

🐾 FREIHEIT FÜR WOLFGANG - ein 12 jähriger Hund möchte nach Hause 🐾
Das Problem
Wolfgang ist zwölf Jahre alt.
Ein Alter, in dem ein Hund eigentlich sein ruhiges Zuhause genießen sollte.
Sein vertrautes Körbchen.
Seine gewohnte Umgebung.
Die Stimme seines Menschen.
Sein Zuhause.
Doch Wolfgang sitzt im Tierheim.
Und wir fragen uns:
Warum?
Wolfgang ist ein Labrador-Mischling. Er ist friedfertig, gutmütig und nach den vorliegenden Schilderungen nicht aggressiv gegenüber Menschen, Kindern, Artgenossen oder anderen Tieren.
Sein Problem war und ist sein ausgeprägter Jagd- beziehungsweise Fortpflanzungstrieb.
Wenn Wolfgang eine läufige Hündin riecht, kann er seinem Instinkt folgen und versuchen, das Grundstück zu verlassen.
Das Grundstück seines Halters ist mehrere tausend Quadratmeter groß und war ursprünglich nicht vollständig eingezäunt.
Was dann geschah
Bereits seit 2021 kam es immer wieder dazu, dass Wolfgang außerhalb des Grundstücks gesehen wurde.
Aber hier ist ein ganz entscheidender Punkt:
🚨 Wolfgang wurde nach Angaben seines Halters niemals von einer Behörde außerhalb seines Grundstücks eingefangen oder auf der Straße aufgegriffen.
Die Sicherstellungen durch die Behörden erfolgten bei seinem Zuhause bzw. auf dem Grundstück seines Halters.
Außerhalb des Grundstücks wurde Wolfgang von unbekannten Privatpersonen gesehen.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Wolfgang war also nicht irgendwo auf der Straße von einer Behörde eingefangen worden.
Er wurde gesehen – und kehrte immer wieder zu seinem Zuhause zurück.
2025 reagierte der Halter
Nach mehreren Vorfällen wurde der Druck größer.
Wolfgang wurde am 24. Juni 2025 und erneut am 15. Juli 2025 sichergestellt – jeweils bei seinem Zuhause.
Danach handelte sein Halter.
Ein Zwinger wurde errichtet.
Eine Laufleine wurde eingerichtet.
Weitere Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen.
Und diese Maßnahmen zeigten Wirkung.
Nach den Maßnahmen aus dem Jahr 2025 wurde Wolfgang über viele Monate nicht mehr regelmäßig außerhalb des Grundstücks gesehen.
Erst am 12. März 2026 gelang ihm erneut die Flucht.
Daraufhin erhielt der Halter eine weitere Auflage.
Der 1. Juli 2026
Am 1. Juli 2026 war Wolfgangs Halter im Urlaub.
Seine Mutter übernahm die Betreuung.
An diesem Tag gelang Wolfgang erneut die Flucht.
Am 2. Juli 2026 wurde Wolfgang wieder sichergestellt – bei seinem Zuhause.
Seine Mutter legte Widerspruch ein und erklärte, dass sich der Vorfall während ihrer Betreuung ereignet hatte.
Und dann wurde erneut gehandelt.
Seit dem 6. Juli 2026 gibt es eine neue Situation
Wolfgangs Halter hat eine eingezäunte Auslauffläche geschaffen.
Damit wurden die Sicherungsmaßnahmen nochmals erheblich verbessert.
Das Ziel ist klar:
Wolfgang soll sein Grundstück nicht mehr unkontrolliert verlassen können.
Doch Wolfgang sitzt weiterhin im Tierheim.
Und genau hier beginnen unsere Fragen.
Nach Angaben des Halters wurde das Grundstück seit dem 6. Juli 2026 nicht mehr von der zuständigen Behörde aufgesucht, um die neuen Sicherheitsmaßnahmen und insbesondere die eingezäunte Auslauffläche vor Ort zu begutachten.
Gleichzeitig gibt der Halter an, dass die zuständige Behörde telefonisch nicht erreichbar sei beziehungsweise auf entsprechende Anfragen nicht ausreichend reagiere.
