Familien brauchen Unterstützung - JETZT!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Marion Rahmann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

"Ich wünsche mir für Mütter und Väter, dass sie in ihrem Familienbund frei und selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie sie Care-Arbeit und bezahlte Arbeit aufteilen, ohne durch ein einschränkendes System beeinflusst zu sein." (Auszug aus Interview: Unpaid Care Work: Wie Franziska Büschelberger für Sichtbarkeit von Eltern sorgt, stadtlandmama.de, 26.6.2024)

Für eine fairere und inklusivere Wirtschaft  sind drei Punkte essentiell: 

  1. Arbeitgeber, welche ein hohes Maß an Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
  2. Geschlechtergerechte Bildung in Kita, Kindergarten, Schule und Universität! Förderung der Gleichstellung und Gerechtigkeit der Geschlechter, durch Verwendung einer nicht-sexistischen Sprache und der Vermeidung von Geschlechterstereotypen und Geschlechtervorurteilen
  3. Eine politische und damit gesellschaftliche Grundhaltung in der Sorgearbeit nicht nur dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wird. Damit die Benachteiligung von Müttern im Arbeitskontext endlich aufhört!

In meinen Augen sind die jetzigen Familienleistungen überarbeitungsbedürftig. Selbst das modernste Instrument - das Elterngeld- schafft es nicht die konservativen Rollenbilder aufzulösen. Das Standardmodell ist zu oft 12 Müttermonate und 2 Vätermonate.

Ich bin im Jahr 1990 geboren. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis hatten viele Paare das Ziel, die Care-Arbeit gleichberechtigt aufzuteilen. Beim ersten Kind hat es kein einziges Elternpaar geschafft! Die Hauptlast trugen auch in meinem Umfeld ungewollt die Mütter.

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen:

Nur 17 Prozent der Eltern übernehmen etwa gleiche Teile bei der Kinderbetreuung, während sich 45 Prozent eine partnerschaftliche Aufteilung wünschen. 52 Prozent der Väter würden gerne weniger arbeiten. 42 Prozent der Mütter wollen dagegen gerne ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder ausweiten (Quelle: Väterreport. Update 2021, BMfSFJ).

"Mit 40,3 Milliarden Stunden entfällt mehr als ein Drittel der unbezahlten Sorgearbeit auf Kinderbetreuung und Angehörigenpflege, davon leisten Frauen 28,2 Milliarden Stunden, Männer nur 12,1 Milliarden Stunden" (Quelle: Prognos.com, 28.2.2024, Studie "der unsichtbare Wert von Sorgearbeit").

Für Frauen bedeutet das Mutterwerden leider allzu oft ein dauerhafter Karriereeinschnitt sowie langfristige Teilzeitarbeit. Dies zieht wiederum finanzielle Abhängigkeit vom Partner und im Alter eine niedrige Rente nach sich. 

Für Väter ist es schwer den Wunsch nach mehr Familienzeit gegenüber dem Arbeitgeber, dem sozialen Umfeld und gegen die eigenen gesellschaftlichen Vorprägungen durchzusetzen. 

Lasst uns in Deutschland Vorreiter sein in Sachen Gleichberechtigung und Vereinbarkeit, um so unseren Wirtschaftsstandort zu stärken!

Meine grundlegende Forderung an die neue Bundesregierung: 

I. Kindergeld, Elterngeld und (Familien-)Pflegegeld bündeln zum sog. Partnerschaftsbonus, welcher den Bedürfnissen der Familien in allen Lebenslagen gerecht wird bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie und Förderung der Gleichberechtigung.

Die komplizierte Berechnung vom Elterngeld anhand des vorigen Einkommens entfällt. Zwei große und kostenintensive Behördenstrukturen (Elterngeldstellen und Familienkassen) können wegfallen.

Der Basisbetrag ergibt sich aus dem Produkt von Mindestlohn (hier: 15€/h) und max. Arbeitszeit (aktuell: 40h/Woche) laut Arbeitszeitgesetz und passt sich damit der Inflation an.

Eine Erweiterung der Bezugsberechtigten auf vier Personen (zwei Hauptbezugspersonen und zwei weitere Bezugspersonen) ist erforderlich. Somit werden alle Familienformen mitgedacht

Hauptbezugspersonen und Bezugspersonen müssen vor Geburt persönlich im Familienzentrum vorsprechen. Sie bekommen eine individuelle Ansprechperson, welche regelmäßig Beratungsgespräche anbietet. Das Personal in den Familienzentren legt die Hauptbezugspersonen und ggf. Bezugspersonen im System an und versendet die Zugangsdaten an diese und die Arbeitgeber. Die Arbeitgeber bestätigen die Arbeitsstunden gemäß Arbeitsvertrag. Arbeitgeber und Bezugsberechtigte sind verpflichtet jede Änderung im System mitzuteilen. 

ALLE Familien haben Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag von 2.400 € für maximal 18 Monate. Bisher bekommen einkommensstarke Elternteile maximal 2.055 € für 14. Monate (1.800 € (Höchstsatz Basiselterngeld) + 255 € (Kindergeld)) und einkommensschwache Elternteile mindestens 555 € (300 € (Mindestsatz Basiselterngeld) + 255 € (Kindergeld)).

Für den Partnerschaftsbonus gilt im Detail:

  • Lebensmonat des Kindes 1 bis 18 Monate / Pflegegrad 4 und 5 (STUFE 1: 2.400 €/Monat): Jede bezugsberechtigte Person kann im Zeitraum von zwei Jahren maximal sechs Monate am Stück vollständig der Arbeit fern bleiben, um Sorgearbeit zu leisten. Die Bezugspersonen können jeweils drei Monate auf die Hauptbezugspersonen übertragen. Ein Monat kann gleichzeitig genutzt werden. Ein Arbeitsstundenumfang der zwei Hauptbezugspersonen von 20-35 Stunden steht dem Bezug nicht entgegen.
  • Lebensalter des Kindes 2 - 6 Jahre / Pflegegrad 3 (STUFE 2: 1.200 €/Monat): Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 25 - 30 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.
  • Lebensalter des Kindes 6 - 13 Jahre / Pflegegrad 2 (STUFE 3: 600 €/Monat): Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 30- 35 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.

