

Ein einziger Blick auf Finanzplanung 2020 verdeutlicht, WIE unfassbar wenig Wert der Bundesregierung der Schutz von Mädchen und Frauen ist.
Liebe Community, liebe Unterstützer*innen, liebe Multiplikator*innen, liebe Unterzeichner*innen,
IM HAUSHALTSENTWURF FÜR 2020 WIRD DIE ISTANBUL KONVENTION (*) NICHT EINMAL ERWÄHNT, GESCHWEIGE DENN BUDGETIERT! (**)
7,2 Milliarden € für’s Elterngeld.
993 Millionen € für’s Gute-Kita-Gesetz.
Das Bundesprogramm zur Unterstützung von Frauen und Kindern gegen Gewalt? 35 Millionen €.
Von diesen 35 Millionen wiederum sind 30 Millionen € allein für bauliche Maßnahmen in bestehenden Frauenhäusern vorgesehen. Anders formuliert: Kein neues Personal, keine Weiterbildungsmaßnahmen, keine Gehaltsentwicklung, schon gar keine Neubauten.
Es verbleiben noch 5 Millionen €, also insgesamt 1,1 Millionen € weniger, als in der Legislaturperiode 2019 für die Position „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ veranschlagt wurde.
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland u.a. in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt strukturellen Charakter hat, sowie der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen einer der entscheidenden sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden, rechtsverbindlich verpflichtet, umfangreiche, effektive und koordinierte Strategien zum Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt, zur Verhütung und zur Verfolgung von allen Formen von Gewalt zu entwickeln und zu umzusetzen.
DAS TUT SIE NICHT!
Stattdessen hat sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zwar 4 (!) verantwortliche Ministerien ausgewiesen: „Nach Artikel 10 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt benennen oder errichten die Vertragsparteien eine oder mehrere offizielle Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von in dem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind. (…)
Auf Bundesebene werden die Aufgaben durch die jeweils zuständigen Bundesressorts, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), wahrgenommen.“ (***)
Von einer interdisziplinären Zusammenarbeit, wie deklariert, ist jedoch nichts bekannt, von Ergebnissen keine Rede. Geschweige denn von der nächstliegenden Option, sich mit anderen, diesbezüglich wesentlich weiter entwickelten Staaten auszutauschen: Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Schweiz, Malta, Finnland, Portugal, Großbritannien, Argentinien, Bolivien, Mexico beispielsweise, in allen genannten Staaten wird wesentlich intensiver und wesentlich aktiver daran gearbeitet, Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen und Femizide im Besonderen zu ächten und zu mindern.
REMINDER @BMFSFJ #giffey @BMJV #lambrecht @BMI #seehofer @BMG #spahn:
DIE ISTANBUL KONVENTION IST EIN INTERNATIONALES, VON DER BRD RATIFIZIERTES GESETZ.
ALS SOLCHES SEIT DEM 01. FEBRUAR 2018 IN KRAFT, ALSO VERBINDLICH. NACH 1,5 JAHREN DELAY: WANN BEGINNEN SIE ENDLICH DAMIT, DEN BETROFFENEN IHREN VÖLKERRECHTLICH VERANKERTEN SCHUTZ ZU GEWÄHRLEISTEN?
25. Juli in Berlin: Nach einem Notruf stürmen Einsatzkräfte der Polizei eine Wohnung und finden eine 25-jährige, getötete Frau vor. Der Mann, der sich in der Wohnung befand, wurde überwältigt und festgenommen. (Berlin)
26. Juli in Blaubeuren: Bei einem Hausbrand kommen zwei Mädchen im Alter von 9 und 13 Jahren ums Leben. Pressemeldungen zufolge steht der schreckliche Verdacht im Raum, dass der Vater seine Familie auslöschen wollte, weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte. Die Mutter und die 17-jährige Schwester beider Mädchen überlebten das Attentat. Nachbarn zufolge kam es regelmäßig zu lauten Auseinandersetzungen, da der Mann grundlos krankhaft eifersüchtig war. (Baden-Württemberg)
90 Femizide (****) bereits im Juli. Mindestens, denn in vielen der hier dokumentierten Fälle lautete die letzte Pressemeldung: Lebensgefährlich verletzt. Wie gesagt, das Dunkelfeld ebenfalls außer Acht gelassen, genau, wie die unerträglich vielen vermissten Mädchen und Frauen.