Wir wollen wissen:
❓ Warum wird die aktuelle Situation nicht vor Ort überprüft?
❓ Warum wird die neue eingezäunte Auslauffläche nicht begutachtet?
❓ Warum sitzt ein zwölfjähriger, friedfertiger Hund weiterhin im Tierheim, obwohl sein Halter erneut konkrete Sicherungsmaßnahmen getroffen hat?
❓ Wurde geprüft, ob Wolfgang unter den neuen Bedingungen nach Hause zurückkehren könnte?
Besonders im Fokus: Amt Wachsenburg
Der Halter kritisiert insbesondere das Vorgehen von Herrn Steinbrück vom Amt Wachsenburg.
Er empfindet das behördliche Vorgehen als unverhältnismäßig und hat den Eindruck, dass hier eine behördliche Entscheidung beziehungsweise Auflage unbedingt durchgesetzt werden soll.
Ob dieser Eindruck berechtigt ist, muss unabhängig geprüft werden.
Wir wollen keine Behörde vorverurteilen.
Wir wollen Antworten.
Wir wollen, dass die aktuellen Sicherungsmaßnahmen angesehen und bewertet werden.
Und wir wollen, dass Wolfgangs Situation nicht ausschließlich anhand alter Vorgänge beurteilt wird, sondern anhand der heutigen tatsächlichen Verhältnisse.
Denn Wolfgang ist inzwischen zwölf Jahre alt.
Er ist kein gefährlicher Hund.
Er hat keinen Menschen angegriffen.
Er hat niemanden verletzt.
Und nach den vorliegenden Schilderungen wurde er niemals von einer Behörde irgendwo auf der Straße eingefangen.
Er wurde bei seinem Zuhause sichergestellt.
Außerhalb seines Grundstücks wurde er lediglich von Privatpersonen gesehen.
Und immer wieder kam er nach Hause.
❤️ Wolfgang kann nicht selbst für sich sprechen.
Er kann keine Akte lesen.
Er kann keinen Widerspruch einlegen.
Er kann keine Behörde anrufen.
Er kann nur warten.
Vielleicht wartet er jeden Tag auf seinen Menschen.
Vielleicht hört er Schritte vor seinem Zwinger und denkt:
„Kommt mein Herrchen jetzt?“
Wolfgang ist zwölf.
Jeder Tag im Tierheim ist ein weiterer Tag seines Lebens.
📢 WIR BITTEN UM HILFE!
Wir suchen:
🐾 Journalisten
🐾 Fernsehsender
🐾 Tierschützer
🐾 Rechtskundige Menschen
🐾 Menschen, die bereit sind, Fragen zu stellen
Wir wollen keine Hetze. Wir wollen keine Vorverurteilung. Wir wollen Aufklärung.
Bitte teilt Wolfgangs Geschichte.
Vielleicht erreicht dieser Aufruf jemanden, der bereit ist, sich den Fall anzusehen und beide Seiten anzuhören.
Vielleicht kann dadurch endlich geklärt werden, warum Wolfgang trotz der inzwischen getroffenen Sicherungsmaßnahmen nicht nach Hause darf.
Wolfgang ist kein Aktenzeichen.
Wolfgang ist ein zwölfjähriger Hund.
Er hat ein Zuhause.
Er hat einen Menschen.
Und er wartet.
🐾 WOLFGANG SOLL NACH HAUSE! ❤️
Hinweis: Die Darstellung beruht auf den Angaben des Halters und den zum Fall vorliegenden Informationen. Die behördlichen Entscheidungen und das Vorgehen der zuständigen Stellen sollen ausdrücklich unabhängig journalistisch und rechtlich überprüft werden.
DER FALL WOLFGANG
Ein zwölfjähriger Hund sitzt im Tierheim – obwohl sein Halter neue Sicherungsmaßnahmen geschaffen hat
Sehr geehrte Redaktion,
wir bitten Sie um eine unabhängige journalistische Prüfung eines Falles, der aus unserer Sicht viele Fragen aufwirft.
Es geht um Wolfgang, einen zwölfjährigen Labrador-Mischling.
Wolfgang ist ein friedfertiger, gutmütiger Hund. Nach den vorliegenden Schilderungen gibt es keine bekannten Aggressionen gegenüber Menschen, Kindern, Artgenossen oder anderen Tieren.