II. Bundesmittelfreigabe im vorschulichen Bildungsbereich an die Einhaltung von bestimmten Standards knüpfen:

a) Betreuungsschlüssel, welcher sich am Kindeswohl orientiert (U3 1:3 und Ü3 1:7,5 nach Bertelsmann- Stiftung) und

b) Beitragsfreiheit bei Kitas (ab 18 Monaten für 20 Betreuungsstunden/Woche, ab 24 Monate 25 h/Woche) und Kindergärten (ab 3 Jahre 30 h/Woche). Bei Alleinerziehenden jeweils +15 h/Woche.

III. Kopplung der Umsatzsteuer an die Umsetzung von Vereinbarkeit und Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen. Z.B. über einen vergleichbaren Index, in den Daten wie Verteilung der Geschlechter bei Führungspositionen, Teilzeitarbeit, Familienzeit einfließen und Mitarbeiterzufriedenheit (Umfragen).

IV. Elternzeitregelung (aktuell 3 Jahre für Eltern) an das neue Modell anpassen. Der Kündigungsschutz besteht für alle Bezugspersonen jeweils für den Zeitraum der Betreuungszeit plus sechs Monate! 

V. Halbzeittage anstatt Kindkranktage/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (ohne Attest) etablieren.

JEDER hat ein bestimmtes Kontingent an Halbzeittagen im Jahr zur Verfügung; z.B. 10 Tage und Eltern 20 Tage/Jahr. An diesen Tagen muss man nur die Hälfte der geltenden Arbeitszeit im Homeoffice ableisten bei vollem Gehalt. Nutzbar z.B. bei leichter Erkältung, Schlafdefizit, Notbetrieb der Kinderbetreuungseinrichtung, Erkrankung der Betreuungsperson...

VI. Offene Stellen müssen grundsätzlich mit Teilzeitoption oder als Job-Tandem ausgeschrieben werden, damit Mütter (und Väter) bei der Arbeitssuche nicht benachteiligt werden.

VII. Familienstartzeit im Rahmen eines Bundesbildungszeitgesetzes umsetzen

VIII. Familien gemeinsamen bezahlbaren Sommerurlaub ermöglichen

Im Schuljahr können Schulkinder zwei Wochen vom Unterricht befreit werden, um Urlaub zu machen oder Praktika. Im Gegenzug verkürzen sich die Sommerferien um zwei Wochen. In diesem Zeitraum finden Intensivkurse an der Schule statt. Diese Intensivkurse werden zusätzlich mit Kindern aufgefüllt, welche besonderen Förderbedarf haben.

IX. Wohnungsnot lindern durch die Bekämpfung von Leerstand und ungenutzten Bauland und die staatliche Förderung von Umzügen von größeren in kleinere Wohnungen/Häuser (Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzugsplanung, -durchführung, Entrümpelung).

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Die jungen Familien in Deutschland kollabieren! Die Wirtschaft leidet unter dem Fachkräftemangel! Lasst die Kinder nicht im Regen stehen! Solidarisiert euch und stimmt für diese Petition ab! Bitte teilt die Petition unter Bekannten!

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Weitere Hintergründe und Vorteile der Neuregelung:

Die Notwendigkeit der grundlegenden Umgestaltung der familiären Unterstützungsleistungen resultiert aus der grundlegenden Veränderung der Lebensrealität von Familien in Deutschland in den letzten 44 Jahren!

Ideal 1980 (West): Ehemann Vollzeit Lohnarbeit, Ehefrau Vollzeit Care-und Hausarbeit mind. drei Jahre pro Kind

Rahmenbedingung 1980 (West): Großeltern in der Nähe, zuverlässiges Betreuungsangebot ab 3 Jahre für 20 h/Woche

Ideal Heute: Beide Geschlechter Vollzeit lohnarbeitend ab 12 Monaten

Rahmenbedingungen Heute: Großeltern meist nicht verfügbar, Betreuungsangebot ab 12 Monaten nicht zuverlässig

Realität heute: Benachteiligung von Müttern im beruflichen Kontext aufgrund Teilzeitarbeit. Der Mikrozensus 2023 hat ergeben, dass Teilzeit bei berufstätigen Müttern die Regel ist (73% (Kinder unter sechs) bzw. 62,9% (ab sechs)) und bei Vätern die Ausnahme (8,6% bzw. 7%). Quelle: destatis.de

Wenn man(n) ehrlich wäre, richtet sich die Forderung nach einer "40h/Woche für Alle!" demnach vorrangig an Mütter. Dies ist quasi gleichbedeutend mit der Forderung einer 85h/Woche für all diejenigen, welche unbezahlte Betreuungsarbeit in Vollzeit leisten. Die Konsequenz wäre zwangsläufig ein Burn-out der Betreuungsperson. Es kommt einer Aufforderung zur Vernachlässigung der Kinder und pflegebedürftigen Angehörigen gleich. Es gibt aktuell kein funktionierendes System, welches die unentgeltliche Betreuungsarbeit auffangen kann, da wir ja gerade einen Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung haben, besonders im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

Es ist daher notwendig die häusliche Betreuungs- und Pflegearbeit auf mehrere Schultern zu verteilen und die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten zu beenden. Einige Unternehmen haben das verstanden und definieren Vollzeit neu, z.B. mit 30 bis 35 Wochenstunden.

Ich fordere die Bundesregierung auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau durch Reformen der familiären Unterstützungsleistungen herbei zu führen. Auch 30 Jahre nach der Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes basieren viele Regelungen im Bereich Familie und Ehe auf dem Modell Alleinverdiener + Hausfrau. Begriffe wie Ehegattensplitting, Vätermonate, Mütterrente, Teilzeitfalle sollten endgültig der Vergangenheit angehören!

