Nachteilsausgleich für Jura-ExamenskadidatInnen durch Änderung der Prüfungsmodalitäten!!!

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Das Problem

Corona hat alle Lebensbereiche erfasst und damit auch das Studentenleben von Jurastudierenden, die kurz vor dem Examen stehen. Die pandiemiebedingten Maßnahmen haben unseren Lernalltag massivst eingeschränkt und die Lernbedingungen wesentlich erschwert. 

Die monatelange Examensvorbereitung, die von vielen Studierenden vor allem in psychischer Hinsicht als ein hochgradig belastendes, nervenzehrendes Prozedere empfunden wird, verlangt den Betroffenen selbst unter idealen Bedingungen schon viel Fleiß, Disziplin und Nerven aus Stahl ab. Durch das anstehende Staatexamen und die damit verbundenen Prüfungsanforderungen sind sie massivem Druck ausgesetzt. Die Corona-Maßnahmen haben diese Missstände um ein Vielfaches merklich verschärft. Die tiefgreifenden Einschränkungen des Universitäts- bzw. Lehrbetriebs und der damit verbundene fehlende Zugang zu geeigneten Lernbedingungen machen es den Studierenden nahezu unmöglich, den gleichbleibenden hohen Anforderungen des juristischen Staatsexamens gerecht zu werden.

In Anbetracht dessen wird die große Hürde des Staatsexamens gerade zu einer unzumutbaren Last in jedweder Hinsicht.

Von einer Chancengleichheit kann keine Rede sein.

Art. 3 I Grundgesetz verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Vergleichsgruppen, sondern umgekehrt auch die Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Vergleichsgruppen, soweit kein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Mit den Jurastudierenden, die vor dem Ausbruch der Corona-Krise geprüft wurden und denjenigen, die nun gegenwärtig geprüft werden, existieren zwei unterschiedliche Gruppen: Standen der ersten Gruppe alle notwendigen Infrastrukturen für ein erfolgreiches Jurastudium zur Verfügung, besitzt die zweite Gruppe davon kaum noch etwas: Die Bibliotheken sind kaum bis sehr eingeschränkt nutzbar, universitäre Internet- bzw. Datenbankzugänge fehlen, Lehr- und Seminarveranstaltungen fallen weg oder werden allenfalls online gehalten. Das Rechenzentrum hat seit Monaten für den Publikumsverkehr geschlossen. Zudem gelten immer wieder strenge Kontaktbeschränkungen, was u.a. den regen studentischen Austausch erheblich erschwert. Auch sämtliche Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie Veranstaltungsbesuche (mithin alles, was Stress kompensiert und das allgemeine Wohlbefinden stärkt), sind derzeit untersagt. All diese Beeinträchtigungen sind hinsichtlich der Studienbedingungen deutlich schlechtere Voraussetzungen, was zu zwei ungleichen Vergleichsgruppen führt.

Diese Gruppen werden jedoch dadurch, dass exakt dieselben Prüfungsanforderungen an beide Gruppen gestellt werden, gleichbehandelt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich ist. Die unterschiedslose Durchsetzung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes sowie der Prüfungsgegenständeverordnung kann diesen Grund nicht bilden. Diese Rechtsgrundlagen müssen vielmehr so interpretiert bzw. angepasst werden, dass bei den Prüfungsanforderungen in verhältnismäßiger Weise auf die äußerst veränderten Studienbedingungen einzugehen ist. Ungleiches ist daher auch ungleich zu behandeln. Erfolgt dies nicht, verstößen die Verantwortlichen, die die Rechtsgrundlagen schaffen, gegen Art. 3 I GG, der auch sie unmittelbar bindet.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Hamburgische Bürgerschaft, die Justizbehörde und das Justizprüfungsamt dazu auf, DRINGEND tätig zu werden und darauf hinzuwirken, dass ein angemessener Nachteilsausgleich für die Betroffenen geschaffen wird, indem:

-eine sog. Abschichtung der Aufsichtsarbeiten ermöglicht wird

und/oder

- § 15 HmbJAG sowie § 1 der Prüfungsgegenständeverordnung durch eine angemessene Begrenzung des Prüfungsumfangs angepasst werden

und/oder

-die Aufsichtsarbeiten durch umfangreiche mündliche Prüfungen/alternativ durch Examenshausarbeiten ersetzt werden

 

Wir sind die Zukunft des deutschen Rechtssystems. Lassen Sie uns nicht im Stich!

 

Die Entscheidungsträger*innen

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Justizprüfungsamt Hamburg
Justizprüfungsamt Hamburg

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