Fremdenverkehrsbeitrag Worpswede – Fair gestalten oder abschaffen


Fremdenverkehrsbeitrag Worpswede – Fair gestalten oder abschaffen
Das Problem
Kurzversion
Als Unternehmer in Worpswede betrifft mich der Tourismusbeitrag direkt – obwohl mein Betrieb keinen unmittelbaren Nutzen aus dem Tourismus zieht. Und ich bin damit nicht allein.
In Worpswede werden Ärzte, Handwerker, Steuerberater, Elektriker, Dachdecker und viele weitere Branchen zu dieser Abgabe herangezogen – unabhängig davon, ob sie auch nur einen einzigen Touristen als Kunden haben. Die Satzung versucht für jede Branche zu berechnen, wie viel Prozent des Umsatzes theoretisch auf den Tourismus zurückzuführen ist. Das führt in der Praxis zu einer Abgabe, die nahezu jeden trifft, der in Worpswede eine Gewerbeadresse hat.
Das eigentliche Problem ist einfach: Ein identischer Betrieb wenige Meter außerhalb der Gemeindegrenze zahlt nichts. Nicht weil er weniger vom Tourismus profitiert – sondern weil seine Adresse woanders liegt.
Ein konkretes Beispiel: Zwei Webdesigner, beide selbstständig, beide erstellen Websites für Unternehmen in der Region. Der eine hat sein Büro in Worpswede – er zahlt den Tourismusbeitrag. Der andere sitzt im Nachbarort, arbeitet für dieselben Kunden, macht denselben Umsatz – und zahlt nichts. Beide haben mit Tourismus in diesem Beispiel exakt gleich viel zu tun: gar nichts. Der einzige Unterschied ist die Postleitzahl. Wer die Wahl hat, zieht daraus die logische Konsequenz.
Dabei hat Worpswede echtes Potenzial als attraktiver Standort für Selbstständige, Kreative und Gründer. Was fehlt, ist ein klares Signal: dass Unternehmer hier willkommen sind – nicht als Beitragszahler für eine Abgabe, mit der sie nichts zu tun haben.
Wir fordern: Schluss mit der pauschalen Belastung tourismusfremder Betriebe. Entweder wird der Beitrag auf Betriebe mit echtem Tourismusumsatz begrenzt – oder er wird abgeschafft.
Im Detail:
Worum geht es?
Der Tourismusbeitrag soll Werbung und touristische Angebote finanzieren. Für Betriebe, deren Umsatz unmittelbar durch Gäste entsteht, ist eine Beteiligung grundsätzlich nachvollziehbar – Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ausflugsangebote.
Aber die Satzung macht dabei nicht halt. Sie erfasst auch Ärzte, Zahnärzte, Heizungsbauer, Elektriker, Tischler, Steuerberater, Architekten, Tierärzte, Dachdecker, Rechtsanwälte und digitale Dienstleister. Also nahezu jeden, der in Worpswede eine Gewerbeadresse hat.
Beispiele aus der Praxis
Ein Softwareentwickler betreibt von Worpswede aus eine Online-Plattform. Seine Kunden sitzen in Hamburg, München, vielleicht London. Kein Tourist hat je seine Dienste genutzt. Trotzdem ist er beitragspflichtig – denn die Satzung argumentiert nicht mit tatsächlichem Tourismusumsatz, sondern mit theoretischer Möglichkeit. § 2 Absatz 2 definiert mittelbare Vorteile als gegeben, „sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen herzustellen." Ein Tourist könnte theoretisch seine Dienste nutzen. Das reicht. Und falls noch Zweifel bestehen: § 2 Absatz 1 stellt ausdrücklich klar – „Ob der Vorteil tatsächlich genutzt wird, ist für die Beitragspflicht unerheblich."
Ein Dachdecker arbeitet ausschließlich für Einheimische. Er zahlt trotzdem – denn sein Leistungsangebot ist theoretisch geeignet, Kontakt mit touristischen Betrieben herzustellen. Ein Steuerberater betreut regionale Unternehmen. Er zahlt trotzdem – denn ein Ferienwohnungsvermieter könnte theoretisch sein Kunde sein. Ein Tierarzt behandelt die Haustiere der Einheimischen. Er zahlt trotzdem – denn ein Tourist könnte theoretisch auch mal mit seinem Hund vorbeikommen.
Mit dieser Logik lässt sich nahezu jede wirtschaftliche Tätigkeit als tourismusrelevant einordnen. Der Begriff „mittelbar" wird so weit gedehnt, dass er praktisch jeden erfasst – und damit als sachliches Abgrenzungskriterium vollständig versagt.