Das Elterngeld und Kindergeld sollte ersetzt werden durch den Partnerschaftsbonus

Wer hat Anspruch auf den Partnerschaftsbonus? 

Arbeitnehmer*innen und Freiberufler brauchen die Sicherheit, dass ihre Existenzgrundlage erhalten bleibt, wenn sie ihrer Arbeit zeitweise nicht mehr nachkommen können oder Arbeitszeit reduzieren müssen, um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder unter 13 Jahren zu betreuen.

Folgende Kriterien müssen in Bezug auf die Kinderbetreuung erfüllt sein: 

1) Es handelt sich um eine enge Bezugsperson des Kindes. Von den Erziehungsberechtigten müssen dafür zwei Hauptbezugspersonen und zwei weitere Bezugspersonen festgelegt werden. Hauptbezugspersonen sind in der Regel die Personen, welche mit dem Kind im Haushalt wohnen, d.h. meist Mutter/Vater. Diese Regelung schließt aber explizit Pflegeeltern und gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen mit ein (inkl. Adoption oder künstlicher Befruchtung) und ermöglicht zudem Alleinerziehenden eine verbindliche Unterstützung durch bspw. WG-Bewohner*in, Nachbar*in, (Wahl-) Oma/Opa, Freund*in.

2) Unterstützung gibt es nur bei gleichberechtigter Aufteilung der Care-Arbeit! Dabei gilt bis zu Lebensmonat 18:

Ein paritätisches Konzept 6 - 6 - 6, d.h. jeweils sechs Monate für die beiden Hauptbezugspersonen exklusiv und bis zu 6 Monate zusätzlich, wenn sich zwei weitere Bezugspersonen beteiligen. Vier der sechs Zusatzmonaten kann auf die Hauptbezugspersonen paritätisch aufgeteilt werden (8-2-8). Vom Staat wird ein Betrag in Höhe von dem Produkt aus max. Arbeitszeit pro Fünftagewoche nach dem Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn ausgezahlt (bspw. 2.400 € bei 15 €/h und 40 h/Woche). 

Darüber hinaus kann bis zum 13. Lebensjahr des Kindes eine Lohnaufstockung im Betreuungsfall beantragt werden, wenn die Arbeitszeit zwischen 20 und 35 Stunden beträgt. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Jugendliche sich etwas dazu verdienen. Daher endet die Unterstützung mit Vollendung des 12. Lebensjahres.

Vorteile:

1. Entlastung des Gesundheitssystems

Es wird das Märchen von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erzählt: Es gibt ein Anrecht auf Kinderbetreuung ab dem 12. Lebensmonat. Dies suggeriert, dass zu diesem Zeitpunkt beide Elternteile wieder voll in den Beruf einsteigen können. Doch aufgrund vom Fachkräftemangel und der Tatsache, dass kleine Kinder durchschnittlich bis zu zwölf Infekte/Jahr durch machen, ist die Betreuung alles andere als sicher gestellt. Zudem beginnt das Betreuungsjahr nach den Sommerferien. Kinder, welche im März geboren wurden, können erst ab 18 Monaten in die Wunschkita eingewöhnt werden.

Der Bezugszeitraum von 12 bzw. 14 Monaten beim jetzigen Elterngeld ist viel zu kurz bemessen!

Die Folge: die Mütter (und vereinzelt auch Väter) zerreißen sich zwischen Familie und Beruf. Dies geht zu Lasten der Gesundheit der jungen Eltern und in der Folge auch zu seelischer Belastung der Kinder. Die Medien sind voll von entsprechenden Meldungen:

Es gibt mehr Burn-out vorrangig bei Frauen. Mental Load ist in aller Munde. Mehr Bedarf an Mutter - Kind bzw. Vater- Kind Kuren. Hohe Scheidungsrate. Sinkende Geburtenrate. Mehr Alleinerziehende. Mehr Frauen, die bewusst auf Partner und Kinder verzichten möchten. Das Phänomen "Regretting Motherhood" nimmt zu. Phänomen "mutlose Mädchen". 

Erschreckende Zahlen: der Bedarf an Unterstützung bei akuten familiären Krisen betrug 2022 etwa 2 Mio. Plätze, bei nur ca. 1,3 Mio. verfügbaren Plätzen. Dadurch resultiert eine Wartezeit auf notwendige Hilfe von über einem Jahr (Buchquelle: Mütter Macht Politik)

2. Betreuungssituation kann verbessert werden

Der Rechtsanspruch auf Betreuung könnte entsprechend auf den 18. Lebensmonat des Kindes erhöht werden. Dies würde Druck aus dem System nehmen #kitastrophe. Zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat brauchen Kinder noch vermehrt Unterstützung durch Bezugspersonen. In dieses Zeitfenster fallen: (sicheres) laufen lernen, selbständig essen und trinken, sprechen lernen und der Tagesschlaf wechselt von zwei auf ein Schläfchen. Eine extreme Herausforderung für die Fachkräfte. Die Gewissheit nicht allen Kindern gerecht werden zu können belastet die Fachkräfte und macht den Beruf unattraktiv. Tageseltern leiden zudem unter der zunehmenden Konkurrenz durch Betreuungseinrichtungen. Diese könnten sich gezielt auf die Betreuung der Kleinsten ab 12 Monaten spezialisieren. Voraussetzung: ein Betreuungsschlüssel von 1:3 ist eingehalten.

3. Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau

Frauen sind immernoch deutlich schlechter bezahlt als Männer, obwohl sie die besseren Abschlüsse haben. Elterngeld wird vorrangig von Frauen genutzt und die Teilzeitquote bei Frauen ist deutlich höher mit entsprechenden Auswirkungen auf die Rente (Altersarmut).

Die jetzige Elterngeneration hat vermehrt den Anspruch die Betreuung zu gleichen Teilen wahr zu nehmen. Die Umsetzung scheitert häufig an der Arbeitgeberseite und einem dort verankerten veralteten Rollenverständnis der Führungsebene und Personalabteilung. Die jetzige Elterngeldregelung, wonach es gesellschaftlicher Konsens ist, dass die Väter maximal zwei "Vätermonate" nehmen führt zu einer Benachteiligung von Frauen im gebärfähigen Alter und Müttern von Kindern unter acht Jahren im Job.