Sein Problem ist sein ausgeprägter Jagd- beziehungsweise Fortpflanzungstrieb. Insbesondere der Geruch einer läufigen Hündin kann dazu führen, dass Wolfgang versucht, sein Grundstück zu verlassen.
Das Grundstück seines Halters ist mehrere tausend Quadratmeter groß und war ursprünglich nicht vollständig eingezäunt.
Der entscheidende Punkt
Wolfgang wurde in der Vergangenheit mehrfach außerhalb des Grundstücks gesehen.
Aber Wolfgang wurde nach Angaben seines Halters niemals von einer Behörde außerhalb seines Grundstücks eingefangen.
Das ist für die Beurteilung des Falles von entscheidender Bedeutung.
Die Behörden haben Wolfgang, wenn sie ihn sichergestellt haben, jeweils bei seinem Zuhause beziehungsweise auf dem Grundstück seines Halters sichergestellt.
Außerhalb des Grundstücks wurde Wolfgang lediglich von unbekannten Privatpersonen gesehen.
Er wurde also nicht von einer Behörde irgendwo auf einer Straße aufgegriffen.
Vielmehr kehrte Wolfgang immer wieder zu seinem Zuhause zurück.
Die Vorgeschichte
Bereits seit 2021 kam es wiederholt zu Situationen, in denen Wolfgang sein Grundstück verließ.
Vor dem 11. November 2024 ging eine Beschwerde ein. Der Halter wurde schriftlich belehrt.
Am 15. November 2024 erschien die Behörde auf dem Grundstück. Wolfgang war erneut ausgebüxt.
Der Halter wurde verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Wolfgang das Grundstück nicht mehr verlassen kann.
Ein Zaun über das gesamte, mehrere tausend Quadratmeter große Grundstück war für den Halter nach seinen Angaben finanziell nicht realisierbar.
Die Ereignisse 2025
Am 15., 19., 20. und 23. Juni 2025 wurde Wolfgang außerhalb des Grundstücks gesehen.
Am 24. Juni 2025 wurde Wolfgang erstmals von der Behörde sichergestellt – bei seinem Zuhause.
Am 29. Juni und am 15. Juli 2025 wurde Wolfgang erneut außerhalb des Grundstücks gesehen.
Am 15. Juli 2025 wurde Wolfgang erneut sichergestellt – wieder bei seinem Zuhause.
Gegen seinen Halter wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Doch danach geschah etwas Wichtiges:
Der Halter reagierte.
Ein Zwinger wurde errichtet.
Eine Laufleine wurde eingerichtet.
Weitere Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen.
Und diese Maßnahmen zeigten Wirkung.
Nach den Maßnahmen aus dem Jahr 2025 wurde Wolfgang nach Angaben des Halters nicht mehr regelmäßig außerhalb des Grundstücks gesehen.
Erst am 12. März 2026 gelang es ihm erneut, sich zu befreien.
Der 1. Juli 2026
Am 1. Juli 2026 befand sich Wolfgangs Halter im Urlaub.
Seine Mutter übernahm die Betreuung.
Wolfgang gelang erneut die Flucht.
Am 2. Juli 2026 wurde Wolfgang wieder sichergestellt – bei seinem Zuhause.
Seine Mutter legte Widerspruch ein und erklärte, dass der Vorfall während ihrer Betreuung geschehen war.
Seit dem 6. Juli gibt es erneut eine Veränderung
Seit dem 6. Juli 2026 verfügt Wolfgang über eine eingezäunte Auslauffläche.
Der Halter hat damit erneut und konkret auf die Problematik reagiert.
Die Sicherheitsmaßnahmen wurden verbessert.
Das Ziel ist, Wolfgang dauerhaft daran zu hindern, das Grundstück unkontrolliert zu verlassen.
Doch Wolfgang sitzt weiterhin im Tierheim.
Warum wird die neue Situation nicht überprüft?
Nach Angaben des Halters hat die zuständige Behörde seit dem 6. Juli 2026 das Grundstück nicht mehr aufgesucht, um die neuen Sicherungsmaßnahmen und die eingezäunte Auslauffläche vor Ort zu überprüfen.