Warum der Beitrag unfair ist
Freiberufliche und beratende Tätigkeiten sind beitragspflichtig. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure erbringen Leistungen aus langfristigen Mandaten oder regionaler Versorgung – nicht aus touristischem Gästeaufkommen.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe werden einbezogen. Dachdecker, Heizungsbauer, Tischler und Elektrohandwerker arbeiten überwiegend für Einheimische oder gewerbliche Kunden. Ein typischer Tourismusvorteil ist hier nicht erkennbar.
Einzelunternehmer und digitale Betriebe sind betroffen. Wer seinen Umsatz vollständig unabhängig vom Besucherverkehr erzielt – ob als Freelancer, Agentur oder Plattformbetreiber – zahlt dennoch. Der Standort innerhalb der Gemeindegrenze reicht als Begründung.
Ein vergleichbarer Betrieb wenige Meter außerhalb der Gemeinde zahlt nichts. Der Unterschied liegt nicht im wirtschaftlichen Vorteil – sondern allein im Standort. Aus einer Vorteilsabgabe wird so eine Standortstrafe.
Warum das Worpswede schadet
Es verteuert den Standort künstlich. Für kleine Betriebe und Einzelunternehmer wirkt jede dauerhafte Abgabe wie eine Standortsteuer. Wer die Wahl hat, berücksichtigt das bei der Entscheidung – und meldet seine Adresse lieber außerhalb an.
Es schwächt Gründungsbereitschaft und Ansiedlung. Startups, digitale Dienstleister und Freelancer sind besonders mobil. Wenn Worpswede zusätzliche Abgaben verlangt, während vergleichbare Standorte diese nicht erheben, entsteht ein konkreter Wettbewerbsnachteil – ohne jeden Gegenwert.
Es belastet Kleinstbetriebe unverhältnismäßig. Ein-Personen-Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe haben geringe Margen und wenig Spielraum. Neben der Zahlung entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Das trifft die Schwächeren härter als größere Strukturen.
Es verzerrt die lokale Wirtschaftsstruktur. Branchen ohne Tourismusbezug werden belastet, während touristische Betriebe den Hauptnutzen haben. Das verschiebt langfristig das wirtschaftliche Gleichgewicht und schwächt die Vielfalt des Ortes.
Es vergeudet wirtschaftliches Potenzial. Worpswede hat echte Standortvorteile: Nähe zu Bremen, eine gewachsene Kreativszene, moderate Lebenshaltungskosten, eine besondere Atmosphäre. Genau das zieht Selbstständige, Gründer und digitale Unternehmen an – Betriebe, die Gewerbesteuer zahlen, lokal einkaufen und Arbeitsplätze schaffen, ohne große Infrastrukturkosten zu verursachen. Der Tourismusbeitrag in seiner jetzigen Form verhindert genau diese Entwicklung. Jedes Unternehmen, das sich gegen Worpswede entscheidet, ist verlorene Wertschöpfung für den Ort.
Was stattdessen fair wäre
Ein pauschaler Tourismusbeitrag für die breite lokale Wirtschaft ist falsch. Tourismus ist ein eigener Wirtschaftsbereich – er sollte von denen finanziert werden, die unmittelbar davon profitieren.
Wenn Tourismusförderung gewünscht ist, dann durch Betriebe mit echtem Tourismusumsatz, durch Gästebeiträge der Besucher selbst oder durch allgemeine Haushaltsmittel. Das wäre sauber, nachvollziehbar und fair.
Zusätzlich braucht es Transparenz: Was wird mit dem Geld gemacht? Welche Maßnahmen wurden finanziert? Welcher Nutzen ist nachweisbar entstanden? Solange das nicht klar beantwortet wird, fehlt der Abgabe die Legitimation.
Was diese Petition fordert
Option 1 – Reform: Der Tourismusbeitrag wird auf Betriebe mit unmittelbarem und nachweisbarem Tourismusumsatz begrenzt. Alle anderen werden aus der Beitragspflicht entlassen.
Option 2 – Abschaffung: Der Tourismusbeitrag in seiner jetzigen Form wird abgeschafft und durch faire Alternativen ersetzt.
Beides ist wirtschaftlich sinnvoller als der Status quo. Beides sendet das richtige Signal an alle, die überlegen, ob Worpswede der richtige Standort für sie ist.
Schlusswort
Tourismusförderung ist legitim. Eine pauschale Standortbelastung tourismusfremder Branchen ist es nicht.
Worpswede kann ein attraktiver Standort für Unternehmer, Gründer und Selbstständige sein – wenn es aufhört, sie mit Abgaben zu belasten, die sachlich nicht begründbar sind. Eine faire Abgabenpolitik stärkt nicht nur die betroffenen Betriebe, sondern die gesamte wirtschaftliche Zukunft des Ortes.
