Bernhard EiselLudwigsburg, Germany
21 Aug 2017
Kundgebung am 04.11.2017: Schluss mit dem Tierverbot in Stuttgart - Für den Erhalt des Circus mit Tieren! Jetzt muss der Stuttgarter Gemeinderat das Tierverbot erst recht zurücknehmen. Die Deutsche Gesellschaft der Circusfreunde, Sektion Stuttgart e.V. und das Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ laden anlässlich des Gastspiels des „Circus Krone“ zur Info-Kundgebung: „Gegen Tierverbote in Stuttgart – Ja zum Circus mit Tieren“ ein. Die Veranstaltung findet am Samstag, den 04.11. von 13:00 bis 15:30 auf dem Cannstatter Wasen, in der Nähe des Circus-Eingangs statt. (Aufbau ab 12:30) Im Jahr 2016 hatte der „Circus Krone“, der größte Circus Europas und der Circus mit den meisten exotischen Tieren, 1,1 Millionen Besucher – neulich in Cham waren es, in einer einzelnen Gastspielstadt, 30.000 Besucher und jedes Jahr besuchen rund eine Million Gäste z.B. den Meerestierpark „Marineland Cote d’Azur“ mit seinen Seelöwen-, Delphin- und Orcawal-Shows. Trotz der anhaltenden Beliebtheit von Circusvorstellungen und anderen Live-Shows mit Tieren sowie des Interesses von Menschen jeden Alters an authentischen Tierbegegnungen sind die gegenwärtig noch intakte Circuskultur in Deutschland, aber auch andere öffentlich zugängliche Tierhaltungen bedroht. Bedroht sind die Circusse, die gegenwärtig mit ihren vielen schönen Tieren noch als vollständig und ungebrochen bezeichnet werden können sowie auch die Berufsmöglichkeiten der Tiertrainerinnen und -trainer, die mit einer oft einzigartigen Hingabe mit und für ihre Tiere leben. Der Grund sind die Versuche mancher Politiker, gegen den eindeutigen Publikumsgeschmack der Circusbesucherinnen und -besucher (s.o.), gegen die in der GCD organisierten Circus-Fans und nicht zuletzt gegen die Grundrechte der betroffenen Tiertrainerinnen und Tiertrainer immer wieder Tierverbote für den Circus kommunal festzusetzen, wozu diese paradoxerweise erfolgreich von einer kleinen Minderheit, die am liebsten den Zoo, den Circus, ja jeglichen menschlichen Kontakt mit Tieren verbieten und verunmöglichen möchte, veranlasst werden. So leider auch in Stuttgart, wo der Gemeinderat am 16.12.16 gegen den erklärten Rat der eigenen Verwaltung (Oberbürgermeister und Wirtschaftsbürgermeister) ein Tierverbot für nahezu alle beliebten Circustiere, einschließlich der Haustiere Lamas und Hauskamele ausgesprochen hat, das eigentlich ab 2018 gültig sein soll. Die Sektion Stuttgart der Deutschen Gesellschaft der Cirusfreunde e.V. bezieht – im Verbund mit dem Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ – gegen jegliche Versuche, die biologisch nicht zu begründenden und nach gültigen, unanfechtbaren Präzedenzurteilen rechtswidrigen Verbote (Urteil des OVG in Niedersachsen vom 02.03.2017, Urteil vom OVG in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.07.2017) in Stuttgart durchzusetzen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit Stellung. In unserer Kundgebung unterstützen wir das Gastspiel des Circus Krone und fordern den Stuttgarter Gemeinderat auf, das kommunale Wildtierverbot umgehend aufzuheben. Diese Aufforderung möchten wir im Folgenden nochmals biologisch-naturwissenschaftlich (1.), juristisch (2.) sowie gesellschaftlich-politisch (3.) begründen: 1.) Biologisch-naturwissenschaftliche Begründung: Ein Tierverbot im Circus fußt theoretisch allein auf den Hypothesen der Tierrechtsbewegung, die unreflektiert Tiere und Menschen gleichsetzt, was wissenschaftlich nicht bewiesen ist, bzw. rational gar nicht bewiesen werden kann. Erfahrungen und zoologische Fakten sprechen aber gerade in Bezug auf die Circustierhaltung eine andere Sprache, da in den größeren Circussen, die heute exotische Tiere mit sich führen, generell hohe Standards der Tierhaltung eingehalten werden. So werden bis auf wenige verbliebene Alttiere, die gegenwärtig im Circus auftretenden Tiere wildlebender Arten nicht der Natur entnommen, sondern sind seit Generationen an den Kontakt mit ihren menschlichen Partnern gewöhnt – ein Freilassen käme einem Aussetzen gleich. Heutige Circustierhaltung erfüllt sehr wohl die Kriterien einer tier- und verhaltensgerechten Haltungsform: Alle Tiere besitzen großzügig bemessene Innen- und Außengehege, die in ihrer Gestaltung auf die biologischen Bedürfnisse der Tiere eingerichtet sind und die Anpassungsfähigkeit der betreffenden Arten an ein Leben in menschlicher