Hamburg isst kein Billigfleisch

Hamburg isst kein Billigfleisch

Startdatum
3. Juli 2020
Petition an
Hamburgs Senat und sonstige GemeinschaftsverpflegerInnen
315 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Ernährungsrat Hamburg

Billigfleisch ist ein Lebensmittel, das mit schlechten Bedingungen verbunden ist. Das gilt vom Futteranbau bis zur Verarbeitung, und zwar für Mensch, Tier, Klima und Umwelt. Damit muss Schluss sein. Es darf nicht sein, dass aus Hamburg das System Billigfleisch mitfinanziert wird.

Hiermit fordern wir daher Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt (FHH) auf, alle notwendigen und zulässigen Schritte zu unternehmen, um Billigfleisch schnellstmöglich aus den Speiseplänen der Gemeinschaftsverpflegung im Einflussbereich der FHH zu streichen.

Darüber hinaus fordern wir auch kirchliche und andere nicht-staatliche Träger auf, Billigfleisch ebenfalls kurzfristig nicht mehr in der Gemeinschaftsverpflegung einzusetzen, und abzubestellen, sofern nicht bereits geschehen.

Wir sind uns bewusst, dass gerade zu Zeiten von Corona die Gemeinschaftsverpflegung gegenüber der Zeit vor Ausbreitung der Pandemie an Bedeutung verloren hat und private Haushalte wieder mehr Verantwortung tragen für das, was sie sich auf den Teller holen.            Das gilt, ob bei Rind, Schwein oder Geflügel, sowohl für tier-ethische Aspekte als auch mit Blick auf Menschenrechte, Klima, biologische Vielfalt, Grundwasserschutz und Arbeitsbedingungen.

Die Unterzeichnenden versuchen wo immer möglich, in ihrem persönlichen Konsum Billigfleisch zu vermeiden und sofern sie Fleisch essen, die Menge von maximal insgesamt 600 g pro Woche und Person nicht zu überschreiten, so wie es die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) aus rein gesundheitlichen Gründen empfiehlt. Fürs Klima und die weltweite Ernährungsgerechtigkeit wäre weniger besser.

Billigfleisch ist billig, weil andere den Preis zahlen.

Für Importfuttermittel, z.B. Gen-Soja, wird Regenwald vernichtet und werden Kleinbauern und -bäuerinnen vertrieben. Stattdessen muss die Zahl der Tiere auf dem Hof zur hofeigenen Futterfläche passen. Das vermeidet grundwasserschädliche Nährstoffüberschüsse. Für die Tierhaltung müssen Weidegang bzw. Auslauf als Mindeststandards gelten. Der Futteranbau darf dem Artensterben nicht weiteren Vorschub leisten, sondern muss ihm entgegenwirken. Agrarwüsten sind zu vermeiden.

Haltungsbedingungen, für die Tiere an die Ställe angepasst werden, dürfen durch staatliche, kirchliche und private Träger nicht mehr mitfinanziert werden. Exemplarisch seien genannt tierquälerische Praktiken wie Kastenstände für Sauen, betäubungslose Ferkelkastration und das Kupieren ihrer Schwänze, Schnäbelkürzen bei Puten, sowie deren Züchtung auf überschnelle Gewichtszunahme (Stichwort Qualzucht).

Nicht zuletzt: Menschenunwürdige und gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen sind nicht tolerierbar und die entsprechenden Produkte gehören nicht auf den Teller, sondern sofort abbestellt. Arbeitsverhältnisse in Festanstellung mit allen Rechten für ArbeitnehmerInnen sind als Standard zu verlangen, bestätigt durch die Gewerkschaft NGG.        

 

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