Gerechtigkeit für Rahma – Erinnern. Sprechen. Handeln.


Gerechtigkeit für Rahma – Erinnern. Sprechen. Handeln.
Das Problem
An den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung, Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen, den Bürgermeister der Stadt Hemmingen, die Staatsanwaltschaft Hannover und die Ermittlungsbehörden der Stadt Hannover
Präambel:
Am 4. Juli 2025 wurde die 26-jährige Rahma Ayat in Arnum Region Hannover in ihrer Wohnung durch ihren Nachbarn, einen 31‑jährigen Deutschen, getötet. An diesem Tag habe der Täter die Tür von Rahmas Wohnung aufgebrochen, sie damit aus dem Schlaf gerissen, überfallen und anschließend erstochen. Der geständige Täter sitzt seither in Untersuchungshaft. Während der Totenwaschung konnte man klar erkennen, dass Rahma übermäßige Gewalt erlitten hat. Sie hatte eine Unterblutung am Hinterkopf, mehrere Abwehrverletzungen an den Armen und diverse Stichverletzungen am Torso - darunter ein tödlicher Stich durch das Brustbein direkt in das Herz. Das Ausmaß der Verletzungen und des Blutverlustes war so massiv, dass alle Reanimationsversuche durch die Rettungskräfte erfolglos waren.
Rahma stammte aus Algerien, lebte seit etwa zwei Jahren in Deutschland und absolvierte ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Pflege in einem Klinikum in Hannover mit dem Ziel, eine Ausbildung zur Krankenpflegerin zu beginnen. Sie trug sichtbar Hijab, engagierte sich freiwillig im Gesundheitswesen und symbolisierte Integrität, Zukunftswille und Zugehörigkeit. Ein paar Tage vor ihrem gewaltsamen Tod unterschrieb sie mit voller Freude einen Ausbildungsvertrag und war zukunftsgläubig. Rahmas Werdegang zeigt, dass sie Potential hatte ein geschätztes Mitglied der deutschen Gesellschaft zu werden. Das zeigte sie durch ihren akademischen Abschluss im Studium der Architektur und ihr Streben nach weiterer Bildung im Ausland. Der Grund der beruflichen Umorientierung lag in ihrer menschenfreundlichen Weltanschauung. Der Sinn im Helfen, ungeachtet der Hautfarbe, Religion oder Herkunft ihrer Mitmenschen hatte für sie eine so hohe Priorität, dass sie sich dazu entschied, ein Großteil ihres Lebens dem Erhalt von Leben zu widmen.
Angehörige berichten, dass Rahma bereits Monate vor der Tat rassistisch empfundene Belästigungen durch den geständigen Täter erlebt habe. Sie sei wiederkehrenden Streitversuchen seitens ihres Nachbarn stets aus dem Weg gegangen, um eine Eskalation zu vermeiden. Von einem Nachbarstreit, der von beiden Seiten geführt wurde, könne nicht die Rede sein. Rahma habe laut ihrer Familie während der wiederholten Belästigungen stets eine friedlich-vermeidende Haltung gegenüber dem Täter bewahrt. Sie habe zwischen den einzelnen Belästigungen nie ein Gespräch mit dem geständigen Täter initiiert und stets versucht, mit ihm in keinerlei Interaktion zu treten. Aus diesem Grund habe es keinen Anlass, wie behauptet, für einen zweiseitigen Streit gegeben, sondern nur für eine unbegründete einseitige Bedrohung.
Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, dass bislang kein rassistisches bzw. antimuslimisches Motiv festgestellt worden sei. Zeugenaussagen der Eltern und der Schwester weisen darauf hin, dass ein rassistisches bzw. antimuslimisches Motiv nicht voreilig ausgeschlossen werden soll und eine konsequente Aufklärung der Tat desiderat erfolgen muss.
Trotz der offensichtlichen Hintergründe blieb der Fall der jungen Frau in Politik und Medien weitgehend unbeachtet. Nur vereinzelt wurde diskutiert, ob es sich um einen rassistisch bzw. antimuslimisch motivierten Femizid handeln könnte, während die angeblich mitte-links-politische Verortung des geständigen Täters bei der Diskussion als Ausschlusskriterium impliziert wurde. Vonseiten der Behörden kamen bislang keine öffentlichen Stellungnahmen oder politischen Reaktionen.
Wir fordern Folgendes:
Weitere tiefgreifende Untersuchungen des Falles als einen möglich rassistischen bzw. antimuslimischen Femizid, solange keine konträren Beweise, sowie eine transparente Kommunikation dieser Einstufung unter Einbeziehung von Expertinnen für Rassismus vorliegen.
Vollständige erneute Aufnahme der Zeugenaussagen der Familie und deren gleichwertige Berücksichtigung gegenüber den Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld des geständigen Täters, insbesondere Hinweise auf rassistische oder antimuslimische Haltungen.
