Professor Dr. Kristina WolffGermany
Jan 31, 2019

Liebe Community,

innerhalb so kurzer Zeit knappe 50.000 Unterschriften – ich kann es kaum glauben.

Danke an Terre des Femmes, dass Ihr dabei seid, uns unterstützt und promoted: XXL!

Danke an Sie/Euch alle, die bis heute unterschrieben haben/habt!

Ein besonderes Danke an diejenigen von Ihnen/Euch, die unterschrieben haben, obwohl sie Zweifel hegen. In den Kommentaren lese ich gelegentlich den Vorwurf der Diskriminierung, oder auch von Bedenken, ich wolle mit dieser Petition eine Zweiklassen-Rechtsprechung, eine männliche und eine weibliche, durchsetzen.

Nein, keine Sorge, das will ich nicht. Vielmehr glaube ich, es ist höchste Zeit, einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs zu erreichen, innerhalb dessen nach effizienten Lösungen gesucht wird:

Was spricht dagegen, „Eifersucht“ aus dem Konglomerat der „niederen Beweggründe“ herauszuheben und als eigenes Kriterium für den Straftatbestand Mord, d.h. mit der gleichen Wertung, wie sie bspw. dem Kriterium der „Habgier“ zuteil wird, zu belegen?

Was spricht dagegen, „Besitzanspruchshaltung gegenüber einem anderen Menschen“ als neues, eigenes Kriterium für den Straftatbestand Mord auszuweisen?

Was spricht gegen die Einführung eines obligatorischen Opferanwalts, der die Durchsetzung der Rechte und Interessen von Opfern einer Straftat, bzw. deren Hinterbliebenen, vertritt und verhindert, dass sie im Strafverfahren zu „Beweismitteln“ degradiert werden.

Was spricht dagegen, Trainings zu Impulskontrolle in unser Bildungssystem zu implementieren?

Was spricht dagegen, sanktionierende Maßnahmen gegen eine realitätsverfälschende Berichterstattung aufzusetzen? „Ehrenmord“, „Familientragödie“ und „Erweiterter Suizid“ seien hier angeführt, als exemplarische Beispiele einer Darstellung -die wider besseren Wissens!- zum Nachteil der Getöteten erfolgt. Legitimiert Pressefreiheit zu einer Berichterstattung, die „die Frau“ stringent zu „das Opfer“ entwertet?

Das sind mögliche Impulse, die nicht davon ablenken sollen, dass der präventive Schutz die notwendigste aller Maßnahmen ist: Erst gestern, am Mittwoch dem 30.01.2019, wurde eine 29-jährige im Kölner Stadtteil Bilderstöckchen in ihrer Wohnung niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Im Krankenhaus verstarb sie kurz darauf, es erfolgte Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Ehemann.

Ich liste hier lediglich Gedankenansätze, die von Expert*innen sicher ausgefeilt und um ein Vielfaches sinnhaft ergänzt werden können.

Letztlich ist die Bundesjustizministerin, genau, wie die Bundesfamilienministerin dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen zu Schutz, Transparenz (valide, zeitnahe Daten) und Strafverfolgung auf- und durchzusetzen. Eine medienwirksame Selbstinszenierung, jeweils zum „Tag der Gewalt gegen Frauen“, reicht bei weitem nicht: Im Januar 2019 reichte es für 14 Mädchen und Frauen (†) nicht.

Ihnen/Euch allen eine gute und gewaltfreie Zeit,
Prof. Dr. Kristina Wolff

 

 

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