Gegen die voreilige Umsetzung der verbindlicheren Grundschulempfehlung in BW

Das Problem

Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns entschieden gegen die übereilte Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg aus. Unsere Bedenken stützen sich auf folgende Punkte:

Übermäßige Belastung der Schulen und Schüler durch kurzfristige Umsetzung

Die Schulen hatten Schwierigkeiten, sich kurzfristig auf die verbindlichere Grundschulempfehlung einzustellen. Dies führte zu einer unverhältnismäßig hohen Anzahl von Klassenarbeiten im ersten Schulhalbjahr, wobei nur diese für den relevanten Notendurchschnitt von 2,5 herangezogen wurden. Die Klassenkonferenzen orientierten sich dabei hauptsächlich an diesen Noten, was individuelle Lernkurven der Kinder unzureichend berücksichtigt. Zudem hatten Lehrkräfte keinen Einfluss auf die Gestaltung des Kompass-4-Tests.

Einschränkung des Elternrechts und mögliche Fehlbeurteilungen durch Lehrkräfte

Die verbindlichere Grundschulempfehlung schränkt das verfassungsrechtlich verankerte Erziehungsrecht der Eltern ein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte in einem Urteil vom September 2024 klar, dass das elterliche Erziehungsrecht auch das Recht umfasst, die schulische Bildung für ihre Kinder zu wählen.

Zudem zeigen wissenschaftliche Studien, dass Lehrkräfte Schülerleistungen nicht immer zutreffend einschätzen. Eine Untersuchung ergab, dass Lehrkräfte Schüler systematisch über- oder unterschätzen, was zu falschen Beurteilungen führen kann.

Unzureichende Entwicklung des 2-aus-3-Systems und Probleme mit dem Kompass-4-Test

Das geplante 2-aus-3-System ist noch nicht vollständig entwickelt. Insbesondere der Kompass-4-Test wurde als zu anspruchsvoll kritisiert, wodurch die tatsächlichen Potenziale der Schüler nicht adäquat erfasst werden. Es reicht nicht aus, lediglich diejenigen zu berücksichtigen, die den Test bestehen; vielmehr müssen auch die Potenziale derjenigen erkannt werden, die den Test nicht erfolgreich absolvieren konnten.

Unzureichender Potenzialtest als letzte Möglichkeit

Die Möglichkeit, bei Ablehnung durch Lehrerempfehlung und Kompass-4-Test einen Potenzialtest durchzuführen, ist ebenfalls nicht valide. Frühere Erfahrungen zeigen, dass solche Potenzialtests häufig zu schwer gestaltet wurden und somit nicht geeignet sind, die tatsächliche Eignung eines Kindes für das Gymnasium fair zu beurteilen.

Dieser Test scheint eher dazu zu dienen, die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vorzugehen, auszuhebeln. Wenn Lehrerempfehlung, Kompass-4-Test und Potenzialtest alle dagegen sprechen, wird es für Eltern faktisch unmöglich, die Gymnasialempfehlung für ihr Kind zu erstreiten. Dies ist besonders problematisch, da sowohl der Kompass-4-Test als auch der Potenzialtest nachweislich noch nicht ausgereift sind.

Unangemessener Zeitplan für Gesetzesbeschluss und Schulverfahren

Das Gesetz zur verbindlicheren Grundschulempfehlung ist noch nicht beschlossen, jedoch ist der Beschlusstermin zu nah an den Terminen für den Potenzialtest und die Schulanmeldungen gelegt. Dies erschwert es Eltern, Lehrern und Verbänden, angemessen auf die geplanten Änderungen zu reagieren und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.

Unnötigkeit einer verbindlicheren Grundschulempfehlung im Kontext von G9

Die Rückkehr zu G9 wird von uns grundsätzlich befürwortet. Allerdings orientiert sich die verbindlichere Grundschulempfehlung nicht am Wohl der Kinder, sondern scheint darauf abzuzielen, die Anzahl der Gymnasiasten zu reduzieren. Beim früheren G8-System gab es keine verbindliche Grundschulempfehlung und keinen Test. Daher stellt die Wiedereinführung der verbindlicheren Grundschulempfehlung einen Rückschritt dar.

 
Unsere Forderungen:

Keine voreilige Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung: Das elterliche Mitspracherecht muss zudem gewahrt bleiben.


Stärkere Aufklärung der Eltern: Eltern sollten umfassend über die Entwicklung ihres Kindes, mögliche Bildungswege und Fördermöglichkeiten informiert werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.


Weiterentwicklung des Kompass-4-Tests und Potenzialtests: Beide Tests müssen so gestaltet werden, dass sie die vielfältigen Potenziale der Schüler fair und angemessen erfassen.
 
Wir appellieren an das Kultusministerium Baden-Württemberg, unsere Bedenken ernst zu nehmen und von der Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung abzusehen. Stattdessen sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Eltern in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen und die individuellen Fähigkeiten der Kinder berücksichtigen.