Unterschreibe diese Petition. Für einen fairen Wirtschaftsstandort Worpswede.
2
Das Problem
Kurzversion
Als Unternehmer in Worpswede betrifft mich der Tourismusbeitrag direkt – obwohl mein Betrieb keinen unmittelbaren Nutzen aus dem Tourismus zieht. Und ich bin damit nicht allein.
In Worpswede werden Ärzte, Handwerker, Steuerberater, Elektriker, Dachdecker und viele weitere Branchen zu dieser Abgabe herangezogen – unabhängig davon, ob sie auch nur einen einzigen Touristen als Kunden haben. Die Satzung versucht für jede Branche zu berechnen, wie viel Prozent des Umsatzes theoretisch auf den Tourismus zurückzuführen ist. Das führt in der Praxis zu einer Abgabe, die nahezu jeden trifft, der in Worpswede eine Gewerbeadresse hat.
Das eigentliche Problem ist einfach: Ein identischer Betrieb wenige Meter außerhalb der Gemeindegrenze zahlt nichts. Nicht weil er weniger vom Tourismus profitiert – sondern weil seine Adresse woanders liegt.
Ein konkretes Beispiel: Zwei Webdesigner, beide selbstständig, beide erstellen Websites für Unternehmen in der Region. Der eine hat sein Büro in Worpswede – er zahlt den Tourismusbeitrag. Der andere sitzt im Nachbarort, arbeitet für dieselben Kunden, macht denselben Umsatz – und zahlt nichts. Beide haben mit Tourismus in diesem Beispiel exakt gleich viel zu tun: gar nichts. Der einzige Unterschied ist die Postleitzahl. Wer die Wahl hat, zieht daraus die logische Konsequenz.
Dabei hat Worpswede echtes Potenzial als attraktiver Standort für Selbstständige, Kreative und Gründer. Was fehlt, ist ein klares Signal: dass Unternehmer hier willkommen sind – nicht als Beitragszahler für eine Abgabe, mit der sie nichts zu tun haben.
Wir fordern: Schluss mit der pauschalen Belastung tourismusfremder Betriebe. Entweder wird der Beitrag auf Betriebe mit echtem Tourismusumsatz begrenzt – oder er wird abgeschafft.
Im Detail:
Worum geht es?
Der Tourismusbeitrag soll Werbung und touristische Angebote finanzieren. Für Betriebe, deren Umsatz unmittelbar durch Gäste entsteht, ist eine Beteiligung grundsätzlich nachvollziehbar – Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ausflugsangebote.
Aber die Satzung macht dabei nicht halt. Sie erfasst auch Ärzte, Zahnärzte, Heizungsbauer, Elektriker, Tischler, Steuerberater, Architekten, Tierärzte, Dachdecker, Rechtsanwälte und digitale Dienstleister. Also nahezu jeden, der in Worpswede eine Gewerbeadresse hat.
Beispiele aus der Praxis
Ein Softwareentwickler betreibt von Worpswede aus eine Online-Plattform. Seine Kunden sitzen in Hamburg, München, vielleicht London. Kein Tourist hat je seine Dienste genutzt. Trotzdem ist er beitragspflichtig – denn die Satzung argumentiert nicht mit tatsächlichem Tourismusumsatz, sondern mit theoretischer Möglichkeit. § 2 Absatz 2 definiert mittelbare Vorteile als gegeben, „sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen herzustellen." Ein Tourist könnte theoretisch seine Dienste nutzen. Das reicht. Und falls noch Zweifel bestehen: § 2 Absatz 1 stellt ausdrücklich klar – „Ob der Vorteil tatsächlich genutzt wird, ist für die Beitragspflicht unerheblich."
Ein Dachdecker arbeitet ausschließlich für Einheimische. Er zahlt trotzdem – denn sein Leistungsangebot ist theoretisch geeignet, Kontakt mit touristischen Betrieben herzustellen. Ein Steuerberater betreut regionale Unternehmen. Er zahlt trotzdem – denn ein Ferienwohnungsvermieter könnte theoretisch sein Kunde sein. Ein Tierarzt behandelt die Haustiere der Einheimischen. Er zahlt trotzdem – denn ein Tourist könnte theoretisch auch mal mit seinem Hund vorbeikommen.
Mit dieser Logik lässt sich nahezu jede wirtschaftliche Tätigkeit als tourismusrelevant einordnen. Der Begriff „mittelbar" wird so weit gedehnt, dass er praktisch jeden erfasst – und damit als sachliches Abgrenzungskriterium vollständig versagt.
