Für eine gesicherte u. flexible Betreuung in Borsum/Harsum: offene Ganztagsgrundschule

Das Problem

Für eine gesicherte Ganztagsbetreuung in den Grundschulen in Borsum/Harsum mit flexiblen Betreuungszeiten: OFFENE GANZTAGSSCHULE

Der Gemeinderat Harsum plant, ab dem Schuljahr 2026/2027 die teilgebundene Ganztagsschule für die Klassen 3 und 4 in beiden Grundschulen in der Gemeinderatssitzung am 05. Dezember 2024 zu beschließen.

Was bedeutet das ganz konkret?

Klassen 1 und 2: offene Ganztagsschule:

  • Ganztagsbetreuung zwischen 0 bis 5 Tagen frei von Eltern wählbar
  • für 1 Jahr verbindliche Anmeldung
  • mehrere, wählbare Abholzeiten: z. B. nach dem verpflichtenden Unterricht, dem Mittagessen, der Hausaufgabenbetreuung oder der AG/dem Förderunterricht
  • kostenpflichtig: nur das Mittagessen 
  • Das Modell ist vergleichbar dem aktuellen Modell von verlässlicher Grundschule und SKiB mit dem Unterschied, dass aufgrund des neuen Gesetzes künftig JEDER, der eine Betreuung möchte, diese auch garantiert bekommt und diese kostenlos ist.

Familien können nach individuellen Bedürfnissen, Voraussetzungen, Freizeitgestaltungen und Lebensplanungen die Betreuungsangebote frei in Art und Umfang wählen.

Klasse 3 und 4: teilgebundene Ganztagsgrundschule:

  • mindestens zwei für alle Kinder verpflichtende Schultage pro Woche von 8 bis 16h
  • Ausweitung der regulären Schulpflicht, keine Kürzung möglich
  • veränderte Rhythmisierung an diesen beiden Schultagen: Unterricht und AG-/Projekt-/ Freizeiten im Wechsel
  • welche die zwei verpflichtenden Tage sind, entscheiden die Schulen, nicht die Eltern (Freitage sollen weiterhin offen sein)
  • freie Wahl und Nutzung zusätzlicher Tage offener Nachmittagsbetreuung
  • kostenpflichtig: nur das Mittagessen

Die Kinder müssen schulpflichtig an mindestens 2 Tagen ganztägig in die Schule (8 bis 16 Uhr), es ist keine Verkürzung möglich.

ACHTUNG: Wir möchten mit dieser Petition darauf aufmerksam machen, dass diese Umformung des neuen Rechts auf ganztägige Betreuung in eine Pflicht NICHT die Zustimmung bei allen Betroffenen findet und dass die Meinung dieser einbezogen werden sollte. Da es noch keinen endgültigen Beschluss gibt, besteht dazu noch die Möglichkeit!

Wir fordern den Gemeinderat und die Borsumer und Harsumer Grundschule auf, den freien Elternwillen zu achten und die Errichtung einer offenen Ganztagsgrundschule für alle Jahrgänge zu beschließen – so, wie es der Erlass anbietet, wenn der Elternwille für eine teilgebundene Ganztagsschule nicht einheitlich ist.

Eine Entscheidung für das von der Gemeinde angestrebte Modell hat aus unserer Sicht unnötigerweise negative Auswirkungen auf die nachfolgenden Bereiche unseres Familien- und Dorflebens:

  1. individuelle Bedürfnisse unserer Kinder – Bindungsbedürfnis zu Eltern, Erfordernis einer reizarmen Lernumgebung, Sehnsucht nach selbst gewählten Rückzugsmöglichkeiten, gezieltere Begleitung und Anleitung beim Lernen
  2. Familienzeit – weniger Zeit für Familie
  3. individuelle Wahl der Nachmittagsbetreuung – Zwang statt Freiheit
  4. Freizeitgestaltung sowie Dorf- und Vereinsleben – begrenzte Nutzbarkeit und eingeschränktes Angebot

--> Wir sind der Meinung, dass unser Familien- und Dorfleben deutlich fremdbestimmt wird.