Unabhängige Aufklärung und Berichterstattung über den Fall ohne voreilige Begrenzung der Tat auf einen wahllosen Femizid und impulsives Opportunitätsverbrechen. Solange nicht geklärt werden kann, warum lediglich Rahma Opfer seiner Gewalt wurde, darf der Fall nicht als nur eskalierte Streitigkeit heruntergespielt werden.
Mediale Verantwortung übernehmen: Die großen Medienhäuser und öffentlich-rechtlichen Sender sollten Rahmas Geschichte würdevoll behandeln, über Rahmas Geschichte würdevoll berichten und ihren Namen benennen. Der mediale Umgang mit ihrer Funktion als zugewanderte angehende Fachkraft, die das deutsche Gesundheitswesen ein Jahr lang freiwillig und engagiert unterstützte, muss pflichtbewusst beachtet werden. Die Medien sollten darauf verzichten, die Bezeichnung „eine Frau mit Migrationshintergrund“ zu verwenden, da solche Begriffe in der deutschen Gesellschaft pejorative Untertöne haben und Rahmas Person auf ein uneinheitlich definiertes soziodemographisches Merkmal reduzieren.
Solidarität und Unterstützung:
Wir rufen Organisationen, gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen auf, sich zu vernetzen, öffentlich Stellung zu beziehen, Rahmas Namen zu nennen und sich mit Betroffenen rassistischer und misogyn motivierter Gewalt solidarisch zu zeigen.
Für das Jahr 2024 konnte die Claim Allianz 3080 Fälle dokumentieren, was einem Ausmaß von mehr als 8 Fällen pro Tag entspricht. In ca. 70% der Fälle handelt es sich um Frauen. Insbesondere Frauen, die durch ein Kopftuch sichtbar muslimisch sind, waren häufiger von antimuslimischem Rassismus betroffen.
Der Fall Rahma steht exemplarisch für die Schnittstelle von sexistischer, rassistischer und antimuslimischer Gewalt, die nicht isoliert betrachtet werden darf.
Wir fordern Sie auf:
Unterzeichnen Sie,
reden Sie,
handeln Sie,
damit Rahma Ayat nicht vergessen wird.
- Bezieht sich auf Fälle, in denen Angaben zum Geschlecht der Betroffenen gemacht wurden und es sich bei den Betroffenen um Einzelpersonen handelt.
- ://www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/06/claim_lagebild25_250630_web.pdf?x41030

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Das Problem
An den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung, Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen, den Bürgermeister der Stadt Hemmingen, die Staatsanwaltschaft Hannover und die Ermittlungsbehörden der Stadt Hannover
Präambel:
Am 4. Juli 2025 wurde die 26-jährige Rahma Ayat in Arnum Region Hannover in ihrer Wohnung durch ihren Nachbarn, einen 31‑jährigen Deutschen, getötet. An diesem Tag habe der Täter die Tür von Rahmas Wohnung aufgebrochen, sie damit aus dem Schlaf gerissen, überfallen und anschließend erstochen. Der geständige Täter sitzt seither in Untersuchungshaft. Während der Totenwaschung konnte man klar erkennen, dass Rahma übermäßige Gewalt erlitten hat. Sie hatte eine Unterblutung am Hinterkopf, mehrere Abwehrverletzungen an den Armen und diverse Stichverletzungen am Torso - darunter ein tödlicher Stich durch das Brustbein direkt in das Herz. Das Ausmaß der Verletzungen und des Blutverlustes war so massiv, dass alle Reanimationsversuche durch die Rettungskräfte erfolglos waren.
Rahma stammte aus Algerien, lebte seit etwa zwei Jahren in Deutschland und absolvierte ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Pflege in einem Klinikum in Hannover mit dem Ziel, eine Ausbildung zur Krankenpflegerin zu beginnen. Sie trug sichtbar Hijab, engagierte sich freiwillig im Gesundheitswesen und symbolisierte Integrität, Zukunftswille und Zugehörigkeit. Ein paar Tage vor ihrem gewaltsamen Tod unterschrieb sie mit voller Freude einen Ausbildungsvertrag und war zukunftsgläubig. Rahmas Werdegang zeigt, dass sie Potential hatte ein geschätztes Mitglied der deutschen Gesellschaft zu werden. Das zeigte sie durch ihren akademischen Abschluss im Studium der Architektur und ihr Streben nach weiterer Bildung im Ausland. Der Grund der beruflichen Umorientierung lag in ihrer menschenfreundlichen Weltanschauung. Der Sinn im Helfen, ungeachtet der Hautfarbe, Religion oder Herkunft ihrer Mitmenschen hatte für sie eine so hohe Priorität, dass sie sich dazu entschied, ein Großteil ihres Lebens dem Erhalt von Leben zu widmen.
