Gewalt an Hildener Schulen muss aufhören! FÜR Sicherheit, Verantwortung und Konsequenz!


Gewalt an Hildener Schulen muss aufhören! FÜR Sicherheit, Verantwortung und Konsequenz!
Das Problem
Für sichere Schulen in Hilden: Gemeinsam Gewalt und Mobbing verhindern!
## Für Sicherheit, Verantwortung und starke Schutzstrukturen
## 📌 Worum es geht
Kinder und Jugendliche in Hilden haben das Recht, sicher zur Schule zu gehen – ohne Angst, ohne Mobbing, ohne Gewalt. Die allermeisten Lehrkräfte und Betreuungskräfte leisten täglich hervorragende Arbeit für unsere Kinder.
Dennoch erreichen uns als Elterninitiative Rückmeldungen, wonach es Verbesserungsbedarf bei Schutz- und Meldestrukturen gibt. Uns ist bewusst, dass Konflikte überall vorkommen können – aber wir möchten, dass die vorhandenen Strukturen konsequent gestärkt werden.
Unser Ziel: Präventive und transparente Maßnahmen, die allen Beteiligten – Schülern, Eltern und Lehrkräften – Sicherheit geben.
## 🔍 Warum wir aktiv werden
Nach Rückmeldungen von Eltern und Schülern gibt es Verbesserungsbedarf bei folgenden Punkten:
- Klarheit über Beschwerdewege und Ansprechpartner
- Zeitnahe und transparente Bearbeitung von Elternanliegen
- Einheitliche Standards beim Umgang mit Konflikten
Wir betonen ausdrücklich: Die allermeisten Schulen arbeiten verantwortungsvoll. Dennoch zeigen einzelne Rückmeldungen, dass die Schutz- und Meldestrukturen weiter gestärkt werden sollten.
## ⚖️ **Rechtliche Grundlagen**
Diese rechtlichen Vorgaben existieren bereits – wir möchten, dass sie konsequent umgesetzt und transparent kontrolliert werden:
- Art. 2 Abs. 2 GG: Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Art. 7 Abs. 1 GG: Staatlicher Erziehungsauftrag und Schulaufsicht
- § 2 Abs. 8 SchulG NRW:Recht auf gewaltfreie Erziehung in der Schule
- § 42 Abs. 6 SchulG NRW: Schulen entwickeln Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
- § 29 ADO NRW:Meldepflicht der Schulleitung bei besonderen Vorkommnissen
## 🏛️ An wen richtet sich diese Petition?
- Schulaufsicht Kreis Mettmann (Pädagogische Aufsicht)
- Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Schulaufsicht)
- Stadt Hilden (Schulträger für äußere Schulangelegenheiten und OGS/OGATA)
- Stadtrat Hilden (Politische Begleitung)
- Schulministerium NRW (Landesweite Zuständigkeit)
---
## 🎯 Unsere Forderungen
### An die Schulaufsicht Kreis Mettmann und Bezirksregierung Düsseldorf:
1. Klare Interventionsstandards: Entwicklung verbindlicher Leitlinien für den Umgang mit Gewalt- und Mobbingfällen mit transparenten Bearbeitungsfristen
2. Fortbildungsoffensive: Verpflichtende, regelmäßige Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu:
- Mobbingprävention und -intervention
- Deeskalationstechniken
- Traumasensiblem Umgang mit Betroffenen
- Kommunikation mit Eltern in Konfliktsituationen
3. Neutrale Beschwerdestelle: Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle bei der Schulaufsicht für Fälle, in denen die schulinterne Klärung nicht zufriedenstellend verlaufen ist
4. Schutz vor Benachteiligung: Klare Dienstanweisung, dass Eltern und Schüler keine Nachteile erfahren, wenn sie sich mit begründeten Anliegen an Schulaufsicht oder Schulleitung wenden
5. Qualitätssicherung: Stichprobenartige Überprüfung, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzkonzepte (§ 42 Abs. 6 SchulG NRW) tatsächlich vorhanden und wirksam sind
6. Transparenzbericht: Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über:
- Anzahl eingegangener Meldungen (anonymisiert)
- Arten der Vorfälle
- Ergriffene Maßnahmen
- Präventionsangebote
### An die Stadt Hilden als Schulträger:
1. Niedrigschwellige Meldestelle: Einrichtung einer anonymen, digitalen und telefonischen Anlaufstelle speziell für den Betreuungs- und Ganztagsbereich (OGS/OGATA)
2. Verbindliche Kooperation: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger, Schulaufsicht, Jugendamt, Polizei und Schulpsychologischem Dienst zur schnellen Fallbearbeitung
3. Unterstützung der Schulen: Förderung bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten im Rahmen der Zuständigkeit für äußere Schulangelegenheiten
4. Psychologische Unterstützung: Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote für betroffene Kinder und Familien
5. Jährlicher Bericht: Dokumentation über die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen zur Verbesserung der Schulssicherheit
### An alle Verantwortlichen:
1. Klare Information: Eltern, Schüler und Lehrkräfte müssen transparent über Rechte, Ansprechpartner und Beschwerdemöglichkeiten informiert werden (z.B. durch Flyer, Webseiten, Elternabende)
2. Schnelle Hilfe: Betroffene von Gewalt und Mobbing brauchen zügige psychologische und pädagogische Unterstützung
3. Konsequentes Handeln: Bei nachgewiesenen Pflichtverletzungen sollten die rechtlich vorgesehenen Maßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet werden
## 💬 Warum uns das wichtig ist
Jedes Kind, das mit Angst zur Schule geht, ist eines zu viel.