Mit der teilgebundenen Ganztagsgrundschule wird das Argument einer besseren Qualität aufgrund eines höheren Budgets und der besseren Planbarkeit verbunden. Dem entgegenstehen aber folgende Faktoren:

  1. Fachkräftemangel
  2. begrenzte Leistungsfähigkeit der Kinder über 8 Schulstunden
  3. Geld und Planbarkeit als einseitige Grundlagen einer Entscheidung
  4. alternative Erreichung einer besseren Qualität durch priorisierte Haushaltsplanung
  5. Ermöglichung anderer Rhythmisierungskonzepte auch im offenen Modell

Wir sind der Meinung, dass die OFFENE Ganztagsgrundschule die Bedürfnisse der Kinder und deren Familien ganzheitlich und individuell berücksichtigt.

DENN …

… durch die Einführung des Modells der offenen Ganztagsschule bleiben die derzeitige Unterrichtsqualität und die verschiedenen Betreuungsarten nach Unterrichtsschluss gesichert, da die Veränderungen von verlässlicher Grundschule mit SKiB zu offener Ganztagsgrundschule diesbezüglich keinen Unterschied hervorbringt, außer dass die Nachmittagsbetreuung künftig kostenlos ist. 

allen Familien wird eine Ganztagsbetreuung zugesichert durch das neue Gesetz – unabhängig von offener oder teilgebundener Form der Ganztagsschule.

... ACHTUNG: … in der offenen Ganztagsschule wird niemandem etwas verwehrt. Jede Familie, die eine längere Betreuung benötigt, bekommt sie, und jede, die sie nicht benötigt, muss sie nicht in Anspruch nehmen. Über Umfang und Art der Betreuung entscheiden alle Familien frei.

--> Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese Petition!

 

 

Sie brauchen noch mehr Informationen? Dann finden Sie im Folgenden weiterführende Argumente.

Individuelle Bedürfnisse unserer Kinder:

  • Kinder brauchen Freiheiten, um sich zu entfalten, und Eltern wünschen sich die Freiheit, ihren Kindern diese zu ermöglichen: die Freiheit, Kind zu sein. Während die Grundschulzeit für gewöhnlich noch von vielen Freiheiten geprägt ist, verringert eine teilgebundene Ganztagsschule diese. Statt freie Zeit zum Spielen, Verabreden, Langweilen, Hobbys-Ausüben zu haben, wird versucht, die Kinder in ein System zu quetschen, in dem sie funktionieren müssen.

 

  • Für Kinder, die sich in der Klassengemeinschaft oder bei der Klassenlehrkraft unwohl fühlen, die sich im Unterricht mit den Fächern oder dem sozialen Miteinander schwertun, für die allein das „In-die-Schule-Gehen" eine enorme Herausforderung darstellt, wird die Pflichtstundenanzahl in der Schule durch das teilgebundene Modell zwanghaft verlängert, ohne dass Eltern ihr Kind individuell davor schützen können. Statt nur am Vormittag werden die Kinder dann auch am Nachmittag von denselben Lehrpersonen bewertet. Der ersehnte Tapetenwechsel und das Akkuaufladen im privaten Schutzraum werden verringert. Probleme wie Schulangst, Schulabsentismus etc., die zumeist erst in den weiterführenden Schulen auftreten, könnten aufgrund dessen vorverlagert werden.

 

  • Das Bindungsbedürfnis von GrundschülerInnen ist teilweise noch sehr stark ausgeprägt. Eltern möchten ihren Kindern diesen Schutzraum weiterhin bieten und deshalb die Kinder nicht länger als notwendig in der Schule fremdbetreuen lassen.

