

Helmpflicht für Fahrräder und E-Scooter – unabhängig vom Alter
Das Problem
Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter sind wichtige Bestandteile moderner und nachhaltiger Mobilität. Ihre Nutzerinnen und Nutzer nehmen jedoch ohne schützende Fahrzeugkarosserie, Sicherheitsgurt oder andere passive Schutzsysteme am Straßenverkehr teil. Bei einem Sturz oder einer Kollision ist insbesondere der Kopf einem erheblichen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Deshalb fordere ich die Einführung einer bundesweit einheitlichen Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr – unabhängig vom Alter.
Die Unfallzahlen zeigen Handlungsbedarf
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2025 in Deutschland 462 Menschen bei Fahrradunfällen. 217 der Getöteten waren mit einem Pedelec unterwegs. 61,5 Prozent der tödlich verunglückten Radfahrenden waren mindestens 65 Jahre alt.
Auch die Zahl der E-Scooter-Unfälle steigt deutlich. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das waren 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 2024 waren 11.944 solcher Unfälle registriert worden.
Diese Zahlen zeigen zugleich, warum eine Helmpflicht nicht allein auf Kinder und Jugendliche beschränkt werden sollte. Schwere Kopfverletzungen kennen keine Altersgrenze.
Helme reduzieren das Risiko schwerer Kopfverletzungen
Die Schutzwirkung von Fahrradhelmen ist wissenschaftlich gut belegt. Eine große systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse internationaler Studien kommt zu dem Ergebnis, dass das Tragen eines Fahrradhelms mit einem deutlich geringeren Risiko für Kopfverletzungen, schwere Kopfverletzungen und tödliche Kopfverletzungen verbunden ist.
Trotzdem besteht in Deutschland für Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h und E-Scooter bis 20 km/h bislang keine allgemeine Helmpflicht.
Sichere Infrastruktur und Helme sind keine Gegensätze
Eine sichere und durchgängige Radverkehrsinfrastruktur ist notwendig und sollte weiter ausgebaut werden. Sie kann jedoch nicht jeden Unfall verhindern. Gerade in bestehenden Städten und Gemeinden ist der verfügbare Straßenraum begrenzt und eine vollständig vom übrigen Verkehr getrennte Radverkehrsinfrastruktur lässt sich nicht überall und nicht kurzfristig verwirklichen.
Vor allem erfüllen Infrastruktur und Helm unterschiedliche Aufgaben:
Eine sichere Infrastruktur soll möglichst verhindern, dass ein Unfall geschieht. Ein Helm soll die Folgen mindern, wenn es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Unfall kommt.
Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Verpflichtende Schutzmaßnahmen sind im Straßenverkehr nichts Ungewöhnliches
Bei anderen Verkehrsmitteln akzeptieren wir verpflichtende Schutzmaßnahmen seit Jahrzehnten. Im Auto besteht Anschnallpflicht. Wer ein Kraftrad oder bestimmte offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt oder darauf mitfährt, muss nach § 21a Abs. 2 StVO grundsätzlich einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Eine Helmpflicht für Fahrräder und E-Scooter bedeutet dabei ausdrücklich nicht, diese Verkehrsmittel hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit mit einem Motorrad gleichzusetzen.
Entscheidend sollte vielmehr sein, ob bei der üblichen Nutzung ein relevantes Risiko schwerer Kopfverletzungen besteht und ob eine einfache und verfügbare Schutzmaßnahme dieses Risiko nachweislich reduzieren kann.
„Dann fahren weniger Menschen Fahrrad“ sollte kein entscheidendes Gegenargument sein
Gegen eine gesetzliche Helmpflicht wird häufig eingewandt, dass dadurch möglicherweise weniger Menschen Fahrrad fahren könnten.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu sind nicht eindeutig. Einzelne Untersuchungen haben nach Einführung einer Helmpflicht einen Rückgang der Fahrradnutzung festgestellt, andere Untersuchungen konnten einen solchen Zusammenhang nicht belastbar nachweisen.
