Gegen die Erweiterung der Sondermülldeponie Röthehof in Markee


Gegen die Erweiterung der Sondermülldeponie Röthehof in Markee
Das Problem
Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) beabsichtigt, den bestehenden Deponiestandort SAD Röthehof um einen Deponieabschnitt der Klasse III zu ertüchtigen und zu erweitern. Dieses Vorhaben lehnen wir, die Unterzeichnenden, entschieden ab.
Begründung:
Gefährdung des Grundwassers
Schon jetzt ist das Grundwasser im Grundwasserabstrom der Deponie Röthehof mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet. Das Wasser darf in diesem Bereich nicht einmal für landwirtschaftliche Beregnungszwecke verwendet werden. Somit muss zunächst einmal der vorhandene Deponiekörper gesichert werden, bevor ein neuer geplant wird. Die Erweiterung der Deponie würde die Gefahren für das Grundwasser noch erhöhen, auch weil die Anforderungen an die geologische Barriere für eine Deponie der Deponieklasse III nicht erfüllt werden (Quelle: GCI GmbH, 2005). Es ist nicht auszuschließen, dass das Grundwasser in den angrenzenden Trinkwasserschutzzonen gefährdet würde.
Fehlende alternative Standortprüfung
Das Oberverwaltungsgerichtes OVG Lüneburg hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 4.7.2018 (Aktenzeichen 7 KS 7/15) zu der in Niedersachsen geplanten Deponie Haaßel klargestellt, dass eine Standortüberprüfung auch für Standorte außerhalb des Eigentums des Vorhabenträgers vorgenommen werden muss. Die MEAB hat dies unterlassen und neben dem Standort Röthehof nur seine eigenen Standortalternativen geprüft. Wir fordern daher, dass eine erneute Alternativenbetrachtung unter Berücksichtigung geltender Rechtsprechung, also auch der Prüfung anderer, nicht im Eigentum der MEAB befindlicher Standorte, vorgenommen wird.
Nähe zur Wohnbebauung
Äußerst kritisch sehen wir außerdem die räumliche Nähe zur Wohnbebauung in Neugarten. Diese ist nur 350 m vom geplanten Deponiestandort entfernt. Es entstünden erhebliche Gefahren für die Einwohner durch umherfliegende Stäube, wie z. B. asbesthaltige Fasern, die Krebserkrankungen auslösen können.
Verkehrsbelastung und Wasserschutzgebiet
Zudem würden in Markee erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastungen für die „schlechteste Straße im Osthavelland“ entstehen. Der Zustand der Ortsdurchfahrt würde sich weiter verschlechtern, was zu erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelastungen für die Anwohner führen würde. Hinzukämen noch die Durchfahrten für die Ertüchtigung und Abdeckung der Deponie. Der Verkehr soll durch die Wasserschutzgebietszone II in Markee geführt werden, was aus unserer Sicht im Falle eines Unfalles zu erheblichen Grundwasserverschmutzungen führen könnte.
Das Problem
Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) beabsichtigt, den bestehenden Deponiestandort SAD Röthehof um einen Deponieabschnitt der Klasse III zu ertüchtigen und zu erweitern. Dieses Vorhaben lehnen wir, die Unterzeichnenden, entschieden ab.
Begründung:
Gefährdung des Grundwassers
Schon jetzt ist das Grundwasser im Grundwasserabstrom der Deponie Röthehof mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet. Das Wasser darf in diesem Bereich nicht einmal für landwirtschaftliche Beregnungszwecke verwendet werden. Somit muss zunächst einmal der vorhandene Deponiekörper gesichert werden, bevor ein neuer geplant wird. Die Erweiterung der Deponie würde die Gefahren für das Grundwasser noch erhöhen, auch weil die Anforderungen an die geologische Barriere für eine Deponie der Deponieklasse III nicht erfüllt werden (Quelle: GCI GmbH, 2005). Es ist nicht auszuschließen, dass das Grundwasser in den angrenzenden Trinkwasserschutzzonen gefährdet würde.
Fehlende alternative Standortprüfung
Das Oberverwaltungsgerichtes OVG Lüneburg hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 4.7.2018 (Aktenzeichen 7 KS 7/15) zu der in Niedersachsen geplanten Deponie Haaßel klargestellt, dass eine Standortüberprüfung auch für Standorte außerhalb des Eigentums des Vorhabenträgers vorgenommen werden muss. Die MEAB hat dies unterlassen und neben dem Standort Röthehof nur seine eigenen Standortalternativen geprüft. Wir fordern daher, dass eine erneute Alternativenbetrachtung unter Berücksichtigung geltender Rechtsprechung, also auch der Prüfung anderer, nicht im Eigentum der MEAB befindlicher Standorte, vorgenommen wird.
Nähe zur Wohnbebauung
Äußerst kritisch sehen wir außerdem die räumliche Nähe zur Wohnbebauung in Neugarten. Diese ist nur 350 m vom geplanten Deponiestandort entfernt. Es entstünden erhebliche Gefahren für die Einwohner durch umherfliegende Stäube, wie z. B. asbesthaltige Fasern, die Krebserkrankungen auslösen können.
Verkehrsbelastung und Wasserschutzgebiet
Zudem würden in Markee erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastungen für die „schlechteste Straße im Osthavelland“ entstehen. Der Zustand der Ortsdurchfahrt würde sich weiter verschlechtern, was zu erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelastungen für die Anwohner führen würde. Hinzukämen noch die Durchfahrten für die Ertüchtigung und Abdeckung der Deponie. Der Verkehr soll durch die Wasserschutzgebietszone II in Markee geführt werden, was aus unserer Sicht im Falle eines Unfalles zu erheblichen Grundwasserverschmutzungen führen könnte.
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Petition am 10. Juli 2025 erstellt