 

  • Kinder sind in der teilgebundenen Ganztagsschule acht Stunden lang verpflichtend einer hohen Lautstärke, vielen äußeren Reizen, emotionalen Herausforderungen, sozialen Konflikten und ggf. individuellen kognitiven Schwächen ausgesetzt. Wenn sie aufgrund dessen Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben oder der Vorbereitung auf eine Lernzielkontrolle haben, weil diese in festen Zeiten in der Schule statt in Ruhe zu selbst gewählten Zeiten alleine zu Hause stattfinden, müssen sie abends nach ihrem Acht-Stunden-Arbeitstag entsprechend nacharbeiten. Frust auf Seiten der Eltern und Kinder sowie ein Scheitern sind vorprogrammiert. Das kann speziell für Dritt- und Viertklässler zum Problem werden, wenn es um die Noten für die Bewerbungszeugnisse zu den weiterführenden Schulen geht.

 

  • Vor allem Kinder im Grundschulalter benötigen teilweise noch eine Anleitung und Begleitung beim Lernen. Diese Hilfe möchten Eltern zu Hause bieten dürfen. Und in den meisten Fällen ist diese 1-zu-1-Betreuung durch Schule gar nicht leistbar. Außerdem kommt es Lerngruppen in der Schule am Nachmittag zugute, wenn sie kleiner sind und somit die Lern-/Arbeitsatmosphäre ruhiger ist.

 

Familienzeit:

  • In erster Linie sind Eltern laut UN-Konvention für Kinderrechte für die Entwicklung ihres Kindes selbst verantwortlich. Somit sollten Eltern auch das Recht und die Freiheit haben, nach Erfüllung der Schulpflicht über die Erziehung selbstbestimmt entscheiden zu können. In der teilgebundenen Form wird dies eingeschränkt.

 

  • Wenn für Vereinbarkeit von Beruf und Familie geworben wird, darf dies nicht einseitig verstanden werden: Es müssen nicht nur die Eltern berücksichtigt werden, die auf eine schulische Nachmittagsbetreuung angewiesen sind, sondern es müssen auch die Rechte derer respektiert werden, welche die Betreuung selbst organisieren und umsetzen können, weil sie sich bewusst für Teilzeit, Homeoffice oder andere Arbeitsmodelle entschieden haben. Das offene Modell wird beiden Perspektiven gerecht.

 

  • Laut UN-Konvention muss Familien Schutz und Beistand gewährt werden, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen können. Deshalb müssen wir Verständnis, Toleranz und Respekt gegenüber verschiedenen Familienmodellen und ihren Besonderheiten haben. D. h. wir dürfen Alleinerziehenden, Geschiedenen mit geteiltem Sorgerecht, Großfamilien, Kleinfamilien, Familien in besonderen Lebensumständen etc. keine Steine in den Weg legen. Durch die teilgebundene Ganztagsschule können Familien ihr gemeinsames Leben allerdings nicht mehr frei und selbstbestimmt planen. Familienmitglieder haben weniger gemeinsame Zeit: Die Großmutter darf weniger Betreuungszeit übernehmen; das Fünftklässler-Geschwisterkind, das an eine Hildesheimer offene Ganztagsschule geht, kommt – trotz längerer Pendelverkehrszeit – zwei Stunden früher nach Hause als das jüngere Grundschul-Geschwisterkind; getrenntlebende Eltern kommen beim Aufteilen der Tage in eine Bredouille etc.

 

Individuelle Wahl der Nachmittagsbetreuung:

  • Das neue Betreuungsgesetz soll Eltern das Recht und die Möglichkeit bieten, ihre Kinder bis zu acht Stunden an fünf Tagen betreuen zu lassen. Die Einführung der teilgebundenen Ganztagsgrundschule wandelt dieses Recht in eine Pflicht um, sein Kind mindestens zwei Tage acht Stunden betreuen lassen zu müssen.

 

  • Borsumer/Harsumer Eltern sind sehr zufrieden mit der SKiB und möchten gestaffelte Abholzeiten weiter beibehalten. Zugunsten der Flexibilität und um offene Ganztagsschulen attraktiver zu machen, hat die niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg im neuen Erlass mehrere Abholzeiten ermöglicht. Warum sollten wir diese maximale Flexibilität als Errungenschaft freiwillig aufgeben und die Schulpflicht für unsere kleinen Kinder künstlich ausdehnen?