Durch die Einführung vom Familienbonus würde die Hauptlast der Betreuung von Müttern genommen, da es potenziell vier mögliche Berechtigte für die Leistung gäbe. Allen Personen steht ein Kündigungsschutz zu und das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Vor allem für Alleinerziehende und homosexuelle Elternpaare eine Entlastung! Und für die Kleinfamilie, wenn Großeltern weiter weg leben. Für den Arbeitgeber bedeutet das: Es könnte demnach auch der 45 Jährige Mitarbeiter beantragen, welcher das Nachbarskind für sieben Monate voll betreuen möchte, damit die Alleinerziehende Mutter wieder in den Job starten kann. Oder der 60 Jährige Mitarbeiter, welcher für die Betreuung vom Enkelkind in Teilzeit gehen möchte. Die Mütter hingegen würden maximal 8 Monate komplett ausfallen, anders als bisher 12 Monate. 

In der Folge würden die Arbeitgeber in Berufsfeldern, die immer noch männerdominiert sind bei der Einstellung nicht mehr junge Männer bevorzugen. Oder den jungen Männern die größeren Projekte zuteilen, da die Frau im gebärfähigen Alter jederzeit länger ausfallen kann. Die Benachteiligung von Mütter im Job würde reduziert.

Ich selbst habe Ingenieurwesen studiert und in meinem Bekanntenkreis werden junge Väter, welche sich mehr (d.h. nicht nur zwei Vätermonate) im Familienalltag engagieren wollen, gemobbt. Es gibt zwar ein Recht auf Teilzeit, aber welcher junge Vater hat die zeitlichen und finanziellen Ressourcen sich dies einzuklagen?! 

Würde der Staat, wie oben beschrieben,  eine paritätische Aufteilung der Betreuungsarbeit fördern, wäre dies ein wichtiges Signal! 

4. Fachkräftemangel wird reduziert

Ist die Care-Arbeit gerecht verteilt, gewinnt die Wirtschaft effektiv zehn Stunden produktive Arbeitszeit pro Elternpaar. 

40 h (Vollzeit, davon 35 h produktiv) + 25 h (Teilzeit) = 60 Stunden vs. 2 x 35 h = 70 h

Bei ca. 10 Mio. Elternpaaren (17 Mio. Kindergeldbeziehern) würden bei einer 35 h/Woche ca. drei Mio. zusätzliche Arbeitskräfte generiert. Deutschland müsste sich um den demografischen Wandel und damit einhergehenden Fachkräftemangel weniger Sorgen machen.

Die Mitarbeiter*innen, welche zuvor in den Behörden gearbeitet haben, könnten vakante Stellen in anderen Behörden besetzen oder stünden der freien Wirtschaft zusätzlich als Arbeitskräfte zur Verfügung.

Durch die Lohnaufstockung im Betreuungsfall hätten ältere Mitarbeiter*innen den Anreiz länger zu arbeiten. Viele Großmütter und einige Großväter gehen früher in Rente, um bei der Betreuung der Enkelkinder zu helfen. Diese Alterskohorte könnte für mindestens elf Jahre Teilzeitarbeit Lohnaufstockung im Betreuungsfall geltend machen. Ein Anreiz dem Arbeitsmarkt entsprechend länger zur Verfügung zu stehen.

Die Lohnaufstockung im Betreuungsfall könnte ausgeweitet werden bezogen auf die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen (bspw. Verlängerung des Bezugszeitraum bei Kindern mit Behinderung oder Anwendung bei der häuslichen Pflege ab Pflegestufe 1). Sodass weniger Personen aufgrund der Pflege von Angehörigen kündigen müssen, die Arbeitszeit stark reduzieren müssen oder früher in Rente gehen.

5. Wirtschaftskraft nimmt zu

Die Wirtschaft profitiert von der Arbeitskraft gut ausgebildeten Frauen. Die Frauen verlieren nicht den Anschluss nach jahrelanger Abwesenheit und Teilzeit. Gemischt geführte Teams sind erfolgreicher. Parität in der Politik würde sich ebenso positiv auswirken. Eltern profitieren von den (Leadership-) Kompetenzen, welche Sie sich bei der Betreuung von Kindern aneignen. Bspw. Bessere Kommunikation, Gelassenheit, erfolgreiche Delegation und klare Zielsetzung, Zeitmanagement, Motivationskills und und...

6. Entlastung des Staatshaushalts, der Unternehmen und der Familien

Drei große Behördenstrukturen wären obsolet. Die Kosten für die Gebäude und Personal fielen (teilweise) weg. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter nicht auf teure Schulungen schicken zu Leadership-Skills und investieren zudem in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen. Desweiteren werden spontane Ausfälle der Mitarbeiter*innen minimiert, da die Last auf mehrere Schultern verteilt ist. Familien sind deutlich krisenfester, wenn beide Aufgaben (Lohn- und Care-Arbeit) gleichberechtigt angegangen werden (z.B. bei Erkrankung, Tod, Jobverlust).

7. Entbürokratisierung

Beim Bürgeramt müssen nur die Unterlagen vollständig vorliegen (Geburtsurkunde, Abfrage Arbeitgeber weiterer Bezugsberechtigter bezüglich geltender Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung und Antrag der Erziehungsberechtigten mit Benennung der (Haupt-)Bezugspersonen). Keine komplizierte Berechnung anhand dem Einkommen vor Bezug vom Elterngeld mit Nachweispflicht durch Antragsteller*in (bzw. Arbeitgeber).

P.S.: Durch diese Reform wäre es möglich die Bildungskrise zu lösen. Siehe dazu meine zweite Petition "Chancengleichheit - jetzt!

