

In Obertilliach in Osttirol ist erneut ein Wolf abgeschossen worden. Einen Tag vorher hatte die SPÖ und ÖVP- Landesregierung eine dementsprechende Abschussverordnung erteilt. Damit wurden heuer bereits vier Wölfe in Tirol erschossen.
Die Verordnung wurde erlassen, noch bevor das Ergebnis einer Analyse von DNA-Proben fertig war. Der Wolf wurde also auf reinen Verdacht hin zum Abschuss freigegeben.
Im April war im Tiroler Landtag eine Gesetzesnovelle beschlossen worden, die eine Tötung nun mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf – und nicht für ein Individuum. Diese und ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern sorgen laufend für rechtliche und politische Debatten, weil sie dem EU-Recht wirdersprechen.
Den Rekord an Wolfstötungen hält übrigens Kärneen, wo heuer schon sieben Wölfe erschossen wurden.
Nachricht 11.19.2023