 

  • Beim offenen Modell kann jede Familie frei und selbstbestimmt je nach individuellem Bedarf, beruflichen Voraussetzungen, ideellen Überzeugungen und speziellen Bedürfnissen des noch so jungen Kindes über Art und Umfang der Ganztagsbetreuung sowie über Erziehung, Freizeitgestaltung und Familienleben entscheiden. Alles andere wäre im Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle unsolidarisch und gegenüber den Eltern bevormundend.

 

  • Eltern möchten vor allem in der frühen Lebensphase, in der bei der Entwicklung der Grundschulkinder so viele Meilensteine vollzogen werden und wichtige Grundsteine der Persönlichkeitsbildung und Werteerziehung gelegt werden, mehr Einfluss auf die Erziehung haben und diese nicht – wie in der teilgebundenen Ganztagsschule – an zwei Tagen in der Woche von 8 bis 16 Uhr in fremde, oftmals nicht einmal professionelle Hände geben müssen.

 

  • Viele Familien legen Wert darauf, dass die Kinder nicht nur Eltern und LehrerInnen, sondern auch andere Rollenvorbilder in ihrer frei gewählten und gestalteten Freizeit haben. Wer diese Rollenvorbilder sind, möchten Eltern gerne selbst beeinflussen (Großeltern, TrainerIn des eigenen Sportvereins, LeiterIn der eigenen Musikgruppe etc.). Diese Möglichkeit wird ihnen im teilgebundenen Modell an zwei Tagen in der Woche genommen.

 

  • Wenn Kinder zur fünften Klasse an weiterführende Schulen wechseln, können Eltern in der vielfältigen Hildesheimer Schullandschaft den Umfang und die Art der Ganztagsbetreuung frei wählen. Diese Wahlfreiheit fordern sie auch und gerade in der Grundschulzeit. Zugleich legen Eltern viel Wert auf die Erziehung und Sozialisation im Kontext der Dorfgemeinschaft. Dass Kindern innerhalb einer Schulbiografie für zwei Jahre (die 3. und 4. Klasse) die Freiheit und Flexibilität genommen wird, lässt Kontinuität sowie Stringenz im Bildungssystem vermissen und erscheint wenig sinnvoll. 

 

  • Die Zahlen und Statistiken, die zur Ermittlung des Bedarfs einer teilgebundenen Form herangezogen wurden, waren nicht aussagekräftig, da sich die angemeldeten Zeiten der Nachmittagsbetreuung in Kita und SKiB nicht mit den realen, vielfach weitaus früheren Abholzeiten decken.

 

Freizeitgestaltung sowie Dorf- und Vereinsleben:

  • Borsum/Harsum verfügt über ein vielfältiges Angebot an Freizeitaktivitäten am Nachmittag. Die Familien können diese je nach individuellen Interessen, Bedürfnissen und Voraussetzungen der Kinder sowie Überzeugungen der Eltern wählen. So eine Bandbreite an Möglichkeiten kann Schule in ihrer teilgebundenen Form niemals bieten.

 

  • Kinder möchten ihre Bezugspersonen und SpielpartnerInnen am Nachmittag frei wählen und die Beziehungen zu ihnen pflegen, z. B. zum schulfernen Freundes- und Familienkreis, und nicht allein auf ihre Schul-/KlassenkameradInnen angewiesen sein. Das offene Modell wird diesem Wunsch gerecht.

 

Schutz des Vereinslebens, frühe Dorfsozialisation und Heranführung ans Ehrenamt:

 

  • Wenn der verpflichtende Schulganztag im teilgebundenen Modell mit der Vereinszeit kollidiert, können die Kinder nicht mehr ihren Hobbys nachgehen. Sollte das Vereinshobby nach dem Nachmittagsunterricht stattfinden, ist fraglich, ob die verbleibende Zeit vor dem Abendessen und Zu-Bett-Gehen sowie die übrigen Kraftreserven für das Hobby noch ausreichen. Stress und Ermüdung schon unserer GrundschülerInnen sind vorprogrammiert und Vereine verlieren Mitglieder/Nachwuchs.