Ein möglicher Einfluss auf die Attraktivität eines Verkehrsmittels sollte berücksichtigt werden. Er sollte jedoch nicht allein ausschlaggebend dafür sein, auf eine wirksame Sicherheitsmaßnahme zu verzichten.
Auch Sicherheitsgurt und Motorradhelm bedeuten zusätzlichen Aufwand und eine Einschränkung der freien Entscheidung. Trotzdem sind beide heute selbstverständliche Bestandteile der Verkehrssicherheit.
Warum unabhängig vom Alter?
Eine Beschränkung der Helmpflicht auf Kinder und Jugendliche erscheint nicht sachgerecht.
Erwachsene können bei einem Sturz ebenso schwere Kopfverletzungen erleiden. Gerade der hohe Anteil älterer Menschen unter den tödlich verunglückten Radfahrenden zeigt, dass Schutz nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit überflüssig wird.
Zudem haben Erwachsene eine Vorbildfunktion. Wenn wir Kindern vermitteln, dass ein Helm ihren Kopf schützt, sollten Erwachsene diesen Schutz ebenso selbstverständlich nutzen.
Forderung
Ich fordere deshalb die Einführung einer bundesweit einheitlichen und altersunabhängigen Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr.
Eine Helmpflicht ersetzt weder sichere Radwege noch Rücksichtnahme, Verkehrsüberwachung oder andere Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Sie ergänzt diese Maßnahmen um einen zusätzlichen Schutz vor schweren Unfallfolgen.
Unfälle möglichst verhindern – und den Kopf schützen, wenn sie trotzdem passieren.
Quellen
Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 27.04.2026: „Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr 2025 war mit dem Fahrrad unterwegs“.
Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 30.07.2026: „38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025“.
Olivier, J.; Creighton, P.: „Bicycle injuries and helmet use: a systematic review and meta-analysis“, International Journal of Epidemiology, 2017, 46(1), S. 278–292.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 21a Abs. 2 – Schutzhelme.

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Das Problem
Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter sind wichtige Bestandteile moderner und nachhaltiger Mobilität. Ihre Nutzerinnen und Nutzer nehmen jedoch ohne schützende Fahrzeugkarosserie, Sicherheitsgurt oder andere passive Schutzsysteme am Straßenverkehr teil. Bei einem Sturz oder einer Kollision ist insbesondere der Kopf einem erheblichen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Deshalb fordere ich die Einführung einer bundesweit einheitlichen Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr – unabhängig vom Alter.
Die Unfallzahlen zeigen Handlungsbedarf
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2025 in Deutschland 462 Menschen bei Fahrradunfällen. 217 der Getöteten waren mit einem Pedelec unterwegs. 61,5 Prozent der tödlich verunglückten Radfahrenden waren mindestens 65 Jahre alt.
Auch die Zahl der E-Scooter-Unfälle steigt deutlich. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das waren 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 2024 waren 11.944 solcher Unfälle registriert worden.
Diese Zahlen zeigen zugleich, warum eine Helmpflicht nicht allein auf Kinder und Jugendliche beschränkt werden sollte. Schwere Kopfverletzungen kennen keine Altersgrenze.
Helme reduzieren das Risiko schwerer Kopfverletzungen
Die Schutzwirkung von Fahrradhelmen ist wissenschaftlich gut belegt. Eine große systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse internationaler Studien kommt zu dem Ergebnis, dass das Tragen eines Fahrradhelms mit einem deutlich geringeren Risiko für Kopfverletzungen, schwere Kopfverletzungen und tödliche Kopfverletzungen verbunden ist.
Trotzdem besteht in Deutschland für Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h und E-Scooter bis 20 km/h bislang keine allgemeine Helmpflicht.