Jeder Vorfall, der nicht angemessen bearbeitet wird, untergräbt das Vertrauen in unsere Schulen.
Jede Familie, die nicht weiß, wohin sie sich wenden kann, fühlt sich alleingelassen.
Wir wollen keine Schuldzuweisungen, sondern Verbesserungen.
Die allermeisten Lehrkräfte, Schulleitungen und Betreuungskräfte arbeiten engagiert und verantwortungsvoll. Trotzdem braucht es bessere Strukturen, klarere Prozesse und mehr Transparenz, damit alle Beteiligten wissen, wie im Ernstfall vorgegangen wird.
## 🧾 Was wir erwarten
Nach Erreichen von 1.000 Unterschriften erwarten wir:
1. Öffentliche Stellungnahme der Schulaufsicht Kreis Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf zu bestehenden Schutz- und Beschwerdestrukturen
2. Verbindlicher Maßnahmenplan zur Verbesserung der Gewalt- und Mobbingprävention in Zusammenarbeit zwischen:
- Schulaufsicht
- Stadt Hilden (Schulträger)
- Jugendamt
- Polizei Mettmann
3. Einrichtung einer zentralen, unabhängigen Anlaufstelle für Gewalt- und Mobbingfälle
4. Öffentliche Vorstellung der Ergebnisse im Schulausschuss zur Transparenz gegenüber Eltern und Bürgern
5. Jährliche Berichte über Präventions- und Interventionsmaßnahmen an Hildener Schulen
## 📬 Offizielle Übergabe an:
- Schulaufsicht Kreis Mettmann
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bürgermeister der Stadt Hilden
- Jugendamt Hilden
- Landrat des Kreises Mettmann
## ⚖️ Wichtig: Zuständigkeiten
Damit keine falschen Erwartungen entstehen:
- Pädagogische Maßnahmen, Personalfragen und Disziplinarverfahren liegen in der Zuständigkeit der staatlichen Schulaufsicht (Land NRW), nicht der Stadt
- Der Schulträger (Stadt Hilden) ist zuständig für Gebäude, Ausstattung und Betreuung im Rahmen der äußeren Schulangelegenheiten sowie die OGS/OGATA-Bereiche
- Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig
Alle Beteiligten müssen zusammenarbeiten, um Kinder wirksam zu schützen!
## 📝 Hinweis zu privaten Schulen
Diese Petition bezieht sich auf öffentliche Schulen in Trägerschaft der Stadt Hilden.
Private Schulen (z.B. kirchliche oder freie Träger) unterliegen eigener Trägerverantwortung. Die Stadt Hilden und die staatliche Schulaufsicht haben dort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten.
Auch für diese Schulen gelten jedoch die allgemeinen Schutzpflichten des Schulgesetzes NRW, insbesondere § 2 Abs. 8 SchulG NRW (gewaltfreie Erziehung) und § 42 Abs. 6 SchulG NRW (Schutzkonzepte).
## 👥 Wer wir sind
Wir sind Eltern, Schüler, Lehrkräfte und engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Hilden.
Uns verbindet:
- Die Sorge um die Sicherheit unserer Kinder
- Der Wunsch nach transparenten und wirksamen Schutzstrukturen
- Das Vertrauen in die Bereitschaft aller Beteiligten, gemeinsam Lösungen zu finden
Wir stehen für konstruktive Zusammenarbeit, nicht für Konfrontation.
## ✍️ **Jetzt unterschreiben und teilen!**
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie die Petition:
- In Familienchats und Elterngruppen
- In Vereinen und im Bekanntenkreis
- Auf Social Media
Gemeinsam können wir erreichen, dass die Schutzstrukturen an Hildener Schulen noch besser werden – zum Wohl aller Kinder.