Obhut keineswegs überfordern. Jeder Circusbesucher kann sich in den Tierschauen selbst ein Bild hiervon machen und eine Meinung bilden. Es wäre naiv anzunehmen, dass die Tier-Reservate in den natürlichen Verbreitungsgebieten heutzutage nicht auch von Menschenhand gestaltete Kulturräume darstellen würden und auch Zoos und gut geführte Circusse stellen unter diesen Voraussetzungen und den Erwägungen des Artenschutzes einen legitimen Lebensraum der häufig bedrohten Tierarten dar. Die Circusse mit exotischen Tieren bzw. Tieren wildlebender Arten arbeiten heute eng mit Tierärzten zusammen bzw. besitzen auch eigenes Fachpersonal. Aufgrund dessen ergibt eine Auswertung der mitgeführten Tierbestandsbücher, dass die am Gastspielort stets kontrollierenden Veterinäre sich nicht selten voller Lob über die Circustierhaltung äußern. Kürzlich bekräftigte eine Amtstieratzt in Neumarkt in einem Presseartikel sogar, dass es keine Tierhaltung gäbe, in welcher die Tiere ein höheres Lebensalter erreichten, als dies in der Circustierhaltung der Fall ist. (Neumarkter Nachrichten vom 19.07.2017) Diese und weitere Fakten wurden in unseren früheren brieflichen Einwänden an die Gemeinderatsfraktionen bereits ausführlich dargestellt. 2.) Juristische Begründung: Tierverbote im Circus sind nach geltendem Bundesrecht rechtswidrig. So lauten die eindeutigen Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Niedersachsen vom 02.03.2017 sowie vom Oberverwaltungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.07.2017, welche die vorangehenden gleichlautenden Urteile niederer Instanz voll bestätigen. Die Lizenzen der Circusse für ihre Tierhaltungen gelten eindeutig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Da das Tierschutzrecht bundesrechtlich einheitlich geregelt wird und es der eindeutige Wille des Bundesgesetzgebers ist, Circusvorstellungen mit exotischen Tieren unter Lizensierung, Auflagen und Kontrolle zuzulassen, stellen kommunale Wildtierverbote einen unrechtmäßigen Eingriff in die gesetzgeberischen Privilegien des Bundes dar. Außerdem verletzen Tierverbote die grundrechtlich garantierte Freiheit der Berufsausübung der betroffenen Tiertrainerinnen und -trainer. Diese Rechtsauffassung wurde in den früheren brieflichen Einwänden der Gesellschaft der Circusfreunde, Sektion Stuttgart sowie des Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ so vertreten und inzwischen von den höchsten juristisch zuständigen Instanzen bestätigt. Der Gemeinderatsbeschluss muss deshalb, auch um finanziellen Schäden der Stadt durch mit höchster Wahrscheinlichkeit zugunsten eines klagenden Circus ausgehende Verfahren abzuwenden, unbedingt zurückgenommen werden. 3. Gesellschaftlich-politische Begründung: Auch die jüngste Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zum Sachstand kommunale Wildtierverbote bestätigt das Funktionieren und die Praxistauglichkeit der gängigen Regelungspraxis bestehend aus Lizensierung und Kontrollen sowie die Rechtsauffassung von Circusliebhabern und Circusbetreibern. So heißt es in der soeben erwähnten Publikation: „Ein generelles Verbot des Zurschaustellens von Tieren ist – auf diese Ermächtigungsgrundlage gestützt (gemeint ist die gültige Verordnungsermächtigung nach § 11 Abs. 4 TierSchG, Anmerkung des Autors) – nicht möglich.“ (Wissenschaftliche Dienste, Sachstand WD 5 – 3000 – 023/17.) Am 21.06.2017 wurde im Umweltausschuss des Bundestags über ein Verbot der Circustierhaltung abgestimmt, auch hier wurde ein Verbotsvorstoß abgelehnt, was erneut von der korrekten, derzeitigen bundespolitischen Weichenstellung zeugt, die Tierhaltung in den Circussen und in der Konsequenz auch in den Delfinarien und anderen zoologischen Einrichtungen nicht durch willkürliche Verbote zu gefährden. Kürzlich konnte vom Circus Krone eine Unterschriftensammlung mit über 51.000 Unterschriften allein aus Bayern sowie 59.400 Unterschriften bundesweit für den Erhalt des vollständigen Circus mit Tieren und gegen kommunale Verbote an den Bayrischen Landtag übergeben werden, was verdeutlicht, dass sich inzwischen viele Circusbesucherinnen und -besucher sowie andere interessierte Menschen mit den Sorgen der reisenden Tierlehrerinnen und -lehrer um die Zukunft ihres Berufs und die Erhaltung ihrer Tiere solidarisieren. Für den Circus mit Tieren – für die sofortige Rücknahme des Stuttgarter Tierhaltungsverbots!
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