 

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Judith MünterPetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Marion Rahmann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

"Ich wünsche mir für Mütter und Väter, dass sie in ihrem Familienbund frei und selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie sie Care-Arbeit und bezahlte Arbeit aufteilen, ohne durch ein einschränkendes System beeinflusst zu sein." (Auszug aus Interview: Unpaid Care Work: Wie Franziska Büschelberger für Sichtbarkeit von Eltern sorgt, stadtlandmama.de, 26.6.2024)

Für eine fairere und inklusivere Wirtschaft  sind drei Punkte essentiell: 

  1. Arbeitgeber, welche ein hohes Maß an Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
  2. Geschlechtergerechte Bildung in Kita, Kindergarten, Schule und Universität! Förderung der Gleichstellung und Gerechtigkeit der Geschlechter, durch Verwendung einer nicht-sexistischen Sprache und der Vermeidung von Geschlechterstereotypen und Geschlechtervorurteilen
  3. Eine politische und damit gesellschaftliche Grundhaltung in der Sorgearbeit nicht nur dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wird. Damit die Benachteiligung von Müttern im Arbeitskontext endlich aufhört!

In meinen Augen sind die jetzigen Familienleistungen überarbeitungsbedürftig. Selbst das modernste Instrument - das Elterngeld- schafft es nicht die konservativen Rollenbilder aufzulösen. Das Standardmodell ist zu oft 12 Müttermonate und 2 Vätermonate.

Ich bin im Jahr 1990 geboren. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis hatten viele Paare das Ziel, die Care-Arbeit gleichberechtigt aufzuteilen. Beim ersten Kind hat es kein einziges Elternpaar geschafft! Die Hauptlast trugen auch in meinem Umfeld ungewollt die Mütter.

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen:

Nur 17 Prozent der Eltern übernehmen etwa gleiche Teile bei der Kinderbetreuung, während sich 45 Prozent eine partnerschaftliche Aufteilung wünschen. 52 Prozent der Väter würden gerne weniger arbeiten. 42 Prozent der Mütter wollen dagegen gerne ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder ausweiten (Quelle: Väterreport. Update 2021, BMfSFJ).

"Mit 40,3 Milliarden Stunden entfällt mehr als ein Drittel der unbezahlten Sorgearbeit auf Kinderbetreuung und Angehörigenpflege, davon leisten Frauen 28,2 Milliarden Stunden, Männer nur 12,1 Milliarden Stunden" (Quelle: Prognos.com, 28.2.2024, Studie "der unsichtbare Wert von Sorgearbeit").

Für Frauen bedeutet das Mutterwerden leider allzu oft ein dauerhafter Karriereeinschnitt sowie langfristige Teilzeitarbeit. Dies zieht wiederum finanzielle Abhängigkeit vom Partner und im Alter eine niedrige Rente nach sich. 

Für Väter ist es schwer den Wunsch nach mehr Familienzeit gegenüber dem Arbeitgeber, dem sozialen Umfeld und gegen die eigenen gesellschaftlichen Vorprägungen durchzusetzen. 

Lasst uns in Deutschland Vorreiter sein in Sachen Gleichberechtigung und Vereinbarkeit, um so unseren Wirtschaftsstandort zu stärken!

Meine grundlegende Forderung an die neue Bundesregierung: 

I. Kindergeld, Elterngeld und (Familien-)Pflegegeld bündeln zum sog. Partnerschaftsbonus, welcher den Bedürfnissen der Familien in allen Lebenslagen gerecht wird bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie und Förderung der Gleichberechtigung.

Die komplizierte Berechnung vom Elterngeld anhand des vorigen Einkommens entfällt. Zwei große und kostenintensive Behördenstrukturen (Elterngeldstellen und Familienkassen) können wegfallen.

Der Basisbetrag ergibt sich aus dem Produkt von Mindestlohn (hier: 15€/h) und max. Arbeitszeit (aktuell: 40h/Woche) laut Arbeitszeitgesetz und passt sich damit der Inflation an.

Eine Erweiterung der Bezugsberechtigten auf vier Personen (zwei Hauptbezugspersonen und zwei weitere Bezugspersonen) ist erforderlich. Somit werden alle Familienformen mitgedacht

Hauptbezugspersonen und Bezugspersonen müssen vor Geburt persönlich im Familienzentrum vorsprechen. Sie bekommen eine individuelle Ansprechperson, welche regelmäßig Beratungsgespräche anbietet. Das Personal in den Familienzentren legt die Hauptbezugspersonen und ggf. Bezugspersonen im System an und versendet die Zugangsdaten an diese und die Arbeitgeber. Die Arbeitgeber bestätigen die Arbeitsstunden gemäß Arbeitsvertrag. Arbeitgeber und Bezugsberechtigte sind verpflichtet jede Änderung im System mitzuteilen. 

ALLE Familien haben Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag von 2.400 € für maximal 18 Monate. Bisher bekommen einkommensstarke Elternteile maximal 2.055 € für 14. Monate (1.800 € (Höchstsatz Basiselterngeld) + 255 € (Kindergeld)) und einkommensschwache Elternteile mindestens 555 € (300 € (Mindestsatz Basiselterngeld) + 255 € (Kindergeld)).

Für den Partnerschaftsbonus gilt im Detail:

  • Lebensmonat des Kindes 1 bis 18 Monate / Pflegegrad 4 und 5 (STUFE 1: 2.400 €/Monat): Jede bezugsberechtigte Person kann im Zeitraum von zwei Jahren maximal sechs Monate am Stück vollständig der Arbeit fern bleiben, um Sorgearbeit zu leisten. Die Bezugspersonen können jeweils drei Monate auf die Hauptbezugspersonen übertragen. Ein Monat kann gleichzeitig genutzt werden. Ein Arbeitsstundenumfang der zwei Hauptbezugspersonen von 20-35 Stunden steht dem Bezug nicht entgegen.
  • Lebensalter des Kindes 2 - 6 Jahre / Pflegegrad 3 (STUFE 2: 1.200 €/Monat): Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 25 - 30 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.
  • Lebensalter des Kindes 6 - 13 Jahre / Pflegegrad 2 (STUFE 3: 600 €/Monat): Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 30- 35 Stunden für die zwei Hauptbezugspersonen.