Der Halter gibt außerdem an, dass die Behörde telefonisch nicht erreichbar sei beziehungsweise Anfragen nicht beantwortet würden.
Genau hier sehen wir erheblichen Aufklärungsbedarf.
Denn wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse verändert haben, stellt sich die Frage:
Warum wird nicht vor Ort überprüft, ob die neuen Maßnahmen ausreichend sind?
Und:
Warum befindet sich Wolfgang weiterhin im Tierheim, obwohl sein Halter nachweislich weitere Sicherungsmaßnahmen getroffen hat?
Das Amt Wachsenburg und Herr Steinbrück
Der Halter kritisiert insbesondere das Vorgehen von Herrn Steinbrück vom Amt Wachsenburg.
Nach seinem Eindruck geht es inzwischen weniger um eine aktuelle Gefahrenbewertung als darum, eine behördliche Entscheidung beziehungsweise Auflage durchzusetzen.
Diese Einschätzung ist die Darstellung des Halters und sollte von einer unabhängigen Redaktion überprüft werden.
Wir möchten ausdrücklich keine Behörde vorverurteilen.
Wir möchten, dass die zuständigen Stellen zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Wir möchten wissen:
Welche konkreten Gefahren gehen heute von Wolfgang aus?
Welche aktuellen Sicherungsmaßnahmen wurden seit dem 6. Juli 2026 überprüft?
Warum wurde das Grundstück nach Angaben des Halters seit diesem Datum nicht erneut besichtigt?
Warum wurde die eingezäunte Auslauffläche bislang offenbar nicht vor Ort begutachtet?
Wurde geprüft, ob Wolfgang unter den neuen Bedingungen nach Hause zurückkehren kann?
Auf welcher Grundlage bleibt Wolfgang weiterhin im Tierheim?
Wie bewertet das Amt Wachsenburg die Darstellung des Halters?
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Rückkehr Wolfgangs unter geeigneten Auflagen?
Wolfgang ist zwölf Jahre alt.
Das ist vielleicht der wichtigste Punkt.
Wolfgang ist kein aggressiver Hund.
Er hat keinen Menschen angegriffen.
Er hat niemanden verletzt.
Er wurde nach Angaben seines Halters nie von einer Behörde außerhalb seines Grundstücks eingefangen.
Wenn er sichergestellt wurde, geschah dies bei seinem Zuhause.
Außerhalb des Grundstücks wurde er von Privatpersonen gesehen.
Und er kehrte immer wieder zu seinem Zuhause zurück.
Jetzt verbringt dieser zwölfjährige Hund seine Zeit im Tierheim.
Während Menschen Akten bearbeiten, Fristen prüfen und über Zuständigkeiten diskutieren, kann Wolfgang nur warten.
Wir bitten um journalistische Hilfe
Wir suchen eine Redaktion, einen Fernsehsender oder Journalisten, die bereit sind, diesen Fall unabhängig und vor Ort zu prüfen.
Wir möchten keine Hetzkampagne.
Wir möchten keine Vorverurteilung.
Wir möchten, dass die Behörde gehört wird.
Wir möchten, dass der Halter gehört wird.
Wir möchten, dass die aktuellen Sicherungsmaßnahmen angesehen werden.
Und wir möchten, dass die Frage gestellt wird:
Ist es wirklich verhältnismäßig, einen zwölfjährigen, friedfertigen Hund weiterhin im Tierheim zu halten, wenn sein Halter inzwischen weitere Maßnahmen getroffen hat?
Wolfgang kann nicht selbst sprechen.
Er kann nicht erklären, dass er nach Hause möchte.
Er kann nicht zu einer Behörde gehen und seine Situation schildern.
Er kann nur warten.
Wolfgang ist kein Aktenzeichen.
Er ist ein zwölfjähriger Hund.
Er hat ein Zuhause.
Er hat einen Menschen.
Und er wartet darauf, endlich wieder nach Hause zu dürfen.
🐾 WIR BITTEN SIE: SCHAUEN SIE HIN. PRÜFEN SIE DEN FALL. GEBEN SIE WOLFGANG EINE STIMME.
