Petition updateStoppt die Zersiedelung des Außenbereiches des Ostseebades Göhren auf der Insel Rügen!Eklat bei der Gemeindevertretersitzung am Montag, 23. Juli 2018

BI Lebenswertes Göhren

Jul 25, 2018
Liebe UnterstützerInnen,
nun ist es amtlich: der Landkreis Vorpommern-Rügen versagt das Baugebiet B-23 Stabenweg zum Wohle der Natur im Ostseebad Göhren.
Doch wie erwartet hat die Gemeinde bereits Widerspruch eingelegt, der Investor übernimmt die Kosten und der allseits bekannte Planer Dr. Raith (der bereits die halbe Insel "zugepflastert" hat) übernimmt das Prozedere.
Zur Gemeindevertretersitzung, an der der Widerspruch politisch bekräftigt werden sollte, erschienen die uns bekannten investornahen Gemeindevertreter Hans-Harald Ott und Edwin Kopplin (beide SPD) sowie Markus Pigard und Klaus Möller (beide CDU) einfach nicht! Somit war das Gremium nicht beschlussfähig. Ein Eklat!
Und zu guter Letzt monierte Bürgermeister Pester noch die öffentliche Initiative der BILG, so z. B. unsere Online Petition mit mehr als 35.000 Stimmen. Vielen Dank, Herr Pester! Ist es endlich auch bei Ihnen angekommen, dass die Leute dieses Bauvorhaben nicht wollen? So wie alle Beschlüsse in Göhren mit demokratischer Mehrheit gefasst werden, so werden auch wir alle demokratischen Mittel gegen den Bauwahnsinn in unserem Ort ausschöpfen!
Viele Grüße
Eure BILG
BERICHTERSTATTUNG in der OZ
Online:
http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Ruegen/Kreis-untersagt-Baugebiet-in-Goehren
Hier im Wortlaut:
Kreis untersagt Baugebiet in Göhren
Geplante Wohnfläche am Stabenweg nicht vereinbar mit Naturschutz
Von Uwe Driest
Göhren. „Die Sektkorken haben wir nicht knallen lassen“, sagt Bernd Elgeti. „Das machen wir erst, wenn wir den begehrlichen Griff auf den Außenbereich unserer Gemeinde endgültig abgewehrt haben“, so der Sprecher der Bürgerinitiative Lebenswertes Göhren (BILG). Die Rede ist von der Ablehnung der beantragten Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) der Gemeinde Göh- ren durch den Landkreis. Mit der Änderung hatte die Gemeinde eine Rechtsgrundlage schaffen wollen, welche die umstrittene Bebauung von Flächen am Stabenweg ermöglichen sollte (die OZ berichtete). Doch nun ist die vom Tisch.
„Der Änderungsantrag zum F-Plan musste abgelehnt werden, weil die betreffende Fläche nicht aus der Biosphärenverordnung herausgenommen wurde, da von der dortigen Verwaltung eine negative Stellungnahme vorlag“, teilt Landkreis-Sprecher Olaf Manzke mit. Daraus folge, dass auch der B-Plan Stabenweg „nicht rechtswirksam werden kann.“ Gemeint ist die Stellungnahme des Amts für das Biosphärenreservat Südost-Rügen. Die Landesbehörde mit Sitz in Putbus ist der Auffassung, dass ein allgemeines Wohngebiet dem Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) widerspricht, mit den Naturschutzzielen nicht vereinbar ist und somit gegen höherrangiges Recht verstößt.
Gegen die Verfügung legte die Gemeinde Widerspruch ein. Den hätte Bürgermeister Wolfgang Pester in der Sitzung der Gemeindevertretung vom Montag gern politisch bekräftigen lassen und setzte den Punkt auf die Tagesordnung. Allerdings erschienen neben rund 20 Bürgern lediglich drei der acht Gemeindevertreter – darunter mit Gesche Krohn und Bernd Gums zwei Kritiker des Vorhabens – weshalb das Gremium nicht beschlussfähig war. „Die Termine stehen seit Dezember fest und die Einladung ging vor einer Woche raus“, wunderte sich Pester über die erst im Laufe des Montag erfolgten Absagen von Hans-Harald Ott und Edwin Kopplin (beide SPD) sowie Markus Pigard und Klaus Möller (beide CDU).
Ein Einigungsversuch zwischen Gemeinde und Biosphären-Amt im Vorfeld der Sitzung hatte zu keinem Resultat geführt. Dabei baute der für die Gemeinde tätige Planer Frank-Berthold Raith eine beachtliche Drohkulisse auf. „Soweit ich sehe, wurde in der Versagung zum ersten Mal die Schutzkategorie LSG konsequent entsprechend der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigt“, so Raith. Damit habe die Ablehnung auch Auswirkungen auf den Bestand aller übrigen B-Pläne, wäre zudem rechtlich unzulässig und stehe der kommunalen Selbstverwaltung entgegen. Übliche Praxis sei bisher stets gewesen, bebaute Flächen zuweilen auch im LSG auszuweisen. Wenn die Landesbehörde davon nun abweiche, „dürfte sie von der Unesco den Status Biosphärenreservat aberkannt bekommen“.
Amtsleiterin Cathrin Münster beunruhigt das nicht. „Wir haben der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt, nachzubessern, aber auch deutlich gemacht, dass die Herausnahme der Fläche keine Option für uns ist“. Die BILG moniert am gesamten Verfahren, dass der Anstoß nicht aus der Gemeinde gekommen sei, sondern von einem Investor initiiert worden sei, der ein Grundstück „vergolden“ wolle.
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