Finanzämter sollen Daten für Grundsteuerreform selbst pflegen!

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Das Problem

Ich fordere die Bundesregierung zur Streichung des § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetzes auf, der die Bürger zur elektronischen Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt verpflichtet.


Begründung:
Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts hat die Bundesregierung die Umsetzung der Neubewertung auf die Länder, und deren Finanzämter auf ihre Bürger abgewälzt.

Da die öffentliche Verwaltung es gleichzeitig entgegen ihrer Pflichten bis heute nicht geschafft hat, ihre Bürger- und Verwaltungsprozesse durchgängig und benutzbar zu digitalisieren, müssen nun wir über umständlichste Verfahren die Daten ermitteln und verbinden, zu denen die Verwaltung nicht in der Lage ist.

Geregelt ist das in § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz.

Die Finanzverwaltung muss sich JETZT selbst zur Datenpflege für die Grundsteuerreform befähigen und nicht die Bürger belasten.

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Frank MuschallePetitionsstarter*inBahnpendler

Die Entscheidungsträger*innen

Christian Lindner (FDP)
Bundesminister für Finanzen

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