## 📧 Kontakt
E-Mail: buergerkrafthilden@outlook.de
Telefon:01522 876 5135
Ansprechpartner:Thorolf Schmidt, Stefan Drah (Bürgerkraft Hilden)

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Das Problem
Für sichere Schulen in Hilden: Gemeinsam Gewalt und Mobbing verhindern!
## Für Sicherheit, Verantwortung und starke Schutzstrukturen
## 📌 Worum es geht
Kinder und Jugendliche in Hilden haben das Recht, sicher zur Schule zu gehen – ohne Angst, ohne Mobbing, ohne Gewalt. Die allermeisten Lehrkräfte und Betreuungskräfte leisten täglich hervorragende Arbeit für unsere Kinder.
Dennoch erreichen uns als Elterninitiative Rückmeldungen, wonach es Verbesserungsbedarf bei Schutz- und Meldestrukturen gibt. Uns ist bewusst, dass Konflikte überall vorkommen können – aber wir möchten, dass die vorhandenen Strukturen konsequent gestärkt werden.
Unser Ziel: Präventive und transparente Maßnahmen, die allen Beteiligten – Schülern, Eltern und Lehrkräften – Sicherheit geben.
## 🔍 Warum wir aktiv werden
Nach Rückmeldungen von Eltern und Schülern gibt es Verbesserungsbedarf bei folgenden Punkten:
- Klarheit über Beschwerdewege und Ansprechpartner
- Zeitnahe und transparente Bearbeitung von Elternanliegen
- Einheitliche Standards beim Umgang mit Konflikten
Wir betonen ausdrücklich: Die allermeisten Schulen arbeiten verantwortungsvoll. Dennoch zeigen einzelne Rückmeldungen, dass die Schutz- und Meldestrukturen weiter gestärkt werden sollten.
## ⚖️ **Rechtliche Grundlagen**
Diese rechtlichen Vorgaben existieren bereits – wir möchten, dass sie konsequent umgesetzt und transparent kontrolliert werden:
- Art. 2 Abs. 2 GG: Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Art. 7 Abs. 1 GG: Staatlicher Erziehungsauftrag und Schulaufsicht
- § 2 Abs. 8 SchulG NRW:Recht auf gewaltfreie Erziehung in der Schule
- § 42 Abs. 6 SchulG NRW: Schulen entwickeln Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
- § 29 ADO NRW:Meldepflicht der Schulleitung bei besonderen Vorkommnissen
## 🏛️ An wen richtet sich diese Petition?
- Schulaufsicht Kreis Mettmann (Pädagogische Aufsicht)
- Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Schulaufsicht)
- Stadt Hilden (Schulträger für äußere Schulangelegenheiten und OGS/OGATA)
- Stadtrat Hilden (Politische Begleitung)
- Schulministerium NRW (Landesweite Zuständigkeit)
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## 🎯 Unsere Forderungen
### An die Schulaufsicht Kreis Mettmann und Bezirksregierung Düsseldorf:
1. Klare Interventionsstandards: Entwicklung verbindlicher Leitlinien für den Umgang mit Gewalt- und Mobbingfällen mit transparenten Bearbeitungsfristen
2. Fortbildungsoffensive: Verpflichtende, regelmäßige Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu:
- Mobbingprävention und -intervention
- Deeskalationstechniken
- Traumasensiblem Umgang mit Betroffenen
- Kommunikation mit Eltern in Konfliktsituationen
3. Neutrale Beschwerdestelle: Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle bei der Schulaufsicht für Fälle, in denen die schulinterne Klärung nicht zufriedenstellend verlaufen ist
4. Schutz vor Benachteiligung: Klare Dienstanweisung, dass Eltern und Schüler keine Nachteile erfahren, wenn sie sich mit begründeten Anliegen an Schulaufsicht oder Schulleitung wenden
5. Qualitätssicherung: Stichprobenartige Überprüfung, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzkonzepte (§ 42 Abs. 6 SchulG NRW) tatsächlich vorhanden und wirksam sind
6. Transparenzbericht: Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über:
- Anzahl eingegangener Meldungen (anonymisiert)
- Arten der Vorfälle
- Ergriffene Maßnahmen
- Präventionsangebote
### An die Stadt Hilden als Schulträger:
1. Niedrigschwellige Meldestelle: Einrichtung einer anonymen, digitalen und telefonischen Anlaufstelle speziell für den Betreuungs- und Ganztagsbereich (OGS/OGATA)
2. Verbindliche Kooperation: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger, Schulaufsicht, Jugendamt, Polizei und Schulpsychologischem Dienst zur schnellen Fallbearbeitung
3. Unterstützung der Schulen: Förderung bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten im Rahmen der Zuständigkeit für äußere Schulangelegenheiten
4. Psychologische Unterstützung: Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote für betroffene Kinder und Familien
5. Jährlicher Bericht: Dokumentation über die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen zur Verbesserung der Schulssicherheit
### An alle Verantwortlichen:
1. Klare Information: Eltern, Schüler und Lehrkräfte müssen transparent über Rechte, Ansprechpartner und Beschwerdemöglichkeiten informiert werden (z.B. durch Flyer, Webseiten, Elternabende)
2. Schnelle Hilfe: Betroffene von Gewalt und Mobbing brauchen zügige psychologische und pädagogische Unterstützung
3. Konsequentes Handeln: Bei nachgewiesenen Pflichtverletzungen sollten die rechtlich vorgesehenen Maßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet werden
## 💬 Warum uns das wichtig ist
Jedes Kind, das mit Angst zur Schule geht, ist eines zu viel.
