Alleinerziehende stärken: Bedarfsgemeinschaftssplitting #EqualTax statt Ehegattensplitting

Alleinerziehende stärken: Bedarfsgemeinschaftssplitting #EqualTax statt Ehegattensplitting

Startdatum
30. Dezember 2018
Petition an
4.447 Unterschriften:Nächstes Ziel: 5.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Wendula Strube

In Deutschland leben rund 2,6 Millionen getrennt- bzw. alleinerziehende Väter und Mütter mit minderjährigen Kindern. Rund ein Drittel davon ist von Armut bedroht. Es macht mich wütend, dass nur die Eheschließung oder eine Eintragung als Partnerschaft ausreicht, um steuerlich viel besser behandelt zu werden. Es ist egal ob sie ein Paar mit gemeinsamen Kindern ohne Trauschein, getrennt-, verwitwet- und oder alleinerziehend sind, ihre Mitbewohner in der Wohngemeinschaft oder ihre Eltern pflegen, sie alle haben die Steuerklasse 1, sofern eine Person neben dem Haushaltsvorstand im Haushalt Geld verdient und kein Kindergeld mehr bezieht. 

Ich wünsche mir und fordere daher, dass das Ehegattensplitting, dass die Ehe und Eingetragene Partnerschaft alimentiert, abgeschafft und das Bedarfsgemeinschaftssplitting - „Equal Tax" - welches Erziehungsleistung und Pflege belohnt, eingeführt wird! Nicht nur Getrennt- und Alleinerziehende, sondern auch pflegende Personen, Verwitwete mit Kindern und zusammenlebende Eltern ohne Trauschein werden damit für ihre Leistung, am „Solidarpakt" mitzuarbeiten, endlich adäquat  unterstützt. Nur das Bedarfsgemeinschaftssplitting erfasst alle in einer Gemeinschaft lebende Personen, auch die, die durch ein Mitglied gepflegt werden. Niemand wird mehr benachteiligt, aber die Leistung vieler wird damit belohnt.

Ich heiße Wendula Strube, 2010 musste ich mich von dem Vater meiner drei Kinder trennen, weil er mich wiederholt und trotz Therapie schlug. Plötzlich war ich völlig auf mich allein gestellt. Auf die Unterstützung des Vaters konnte ich nicht hoffen. Anfangs habe ich mich mit einem Mini-Job und Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II über Wasser gehalten, doch das reichte kaum aus, um meine drei Kinder und mich zu ernähren. Ich fing an mich mit anderen Alleinerziehenden zu vernetzen und merkte schnell, dass ich nicht die einzige in dieser aussichtslosen Situation war. So startete mein politischer Kampf für mehr Gerechtigkeit für Alleinerziehende.  

Als ehemaliges Mitglied der SPD erreichte ich, dass der Unterhaltsvorschuss auf unbegrenzt bis zum 18. Lebensjahr geändert wurde. Bisher wurde dieser viel zu kurz gewährt und entließ den Vater jeweils spätestens nach sechs vollen Jahren aus der Verantwortung oder mit dem 12. Lebensjahr des Kindes auch dann, wenn die sechs Jahre Unterhaltsvorschussleistung nicht erreicht wurden. Außerdem konnte ich durch müßige Beharrlichkeit bei der Landes AsF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen), durch häufige Anwesenheit bei SPD-Aktionen des Bundes im Willi-Brand-Haus und 2014 auch durch massive Facebook-Aktionen erreichen, dass Manuela Schwesig den steuerlichen Freibetrag für Alleinerziehende anhob.

Als meine Kinder groß genug waren und ich vor drei Jahren endlich wieder eine Vollzeitstelle anfing, freute ich mich sehr darüber, nun auch von der durch mich erkämpften höheren Vergünstigung der Steuerklasse 2 zu profitieren. Die Steuerklasse zollt den Alleinerziehenden wenigstens eine kleine Anerkennung für ihre mühselige Erziehungsleistung. Weil diese Familienform laut dem Personenstandsgesetz und Steuerrecht aber immer noch keine richtige Familie ist und somit aus dem Splitting fällt, kann mit ihr immerhin ein kleiner Bonus herausgeschlagen werden. Es ist ungefähr ein Zehntel von dem, was das Steuersplitting für Ehegatten und Eingetragene Partnerschaften hergibt.

Doch dann der Schock: Anstatt des positiven Bescheides des Finanzamts, bekam ich ein Schreiben der Behörde mit dem Hinweis, dass sie mir diese Steuervergünstigung nicht gewähren könnten. Die Begründung: Mein ältester Sohn arbeitet, bekommt kein Kindergeld mehr, lebt aber noch bei mir und gilt somit als mitverdienender Erwachsener im Haushalt.

Das ist doch unfassbar! Weil der Vater nichts tat und erst recht nicht zahlte,  steckte ich durch die Kinder jahrelang in der Schiene des Sozialbeziehenden fest. Nun bekam ich zu hören, dass mein Kind daran schuld sei, dass ich keine Steuervergünstigung bekommen sollte!

Spätestens seit diesem Zeitpunkt bin ich davon überzeugt, dass das Ehegattensplitting veraltet und ungerecht ist. Es muss durch eine modernere Besteuerung ersetzt werden. Da der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ lt. SGB II im Sozialrecht schon existiert, liegt die Idee des Bedarfsgemeinschaftssplitting, auf der Hand.

Bitte unterschreiben Sie meine Petition und helfen dabei, dass die Steuerlast und die Steuervergünstigung endlich gerecht verteilt wird.

#EqualTax, #EinSplittingFürAlle 

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