsche Bundestag möge beschließen...

... das Tierschutzgesetz (TierSchG) grundlegend und konsequent zu novellieren, um den Schutz von Tieren als fühlende Mitgeschöpfe rechtlich und praktisch zu stärken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, folgende Kernpunkte gesetzlich zu verankern:

Härtere Strafen bei Tierquälerei: Eine spürbare Verschärfung des Strafrahmens für Tierquälerei und Vernachlässigung sowie die konsequente Verhängung von lebenslangen Tierhaltungsverboten für Täter.


Rechtliche Anerkennung: Die vollständige Abkehr von der rechtlichen Gleichstellung von Tieren mit leblosen Sachen im Alltag und die Verankerung des Tierwohls als absolut vorrangiges Schutzgut.


Lückenloses Qualzuchtverbot: Ein striktes Zucht-, Halte-, Handels- und Einfuhrverbot für alle von Qualzucht betroffenen Rassen, gekoppelt mit objektiven, wissenschaftlich messbaren Kriterien.


Verbot von Exoten in Privathand: Ein generelles Haltungsverbot für exotische und Wildtiere in Privathaushalten sowie ein striktes Einfuhrverbot für diese Tiere.


Begründung
Das deutsche Tierschutzgesetz besagt in § 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Die Realität hinkt diesem Anspruch jedoch meilenweit hinterher. Unsere Gesetze stammen in weiten Teilen aus einer Zeit, die den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Schmerz- und Emotionsempfinden von Tieren nicht mehr gerecht wird.

Tiere sind keine Sachen – Strafen müssen wehtun
Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) formal festhält, dass Tiere keine Sachen sind, werden sie im Straf- und Schadensersatzrecht oft noch genau so behandelt. Wer Tiere quält, vernachlässigt oder aussetzt, kommt in der Praxis meist mit geringen Geldstrafen oder eingestellten Verfahren davon. Das ist kein Abschreckungsmittel.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Der Fall „Jette“ aus Pößneck (Thüringen):

Wie unerträglich die aktuelle Rechtslage ist, zeigt das jüngst an die Öffentlichkeit gelangte Schicksal der Tierschutzhündin Jette aus Pößneck. Der Hündin wurde auf unvorstellbar grausame Weise das Leben genommen: Sie wurde erst mit Medikamenten und Spülmaschinentabs vergiftet und anschließend stranguliert. Die mutmaßlichen Täter verhöhnten das Tier während seines qualvollen Todeskampfes auch noch. 

Obwohl das Veterinäramt zügig reagierte und ein Tierhaltungsverbot aussprach, liegt die strafrechtliche Verfolgung nun bei den Gerichten. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass bei solchen Taten viel zu oft milde Strafen oder Bewährungsstrafen verhängt werden.

Das muss aufhören!

Ein System, das für die vorsätzliche, sadistische Folter und Tötung eines fühlenden Lebewesens keine automatischen, harten Mindeststrafen vorsieht, ist moralisch bankrott. 


Wir fordern Mindeststrafen ohne Bewährung bei schwerer Misshandlung und ein konsequentes, bundesweit lückenlos kontrolliertes Zentralregister für Tierhaltungsverbote.

Schluss mit dem System „Qualzucht“: Klare Kriterien und Einfuhrverbote
Das bisherige Verbot von Qualzuchten im TierSchG ist zu vage formuliert und wird kaum durchgesetzt. Modeerscheinungen haben dazu geführt, dass Tiere bewusst so gezüchtet werden, dass sie unter chronischen Schmerzen und Atemnot leiden.

Wir fordern objektive, gesetzlich definierte Parameter nach dem Vorbild anderer europäischer Länder (z.B. Belgien oder Niederlande). Für brachyzephale (kurzköpfige) Rassen wie Mops oder Französische Bulldogge müssen verbindliche Mindestmaße für die Schnauzenlänge im Verhältnis zum Schädel, die Weite der Nasenlöcher und die Länge des Gaumensegels festgelegt werden.


Keine Schlupflöcher: Ein Zuchtverbot in Deutschland nützt nichts, wenn kranke Tiere massenhaft aus dem Ausland (oft aus osteuropäischen Welpenfabriken) importiert werden. Daher fordern wir ein striktes Haltungs-, Handels-, Werbe- und Einfuhrverbot für Qualzuchten.


Exoten gehören nicht ins Wohnzimmer
Die Haltung von Schlangen, Echsen, Primaten, Großkatzen oder exotischen Vögeln in Privathand boomt – oft befeuert durch den Online-Handel. In einer normalen Wohnung oder einem Garten ist eine artgerechte Haltung dieser Tiere schlicht unmöglich. Zudem birgt der Import (oft als Wildfänge) enorme Gefahren für den Artenschutz und das Risiko von Zoonosen (Krankheitsübertragungen auf den Menschen).

Wir fordern eine Positivliste nach dem Vorbild anderer europäischer Länder (z. B. Belgien oder Niederlande). Nur Tiere, die auf dieser Liste stehen (wie bestimmte domestizierte Haustiere), dürfen privat gehalten werden. Für alle nicht gelisteten Exoten muss ein striktes Import- und Haltungsverbot gelten (mit Übergangsregelungen für Alttiere).


Fazit:

Der Schutz der Tiere ist als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20a) verankert. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung diesem Auftrag endlich gerecht wird. Fälle wie der von Jette dürfen sich nicht wiederholen, ohne dass die Täter die volle Härte des Gesetzes spüren.

Bitte unterstützen Sie diese Petition für ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen auch wirklich verdient! 

Die Entscheidungsträger*innen

Bundesrat
Petitionsstelle
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Silvia Breher, Tierschutzbeauftragte
Silvia Breher, Tierschutzbeauftragte

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Petition am 5. Juni 2026 erstellt