Faire Bildung für alle – Anerkennung von Dyskalkulie auch ab Klasse 5 in Hessen!


Faire Bildung für alle – Anerkennung von Dyskalkulie auch ab Klasse 5 in Hessen!
Das Problem
Kinder mit Rechenschwäche dürfen ab der 5. Klasse in Hessen nicht länger durch das Raster fallen!
In Hessen wird Dyskalkulie (Rechenschwäche) bisher nur in der Grundschule offiziell als Grund für einen Nachteilsausgleich anerkannt. Ab der weiterführenden Schule (Sekundarstufe I) endet diese Unterstützung – obwohl die Lernstörung in der Regel bestehen bleibt und massive Auswirkungen auf die schulische Laufbahn und das Selbstwertgefühl der betroffenen Kinder hat.
Das ist nicht gerecht.
Wir fordern:
📌 Die offizielle Anerkennung von Dyskalkulie auch in der Sekundarstufe I (ab Klasse 5)
📌 Einen verbindlichen Nachteilsausgleich für betroffene Schülerinnen und Schüler
📌 Gleichstellung mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), die auch in höheren Klassen berücksichtigt wird
📌 Transparente Regelungen für Schulen und Eltern zur Umsetzung und Förderung
Viele andere Bundesländer – wie Berlin, Schleswig-Holstein oder Sachsen – haben längst erkannt, wie wichtig langfristige Unterstützung für rechenschwache Kinder ist. Hessen darf hier nicht länger zurückbleiben!
Für wen machen wir uns stark?
Für Kinder, die alles geben, aber ohne gezielte Hilfe im Matheunterricht scheitern. Für ihre Eltern, die keine Erklärung mehr finden, warum eine offiziell anerkannte Lernstörung plötzlich keine Rolle mehr spielen soll.

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Das Problem
Kinder mit Rechenschwäche dürfen ab der 5. Klasse in Hessen nicht länger durch das Raster fallen!
In Hessen wird Dyskalkulie (Rechenschwäche) bisher nur in der Grundschule offiziell als Grund für einen Nachteilsausgleich anerkannt. Ab der weiterführenden Schule (Sekundarstufe I) endet diese Unterstützung – obwohl die Lernstörung in der Regel bestehen bleibt und massive Auswirkungen auf die schulische Laufbahn und das Selbstwertgefühl der betroffenen Kinder hat.
Das ist nicht gerecht.
Wir fordern:
📌 Die offizielle Anerkennung von Dyskalkulie auch in der Sekundarstufe I (ab Klasse 5)
📌 Einen verbindlichen Nachteilsausgleich für betroffene Schülerinnen und Schüler
📌 Gleichstellung mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), die auch in höheren Klassen berücksichtigt wird
📌 Transparente Regelungen für Schulen und Eltern zur Umsetzung und Förderung
Viele andere Bundesländer – wie Berlin, Schleswig-Holstein oder Sachsen – haben längst erkannt, wie wichtig langfristige Unterstützung für rechenschwache Kinder ist. Hessen darf hier nicht länger zurückbleiben!
Für wen machen wir uns stark?
Für Kinder, die alles geben, aber ohne gezielte Hilfe im Matheunterricht scheitern. Für ihre Eltern, die keine Erklärung mehr finden, warum eine offiziell anerkannte Lernstörung plötzlich keine Rolle mehr spielen soll.

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Kommentare von Unterstützer*innen
Petition am 2. Juni 2025 erstellt