Wolfgang soll nach Hause.

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Das Problem
Wolfgang ist zwölf Jahre alt.
Ein Alter, in dem ein Hund eigentlich sein ruhiges Zuhause genießen sollte.
Sein vertrautes Körbchen.
Seine gewohnte Umgebung.
Die Stimme seines Menschen.
Sein Zuhause.
Doch Wolfgang sitzt im Tierheim.
Und wir fragen uns:
Warum?
Wolfgang ist ein Labrador-Mischling. Er ist friedfertig, gutmütig und nach den vorliegenden Schilderungen nicht aggressiv gegenüber Menschen, Kindern, Artgenossen oder anderen Tieren.
Sein Problem war und ist sein ausgeprägter Jagd- beziehungsweise Fortpflanzungstrieb.
Wenn Wolfgang eine läufige Hündin riecht, kann er seinem Instinkt folgen und versuchen, das Grundstück zu verlassen.
Das Grundstück seines Halters ist mehrere tausend Quadratmeter groß und war ursprünglich nicht vollständig eingezäunt.
Was dann geschah
Bereits seit 2021 kam es immer wieder dazu, dass Wolfgang außerhalb des Grundstücks gesehen wurde.
Aber hier ist ein ganz entscheidender Punkt:
🚨 Wolfgang wurde nach Angaben seines Halters niemals von einer Behörde außerhalb seines Grundstücks eingefangen oder auf der Straße aufgegriffen.
Die Sicherstellungen durch die Behörden erfolgten bei seinem Zuhause bzw. auf dem Grundstück seines Halters.
Außerhalb des Grundstücks wurde Wolfgang von unbekannten Privatpersonen gesehen.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Wolfgang war also nicht irgendwo auf der Straße von einer Behörde eingefangen worden.
Er wurde gesehen – und kehrte immer wieder zu seinem Zuhause zurück.
2025 reagierte der Halter
Nach mehreren Vorfällen wurde der Druck größer.
Wolfgang wurde am 24. Juni 2025 und erneut am 15. Juli 2025 sichergestellt – jeweils bei seinem Zuhause.
Danach handelte sein Halter.
Ein Zwinger wurde errichtet.
Eine Laufleine wurde eingerichtet.
Weitere Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen.
Und diese Maßnahmen zeigten Wirkung.
Nach den Maßnahmen aus dem Jahr 2025 wurde Wolfgang über viele Monate nicht mehr regelmäßig außerhalb des Grundstücks gesehen.
Erst am 12. März 2026 gelang ihm erneut die Flucht.
Daraufhin erhielt der Halter eine weitere Auflage.
Der 1. Juli 2026
Am 1. Juli 2026 war Wolfgangs Halter im Urlaub.
Seine Mutter übernahm die Betreuung.
An diesem Tag gelang Wolfgang erneut die Flucht.
Am 2. Juli 2026 wurde Wolfgang wieder sichergestellt – bei seinem Zuhause.
Seine Mutter legte Widerspruch ein und erklärte, dass sich der Vorfall während ihrer Betreuung ereignet hatte.
Und dann wurde erneut gehandelt.
Seit dem 6. Juli 2026 gibt es eine neue Situation
Wolfgangs Halter hat eine eingezäunte Auslauffläche geschaffen.
Damit wurden die Sicherungsmaßnahmen nochmals erheblich verbessert.
Das Ziel ist klar:
Wolfgang soll sein Grundstück nicht mehr unkontrolliert verlassen können.
Doch Wolfgang sitzt weiterhin im Tierheim.
Und genau hier beginnen unsere Fragen.
Nach Angaben des Halters wurde das Grundstück seit dem 6. Juli 2026 nicht mehr von der zuständigen Behörde aufgesucht, um die neuen Sicherheitsmaßnahmen und insbesondere die eingezäunte Auslauffläche vor Ort zu begutachten.
Gleichzeitig gibt der Halter an, dass die zuständige Behörde telefonisch nicht erreichbar sei beziehungsweise auf entsprechende Anfragen nicht ausreichend reagiere.
Wir wollen wissen:
❓ Warum wird die aktuelle Situation nicht vor Ort überprüft?