II. Bundesmittelfreigabe im vorschulichen Bildungsbereich an die Einhaltung von bestimmten Standards knüpfen:

a) Betreuungsschlüssel, welcher sich am Kindeswohl orientiert (U3 1:3 und Ü3 1:7,5 nach Bertelsmann- Stiftung) und

b) Beitragsfreiheit bei Kitas (ab 18 Monaten für 20 Betreuungsstunden/Woche, ab 24 Monate 25 h/Woche) und Kindergärten (ab 3 Jahre 30 h/Woche). Bei Alleinerziehenden jeweils +15 h/Woche.

III. Kopplung der Umsatzsteuer an die Umsetzung von Vereinbarkeit und Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen. Z.B. über einen vergleichbaren Index, in den Daten wie Verteilung der Geschlechter bei Führungspositionen, Teilzeitarbeit, Familienzeit einfließen und Mitarbeiterzufriedenheit (Umfragen).

IV. Elternzeitregelung (aktuell 3 Jahre für Eltern) an das neue Modell anpassen. Der Kündigungsschutz besteht für alle Bezugspersonen jeweils für den Zeitraum der Betreuungszeit plus sechs Monate! 

V. Halbzeittage anstatt Kindkranktage/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (ohne Attest) etablieren.

JEDER hat ein bestimmtes Kontingent an Halbzeittagen im Jahr zur Verfügung; z.B. 10 Tage und Eltern 20 Tage/Jahr. An diesen Tagen muss man nur die Hälfte der geltenden Arbeitszeit im Homeoffice ableisten bei vollem Gehalt. Nutzbar z.B. bei leichter Erkältung, Schlafdefizit, Notbetrieb der Kinderbetreuungseinrichtung, Erkrankung der Betreuungsperson...

VI. Offene Stellen müssen grundsätzlich mit Teilzeitoption oder als Job-Tandem ausgeschrieben werden, damit Mütter (und Väter) bei der Arbeitssuche nicht benachteiligt werden.

VII. Familienstartzeit im Rahmen eines Bundesbildungszeitgesetzes umsetzen

VIII. Familien gemeinsamen bezahlbaren Sommerurlaub ermöglichen

Im Schuljahr können Schulkinder zwei Wochen vom Unterricht befreit werden, um Urlaub zu machen oder Praktika. Im Gegenzug verkürzen sich die Sommerferien um zwei Wochen. In diesem Zeitraum finden Intensivkurse an der Schule statt. Diese Intensivkurse werden zusätzlich mit Kindern aufgefüllt, welche besonderen Förderbedarf haben.

IX. Wohnungsnot lindern durch die Bekämpfung von Leerstand und ungenutzten Bauland und die staatliche Förderung von Umzügen von größeren in kleinere Wohnungen/Häuser (Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzugsplanung, -durchführung, Entrümpelung).

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Die jungen Familien in Deutschland kollabieren! Die Wirtschaft leidet unter dem Fachkräftemangel! Lasst die Kinder nicht im Regen stehen! Solidarisiert euch und stimmt für diese Petition ab! Bitte teilt die Petition unter Bekannten!

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Weitere Hintergründe und Vorteile der Neuregelung:

Die Notwendigkeit der grundlegenden Umgestaltung der familiären Unterstützungsleistungen resultiert aus der grundlegenden Veränderung der Lebensrealität von Familien in Deutschland in den letzten 44 Jahren!

Ideal 1980 (West): Ehemann Vollzeit Lohnarbeit, Ehefrau Vollzeit Care-und Hausarbeit mind. drei Jahre pro Kind

Rahmenbedingung 1980 (West): Großeltern in der Nähe, zuverlässiges Betreuungsangebot ab 3 Jahre für 20 h/Woche

Ideal Heute: Beide Geschlechter Vollzeit lohnarbeitend ab 12 Monaten

Rahmenbedingungen Heute: Großeltern meist nicht verfügbar, Betreuungsangebot ab 12 Monaten nicht zuverlässig

Realität heute: Benachteiligung von Müttern im beruflichen Kontext aufgrund Teilzeitarbeit. Der Mikrozensus 2023 hat ergeben, dass Teilzeit bei berufstätigen Müttern die Regel ist (73% (Kinder unter sechs) bzw. 62,9% (ab sechs)) und bei Vätern die Ausnahme (8,6% bzw. 7%). Quelle: destatis.de

Wenn man(n) ehrlich wäre, richtet sich die Forderung nach einer "40h/Woche für Alle!" demnach vorrangig an Mütter. Dies ist quasi gleichbedeutend mit der Forderung einer 85h/Woche für all diejenigen, welche unbezahlte Betreuungsarbeit in Vollzeit leisten. Die Konsequenz wäre zwangsläufig ein Burn-out der Betreuungsperson. Es kommt einer Aufforderung zur Vernachlässigung der Kinder und pflegebedürftigen Angehörigen gleich. Es gibt aktuell kein funktionierendes System, welches die unentgeltliche Betreuungsarbeit auffangen kann, da wir ja gerade einen Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung haben, besonders im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

Es ist daher notwendig die häusliche Betreuungs- und Pflegearbeit auf mehrere Schultern zu verteilen und die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten zu beenden. Einige Unternehmen haben das verstanden und definieren Vollzeit neu, z.B. mit 30 bis 35 Wochenstunden.

Ich fordere die Bundesregierung auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau durch Reformen der familiären Unterstützungsleistungen herbei zu führen. Auch 30 Jahre nach der Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes basieren viele Regelungen im Bereich Familie und Ehe auf dem Modell Alleinverdiener + Hausfrau. Begriffe wie Ehegattensplitting, Vätermonate, Mütterrente, Teilzeitfalle sollten endgültig der Vergangenheit angehören!

