Hessengeld - Änderung des Stichtags!

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Steigern wir das auf 100 Unterschriften!
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Das Problem

Wir, eine junge Familie aus Hessen, haben endlich eine passende Bestandsimmobilie gefunden. Neben den Makler-, Notarkosten und unzähligen weiteren Beträgen, haben wir natürlich auch die Grunderwerbssteuer von 6% auf den Gesamtpreis zahlen müssen. Wir konnten weder vom damaligen Baukindergeld noch von den tollen Zinsen profitieren. Die Kaufpreisfälligkeit unseres Vertrags, welcher rechtlich erst mit Kaufpreiszahlung rechtsgültig wird, belief sich auf den 01.03.24, unterschrieben wurde natürlich zuvor, weswegen wir auf Grund von 2 Wochen nicht mehr die Voraussetzungen des Hessengelds erfüllen, welches laut Parteivorschlag die Grunderwerbssteuer kompensieren soll, welche wir NACH dem Stichtag zahlten. Genau wie uns geht es etlichen jungen Familien und Menschen, die sich ihren Traum vom Eigenheim im ersten Quartal des Jahres verwirklichen wollten.

Es ist ungerecht für Familien wie unsere, die aufgrund eines technischen Stichtags von der Unterstützung ausgeschlossen werden. Das Hessengeld sollte rückwirkend ab dem 01. Januar 2024 oder zumindest ab dem Kaufpreisfälligkeitsdatum gelten.

Bitte unterstützen Sie uns und andere betroffene Familien in Hessen durch Ihre Unterschrift!

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Elena GattusoPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Prof. Dr. Lorz
Prof. Dr. Lorz
Finanzminister
Landesregierung Hessen
Landesregierung Hessen

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