Sichere Infrastruktur und Helme sind keine Gegensätze
Eine sichere und durchgängige Radverkehrsinfrastruktur ist notwendig und sollte weiter ausgebaut werden. Sie kann jedoch nicht jeden Unfall verhindern. Gerade in bestehenden Städten und Gemeinden ist der verfügbare Straßenraum begrenzt und eine vollständig vom übrigen Verkehr getrennte Radverkehrsinfrastruktur lässt sich nicht überall und nicht kurzfristig verwirklichen.
Vor allem erfüllen Infrastruktur und Helm unterschiedliche Aufgaben:
Eine sichere Infrastruktur soll möglichst verhindern, dass ein Unfall geschieht. Ein Helm soll die Folgen mindern, wenn es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Unfall kommt.
Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Verpflichtende Schutzmaßnahmen sind im Straßenverkehr nichts Ungewöhnliches
Bei anderen Verkehrsmitteln akzeptieren wir verpflichtende Schutzmaßnahmen seit Jahrzehnten. Im Auto besteht Anschnallpflicht. Wer ein Kraftrad oder bestimmte offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt oder darauf mitfährt, muss nach § 21a Abs. 2 StVO grundsätzlich einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Eine Helmpflicht für Fahrräder und E-Scooter bedeutet dabei ausdrücklich nicht, diese Verkehrsmittel hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit mit einem Motorrad gleichzusetzen.
Entscheidend sollte vielmehr sein, ob bei der üblichen Nutzung ein relevantes Risiko schwerer Kopfverletzungen besteht und ob eine einfache und verfügbare Schutzmaßnahme dieses Risiko nachweislich reduzieren kann.
„Dann fahren weniger Menschen Fahrrad“ sollte kein entscheidendes Gegenargument sein
Gegen eine gesetzliche Helmpflicht wird häufig eingewandt, dass dadurch möglicherweise weniger Menschen Fahrrad fahren könnten.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu sind nicht eindeutig. Einzelne Untersuchungen haben nach Einführung einer Helmpflicht einen Rückgang der Fahrradnutzung festgestellt, andere Untersuchungen konnten einen solchen Zusammenhang nicht belastbar nachweisen.
Ein möglicher Einfluss auf die Attraktivität eines Verkehrsmittels sollte berücksichtigt werden. Er sollte jedoch nicht allein ausschlaggebend dafür sein, auf eine wirksame Sicherheitsmaßnahme zu verzichten.
Auch Sicherheitsgurt und Motorradhelm bedeuten zusätzlichen Aufwand und eine Einschränkung der freien Entscheidung. Trotzdem sind beide heute selbstverständliche Bestandteile der Verkehrssicherheit.
Warum unabhängig vom Alter?
Eine Beschränkung der Helmpflicht auf Kinder und Jugendliche erscheint nicht sachgerecht.
Erwachsene können bei einem Sturz ebenso schwere Kopfverletzungen erleiden. Gerade der hohe Anteil älterer Menschen unter den tödlich verunglückten Radfahrenden zeigt, dass Schutz nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit überflüssig wird.
Zudem haben Erwachsene eine Vorbildfunktion. Wenn wir Kindern vermitteln, dass ein Helm ihren Kopf schützt, sollten Erwachsene diesen Schutz ebenso selbstverständlich nutzen.
Forderung
Ich fordere deshalb die Einführung einer bundesweit einheitlichen und altersunabhängigen Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr.
Eine Helmpflicht ersetzt weder sichere Radwege noch Rücksichtnahme, Verkehrsüberwachung oder andere Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Sie ergänzt diese Maßnahmen um einen zusätzlichen Schutz vor schweren Unfallfolgen.
Unfälle möglichst verhindern – und den Kopf schützen, wenn sie trotzdem passieren.
Quellen
Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 27.04.2026: „Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr 2025 war mit dem Fahrrad unterwegs“.
Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 30.07.2026: „38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025“.
Olivier, J.; Creighton, P.: „Bicycle injuries and helmet use: a systematic review and meta-analysis“, International Journal of Epidemiology, 2017, 46(1), S. 278–292.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 21a Abs. 2 – Schutzhelme.

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Petition am 8. August 2026 erstellt