 

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Ana LajnPetitionsstarter*in
Erfolg
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Das Problem

Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns entschieden gegen die übereilte Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg aus. Unsere Bedenken stützen sich auf folgende Punkte:

Übermäßige Belastung der Schulen und Schüler durch kurzfristige Umsetzung

Die Schulen hatten Schwierigkeiten, sich kurzfristig auf die verbindlichere Grundschulempfehlung einzustellen. Dies führte zu einer unverhältnismäßig hohen Anzahl von Klassenarbeiten im ersten Schulhalbjahr, wobei nur diese für den relevanten Notendurchschnitt von 2,5 herangezogen wurden. Die Klassenkonferenzen orientierten sich dabei hauptsächlich an diesen Noten, was individuelle Lernkurven der Kinder unzureichend berücksichtigt. Zudem hatten Lehrkräfte keinen Einfluss auf die Gestaltung des Kompass-4-Tests.

Einschränkung des Elternrechts und mögliche Fehlbeurteilungen durch Lehrkräfte

Die verbindlichere Grundschulempfehlung schränkt das verfassungsrechtlich verankerte Erziehungsrecht der Eltern ein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte in einem Urteil vom September 2024 klar, dass das elterliche Erziehungsrecht auch das Recht umfasst, die schulische Bildung für ihre Kinder zu wählen.

Zudem zeigen wissenschaftliche Studien, dass Lehrkräfte Schülerleistungen nicht immer zutreffend einschätzen. Eine Untersuchung ergab, dass Lehrkräfte Schüler systematisch über- oder unterschätzen, was zu falschen Beurteilungen führen kann.

Unzureichende Entwicklung des 2-aus-3-Systems und Probleme mit dem Kompass-4-Test

Das geplante 2-aus-3-System ist noch nicht vollständig entwickelt. Insbesondere der Kompass-4-Test wurde als zu anspruchsvoll kritisiert, wodurch die tatsächlichen Potenziale der Schüler nicht adäquat erfasst werden. Es reicht nicht aus, lediglich diejenigen zu berücksichtigen, die den Test bestehen; vielmehr müssen auch die Potenziale derjenigen erkannt werden, die den Test nicht erfolgreich absolvieren konnten.

Unzureichender Potenzialtest als letzte Möglichkeit

Die Möglichkeit, bei Ablehnung durch Lehrerempfehlung und Kompass-4-Test einen Potenzialtest durchzuführen, ist ebenfalls nicht valide. Frühere Erfahrungen zeigen, dass solche Potenzialtests häufig zu schwer gestaltet wurden und somit nicht geeignet sind, die tatsächliche Eignung eines Kindes für das Gymnasium fair zu beurteilen.

Dieser Test scheint eher dazu zu dienen, die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vorzugehen, auszuhebeln. Wenn Lehrerempfehlung, Kompass-4-Test und Potenzialtest alle dagegen sprechen, wird es für Eltern faktisch unmöglich, die Gymnasialempfehlung für ihr Kind zu erstreiten. Dies ist besonders problematisch, da sowohl der Kompass-4-Test als auch der Potenzialtest nachweislich noch nicht ausgereift sind.

Unangemessener Zeitplan für Gesetzesbeschluss und Schulverfahren

Das Gesetz zur verbindlicheren Grundschulempfehlung ist noch nicht beschlossen, jedoch ist der Beschlusstermin zu nah an den Terminen für den Potenzialtest und die Schulanmeldungen gelegt. Dies erschwert es Eltern, Lehrern und Verbänden, angemessen auf die geplanten Änderungen zu reagieren und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.

Unnötigkeit einer verbindlicheren Grundschulempfehlung im Kontext von G9

Die Rückkehr zu G9 wird von uns grundsätzlich befürwortet. Allerdings orientiert sich die verbindlichere Grundschulempfehlung nicht am Wohl der Kinder, sondern scheint darauf abzuzielen, die Anzahl der Gymnasiasten zu reduzieren. Beim früheren G8-System gab es keine verbindliche Grundschulempfehlung und keinen Test. Daher stellt die Wiedereinführung der verbindlicheren Grundschulempfehlung einen Rückschritt dar.

 
Unsere Forderungen:

Keine voreilige Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung: Das elterliche Mitspracherecht muss zudem gewahrt bleiben.


Stärkere Aufklärung der Eltern: Eltern sollten umfassend über die Entwicklung ihres Kindes, mögliche Bildungswege und Fördermöglichkeiten informiert werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.


Weiterentwicklung des Kompass-4-Tests und Potenzialtests: Beide Tests müssen so gestaltet werden, dass sie die vielfältigen Potenziale der Schüler fair und angemessen erfassen.
 
Wir appellieren an das Kultusministerium Baden-Württemberg, unsere Bedenken ernst zu nehmen und von der Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung abzusehen. Stattdessen sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Eltern in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen und die individuellen Fähigkeiten der Kinder berücksichtigen.

 

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