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Das Problem

#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression

  • Die Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes
  • Die Petition fordert die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang gebracht werden können.
  • Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
  • Die Petition fordert die Unterlassung jeglicher Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
  • Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
  • Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch eine Meinungsäußerungen thematisiert werden.
  • Differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.

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Petition Detail-Version
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Bitte unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank.

 

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Abe TreinerPetitionsstarter*in
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#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression

  • Die Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes
  • Die Petition fordert die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang gebracht werden können.
  • Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
  • Die Petition fordert die Unterlassung jeglicher Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
  • Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
  • Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch eine Meinungsäußerungen thematisiert werden.
  • Differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.

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