Professor Dr. Kristina WolffGermany
Nov 1, 2021

Liebe Community, liebe Unterstützer*innen, liebe treue Mitstreiter*innen,

aus gegebenem Anlass liste ich heute nur einen einzigen, exemplarischen Femizid: Bereits am 13. Oktober 2021 soll der erwachsene Sohn von Bärbel B. seine gewaltsam getötete Mutter in ihrer Wohnung gefunden haben. Medienberichten zufolge hat der eifersüchtige Vater ihr die Kehle aufgeschlitzt – so, wie man ein Tier schlachtet.

Warum ausgerechnet dieser Femizid?

Weil erst mehr, als zwei Wochen später, am 31.10.2021 darüber berichtet wird.

Weil einmal mehr deutlich wird, wie die Exekutive aktiv versucht, Femizide im Dunkelfeld zu belassen: „Der Fall wurde erst jetzt bekannt – nicht etwa, weil die Polizei das Verbrechen mitteilte, sondern weil sich besorgte Anwohner an die Presse gewandt hatten.“

Immer wieder erfahren wir rein zufällig von deutschen Femiziden – das ist ein (weiterer) eklatanter, staatlicher Verstoß gegen die Istanbul-Konvention.

Immer häufiger werden Hintergrund-Informationen von öffentlichem Interesse mit der Begründung zurückgehalten, es handele sich um eine private Angelegenheit.

NEIN!

GEWALT GEGEN MÄDCHEN UND FRAUEN IST NIEMALS PRIVAT!

GEWALT GEGEN MÄDCHEN UND FRAUEN IST EINE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG!

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