Fair, schnell, sicher – 30 km/h und Helmpflicht für E-Scooter & E-Bikes

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Bennet Wiens und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

In Deutschland gilt derzeit für E-Scooter auf Basis der eKFV (Elektro-Kleinfahrzeuge-Verordnung) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h (Toleranz bis 22 km/h). Diese Verordnung wurde im Juni 2019 verabschiedet.
Ein erster Entwurf der Verordnung sah 2018 u. a. eine Helm- und Führerscheinpflicht sowie ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer setzte sich seinerzeit über diesen Entwurf hinweg.

Die eKFV regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und definiert, dass Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h sind. Nicht erfasst sind dabei sogenannte Pedelecs, da zur Fortbewegung in die Pedale getreten werden muss/ kann.
Somit sind von der eKFV derzeit die E-Scooter erfasst. S-Pedelecs (Versicherungspflichtig, bis 45 km/h Motorunterstützung) gelten als Kleinkraftrad, erfordern einen Führerschein und Helm ist Pflicht.

Ganz ehrlich: Komplizierter geht nicht! Dazu kommt, dass jedes Bundesland seine eigene Interpretation verfolgt und innerhalb Europas das Wort "Einigkeit" eher ein Fremdwort als eine Selbstverständlichkeit zu sein scheint.

E-Scooter und E-Bikes sind unter ökologischen Gesichtspunkten nicht nur deutlich CO2-reduziert zu produzieren, sondern sparen bei einer täglichen Nutzung von ca. 20 km an 250 Nutzungstagen bis zu 650 Kg CO2.

Die derzeit geltende Geschwindigkeitsbegrenzung im Besonderen für E-Scooter von 20 km/h entspricht weder einer Technologieoffenheit, noch ermöglicht sie ein Mithalten im fließenden innerstädtischen Verkehr, sondern stellt vielmehr ein erhebliches Unfallrisiko dar, da Autofahrer sich zum Überholvorgang genötigt sehen und den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten nicht in der Lage sind.

Eine Erhöhung der Grenzgeschwindigkeit auf 30 km/h entspricht mittlerweile der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerorts einer Vielzahl der Gemeinden eines jeden Bundeslandes.

Deswegen fordere ich - ungeachtet europäischer Regelungen - die eKFV dahingehend zu überarbeiten, als das die Höchstgeschwindigkeit mit Antrieb auf der Ebene auf 30 km/h erhöht wird, sie folglich dem Pedelec gleichzusetzen, da auch dieses durch Muskelkraft diese Geschwindigkeit ohne Weiteres erreichen kann und eine generelle Helmpflicht einzuführen, welche das Verletzungsrisiko - vornehmlich im Bereich des Kopfes von insgesamt 83% gegenüber anderen Körperregionen (Fraunhofer-Instituts für Kurz-zeitdynamik, Ernst-Mach-Institut [EMI]) - erheblich zu reduzieren im Stande ist.

Werde jetzt aktiv und unterzeichne die vorliegende Petition, damit endlich eine einheitliche Bewertung der Mobilität Einzug hält und dadurch Bewegung in den innerstädtischen Verkehr kommt.

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Jürgen PagelPetitionsstarter*in

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Das Problem

In Deutschland gilt derzeit für E-Scooter auf Basis der eKFV (Elektro-Kleinfahrzeuge-Verordnung) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h (Toleranz bis 22 km/h). Diese Verordnung wurde im Juni 2019 verabschiedet.
Ein erster Entwurf der Verordnung sah 2018 u. a. eine Helm- und Führerscheinpflicht sowie ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer setzte sich seinerzeit über diesen Entwurf hinweg.

Die eKFV regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und definiert, dass Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h sind. Nicht erfasst sind dabei sogenannte Pedelecs, da zur Fortbewegung in die Pedale getreten werden muss/ kann.
Somit sind von der eKFV derzeit die E-Scooter erfasst. S-Pedelecs (Versicherungspflichtig, bis 45 km/h Motorunterstützung) gelten als Kleinkraftrad, erfordern einen Führerschein und Helm ist Pflicht.

Ganz ehrlich: Komplizierter geht nicht! Dazu kommt, dass jedes Bundesland seine eigene Interpretation verfolgt und innerhalb Europas das Wort "Einigkeit" eher ein Fremdwort als eine Selbstverständlichkeit zu sein scheint.

E-Scooter und E-Bikes sind unter ökologischen Gesichtspunkten nicht nur deutlich CO2-reduziert zu produzieren, sondern sparen bei einer täglichen Nutzung von ca. 20 km an 250 Nutzungstagen bis zu 650 Kg CO2.

Die derzeit geltende Geschwindigkeitsbegrenzung im Besonderen für E-Scooter von 20 km/h entspricht weder einer Technologieoffenheit, noch ermöglicht sie ein Mithalten im fließenden innerstädtischen Verkehr, sondern stellt vielmehr ein erhebliches Unfallrisiko dar, da Autofahrer sich zum Überholvorgang genötigt sehen und den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten nicht in der Lage sind.

Eine Erhöhung der Grenzgeschwindigkeit auf 30 km/h entspricht mittlerweile der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerorts einer Vielzahl der Gemeinden eines jeden Bundeslandes.

Deswegen fordere ich - ungeachtet europäischer Regelungen - die eKFV dahingehend zu überarbeiten, als das die Höchstgeschwindigkeit mit Antrieb auf der Ebene auf 30 km/h erhöht wird, sie folglich dem Pedelec gleichzusetzen, da auch dieses durch Muskelkraft diese Geschwindigkeit ohne Weiteres erreichen kann und eine generelle Helmpflicht einzuführen, welche das Verletzungsrisiko - vornehmlich im Bereich des Kopfes von insgesamt 83% gegenüber anderen Körperregionen (Fraunhofer-Instituts für Kurz-zeitdynamik, Ernst-Mach-Institut [EMI]) - erheblich zu reduzieren im Stande ist.

Werde jetzt aktiv und unterzeichne die vorliegende Petition, damit endlich eine einheitliche Bewertung der Mobilität Einzug hält und dadurch Bewegung in den innerstädtischen Verkehr kommt.

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Jürgen PagelPetitionsstarter*in

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