Professor Dr. Kristina WolffGermany
25 Aug 2019

ERNÜCHTERUNG - DER PETITIONSAUSSCHUSS HAT REAGIERT

Liebe Community, liebe Unterstützer*innen, liebe Multiplikator*innen, liebe Unterzeichner*innen,

am gestrigen Samstag erreicht mich schließlich doch noch ein Schreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Aus der Reaktion auf mein Petitionsgesuch vom 21.05.2019 zitiere ich neben dem neu definierten Titel „Geschlechterspezifische Fragen“ das Relevanteste:

„(…) Sie haben Ihre Petition mit dem Wunsch eingereicht, diese auf der Internetseite des Petitionsausschusses zu veröffentlichen. Der Ausschussdienst, der die Aufgabe hat, für den Petitionsausschuss Vorschläge zu erarbeiten, hat geprüft, ob Ihre Eingabe gemäß den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen die Voraussetzung für eine Veröffentlichung erfüllt.

Als Ergebnis empfiehlt er dem Ausschuss, Ihre Eingabe aus folgenden Gründen nicht zu veröffentlichen:

Nach Nr. 2.1 der o.g. Richtlinie ist Voraussetzung für eine öffentliche Petition u.a., dass das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. Das Anliegen muss sachlich, konkret und verständlich formuliert und durch eine Begründung getragen sein.

Ihre Eingabe erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil Sie u.a. mit nicht verifizierbaren Zahlen und Statistiken argumentieren, beispielsweise „Im Januar 2019 beginnend habe ich die Tötungsdelikte, von denen ich Kenntnis bekam, gezählt, heute komme ich auf 62 Straftaten, die den Tod von Mädchen, bzw. Frauen zur Folge haben“ oder der Hinweis auf die Polizeiliche Kriminalstatistik.“

Wie darf ich das verstehen? Die de facto nicht verifizierbaren Zahlen und Statistiken der PKS sind Teil des gesamten Petitionsbestrebens?

Darüber hinaus wird mir eine unzulässige Verlinkung zur Last gelegt: a.) zu change.org/saveXX und b.) zu den jeweiligen Beleg-Quellen.

Schließlich heißt es zudem „Insbesondere lässt sich auch die von Ihnen -ergänzend zu Ihrer Online-Petition am gleichen Tag per E-Mail nachgeschobene ausführliche Begründung Ihres Anliegens aus technischen Gründen nicht im Rahmen einer Diskussion erörtern.“

Der Petitionsausschuss erlaubt beide Kommunikationswege, sowohl die Eingabe über das zeichenbegrenzte Formular, als auch über eine Mail. Meine ausführliche Begründung weist die Komplexität des Sachverhalts Femizid aus, die durch den Petitionsausschuss schon in der Neubenennung der Petition zu "Geschlechterspezifische Fragen" keinerlei Würdigung erfährt.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwiefern ein urdemokratisches Instrument durch eine (auch qua "Sommerpause" nicht mehr erklärbare) 13,5-wöchige Verzögerung und "technische Gründe", also eine, im Quellcode definierte, Begrenzung der Eingabezeichen, entkräftet werden darf.

JETZT ERST RECHT!

MAIL DIREKT @ AUSSCHUSSVORSITZENDE: https://www.change.org/p/stoppt-das-töten-von-frauen-savexx-bmfsfj-bmjv-bund/u/24983353

Ihnen/Euch allen DANKE für die kontinuierliche Unterstützung und weiter eine gute und gewaltfreie Zeit!
Prof. Dr. Kristina Wolff

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