

Hier der Atomwaffenverbotsvertrag, dessen Einhaltung die Petition einfordert:
Der U.N.-Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen
Am 7. Juli 2017 - nach einem Jahrzehnt der Lobbyarbeit von ICAN und seinen Partnern - eine überwältigende Mehrheit der Nationen der Welt ein wegweisendes globales Abkommen zum Verbot von Atomwaffen, offiziell bekannt als der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen. Er trat in Kraft am 22. Januar 2021 in Kraft.
Er verbietet den Staaten die Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Weitergabe, den Besitzen, did Lagerung, den Einzusatz oder die Drohung mit dem Einsatz, bzw. die Stationierung von Atomwaffen in ihrem Hoheitsgebiet. Außerdem ist es ihnen untersagt, jemanden zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, sich an einer dieser Aktivitäten zu beteiligen. Eine Nation, die über Atomwaffen verfügt, kann dem Vertrag beitreten, sofern sie beitreten, sofern sie sich bereit erklärt, diese nach einem rechtsverbind-lichen und zeitgebundenen Plan zu zerstören. Ebenso kann ein Staat, der die Kernwaffen eines anderen Staates auf seinem Territorium beherbergt, dem Vertrag beitreten, wenn er sich bereit erklärt, diese innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. >>> https://www.icanw.org/the_treaty