❓ Warum wird die neue eingezäunte Auslauffläche nicht begutachtet?
❓ Warum sitzt ein zwölfjähriger, friedfertiger Hund weiterhin im Tierheim, obwohl sein Halter erneut konkrete Sicherungsmaßnahmen getroffen hat?
❓ Wurde geprüft, ob Wolfgang unter den neuen Bedingungen nach Hause zurückkehren könnte?
Besonders im Fokus: Amt Wachsenburg
Der Halter kritisiert insbesondere das Vorgehen von Herrn Steinbrück vom Amt Wachsenburg.
Er empfindet das behördliche Vorgehen als unverhältnismäßig und hat den Eindruck, dass hier eine behördliche Entscheidung beziehungsweise Auflage unbedingt durchgesetzt werden soll.
Ob dieser Eindruck berechtigt ist, muss unabhängig geprüft werden.
Wir wollen keine Behörde vorverurteilen.
Wir wollen Antworten.
Wir wollen, dass die aktuellen Sicherungsmaßnahmen angesehen und bewertet werden.
Und wir wollen, dass Wolfgangs Situation nicht ausschließlich anhand alter Vorgänge beurteilt wird, sondern anhand der heutigen tatsächlichen Verhältnisse.
Denn Wolfgang ist inzwischen zwölf Jahre alt.
Er ist kein gefährlicher Hund.
Er hat keinen Menschen angegriffen.
Er hat niemanden verletzt.
Und nach den vorliegenden Schilderungen wurde er niemals von einer Behörde irgendwo auf der Straße eingefangen.
Er wurde bei seinem Zuhause sichergestellt.
Außerhalb seines Grundstücks wurde er lediglich von Privatpersonen gesehen.
Und immer wieder kam er nach Hause.
❤️ Wolfgang kann nicht selbst für sich sprechen.
Er kann keine Akte lesen.
Er kann keinen Widerspruch einlegen.
Er kann keine Behörde anrufen.
Er kann nur warten.
Vielleicht wartet er jeden Tag auf seinen Menschen.
Vielleicht hört er Schritte vor seinem Zwinger und denkt:
„Kommt mein Herrchen jetzt?“
Wolfgang ist zwölf.
Jeder Tag im Tierheim ist ein weiterer Tag seines Lebens.
📢 WIR BITTEN UM HILFE!
Wir suchen:
🐾 Journalisten
🐾 Fernsehsender
🐾 Tierschützer
🐾 Rechtskundige Menschen
🐾 Menschen, die bereit sind, Fragen zu stellen
Wir wollen keine Hetze. Wir wollen keine Vorverurteilung. Wir wollen Aufklärung.
Bitte teilt Wolfgangs Geschichte.
Vielleicht erreicht dieser Aufruf jemanden, der bereit ist, sich den Fall anzusehen und beide Seiten anzuhören.
Vielleicht kann dadurch endlich geklärt werden, warum Wolfgang trotz der inzwischen getroffenen Sicherungsmaßnahmen nicht nach Hause darf.
Wolfgang ist kein Aktenzeichen.
Wolfgang ist ein zwölfjähriger Hund.
Er hat ein Zuhause.
Er hat einen Menschen.
Und er wartet.
🐾 WOLFGANG SOLL NACH HAUSE! ❤️
Hinweis: Die Darstellung beruht auf den Angaben des Halters und den zum Fall vorliegenden Informationen. Die behördlichen Entscheidungen und das Vorgehen der zuständigen Stellen sollen ausdrücklich unabhängig journalistisch und rechtlich überprüft werden.
DER FALL WOLFGANG
Ein zwölfjähriger Hund sitzt im Tierheim – obwohl sein Halter neue Sicherungsmaßnahmen geschaffen hat
Sehr geehrte Redaktion,
wir bitten Sie um eine unabhängige journalistische Prüfung eines Falles, der aus unserer Sicht viele Fragen aufwirft.
Es geht um Wolfgang, einen zwölfjährigen Labrador-Mischling.
Wolfgang ist ein friedfertiger, gutmütiger Hund. Nach den vorliegenden Schilderungen gibt es keine bekannten Aggressionen gegenüber Menschen, Kindern, Artgenossen oder anderen Tieren.