Jeder Vorfall, der nicht angemessen bearbeitet wird, untergräbt das Vertrauen in unsere Schulen.
Jede Familie, die nicht weiß, wohin sie sich wenden kann, fühlt sich alleingelassen.
Wir wollen keine Schuldzuweisungen, sondern Verbesserungen.
Die allermeisten Lehrkräfte, Schulleitungen und Betreuungskräfte arbeiten engagiert und verantwortungsvoll. Trotzdem braucht es bessere Strukturen, klarere Prozesse und mehr Transparenz, damit alle Beteiligten wissen, wie im Ernstfall vorgegangen wird.
## 🧾 Was wir erwarten
Nach Erreichen von 1.000 Unterschriften erwarten wir:
1. Öffentliche Stellungnahme der Schulaufsicht Kreis Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf zu bestehenden Schutz- und Beschwerdestrukturen
2. Verbindlicher Maßnahmenplan zur Verbesserung der Gewalt- und Mobbingprävention in Zusammenarbeit zwischen:
- Schulaufsicht
- Stadt Hilden (Schulträger)
- Jugendamt
- Polizei Mettmann
3. Einrichtung einer zentralen, unabhängigen Anlaufstelle für Gewalt- und Mobbingfälle
4. Öffentliche Vorstellung der Ergebnisse im Schulausschuss zur Transparenz gegenüber Eltern und Bürgern
5. Jährliche Berichte über Präventions- und Interventionsmaßnahmen an Hildener Schulen
## 📬 Offizielle Übergabe an:
- Schulaufsicht Kreis Mettmann
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bürgermeister der Stadt Hilden
- Jugendamt Hilden
- Landrat des Kreises Mettmann
## ⚖️ Wichtig: Zuständigkeiten
Damit keine falschen Erwartungen entstehen:
- Pädagogische Maßnahmen, Personalfragen und Disziplinarverfahren liegen in der Zuständigkeit der staatlichen Schulaufsicht (Land NRW), nicht der Stadt
- Der Schulträger (Stadt Hilden) ist zuständig für Gebäude, Ausstattung und Betreuung im Rahmen der äußeren Schulangelegenheiten sowie die OGS/OGATA-Bereiche
- Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig
Alle Beteiligten müssen zusammenarbeiten, um Kinder wirksam zu schützen!
## 📝 Hinweis zu privaten Schulen
Diese Petition bezieht sich auf öffentliche Schulen in Trägerschaft der Stadt Hilden.
Private Schulen (z.B. kirchliche oder freie Träger) unterliegen eigener Trägerverantwortung. Die Stadt Hilden und die staatliche Schulaufsicht haben dort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten.
Auch für diese Schulen gelten jedoch die allgemeinen Schutzpflichten des Schulgesetzes NRW, insbesondere § 2 Abs. 8 SchulG NRW (gewaltfreie Erziehung) und § 42 Abs. 6 SchulG NRW (Schutzkonzepte).
## 👥 Wer wir sind
Wir sind Eltern, Schüler, Lehrkräfte und engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Hilden.
Uns verbindet:
- Die Sorge um die Sicherheit unserer Kinder
- Der Wunsch nach transparenten und wirksamen Schutzstrukturen
- Das Vertrauen in die Bereitschaft aller Beteiligten, gemeinsam Lösungen zu finden
Wir stehen für konstruktive Zusammenarbeit, nicht für Konfrontation.
## ✍️ **Jetzt unterschreiben und teilen!**
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- In Familienchats und Elterngruppen
- In Vereinen und im Bekanntenkreis
- Auf Social Media
Gemeinsam können wir erreichen, dass die Schutzstrukturen an Hildener Schulen noch besser werden – zum Wohl aller Kinder.
## 📧 Kontakt
E-Mail: buergerkrafthilden@outlook.de
Telefon:01522 876 5135
Ansprechpartner:Thorolf Schmidt, Stefan Drah (Bürgerkraft Hilden)

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Petition am 28. Oktober 2025 erstellt