9 ergebnisfreie Wochen und 27, auf bestialische Weise getötete Mädchen und Frauen später, hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags die Prüfung der Petition mit der ID 95175 immer noch nicht abgeschlossen.
Zwischenzeitlich kann ich mich des Verdachts nicht erwehren, dass der Antrag bewusst bis zum Ende der so entscheidenden, anstehenden Haushaltsdebatte ausgesessen wird. Deshalb habe ich mich am 22. Juli postalisch direkt an Frau Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton gewandt. Sie ist Mitglied der GREVIO - Group of Experts on Action against Violence against women (*****), also der Kommission, die als Kontrollinstanz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingesetzt ist.
Ihnen/Euch allen DANKE für die kontinuierliche Unterstützung und wünsche weiter eine gute und gewaltfreie Zeit!
Prof. Dr. Kristina Wolff
(*) Deutsche Fassung: https://rm.coe.int/1680462535
(***) http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/040/1904059.pdf , S.5/8, Punkt 10
(****) Stand 25.07.2019
(*****) https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/grevio
Leider wird auch diese Petition regelmäßig zur Multiplikation destruktiver Parolen verschiedener Reichsbürger*innen und/oder AfDler*innen und/oder anderer Trolle, missbraucht. Die Namen derer, die sich hier auf unterstem Stammtisch-Niveau negativ auslassen wiederholen sich, die populistischen Inhalte bleiben gleich. Dazu erneut:
Nahezu jede bundesdeutsche Familie hat in ihrer Biographie eine Fluchtgeschichte, sei es auf Basis religiöser (Hugenotten), politischer (Weltkriege), sexueller (Homophobie) oder anderer Umstände. Es ist ein, sehr häufig passiv erworbenes, Privileg, in einem Land leben zu dürfen, dass es sich leisten kann, Bedürftigen Platz und Schutz anzubieten.
Insofern appelliere ich dringend an Alle, noch einmal sehr genau zu überlegen, ob man selbst, bzw. die eigene Familie vom o.g. Schutz, der hier wieder und wieder, qua rechtspopulistisch-hetzenden Kommentaren, per se in Frage gestellt wird, profitierte, bevor ein weiterer, gesellschaftsspaltender und, auch in Bezug auf das Petitionsthema, völlig deplatzierter Kommentar abgelassen wird.
#saveXX richtet sich in die diametral gegenteilige Richtung aus: Der o.g. Schutz möge endlich effizient auf die Gruppe der bedrohten, gefährdeten und bereits misshandelten Frauen ausgeweitet werden! So, wie es den Anforderungen des Grundgesetzes, der Istanbul-Konventionen und auch der UN-Menschenrechtscharta entspricht.
Für den fortwährenden Versuch, das Petitionsthema durch Zerfasern aufzuweichen, indem:
1.) Die Schuld pauschal "den Flüchtlingen/ Immigranten/ Ausländern" zugeschoben wird
2.) daraufhin festgestellt wird, damit sei die verbleibende Zahl der Tötungen so gering, dass
3.) kein Handlungsbedarf bestehe, weil es kein relevantes Thema mehr gäbe, bietet diese Petition keinen Raum.
Im Rahmen dieser Petition werden keine „wichtigen Informationen“ (Nationalität) unterschlagen/ verschwiegen: Die Gewaltexzesse sind das Corpus Delicti, nicht der Pass.
Dem Grundsatz „don’t feed the Troll“ folgend, werde ich meine Energie nicht weiter auf das Kommentieren der sich kontinuierlich wiederholenden, abstrusen Entgleisungen verschwenden, sondern auf das Ziel einer messbar effizienten Reduktion der Gewaltverbrechen an Frauen fokussiert blieben.