Petition updateGesetzesänderung im dt. Rentenrecht - für jetzige und zukünftige Generationen01/2025 die Zweite - Die Ereignisse überschlagen sich
Kerstin GraichenGermany
Jan 17, 2025

Es gibt gleich 4 Neuigkeiten, die derzeit im Gespräch sind und die ich Niemanden vorenthalten möchte. Denn die neuen Bundestags-Wahlen stehen am 23.02.2025 an und Jeder soll die Möglichkeit haben 

  1. Ab Sommer 2025 sollen die Renten in Deutschland um etwa 3,5 Prozent steigen. Was zunächst wie eine gute Nachricht klingt, birgt jedoch Herausforderungen für viele Rentner. Denn mit der Erhöhung überschreiten schätzungsweise 73.000 Senioren erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro, wodurch sie einkommensteuerpflichtig werden. Insgesamt wird die Zahl der steuerpflichtigen Rentner auf etwa 6,6 Millionen anwachsen, so die Schätzung.

    Die zusätzlichen Steuerpflichtigen tragen dabei zu einem satten Plus für den Staatshaushalt bei: Rund 4,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung im Jahr 2025. Kritiker wie Sahra Wagenknecht, BSW-Gründerin und Bundestagsabgeordnete, bemängeln jedoch, dass diese Steuerlast die Lebensleistung der Rentner missachte. Sie fordert, Renten bis 2.000 Euro steuerfrei zu stellen und bezeichnet die Rentenbesteuerung als “Respektlos-Steuer”. (Quelle: karlsruhe-insider.de/news/)

  2. Rentner sind eine tragende Säule der Gesellschaft – und das nicht nur durch jahrzehntelange Arbeit und ihren Beitrag zum Wohlstand der heutigen Generationen. Auch im Ruhestand leisten sie weiterhin ihren Teil zur Finanzierung des Staates, beispielsweise über die Mehrwertsteuer, die sie für jede Ausgabe entrichten. Der Ökonom Moritz Schularick, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, will die Rentner zusätzlich belasten, um die Verteidigungsausgaben Deutschlands zu finanzieren. Sein Vorschlag, das Rentensystem massiv anzutasten, ist nicht nur provokant. Schlimmer noch, es ist ein Skandal und eine Frechheit.

    Ökonom Schularick hat in der Diskussion um die Erhöhung der Verteidigungsausgaben angesichts globaler Bedrohungen einen Vorschlag gemacht, der sehr umstritten ist und hohe Wellen schlägt. Er will das Renteneintrittsalter erhöhen und die Rentenzahlungen auf ihrem aktuellen Niveau einfrieren. Dazu will er die Rentenerhöhungen auf einen aktuellen Inflationsausgleich begrenzen.  Schularick behauptet: „Das ist in einer stagnierenden Wirtschaft kaum noch zu rechtfertigen“. Er sieht die Rentner in der Pflicht. (Quelle: rentenbescheid24.de)

  3. Die AfD schlägt Maßnahmen gegen Altersarmut vor. Zentrale Maßnahmen für eine stabile Rente sind:Einbeziehung aller Berufsgruppen:

    a) Die AfD fordert, dass auch Politiker und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch sollen die Rentenkassen langfristig entlastet werden

    b) Flexibler Renteneintritt: Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll möglich sein. Gleichzeitig will die Partei Anreize schaffen, länger zu arbeiten, zum Beispiel durch zusätzlichen Steuerfreibetrag für erwerbstätige Rentner in Höhe von 12.000€

    c) Umverteilung von Kosten: Versicherungsfremde Leistungen, die aktuell aus den Sozialversicherungen finanziert werden, sollen künftig aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Dies würde zusätzliche Mittel für die Rentenversicherung freisetzen

    d) Förderung von Familien: Eltern sollen stärker berücksichtigt werden, beispielsweise durch eine Vergütung der Elternschaft bei der Rentenberechnung und finanzielle Hilfen in der Kindererziehung, Willkommensprämie für Kinder in der Rente in Höhe von 20.000€. (Quelle: rentenbescheid24.de)

  4. Die Hinterbliebenenrenten sollen um bis zu 10,8 Prozent gekürzt gezahlt werden. Und das, obwohl die Rentenansprüche bei einer großen Witwenrente schon auf 55 oder 60 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Ehegatten begrenzt sind.

    Ist der verstorbene Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes jünger als 62 Jahre, so wird in die Witwenrente ein Abschlag von 10,8 Prozent einberechnet. Der Abschlag oder besser Zugangsfaktor für Hinterbliebenenrenten ist im § 77 Sozialgesetzbuch Nummer 6 geregelt.

    Ab 62 werden die Entgeltpunkte für eine Witwenrente zwischen dem Monat des Todes vor dem 65. Lebensjahr und dem Monat beim Erreichen des 65. Lebensjahres des Verstorbenen berechnet. So kann der Abschlag also zwischen 0,3% und 10,8% (für 3 Jahre = 36 Monate) liegen.
    Ab dem Tod mit 65 Jahren wird die Witwenrente nicht gekürzt.
    (Quelle: rentenbescheid24.de)

Es sind viele Information, aber für unsere Zukunft sind sie wichtig. Deshalb unterstützt weiter diese Petition mit Spenden, Unterschriften und teilt sie mit Freunden, Kollegen, Familie und in sozialen Medien. Wir bleiben dran.

Herzlichen Dank.

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