Sein Problem ist sein ausgeprägter Jagd- beziehungsweise Fortpflanzungstrieb. Insbesondere der Geruch einer läufigen Hündin kann dazu führen, dass Wolfgang versucht, sein Grundstück zu verlassen.
Das Grundstück seines Halters ist mehrere tausend Quadratmeter groß und war ursprünglich nicht vollständig eingezäunt.
Der entscheidende Punkt
Wolfgang wurde in der Vergangenheit mehrfach außerhalb des Grundstücks gesehen.
Aber Wolfgang wurde nach Angaben seines Halters niemals von einer Behörde außerhalb seines Grundstücks eingefangen.
Das ist für die Beurteilung des Falles von entscheidender Bedeutung.
Die Behörden haben Wolfgang, wenn sie ihn sichergestellt haben, jeweils bei seinem Zuhause beziehungsweise auf dem Grundstück seines Halters sichergestellt.
Außerhalb des Grundstücks wurde Wolfgang lediglich von unbekannten Privatpersonen gesehen.
Er wurde also nicht von einer Behörde irgendwo auf einer Straße aufgegriffen.
Vielmehr kehrte Wolfgang immer wieder zu seinem Zuhause zurück.
Die Vorgeschichte
Bereits seit 2021 kam es wiederholt zu Situationen, in denen Wolfgang sein Grundstück verließ.
Vor dem 11. November 2024 ging eine Beschwerde ein. Der Halter wurde schriftlich belehrt.
Am 15. November 2024 erschien die Behörde auf dem Grundstück. Wolfgang war erneut ausgebüxt.
Der Halter wurde verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Wolfgang das Grundstück nicht mehr verlassen kann.
Ein Zaun über das gesamte, mehrere tausend Quadratmeter große Grundstück war für den Halter nach seinen Angaben finanziell nicht realisierbar.
Die Ereignisse 2025
Am 15., 19., 20. und 23. Juni 2025 wurde Wolfgang außerhalb des Grundstücks gesehen.
Am 24. Juni 2025 wurde Wolfgang erstmals von der Behörde sichergestellt – bei seinem Zuhause.
Am 29. Juni und am 15. Juli 2025 wurde Wolfgang erneut außerhalb des Grundstücks gesehen.
Am 15. Juli 2025 wurde Wolfgang erneut sichergestellt – wieder bei seinem Zuhause.
Gegen seinen Halter wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Doch danach geschah etwas Wichtiges:
Der Halter reagierte.
Ein Zwinger wurde errichtet.
Eine Laufleine wurde eingerichtet.
Weitere Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen.
Und diese Maßnahmen zeigten Wirkung.
Nach den Maßnahmen aus dem Jahr 2025 wurde Wolfgang nach Angaben des Halters nicht mehr regelmäßig außerhalb des Grundstücks gesehen.
Erst am 12. März 2026 gelang es ihm erneut, sich zu befreien.
Der 1. Juli 2026
Am 1. Juli 2026 befand sich Wolfgangs Halter im Urlaub.
Seine Mutter übernahm die Betreuung.
Wolfgang gelang erneut die Flucht.
Am 2. Juli 2026 wurde Wolfgang wieder sichergestellt – bei seinem Zuhause.
Seine Mutter legte Widerspruch ein und erklärte, dass der Vorfall während ihrer Betreuung geschehen war.
Seit dem 6. Juli gibt es erneut eine Veränderung
Seit dem 6. Juli 2026 verfügt Wolfgang über eine eingezäunte Auslauffläche.
Der Halter hat damit erneut und konkret auf die Problematik reagiert.
Die Sicherheitsmaßnahmen wurden verbessert.
Das Ziel ist, Wolfgang dauerhaft daran zu hindern, das Grundstück unkontrolliert zu verlassen.
Doch Wolfgang sitzt weiterhin im Tierheim.
Warum wird die neue Situation nicht überprüft?
Nach Angaben des Halters hat die zuständige Behörde seit dem 6. Juli 2026 das Grundstück nicht mehr aufgesucht, um die neuen Sicherungsmaßnahmen und die eingezäunte Auslauffläche vor Ort zu überprüfen.
