Gleichzeitigen Bezug von Elterngeld ermöglichen - Diskriminierung von Familien stoppen

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Vanny Dasenbrok und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 15.12.23 Neuregelungen für das Elterngeld beschlossen. Ab April 2024 gilt unter anderem, dass Eltern in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes nur noch einen einzigen Monat gemeinsam Elterngeld beziehen können. Diese Sparmaßnahme ist familienfeindlich und stellt einen großen Rückschritt in der Familien- und Gleichstellungspolitik der vergangenen Jahre dar.

Fehlende Unterstützung der Mutter nach der Geburt

Die Wochen nach der Geburt eines Kindes sind entscheidend für die gesundheitliche Regeneration der Mutter. Sie legen das Fundament für einen guten Start ins Familienleben. Dabei spielt das zweite Elternteil eine entscheidende Rolle. Alle profitieren nicht nur emotional, sondern auch gesundheitlich, wenn die Sorgearbeit aufgeteilt werden kann. Das gilt umso mehr, wenn weitere Kinder im Haushalt leben, ein Baby krank ist oder eine Behinderung hat.

Zur Pressemitteilung von Motherhood e.V.

Widerspruch zum Mutterschutz

Angestellte, verbeamtete und studierende Mütter befinden sich nach der Geburt für acht Wochen im Mutterschutz, sie dürfen in dieser Zeit keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Allein dieser gesetzliche Schutzanspruch ist doppelt so lang wie der eine Monat, den der Gesetzgeber Eltern nun zur gemeinsamen Sorge zugesteht.  Mit dieser Gesetzesänderung wird die Sorgearbeit der sensiblen ersten Monate wieder allein auf die Mutter abgewälzt.

Ein Rückschritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit

Studien zeigen, dass Mütter wesentlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung und Hausarbeit aufwenden als Väter. Für die Beteiligung der Väter macht es keinen Unterschied, ob sie gar keine Elternzeit oder bis zu zwei „Vätermonate“ genommen haben. Eine weniger ungleiche Arbeitsteilung lässt sich erst bei Paaren beobachten, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit genommen haben. Erst hier beteiligen sich die Väter deutlich stärker, insbesondere bei der Kinderbetreuung. Mit der Gesetzesänderung zeigt der Gesetzgeber deutlich, dass eine stärker gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung politisch nicht gewollt ist.

Die Neuregelung des Elterngelds ist familienfeindlich, wird für eine noch höhere Belastung von Müttern in den ersten Lebensmonaten führen, diskriminiert Eltern von Kindern mit einer Behinderung und steht dem wichtigen gesellschaftlichen Ziel der Gleichstellung entgegen.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf die Änderung zurück zu nehmen und Familien wieder eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile zu ermöglichen.

Bild von Freepik

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Bastian MohrPetitionsstarter*in

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Das Problem

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 15.12.23 Neuregelungen für das Elterngeld beschlossen. Ab April 2024 gilt unter anderem, dass Eltern in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes nur noch einen einzigen Monat gemeinsam Elterngeld beziehen können. Diese Sparmaßnahme ist familienfeindlich und stellt einen großen Rückschritt in der Familien- und Gleichstellungspolitik der vergangenen Jahre dar.

Fehlende Unterstützung der Mutter nach der Geburt

Die Wochen nach der Geburt eines Kindes sind entscheidend für die gesundheitliche Regeneration der Mutter. Sie legen das Fundament für einen guten Start ins Familienleben. Dabei spielt das zweite Elternteil eine entscheidende Rolle. Alle profitieren nicht nur emotional, sondern auch gesundheitlich, wenn die Sorgearbeit aufgeteilt werden kann. Das gilt umso mehr, wenn weitere Kinder im Haushalt leben, ein Baby krank ist oder eine Behinderung hat.

Zur Pressemitteilung von Motherhood e.V.

Widerspruch zum Mutterschutz

Angestellte, verbeamtete und studierende Mütter befinden sich nach der Geburt für acht Wochen im Mutterschutz, sie dürfen in dieser Zeit keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Allein dieser gesetzliche Schutzanspruch ist doppelt so lang wie der eine Monat, den der Gesetzgeber Eltern nun zur gemeinsamen Sorge zugesteht.  Mit dieser Gesetzesänderung wird die Sorgearbeit der sensiblen ersten Monate wieder allein auf die Mutter abgewälzt.

Ein Rückschritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit

Studien zeigen, dass Mütter wesentlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung und Hausarbeit aufwenden als Väter. Für die Beteiligung der Väter macht es keinen Unterschied, ob sie gar keine Elternzeit oder bis zu zwei „Vätermonate“ genommen haben. Eine weniger ungleiche Arbeitsteilung lässt sich erst bei Paaren beobachten, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit genommen haben. Erst hier beteiligen sich die Väter deutlich stärker, insbesondere bei der Kinderbetreuung. Mit der Gesetzesänderung zeigt der Gesetzgeber deutlich, dass eine stärker gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung politisch nicht gewollt ist.

Die Neuregelung des Elterngelds ist familienfeindlich, wird für eine noch höhere Belastung von Müttern in den ersten Lebensmonaten führen, diskriminiert Eltern von Kindern mit einer Behinderung und steht dem wichtigen gesellschaftlichen Ziel der Gleichstellung entgegen.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf die Änderung zurück zu nehmen und Familien wieder eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile zu ermöglichen.

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Die Entscheidungsträger*innen

Lisa Paus
Lisa Paus
Bundesfamilienministerin
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