Fairere Aufenthaltsrechte für ÄthiopierInnen

771

Steigern wir das auf 1000 Unterschriften!
Petitionen mit mehr als 1000 Unterstützer*innen verbessern ihre Erfolgswahrscheinlichkeit um den Faktor 5!

Das Problem

Für Zusammenfassungen auf Englisch, Oromo und Amharisch bitte nach unten scrollen. / Barruu armaan gadii Afaan Oromoo kana dubbisaa! !!!Petition kana erga mallatteessitanii booda email keessaniin 'confirm(bestätigen) bakka jettu tuquu hin dagatinaa.!!!/ በአማረኛው የበለጥ ለመረዳት የምትፈልጉ ከዚህ በታች ያሉ አስርቱን ዋና ዋና ነጥቦች መመልከት ይችላሉ. ፊርማውን በትክክል መፈረመዎን ለማረጋገጥ ኢሜይሉን ካስከመጡት በታች ያለውን ቀዮን(Petition Unterschreiben ) የሚለውን መጫነዎን አይዘንጉ።

Wir, das Bündnis für faires Asylrecht (BffA), setzen uns für die humane Durchführung des Asylrechts in Deutschland ein. Wir fordern mit Fokus auf den Schwerpunkt Äthiopien: 

1. Sofortiges Abschiebeverbot nach Äthiopien, denn das Land befindet sich im Krieg. Die internationale Gemeinschaft versucht vergeblich, Äthiopien zum Einhalten der Menschenrechte zu bewegen. Das hat Einschränkungen für äthiopische Regierungsbeamte  und das Einfrieren von Geldern zur Folge. Die neueste US Resolution verweist auf landesweite eklatante Verstöße gegen die Menschenrechte hin. Die US Regierung fordert Äthiopien dringend zu einem nationalen Dialog auf und ist zutiefst besorgt.  Das Gesundheitssystem ist außerdem mit den Folgen der Corona - Krise überfordert.

2. Äthiopien sollte in der gesamten aktuellen Lage in den Asylentscheidungen neu bewertet werden, und die Menschen ein berechtigtes Asyl in Deutschland gewährt bekommen.  Unter den momentanen Kriegsgegebenheiten und der massiv verschlechterten Menschenrechtssituation mit vielen ethnisch begründeten Konflikten im ganzen Land, dies muss dringend überprüft und revidiert werden! Dazu kommt eine andauernde Heuschreckenplage, die vielen Menschen ihre Existenzgrundlage raubt. Die positiven Asylentscheidungen für Äthiopien weltweit gesehen werden insgesamt mit ca. 50 % wesentlich höher bewertet als in Deutschland mit nur 19 % positiven Asylentscheidungen: Frankreich 43 %, Spanien 50 %, Italien 54%.

3. Das Potenzial der Menschen in Deutschland  nutzen -  teilweise zahlen sie bereits seit Jahren in das Sozialsystem ein und nicht mit viel Aufwand und erheblichen finanziellen Mitteln nach Jahren der Integration abschieben. Wir haben einen hohen Mangel an Fachkräften und Auszubildenden, aber auch an Menschen die einfachere Arbeiten erledigen müssen. Warum nutzen wir also nicht das Potential der Geflüchteten, die willens sind, in allen Bereichen zu arbeiten? 

4.  Allen Geflüchteten Zugang zu Sprachkursen geben und ihre sprachliche Integration fördern. Man hat ihnen jahrelang keinen Zugang zu Sprachkursen ermöglicht, fordert aber gleichzeitig eine rasche Integration in das deutsche Sozial- und Arbeitsgefüge. Dazu gehören neben dem Zugang zu Sprachangeboten auch die finanzielle Unterstützung für die Transportkosten. Es gibt zwar Zugang und Finanzierung durch das BAMF, jedoch werden diese Angebote nicht durch alle Kommunen umgesetzt! Teils liegt es hier auch an einem Mangel an Informationen seitens der Kommunen. 

5. Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen oder unter schweren gesundheitlichen Handicaps leiden, muss ein humanitärer Sonderschutzstatus verliehen werden; so wie es der Genfer Konvention entspricht, die auch Deutschland unterschrieben hat.  Auf keinen Fall darf dieser Schutz an hohe Hürden gebunden sein. Dies sollte auch auf in Deutschland geborene äthiopische Menschen übertragen werden. Hier könnte ein Ethikrat zur Entscheidung herangezogen werden. Siehe Abschiebung Hussen (Erklärung unten)

6. Eine unbedingte Abkehr von der Vorduldungsphase von 12 Monaten. Wer einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, sollte ein Bleiberecht erhalten, da sind 18 Monate als gesamte Vorbeschäftigungzeit eine zu hohe Hürde. Komplette Streichung der Vorduldungsphase § 60d. Jeder der einer regelmäßigen Beschäftigung nachgeht, sollte vor einer Abschiebung geschützt sein.

7. Menschen ohne eindeutige Identitätsklärung niemals abschieben. Dies entspricht in keinem Falle einem  Rechtsstaat. Ebenso sollten Abgeschobene zeitnah eine Hilfe und Unterstützung nach der Abschiebung im Heimatland bekommen!

8. Die Ausbildungsduldung sollte ohne eine Wartezeit von drei Monaten in der Duldung (§60 c) möglich sein. Wenn Unternehmen einen Geflüchteten ausbilden wollen, sollte dieser Vorgang unbürokratisch und schnell realisierbar sein. Diese Wartezeit von 3 Monaten ist zu bürokratisch und man kann in der Zeit auch abgeschoben werden.

9. Die Regeln für Identitätsklärungen sollten klar definiert sein. Niemals darf bei diesem Thema ein Spielraum für die Ausländerbehörden möglich sein. Wer dabei kooperativ war und trotzdem keinen Erfolg hatte, sollte dadurch keinerlei Nachteile haben. Bemühungen belohnen statt bestrafen! Jedes Gesetz, das einen Ermessenspielraum ermöglicht, gibt Menschen eine zu großen Spielraum für Fehlentscheidungen, die an unklaren Befindlichkeiten hängen.

 10. Beschneidungsgefahr ist und muss ein Asylgrund bleiben! 

Gerne können Sie uns bei Fragen zu unserer Arbeit über unsere Emailadresse bffa-aethiopien@gmx.de kontaktieren.

Wir freuen uns über jeden, der diese Petition unterstützt und sie weiterteilt! 

Mehr Informationen zum Kontext unserer Arbeit und unseren Forderungen hier. 

Zur Übersetzung der 10 Punkte auf Oromo bitte hier klicken. 

Zur amharischen Übersetzung der 10 Punkte bitte hier klicken. 

Zur englischen Übersetzung der 10 Punkte bitte hier klicken. 

Die Entscheidungsträger*innen

Alle Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer
Alle Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer
Alle Innenminister und Innenministerinnen der Bundesländer
Alle Innenminister und Innenministerinnen der Bundesländer
Alle Fraktionsvorsitzende der Parteien im Bundestag
Alle Fraktionsvorsitzende der Parteien im Bundestag

Neuigkeiten zur Petition