 

  • Die frühe Sozialisation im Borsumer/Harsumer Vereins- und Dorfleben, woraus Nachwuchs im Ehrenamt erwächst und wodurch eine aktive, gute Dorfgemeinschaft geprägt wird, erhält eine Schwächung durch die teilgebundene Ganztagsschulform.

 

Eine teilgebundene Ganztagsschule bedeutet nicht automatisch eine bessere Unterrichts-/Betreuungsqualität:

 

  • Fachkräftemangel: Dass beim teilgebundenen Modell mehr Geld für LehrerInnen-Stunden besteht, kann nichts an dem faktischen Mangel an Fachpersonal im pädagogischen Bereich ändern. Wenn Schule aufgrund der höheren SchülerInnen-Zahlen letztlich auf Laien wie PraktikantInnen, Bufdis, FSJler oder Privatpersonen angewiesen ist, kann man hier keineswegs von einer „Verbesserung der Unterrichts-/ Betreuungsqualität“ sprechen.

 

  • Begrenzte Leistungsfähigkeit der Kinder über 8 Schulstunden: Für Kinder im Grundschulalter bleibt es anstrengend, acht Stunden lang in einer nicht selbst gewählten sozialen Gruppe handeln zu müssen. Daran ändern auch die attraktiv scheinenden neuen Rhythmisierungen der teilgebundenen Ganztagsschule nichts. Zudem benötigen Kinder im Grundschulalter noch Kontinuität und feste Strukturen, um sich sicher und wohl zu fühlen. Der Wechsel zwischen den zwei rhythmisierten Pflichtganztagen und den drei offenen Tagen könnte Kinder verunsichern oder überfordern. Alternative, gleichbleibende Rhythmisierungsmodelle im offenen Modell würden leichterfallen – z. B. durch das Doppelstundenmodell, das Konzept des bewegten Lernens etc.

 

  • Wenn bis zum späten Nachmittag mehr SchülerInnen in der Schule betreut werden müssen, muss es zum Ziel der Binnendifferenzierung und Inklusion ebenfalls zu einem Ausbau der individuellen Förderungen für eine größere Schüleranzahl kommen. Das alles benötigt Ressourcen, die auch bei stärkeren finanziellen Zuschüssen nicht vorhanden sein werden. Allem voran wird pädagogisches Fachpersonal (z. B. Schulbegleitungen) gebraucht. Dieses allerdings arbeitet oft in Teilzeit, ist also am Nachmittag nur bedingt verfügbar.

 

  • Individuelle Fördermaßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, LRS-, Dyskalkulie-, DaZ-Training, Psychotherapien, Schwimmkurse, Nachhilfe etc.) können beim teilgebundenen Modell von den Familien nicht mehr selbständig und flexibel am Nachmittag organisiert werden. Elternhäuser müssen die ohnehin schon sehr raren Terminmöglichkeiten der Praxen nun auch noch kompliziert mit der Schule abstimmen. Wenn es deshalb zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wirkt sich dies nachteilig auf die schulische und ganzheitliche Entwicklung des Kindes auf. Dafür wiederum, dass alle individuellen Förderungen umfassend in der Schule vollzogen werden, fehlen die Ressourcen.

 

  • Bei der teilgebundenen Ganztagsschule wird oft die Chancengleichheit betont. De facto haben jedoch einige InklusionsschülerInnen (im Vergleich zu den Förderschulen) ohnehin schon eine höhere Stundenzahl, viele Lehrkraftwechsel, größere Lerngruppen und ein umfangreicheres Fächerangebot, sodass sie häufig überfordert sind. Eine verpflichtende Ganztagsbeschulung könnte dies alles noch verstärken.