Das Elterngeld und Kindergeld sollte ersetzt werden durch den Partnerschaftsbonus

Wer hat Anspruch auf den Partnerschaftsbonus? 

Arbeitnehmer*innen und Freiberufler brauchen die Sicherheit, dass ihre Existenzgrundlage erhalten bleibt, wenn sie ihrer Arbeit zeitweise nicht mehr nachkommen können oder Arbeitszeit reduzieren müssen, um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder unter 13 Jahren zu betreuen.

Folgende Kriterien müssen in Bezug auf die Kinderbetreuung erfüllt sein: 

1) Es handelt sich um eine enge Bezugsperson des Kindes. Von den Erziehungsberechtigten müssen dafür zwei Hauptbezugspersonen und zwei weitere Bezugspersonen festgelegt werden. Hauptbezugspersonen sind in der Regel die Personen, welche mit dem Kind im Haushalt wohnen, d.h. meist Mutter/Vater. Diese Regelung schließt aber explizit Pflegeeltern und gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen mit ein (inkl. Adoption oder künstlicher Befruchtung) und ermöglicht zudem Alleinerziehenden eine verbindliche Unterstützung durch bspw. WG-Bewohner*in, Nachbar*in, (Wahl-) Oma/Opa, Freund*in.

2) Unterstützung gibt es nur bei gleichberechtigter Aufteilung der Care-Arbeit! Dabei gilt bis zu Lebensmonat 18:

Ein paritätisches Konzept 6 - 6 - 6, d.h. jeweils sechs Monate für die beiden Hauptbezugspersonen exklusiv und bis zu 6 Monate zusätzlich, wenn sich zwei weitere Bezugspersonen beteiligen. Vier der sechs Zusatzmonaten kann auf die Hauptbezugspersonen paritätisch aufgeteilt werden (8-2-8). Vom Staat wird ein Betrag in Höhe von dem Produkt aus max. Arbeitszeit pro Fünftagewoche nach dem Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn ausgezahlt (bspw. 2.400 € bei 15 €/h und 40 h/Woche). 

Darüber hinaus kann bis zum 13. Lebensjahr des Kindes eine Lohnaufstockung im Betreuungsfall beantragt werden, wenn die Arbeitszeit zwischen 20 und 35 Stunden beträgt. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Jugendliche sich etwas dazu verdienen. Daher endet die Unterstützung mit Vollendung des 12. Lebensjahres.

Vorteile:

1. Entlastung des Gesundheitssystems

Es wird das Märchen von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erzählt: Es gibt ein Anrecht auf Kinderbetreuung ab dem 12. Lebensmonat. Dies suggeriert, dass zu diesem Zeitpunkt beide Elternteile wieder voll in den Beruf einsteigen können. Doch aufgrund vom Fachkräftemangel und der Tatsache, dass kleine Kinder durchschnittlich bis zu zwölf Infekte/Jahr durch machen, ist die Betreuung alles andere als sicher gestellt. Zudem beginnt das Betreuungsjahr nach den Sommerferien. Kinder, welche im März geboren wurden, können erst ab 18 Monaten in die Wunschkita eingewöhnt werden.

Der Bezugszeitraum von 12 bzw. 14 Monaten beim jetzigen Elterngeld ist viel zu kurz bemessen!

Die Folge: die Mütter (und vereinzelt auch Väter) zerreißen sich zwischen Familie und Beruf. Dies geht zu Lasten der Gesundheit der jungen Eltern und in der Folge auch zu seelischer Belastung der Kinder. Die Medien sind voll von entsprechenden Meldungen:

Es gibt mehr Burn-out vorrangig bei Frauen. Mental Load ist in aller Munde. Mehr Bedarf an Mutter - Kind bzw. Vater- Kind Kuren. Hohe Scheidungsrate. Sinkende Geburtenrate. Mehr Alleinerziehende. Mehr Frauen, die bewusst auf Partner und Kinder verzichten möchten. Das Phänomen "Regretting Motherhood" nimmt zu. Phänomen "mutlose Mädchen". 

Erschreckende Zahlen: der Bedarf an Unterstützung bei akuten familiären Krisen betrug 2022 etwa 2 Mio. Plätze, bei nur ca. 1,3 Mio. verfügbaren Plätzen. Dadurch resultiert eine Wartezeit auf notwendige Hilfe von über einem Jahr (Buchquelle: Mütter Macht Politik)

2. Betreuungssituation kann verbessert werden

Der Rechtsanspruch auf Betreuung könnte entsprechend auf den 18. Lebensmonat des Kindes erhöht werden. Dies würde Druck aus dem System nehmen #kitastrophe. Zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat brauchen Kinder noch vermehrt Unterstützung durch Bezugspersonen. In dieses Zeitfenster fallen: (sicheres) laufen lernen, selbständig essen und trinken, sprechen lernen und der Tagesschlaf wechselt von zwei auf ein Schläfchen. Eine extreme Herausforderung für die Fachkräfte. Die Gewissheit nicht allen Kindern gerecht werden zu können belastet die Fachkräfte und macht den Beruf unattraktiv. Tageseltern leiden zudem unter der zunehmenden Konkurrenz durch Betreuungseinrichtungen. Diese könnten sich gezielt auf die Betreuung der Kleinsten ab 12 Monaten spezialisieren. Voraussetzung: ein Betreuungsschlüssel von 1:3 ist eingehalten.

3. Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau

Frauen sind immernoch deutlich schlechter bezahlt als Männer, obwohl sie die besseren Abschlüsse haben. Elterngeld wird vorrangig von Frauen genutzt und die Teilzeitquote bei Frauen ist deutlich höher mit entsprechenden Auswirkungen auf die Rente (Altersarmut).

Die jetzige Elterngeneration hat vermehrt den Anspruch die Betreuung zu gleichen Teilen wahr zu nehmen. Die Umsetzung scheitert häufig an der Arbeitgeberseite und einem dort verankerten veralteten Rollenverständnis der Führungsebene und Personalabteilung. Die jetzige Elterngeldregelung, wonach es gesellschaftlicher Konsens ist, dass die Väter maximal zwei "Vätermonate" nehmen führt zu einer Benachteiligung von Frauen im gebärfähigen Alter und Müttern von Kindern unter acht Jahren im Job.

