Neuigkeit zur PetitionJEFTA + Co. in Den Haag STOPPEN!DANKE UND WIE GEHT ES WEITER!
Marianne GrimmensteinDeutschland
11.08.2018

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

für die zahlreichen Unterstützungsunterschriften möchte ich mich bei jedem ganz herzlich bedanken. Wir müssen jedoch noch viel-viel mehr werden. Diese Petition geht uns alle an. Deshalb sollte sie auch in anderen Ländern verbreitet werden. Wer kann mir helfen, die Petition auf die folgenden Sprachen zu übersetzen: französisch, spanisch, italienisch, portugiesisch, flämisch und niederländisch. Ich bitte um eine Kontaktaufnahme: loesungsideen@web.de

Die  Handelsverträge vermehren sich langsam wie die Pilze. Die meisten Verträge beinhalten zahlreiche gemeinwohlschädigende Bestimmungen,  obwohl sie die UN-Charta nicht verletzen dürften.  Es steht im Artikel 103 UN-Charta:

„Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die VERPFLICHTUNGEN aus dieser CHARTA VORRANG.“

Die unterzeichnenden Staaten der Handelsverträge haben die UN-Charta anerkannt und trotzdem lassen sie die Verletzungen der UN-Charta und die Schädigung des Gemeinwohls zu. Es ist an der Zeit, diese Verträge ernsthaft zu überprüfen, wieweit sie wirklich dem Gemeinwohl dienen.    

In JEFTA steht es z. B. im Artikel 16/4/ unter Punkt 5 Seite 447 "Dieses Abkommen (JEFTA) hindert eine Vertragspartei nicht daran, Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte (z. B. Klimaabkommen von Paris), deren Vertragspartei sie ist, einzuführen oder aufrechtzuerhalten, sofern solche Maßnahmen NICHT in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte BESCHRÄNKUNG des internationalen HANDELS hinauslaufen würde."

Das bedeutet unmissverständlich: Handel hat Vorrang  vor jeder Klimaschutzmaßnahme. Klimaschutz darf man nicht auf Kosten des Handels betreiben.

Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas sagt in einem Interview zu den modernen „Frei“handelsverträgen:

„Zum Beispiel bei der Schiedsgerichtsbarkeit, sie ist völlig gegen bonos mores, gegen die guten Sitten. Die Bezeichnung contra bonos mores ist die völkerrechtliche Bezeichnung für Verträge oder für Kontrakte, die gegen das bonum commune, also gegen das Allgemeinwohl, gegen das Interesse der Gesellschaft verstoßen. Solche Verträge, die contra bonos mores sind, sind gemäß Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig.“

„Dort, wo sie gegen das Gemeinwohl wirken, müssen sie gemäß Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention entsprechend geändert werden. Da ist auch eine völkerrechtliche Methode dahinter, die man «severability», also «abschneiden», nennt. Man muss aber nicht den gesamten Vertrag verwerfen. Es reicht, dass die Kapitel oder jene Teile des Vertrages, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, gestrichen werden, und zwar ersatzlos. Das ist im Völkerrecht verankert.“

Frage im Interview:

Dann könnte man gegen alle Verträge, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, vorgehen? WARUM HAT DAS NOCH NIEMAND GEMACHT?

Antwort Prof. de Zayas:

WEIL DIE OPFER SICH NICHT ORGANISIEREN. Während die transnationalen Konzerne sehr gut organisiert sind.“

Ich möchte jeden bitten, das aufklärende Interview mit Prof. Alfred de Zayas unbedingt zu lesen.

http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=2184 

Bitte helfen Sie mit,  diese Petition überall auch im Ausland zu verbreiten.

Mit herzlichen Grüßen

Marianne Grimmenstein

 

 

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