Warum der Beitrag unfair ist
Freiberufliche und beratende Tätigkeiten sind beitragspflichtig. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure erbringen Leistungen aus langfristigen Mandaten oder regionaler Versorgung – nicht aus touristischem Gästeaufkommen.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe werden einbezogen. Dachdecker, Heizungsbauer, Tischler und Elektrohandwerker arbeiten überwiegend für Einheimische oder gewerbliche Kunden. Ein typischer Tourismusvorteil ist hier nicht erkennbar.
Einzelunternehmer und digitale Betriebe sind betroffen. Wer seinen Umsatz vollständig unabhängig vom Besucherverkehr erzielt – ob als Freelancer, Agentur oder Plattformbetreiber – zahlt dennoch. Der Standort innerhalb der Gemeindegrenze reicht als Begründung.
Ein vergleichbarer Betrieb wenige Meter außerhalb der Gemeinde zahlt nichts. Der Unterschied liegt nicht im wirtschaftlichen Vorteil – sondern allein im Standort. Aus einer Vorteilsabgabe wird so eine Standortstrafe.
Warum das Worpswede schadet
Es verteuert den Standort künstlich. Für kleine Betriebe und Einzelunternehmer wirkt jede dauerhafte Abgabe wie eine Standortsteuer. Wer die Wahl hat, berücksichtigt das bei der Entscheidung – und meldet seine Adresse lieber außerhalb an.
Es schwächt Gründungsbereitschaft und Ansiedlung. Startups, digitale Dienstleister und Freelancer sind besonders mobil. Wenn Worpswede zusätzliche Abgaben verlangt, während vergleichbare Standorte diese nicht erheben, entsteht ein konkreter Wettbewerbsnachteil – ohne jeden Gegenwert.
Es belastet Kleinstbetriebe unverhältnismäßig. Ein-Personen-Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe haben geringe Margen und wenig Spielraum. Neben der Zahlung entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Das trifft die Schwächeren härter als größere Strukturen.
Es verzerrt die lokale Wirtschaftsstruktur. Branchen ohne Tourismusbezug werden belastet, während touristische Betriebe den Hauptnutzen haben. Das verschiebt langfristig das wirtschaftliche Gleichgewicht und schwächt die Vielfalt des Ortes.
Es vergeudet wirtschaftliches Potenzial. Worpswede hat echte Standortvorteile: Nähe zu Bremen, eine gewachsene Kreativszene, moderate Lebenshaltungskosten, eine besondere Atmosphäre. Genau das zieht Selbstständige, Gründer und digitale Unternehmen an – Betriebe, die Gewerbesteuer zahlen, lokal einkaufen und Arbeitsplätze schaffen, ohne große Infrastrukturkosten zu verursachen. Der Tourismusbeitrag in seiner jetzigen Form verhindert genau diese Entwicklung. Jedes Unternehmen, das sich gegen Worpswede entscheidet, ist verlorene Wertschöpfung für den Ort.
Was stattdessen fair wäre
Ein pauschaler Tourismusbeitrag für die breite lokale Wirtschaft ist falsch. Tourismus ist ein eigener Wirtschaftsbereich – er sollte von denen finanziert werden, die unmittelbar davon profitieren.
Wenn Tourismusförderung gewünscht ist, dann durch Betriebe mit echtem Tourismusumsatz, durch Gästebeiträge der Besucher selbst oder durch allgemeine Haushaltsmittel. Das wäre sauber, nachvollziehbar und fair.
Zusätzlich braucht es Transparenz: Was wird mit dem Geld gemacht? Welche Maßnahmen wurden finanziert? Welcher Nutzen ist nachweisbar entstanden? Solange das nicht klar beantwortet wird, fehlt der Abgabe die Legitimation.
Was diese Petition fordert
Option 1 – Reform: Der Tourismusbeitrag wird auf Betriebe mit unmittelbarem und nachweisbarem Tourismusumsatz begrenzt. Alle anderen werden aus der Beitragspflicht entlassen.
Option 2 – Abschaffung: Der Tourismusbeitrag in seiner jetzigen Form wird abgeschafft und durch faire Alternativen ersetzt.
Beides ist wirtschaftlich sinnvoller als der Status quo. Beides sendet das richtige Signal an alle, die überlegen, ob Worpswede der richtige Standort für sie ist.
Schlusswort
Tourismusförderung ist legitim. Eine pauschale Standortbelastung tourismusfremder Branchen ist es nicht.
Worpswede kann ein attraktiver Standort für Unternehmer, Gründer und Selbstständige sein – wenn es aufhört, sie mit Abgaben zu belasten, die sachlich nicht begründbar sind. Eine faire Abgabenpolitik stärkt nicht nur die betroffenen Betriebe, sondern die gesamte wirtschaftliche Zukunft des Ortes.
Unterschreibe diese Petition. Für einen fairen Wirtschaftsstandort Worpswede.
2
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 23. Februar 2026 erstellt