Der Halter gibt außerdem an, dass die Behörde telefonisch nicht erreichbar sei beziehungsweise Anfragen nicht beantwortet würden.
Genau hier sehen wir erheblichen Aufklärungsbedarf.
Denn wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse verändert haben, stellt sich die Frage:
Warum wird nicht vor Ort überprüft, ob die neuen Maßnahmen ausreichend sind?
Und:
Warum befindet sich Wolfgang weiterhin im Tierheim, obwohl sein Halter nachweislich weitere Sicherungsmaßnahmen getroffen hat?
Das Amt Wachsenburg und Herr Steinbrück
Der Halter kritisiert insbesondere das Vorgehen von Herrn Steinbrück vom Amt Wachsenburg.
Nach seinem Eindruck geht es inzwischen weniger um eine aktuelle Gefahrenbewertung als darum, eine behördliche Entscheidung beziehungsweise Auflage durchzusetzen.
Diese Einschätzung ist die Darstellung des Halters und sollte von einer unabhängigen Redaktion überprüft werden.
Wir möchten ausdrücklich keine Behörde vorverurteilen.
Wir möchten, dass die zuständigen Stellen zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Wir möchten wissen:
Welche konkreten Gefahren gehen heute von Wolfgang aus?
Welche aktuellen Sicherungsmaßnahmen wurden seit dem 6. Juli 2026 überprüft?
Warum wurde das Grundstück nach Angaben des Halters seit diesem Datum nicht erneut besichtigt?
Warum wurde die eingezäunte Auslauffläche bislang offenbar nicht vor Ort begutachtet?
Wurde geprüft, ob Wolfgang unter den neuen Bedingungen nach Hause zurückkehren kann?
Auf welcher Grundlage bleibt Wolfgang weiterhin im Tierheim?
Wie bewertet das Amt Wachsenburg die Darstellung des Halters?
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Rückkehr Wolfgangs unter geeigneten Auflagen?
Wolfgang ist zwölf Jahre alt.
Das ist vielleicht der wichtigste Punkt.
Wolfgang ist kein aggressiver Hund.
Er hat keinen Menschen angegriffen.
Er hat niemanden verletzt.
Er wurde nach Angaben seines Halters nie von einer Behörde außerhalb seines Grundstücks eingefangen.
Wenn er sichergestellt wurde, geschah dies bei seinem Zuhause.
Außerhalb des Grundstücks wurde er von Privatpersonen gesehen.
Und er kehrte immer wieder zu seinem Zuhause zurück.
Jetzt verbringt dieser zwölfjährige Hund seine Zeit im Tierheim.
Während Menschen Akten bearbeiten, Fristen prüfen und über Zuständigkeiten diskutieren, kann Wolfgang nur warten.
Wir bitten um journalistische Hilfe
Wir suchen eine Redaktion, einen Fernsehsender oder Journalisten, die bereit sind, diesen Fall unabhängig und vor Ort zu prüfen.
Wir möchten keine Hetzkampagne.
Wir möchten keine Vorverurteilung.
Wir möchten, dass die Behörde gehört wird.
Wir möchten, dass der Halter gehört wird.
Wir möchten, dass die aktuellen Sicherungsmaßnahmen angesehen werden.
Und wir möchten, dass die Frage gestellt wird:
Ist es wirklich verhältnismäßig, einen zwölfjährigen, friedfertigen Hund weiterhin im Tierheim zu halten, wenn sein Halter inzwischen weitere Maßnahmen getroffen hat?
Wolfgang kann nicht selbst sprechen.
Er kann nicht erklären, dass er nach Hause möchte.
Er kann nicht zu einer Behörde gehen und seine Situation schildern.
Er kann nur warten.
Wolfgang ist kein Aktenzeichen.
Er ist ein zwölfjähriger Hund.
Er hat ein Zuhause.
Er hat einen Menschen.
Und er wartet darauf, endlich wieder nach Hause zu dürfen.
🐾 WIR BITTEN SIE: SCHAUEN SIE HIN. PRÜFEN SIE DEN FALL. GEBEN SIE WOLFGANG EINE STIMME.
Wolfgang soll nach Hause.

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Petition am 18. August 2026 erstellt