 

  • Über die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung einer qualitativ hochwertigen teilgebundenen Ganztagsschule wurde noch gar nicht informiert, dabei sind gerade sie grundlegend für dieses Modell: Denn Kinder benötigen sowohl zum Lernen als auch zum Ausruhen eine reizarme Atmosphäre. Ruhemöglichkeiten gibt es aufgrund von zu großen Lerngruppen und zu wenigen, nicht darauf ausgerichteten Räumlichkeiten allerdings kaum in der Schule. Diese Problematik wird sich aufgrund der höheren SchülerInnen-Zahlen an den gebundenen Ganztagen vergrößern.

 

  • Das teilgebundene Modell der Ganztagschule wird als qualitativ wertvoller dargestellt. Das suggeriert, dass die über 90% der offenen Ganztagsgrundschulen in Stadt und Landkreis Hildesheim sowie die aktuell verlässliche Borsumer und Harsumer Grundschule minderwertig sind.

 

  • Das hervorgehobene Beispiel der Medienkompetenz, das in einer teilgebundenen Ganztagsschule verstärkt Bedeutung finden könne, ist stark überzogen. Medienkompetenz bedeutet in der Grundschule eine Anbahnung von verschiedenen Fähigkeiten im Umgang mit Medien: SchülerInnen sollen Medien zum Lernen, Schreiben, Recherchieren und Kommunizieren nutzen und kritisch im Umgang mit ihnen werden. Dadurch dass die Medienkompetenz fester Bestandteil der Lehrpläne aller Fächer ist, wird sie bereits jetzt im regulären Unterricht fortwährend im Kontext konkreter Fachinhalte gefördert, sodass eine separate Verortung im teilgebundenen Nachmittagsunterricht nicht zwingend erforderlich ist, zumal weiterführende Schulen keine Kenntnisse in digitalen Verarbeitungsprogrammen wie PowerPoint voraussetzen, sondern diese selbst erst anbahnen. Ebenso verhält es sich mit dem Beispiel der Demokratieerziehung im Sinne des Schülerrates o. Ä. Auch dies wird bereits jetzt erfolgreich an vielen offenen/verlässlichen Grundschulen praktiziert.

 

Geld sollte nicht der bestimmende Faktor sein, wenn es um Entscheidungen über die wichtigste Ressource unserer Gesellschaft und unserer Zukunft geht – unsere Kinder:

 

  • Im Landkreis Hildesheim sind bereits jetzt über 90% der Ganztagsgrundschulen offen. Das bedeutet, dass sich Schulen und Gemeinden bereits Jahre, bevor es den gesetzlichen Druck einer Ganztagsbetreuung gab, für dieses Modell entschieden haben. Das sollte zu denken geben! 

 

  • Die Gemeinde Harsum steht finanziell nicht schlechter dar als die Gemeinden, in denen man sich für das offene Modell entschieden hat. Wenn der Wille da ist und die Priorität bei unseren Kindern und Familien liegt, gibt es auch in Borsum/Harsum den Weg und die finanziellen Mittel. Schließlich bezeichnet sich die Gemeinde als „Kinderfreundliche Kommune“!

 

  • Dadurch dass die Gemeinden weniger Gelder vom Land zum Ausbau der Schulen bekommen als angekündigt, hält der niedersächsische Städte- und Gemeindebund den Ganztagsanspruch für schwer umsetzbar und ruft deshalb Schulen allerorts dazu auf, maßvolle individuelle Lösungen je nach Bedarfssituation zu finden. In Borsum/Harsum besteht keine Notwendigkeit zur teilgebundenen Ganztagsschule. Unsere Dorf-Situation ist keineswegs vergleichbar mit anderen Beispiel-Kontexten von teilgebundenen Ganztagsgrundschulen wie Drispenstedt oder der Hildesheimer Nordstadt.

