Finanzierung notwendiger Assistenz im Arbeitsbereich einer WfbM durch den KSV Sachsen


Finanzierung notwendiger Assistenz im Arbeitsbereich einer WfbM durch den KSV Sachsen
Das Problem
Mein Sohn ist ein nonverbal kommunizierender Autist, der rund um die Uhr auf Assistenz angewiesen ist. Derzeit absolviert er seine Berufsbildung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Kleinwachau im Garten- und Landschaftsbau. Seine Assistenz im BBB wird momentan durch das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell aus Mitteln der Agentur für Arbeit finanziert, während die notwendige häusliche Assistenz durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen getragen wird. Ein trägerübergreifendes Budget wurde von seiten des KSV bereits 2023 abgelehnt.
Ab dem 1. Dezember 2025 müsste jedoch die Finanzierung der Assistenz im Arbeitsbereich nun durch den KSV Sachsen erfolgen, diese wird jedoch verweigert mit der Begründung, das diese besondere Leistung nicht mit den WfbMs in der Leistungsvereinbarung vereinbart wäre.
Ohne die notwendige Assistenz ist es für meinen Sohn unmöglich, seinen Arbeitsplatz in der WfbM zu nutzen, trotz erfolgreich absolvierten BBB. Er wird gehindert voll am Arbeitsleben teilzunehmen. Er verliert nicht nur seine sozialen Kontakte, sondern auch Lebensqualität. Dies widerspricht dem Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz garantiert wird.
Wir fordern die Landesregierung von Sachsen und die zuständigen Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Menschen, die in einer WfbM arbeiten, Zugang zu notwendiger Assistenz haben, um am Arbeitsplatz erfolgreich sein zu können. Es ist entscheidend, dass bereits bestehende Hilfen erhalten bleiben und im Falle des Bedarfs neue Lösungen gefunden werden.
Bitte unterstützen Sie uns, Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Solange Deutschland mit den WfbMs noch einen Sonderweg beschreitet, sollte zumindest dieser Weg offen bleiben für alle, die das geforderte Mindestmaß an Arbeit nur mit Assistenz erreichen und erfüllen können.
Unterzeichnen Sie diese Petition, um sicherzustellen, dass kein einziger Mensch aufgrund mangelnder Assistenz von der Arbeitswelt ausgeschlossen wird.
Das Problem
Mein Sohn ist ein nonverbal kommunizierender Autist, der rund um die Uhr auf Assistenz angewiesen ist. Derzeit absolviert er seine Berufsbildung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Kleinwachau im Garten- und Landschaftsbau. Seine Assistenz im BBB wird momentan durch das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell aus Mitteln der Agentur für Arbeit finanziert, während die notwendige häusliche Assistenz durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen getragen wird. Ein trägerübergreifendes Budget wurde von seiten des KSV bereits 2023 abgelehnt.
Ab dem 1. Dezember 2025 müsste jedoch die Finanzierung der Assistenz im Arbeitsbereich nun durch den KSV Sachsen erfolgen, diese wird jedoch verweigert mit der Begründung, das diese besondere Leistung nicht mit den WfbMs in der Leistungsvereinbarung vereinbart wäre.
Ohne die notwendige Assistenz ist es für meinen Sohn unmöglich, seinen Arbeitsplatz in der WfbM zu nutzen, trotz erfolgreich absolvierten BBB. Er wird gehindert voll am Arbeitsleben teilzunehmen. Er verliert nicht nur seine sozialen Kontakte, sondern auch Lebensqualität. Dies widerspricht dem Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz garantiert wird.
Wir fordern die Landesregierung von Sachsen und die zuständigen Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Menschen, die in einer WfbM arbeiten, Zugang zu notwendiger Assistenz haben, um am Arbeitsplatz erfolgreich sein zu können. Es ist entscheidend, dass bereits bestehende Hilfen erhalten bleiben und im Falle des Bedarfs neue Lösungen gefunden werden.
Bitte unterstützen Sie uns, Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Solange Deutschland mit den WfbMs noch einen Sonderweg beschreitet, sollte zumindest dieser Weg offen bleiben für alle, die das geforderte Mindestmaß an Arbeit nur mit Assistenz erreichen und erfüllen können.
Unterzeichnen Sie diese Petition, um sicherzustellen, dass kein einziger Mensch aufgrund mangelnder Assistenz von der Arbeitswelt ausgeschlossen wird.
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Petition am 4. November 2025 erstellt