Durch die Einführung vom Familienbonus würde die Hauptlast der Betreuung von Müttern genommen, da es potenziell vier mögliche Berechtigte für die Leistung gäbe. Allen Personen steht ein Kündigungsschutz zu und das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Vor allem für Alleinerziehende und homosexuelle Elternpaare eine Entlastung! Und für die Kleinfamilie, wenn Großeltern weiter weg leben. Für den Arbeitgeber bedeutet das: Es könnte demnach auch der 45 Jährige Mitarbeiter beantragen, welcher das Nachbarskind für sieben Monate voll betreuen möchte, damit die Alleinerziehende Mutter wieder in den Job starten kann. Oder der 60 Jährige Mitarbeiter, welcher für die Betreuung vom Enkelkind in Teilzeit gehen möchte. Die Mütter hingegen würden maximal 8 Monate komplett ausfallen, anders als bisher 12 Monate. 

In der Folge würden die Arbeitgeber in Berufsfeldern, die immer noch männerdominiert sind bei der Einstellung nicht mehr junge Männer bevorzugen. Oder den jungen Männern die größeren Projekte zuteilen, da die Frau im gebärfähigen Alter jederzeit länger ausfallen kann. Die Benachteiligung von Mütter im Job würde reduziert.

Ich selbst habe Ingenieurwesen studiert und in meinem Bekanntenkreis werden junge Väter, welche sich mehr (d.h. nicht nur zwei Vätermonate) im Familienalltag engagieren wollen, gemobbt. Es gibt zwar ein Recht auf Teilzeit, aber welcher junge Vater hat die zeitlichen und finanziellen Ressourcen sich dies einzuklagen?! 

Würde der Staat, wie oben beschrieben,  eine paritätische Aufteilung der Betreuungsarbeit fördern, wäre dies ein wichtiges Signal! 

4. Fachkräftemangel wird reduziert

Ist die Care-Arbeit gerecht verteilt, gewinnt die Wirtschaft effektiv zehn Stunden produktive Arbeitszeit pro Elternpaar. 

40 h (Vollzeit, davon 35 h produktiv) + 25 h (Teilzeit) = 60 Stunden vs. 2 x 35 h = 70 h

Bei ca. 10 Mio. Elternpaaren (17 Mio. Kindergeldbeziehern) würden bei einer 35 h/Woche ca. drei Mio. zusätzliche Arbeitskräfte generiert. Deutschland müsste sich um den demografischen Wandel und damit einhergehenden Fachkräftemangel weniger Sorgen machen.

Die Mitarbeiter*innen, welche zuvor in den Behörden gearbeitet haben, könnten vakante Stellen in anderen Behörden besetzen oder stünden der freien Wirtschaft zusätzlich als Arbeitskräfte zur Verfügung.

Durch die Lohnaufstockung im Betreuungsfall hätten ältere Mitarbeiter*innen den Anreiz länger zu arbeiten. Viele Großmütter und einige Großväter gehen früher in Rente, um bei der Betreuung der Enkelkinder zu helfen. Diese Alterskohorte könnte für mindestens elf Jahre Teilzeitarbeit Lohnaufstockung im Betreuungsfall geltend machen. Ein Anreiz dem Arbeitsmarkt entsprechend länger zur Verfügung zu stehen.

Die Lohnaufstockung im Betreuungsfall könnte ausgeweitet werden bezogen auf die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen (bspw. Verlängerung des Bezugszeitraum bei Kindern mit Behinderung oder Anwendung bei der häuslichen Pflege ab Pflegestufe 1). Sodass weniger Personen aufgrund der Pflege von Angehörigen kündigen müssen, die Arbeitszeit stark reduzieren müssen oder früher in Rente gehen.

5. Wirtschaftskraft nimmt zu

Die Wirtschaft profitiert von der Arbeitskraft gut ausgebildeten Frauen. Die Frauen verlieren nicht den Anschluss nach jahrelanger Abwesenheit und Teilzeit. Gemischt geführte Teams sind erfolgreicher. Parität in der Politik würde sich ebenso positiv auswirken. Eltern profitieren von den (Leadership-) Kompetenzen, welche Sie sich bei der Betreuung von Kindern aneignen. Bspw. Bessere Kommunikation, Gelassenheit, erfolgreiche Delegation und klare Zielsetzung, Zeitmanagement, Motivationskills und und...

6. Entlastung des Staatshaushalts, der Unternehmen und der Familien

Drei große Behördenstrukturen wären obsolet. Die Kosten für die Gebäude und Personal fielen (teilweise) weg. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter nicht auf teure Schulungen schicken zu Leadership-Skills und investieren zudem in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen. Desweiteren werden spontane Ausfälle der Mitarbeiter*innen minimiert, da die Last auf mehrere Schultern verteilt ist. Familien sind deutlich krisenfester, wenn beide Aufgaben (Lohn- und Care-Arbeit) gleichberechtigt angegangen werden (z.B. bei Erkrankung, Tod, Jobverlust).

7. Entbürokratisierung

Beim Bürgeramt müssen nur die Unterlagen vollständig vorliegen (Geburtsurkunde, Abfrage Arbeitgeber weiterer Bezugsberechtigter bezüglich geltender Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung und Antrag der Erziehungsberechtigten mit Benennung der (Haupt-)Bezugspersonen). Keine komplizierte Berechnung anhand dem Einkommen vor Bezug vom Elterngeld mit Nachweispflicht durch Antragsteller*in (bzw. Arbeitgeber).

P.S.: Durch diese Reform wäre es möglich die Bildungskrise zu lösen. Siehe dazu meine zweite Petition "Chancengleichheit - jetzt!

 

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Judith MünterPetitionsstarter*in
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Petition am 26. Mai 2024 erstellt