Gleichstellung von Lebensgemeinschaften im Sozial- und Steuerrecht


Gleichstellung von Lebensgemeinschaften im Sozial- und Steuerrecht
Das Problem
In Deutschland werden nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht wie Ehepaare behandelt, wenn es um Pflichten geht – aber im Steuerrecht nicht, wenn es um Rechte geht.
Diese Ungleichbehandlung trifft hunderttausende Paare und führt zu massiver finanzieller Benachteiligung.
Worum geht es?
Wenn Partnerinnen oder Partner zusammenleben, gelten sie beim Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“.
Das bedeutet: Das Einkommen des Partners wird mitgerechnet – und wenn dieser „zu viel verdient“, bekommt der andere keine Unterstützung vom Staat.
Doch gleichzeitig darf der Partner, der finanziell einspringt, diese Belastung steuerlich nicht absetzen.
Denn im Steuerrecht zählt die Lebensgemeinschaft nicht als rechtlich relevant.
So entsteht ein eklatanter Widerspruch:
Im Sozialrecht: Verantwortung wird unterstellt.
Im Steuerrecht: Verantwortung wird ignoriert.
Warum ist das ungerecht?
Der Staat verlangt Solidarität, wenn es ihm nutzt – verweigert sie aber, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern zugutekäme.
Wer in einer stabilen Lebensgemeinschaft lebt, trägt finanzielle Verantwortung – ohne gesetzlichen Unterhaltsanspruch, ohne steuerliche Entlastung.
Das ist ungerecht, unlogisch und nicht zeitgemäß.
Was wir fordern:
Wir fordern die Bundesregierung auf, diese widersprüchliche Behandlung zu beenden und das Sozial- und Steuerrecht zu harmonisieren:
Steuerliche Entlastung für Partner in einer anerkannten Lebensgemeinschaft, wenn deren Einkommen im Sozialrecht angerechnet wird.
Oder: Korrektur der Sozialgesetzgebung – Einkommen des Partners darf nur dann angerechnet werden, wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (z. B. Ehe, eingetragene Partnerschaft).
Warum jetzt?
Unsere Gesellschaft verändert sich – viele Paare leben ohne Trauschein, aber mit voller gemeinsamer Verantwortung.
Der Staat darf diese Lebensform nicht länger benachteiligen.
Gerechtigkeit bedeutet: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte – für alle.
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Das Problem
In Deutschland werden nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht wie Ehepaare behandelt, wenn es um Pflichten geht – aber im Steuerrecht nicht, wenn es um Rechte geht.
Diese Ungleichbehandlung trifft hunderttausende Paare und führt zu massiver finanzieller Benachteiligung.
Worum geht es?
Wenn Partnerinnen oder Partner zusammenleben, gelten sie beim Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“.
Das bedeutet: Das Einkommen des Partners wird mitgerechnet – und wenn dieser „zu viel verdient“, bekommt der andere keine Unterstützung vom Staat.
Doch gleichzeitig darf der Partner, der finanziell einspringt, diese Belastung steuerlich nicht absetzen.
Denn im Steuerrecht zählt die Lebensgemeinschaft nicht als rechtlich relevant.
So entsteht ein eklatanter Widerspruch:
Im Sozialrecht: Verantwortung wird unterstellt.
Im Steuerrecht: Verantwortung wird ignoriert.
Warum ist das ungerecht?
Der Staat verlangt Solidarität, wenn es ihm nutzt – verweigert sie aber, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern zugutekäme.
Wer in einer stabilen Lebensgemeinschaft lebt, trägt finanzielle Verantwortung – ohne gesetzlichen Unterhaltsanspruch, ohne steuerliche Entlastung.
Das ist ungerecht, unlogisch und nicht zeitgemäß.
Was wir fordern:
Wir fordern die Bundesregierung auf, diese widersprüchliche Behandlung zu beenden und das Sozial- und Steuerrecht zu harmonisieren:
Steuerliche Entlastung für Partner in einer anerkannten Lebensgemeinschaft, wenn deren Einkommen im Sozialrecht angerechnet wird.
Oder: Korrektur der Sozialgesetzgebung – Einkommen des Partners darf nur dann angerechnet werden, wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (z. B. Ehe, eingetragene Partnerschaft).
Warum jetzt?
Unsere Gesellschaft verändert sich – viele Paare leben ohne Trauschein, aber mit voller gemeinsamer Verantwortung.
Der Staat darf diese Lebensform nicht länger benachteiligen.
Gerechtigkeit bedeutet: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte – für alle.
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Petition am 11. November 2025 erstellt