Haushaltsführung in die Bewertung der Pflegegrade aufnehmen

Das Problem

JETZT ETWAS ÄNDERN! FÜR MEHR GERECHTIGKEIT!

Meine Mutter kann allein nicht länger am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, Einkäufe erledigen, ihre Wohnung säubern, aufwändige Speisen zubereiten und auch andere für die Menschenwürde selbstverständliche Dinge fallen ihr aufgrund ihrer Beschwerden an Hüfte, Rücken und Fuß immer schwerer. Dennoch verwehrt die Krankenkasse aufgrund unserer derzeitigen Gesetzeslage ihr den Pflegegrad 2. Ohne diesen Pflegegrad hat sie keinen Anspruch auf die Finanzierung einer Pflegekraft durch die zuständige Krankenkasse.

Derzeit wird im Sozialgesetzbuch 11 Paragraph 15 die Haushaltsführung nicht offiziell in die Bewertung der Pflegegrade aufgenommen. Dies führt dazu, dass viele Menschen wie meine Mutter nicht die notwendige Unterstützung erhalten. Eine Anpassung des Gesetzes würde sicherstellen, dass diese wichtigen alltäglichen Aufgaben berücksichtigt werden und Betroffene eine angemessene Pflegestufe erhalten.

Im Moment ist in SGB 11 §14 Absatz 3 geregelt, dass Haushaltsführung durchaus zu berücksichtigen ist, aber in SGB 11 §15 wird die Haushaltsführung nicht in der Vergabe der Punkte, zur Bestimmung des Pflegegrads aufgeführt. Somit öffnet sich Tür und Tor für Willkür. Viele Menschen, die ohne Hilfe nicht länger in der Lage sind ihren Alltag zu bestreiten bleiben dadurch auf der Strecke!


Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um eine gerechtere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu erreichen!

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Jason KrügerPetitionsstarter*in

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JETZT ETWAS ÄNDERN! FÜR MEHR GERECHTIGKEIT!

Meine Mutter kann allein nicht länger am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, Einkäufe erledigen, ihre Wohnung säubern, aufwändige Speisen zubereiten und auch andere für die Menschenwürde selbstverständliche Dinge fallen ihr aufgrund ihrer Beschwerden an Hüfte, Rücken und Fuß immer schwerer. Dennoch verwehrt die Krankenkasse aufgrund unserer derzeitigen Gesetzeslage ihr den Pflegegrad 2. Ohne diesen Pflegegrad hat sie keinen Anspruch auf die Finanzierung einer Pflegekraft durch die zuständige Krankenkasse.

Derzeit wird im Sozialgesetzbuch 11 Paragraph 15 die Haushaltsführung nicht offiziell in die Bewertung der Pflegegrade aufgenommen. Dies führt dazu, dass viele Menschen wie meine Mutter nicht die notwendige Unterstützung erhalten. Eine Anpassung des Gesetzes würde sicherstellen, dass diese wichtigen alltäglichen Aufgaben berücksichtigt werden und Betroffene eine angemessene Pflegestufe erhalten.

Im Moment ist in SGB 11 §14 Absatz 3 geregelt, dass Haushaltsführung durchaus zu berücksichtigen ist, aber in SGB 11 §15 wird die Haushaltsführung nicht in der Vergabe der Punkte, zur Bestimmung des Pflegegrads aufgeführt. Somit öffnet sich Tür und Tor für Willkür. Viele Menschen, die ohne Hilfe nicht länger in der Lage sind ihren Alltag zu bestreiten bleiben dadurch auf der Strecke!


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Petition am 6. Juni 2024 erstellt