 

  • Dadurch dass Eltern ihre Kinder für die Dauer eines Schuljahres bei der offenen Ganztagsbetreuung anmelden, hat die Schule eine stabile Nachfrage zur Planungsgrundlage. Da die Familienstruktur in den meisten Familien relativ konstant ist, wird auch der Bedarf an Betreuung ebenso konstant sein, sodass im Mittel bei gleichbleibender Qualität die Anzahl der zu betreuenden Kinder nicht stark variieren wird. Somit ist die Planbarkeit auch in einer offenen Ganztagsschule im Vergleich zu einer teilgebundenen Form gegeben. Der Fakt, dass sich 90% der Grundschulen in Stadt und Landkreis Hildesheim für das offene Ganztagsmodell entschieden haben, zeigt, dass es für Schulen leistbar und zumutbar ist.

 

INITIATIVE.OGS.BORSUM.HARSUM@GMAIL.COM

 

Quellen zum Nach-/Weiterlesen: 

 

Rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-ab-2026

 

Kultusministerin-hamburg-ermoglicht-ganztagsschulen-an-tagen-mit-einem-offenen-angebot-mehr-freiraume-abholzeiten-konnen-ab-dem-kommenden-schuljahr-flexibler-gestaltet-werden

 

UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut

 

Planlos in Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule?Alle Ganztagsschulen in Hildesheim

 

Zahlen Daten Fakten zur Ganztagsschulentwicklung

 

Grundlagen Ganztagsschule und dessen Entwicklung in Zahlen

1.067

Das Problem

Für eine gesicherte Ganztagsbetreuung in den Grundschulen in Borsum/Harsum mit flexiblen Betreuungszeiten: OFFENE GANZTAGSSCHULE

Der Gemeinderat Harsum plant, ab dem Schuljahr 2026/2027 die teilgebundene Ganztagsschule für die Klassen 3 und 4 in beiden Grundschulen in der Gemeinderatssitzung am 05. Dezember 2024 zu beschließen.

Was bedeutet das ganz konkret?

Klassen 1 und 2: offene Ganztagsschule:

  • Ganztagsbetreuung zwischen 0 bis 5 Tagen frei von Eltern wählbar
  • für 1 Jahr verbindliche Anmeldung
  • mehrere, wählbare Abholzeiten: z. B. nach dem verpflichtenden Unterricht, dem Mittagessen, der Hausaufgabenbetreuung oder der AG/dem Förderunterricht
  • kostenpflichtig: nur das Mittagessen 
  • Das Modell ist vergleichbar dem aktuellen Modell von verlässlicher Grundschule und SKiB mit dem Unterschied, dass aufgrund des neuen Gesetzes künftig JEDER, der eine Betreuung möchte, diese auch garantiert bekommt und diese kostenlos ist.

Familien können nach individuellen Bedürfnissen, Voraussetzungen, Freizeitgestaltungen und Lebensplanungen die Betreuungsangebote frei in Art und Umfang wählen.

Klasse 3 und 4: teilgebundene Ganztagsgrundschule:

  • mindestens zwei für alle Kinder verpflichtende Schultage pro Woche von 8 bis 16h
  • Ausweitung der regulären Schulpflicht, keine Kürzung möglich
  • veränderte Rhythmisierung an diesen beiden Schultagen: Unterricht und AG-/Projekt-/ Freizeiten im Wechsel
  • welche die zwei verpflichtenden Tage sind, entscheiden die Schulen, nicht die Eltern (Freitage sollen weiterhin offen sein)
  • freie Wahl und Nutzung zusätzlicher Tage offener Nachmittagsbetreuung
  • kostenpflichtig: nur das Mittagessen

Die Kinder müssen schulpflichtig an mindestens 2 Tagen ganztägig in die Schule (8 bis 16 Uhr), es ist keine Verkürzung möglich.

ACHTUNG: Wir möchten mit dieser Petition darauf aufmerksam machen, dass diese Umformung des neuen Rechts auf ganztägige Betreuung in eine Pflicht NICHT die Zustimmung bei allen Betroffenen findet und dass die Meinung dieser einbezogen werden sollte. Da es noch keinen endgültigen Beschluss gibt, besteht dazu noch die Möglichkeit!