Angehörige berichten, dass Rahma bereits Monate vor der Tat rassistisch empfundene Belästigungen durch den geständigen Täter erlebt habe. Sie sei wiederkehrenden Streitversuchen seitens ihres Nachbarn stets aus dem Weg gegangen, um eine Eskalation zu vermeiden. Von einem Nachbarstreit, der von beiden Seiten geführt wurde, könne nicht die Rede sein. Rahma habe laut ihrer Familie während der wiederholten Belästigungen stets eine friedlich-vermeidende Haltung gegenüber dem Täter bewahrt. Sie habe zwischen den einzelnen Belästigungen nie ein Gespräch mit dem geständigen Täter initiiert und stets versucht, mit ihm in keinerlei Interaktion zu treten. Aus diesem Grund habe es keinen Anlass, wie behauptet, für einen zweiseitigen Streit gegeben, sondern nur für eine unbegründete einseitige Bedrohung.
Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, dass bislang kein rassistisches bzw. antimuslimisches Motiv festgestellt worden sei. Zeugenaussagen der Eltern und der Schwester weisen darauf hin, dass ein rassistisches bzw. antimuslimisches Motiv nicht voreilig ausgeschlossen werden soll und eine konsequente Aufklärung der Tat desiderat erfolgen muss.
Trotz der offensichtlichen Hintergründe blieb der Fall der jungen Frau in Politik und Medien weitgehend unbeachtet. Nur vereinzelt wurde diskutiert, ob es sich um einen rassistisch bzw. antimuslimisch motivierten Femizid handeln könnte, während die angeblich mitte-links-politische Verortung des geständigen Täters bei der Diskussion als Ausschlusskriterium impliziert wurde. Vonseiten der Behörden kamen bislang keine öffentlichen Stellungnahmen oder politischen Reaktionen.
Wir fordern Folgendes:
Weitere tiefgreifende Untersuchungen des Falles als einen möglich rassistischen bzw. antimuslimischen Femizid, solange keine konträren Beweise, sowie eine transparente Kommunikation dieser Einstufung unter Einbeziehung von Expertinnen für Rassismus vorliegen.
Vollständige erneute Aufnahme der Zeugenaussagen der Familie und deren gleichwertige Berücksichtigung gegenüber den Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld des geständigen Täters, insbesondere Hinweise auf rassistische oder antimuslimische Haltungen.
Unabhängige Aufklärung und Berichterstattung über den Fall ohne voreilige Begrenzung der Tat auf einen wahllosen Femizid und impulsives Opportunitätsverbrechen. Solange nicht geklärt werden kann, warum lediglich Rahma Opfer seiner Gewalt wurde, darf der Fall nicht als nur eskalierte Streitigkeit heruntergespielt werden.
Mediale Verantwortung übernehmen: Die großen Medienhäuser und öffentlich-rechtlichen Sender sollten Rahmas Geschichte würdevoll behandeln, über Rahmas Geschichte würdevoll berichten und ihren Namen benennen. Der mediale Umgang mit ihrer Funktion als zugewanderte angehende Fachkraft, die das deutsche Gesundheitswesen ein Jahr lang freiwillig und engagiert unterstützte, muss pflichtbewusst beachtet werden. Die Medien sollten darauf verzichten, die Bezeichnung „eine Frau mit Migrationshintergrund“ zu verwenden, da solche Begriffe in der deutschen Gesellschaft pejorative Untertöne haben und Rahmas Person auf ein uneinheitlich definiertes soziodemographisches Merkmal reduzieren.
Solidarität und Unterstützung:
Wir rufen Organisationen, gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen auf, sich zu vernetzen, öffentlich Stellung zu beziehen, Rahmas Namen zu nennen und sich mit Betroffenen rassistischer und misogyn motivierter Gewalt solidarisch zu zeigen.
Für das Jahr 2024 konnte die Claim Allianz 3080 Fälle dokumentieren, was einem Ausmaß von mehr als 8 Fällen pro Tag entspricht. In ca. 70% der Fälle handelt es sich um Frauen. Insbesondere Frauen, die durch ein Kopftuch sichtbar muslimisch sind, waren häufiger von antimuslimischem Rassismus betroffen.
Der Fall Rahma steht exemplarisch für die Schnittstelle von sexistischer, rassistischer und antimuslimischer Gewalt, die nicht isoliert betrachtet werden darf.
Wir fordern Sie auf:
Unterzeichnen Sie,
reden Sie,
handeln Sie,
damit Rahma Ayat nicht vergessen wird.
- Bezieht sich auf Fälle, in denen Angaben zum Geschlecht der Betroffenen gemacht wurden und es sich bei den Betroffenen um Einzelpersonen handelt.
- ://www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/06/claim_lagebild25_250630_web.pdf?x41030

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Petition am 22. November 2025 erstellt