Wir fordern den Gemeinderat und die Borsumer und Harsumer Grundschule auf, den freien Elternwillen zu achten und die Errichtung einer offenen Ganztagsgrundschule für alle Jahrgänge zu beschließen – so, wie es der Erlass anbietet, wenn der Elternwille für eine teilgebundene Ganztagsschule nicht einheitlich ist.

Eine Entscheidung für das von der Gemeinde angestrebte Modell hat aus unserer Sicht unnötigerweise negative Auswirkungen auf die nachfolgenden Bereiche unseres Familien- und Dorflebens:

  1. individuelle Bedürfnisse unserer Kinder – Bindungsbedürfnis zu Eltern, Erfordernis einer reizarmen Lernumgebung, Sehnsucht nach selbst gewählten Rückzugsmöglichkeiten, gezieltere Begleitung und Anleitung beim Lernen
  2. Familienzeit – weniger Zeit für Familie
  3. individuelle Wahl der Nachmittagsbetreuung – Zwang statt Freiheit
  4. Freizeitgestaltung sowie Dorf- und Vereinsleben – begrenzte Nutzbarkeit und eingeschränktes Angebot

--> Wir sind der Meinung, dass unser Familien- und Dorfleben deutlich fremdbestimmt wird.

Mit der teilgebundenen Ganztagsgrundschule wird das Argument einer besseren Qualität aufgrund eines höheren Budgets und der besseren Planbarkeit verbunden. Dem entgegenstehen aber folgende Faktoren:

  1. Fachkräftemangel
  2. begrenzte Leistungsfähigkeit der Kinder über 8 Schulstunden
  3. Geld und Planbarkeit als einseitige Grundlagen einer Entscheidung
  4. alternative Erreichung einer besseren Qualität durch priorisierte Haushaltsplanung
  5. Ermöglichung anderer Rhythmisierungskonzepte auch im offenen Modell

Wir sind der Meinung, dass die OFFENE Ganztagsgrundschule die Bedürfnisse der Kinder und deren Familien ganzheitlich und individuell berücksichtigt.

DENN …

… durch die Einführung des Modells der offenen Ganztagsschule bleiben die derzeitige Unterrichtsqualität und die verschiedenen Betreuungsarten nach Unterrichtsschluss gesichert, da die Veränderungen von verlässlicher Grundschule mit SKiB zu offener Ganztagsgrundschule diesbezüglich keinen Unterschied hervorbringt, außer dass die Nachmittagsbetreuung künftig kostenlos ist. 

allen Familien wird eine Ganztagsbetreuung zugesichert durch das neue Gesetz – unabhängig von offener oder teilgebundener Form der Ganztagsschule.

... ACHTUNG: … in der offenen Ganztagsschule wird niemandem etwas verwehrt. Jede Familie, die eine längere Betreuung benötigt, bekommt sie, und jede, die sie nicht benötigt, muss sie nicht in Anspruch nehmen. Über Umfang und Art der Betreuung entscheiden alle Familien frei.

--> Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese Petition!

 

 

Sie brauchen noch mehr Informationen? Dann finden Sie im Folgenden weiterführende Argumente.

Individuelle Bedürfnisse unserer Kinder:

  • Kinder brauchen Freiheiten, um sich zu entfalten, und Eltern wünschen sich die Freiheit, ihren Kindern diese zu ermöglichen: die Freiheit, Kind zu sein. Während die Grundschulzeit für gewöhnlich noch von vielen Freiheiten geprägt ist, verringert eine teilgebundene Ganztagsschule diese. Statt freie Zeit zum Spielen, Verabreden, Langweilen, Hobbys-Ausüben zu haben, wird versucht, die Kinder in ein System zu quetschen, in dem sie funktionieren müssen.

 

  • Für Kinder, die sich in der Klassengemeinschaft oder bei der Klassenlehrkraft unwohl fühlen, die sich im Unterricht mit den Fächern oder dem sozialen Miteinander schwertun, für die allein das „In-die-Schule-Gehen" eine enorme Herausforderung darstellt, wird die Pflichtstundenanzahl in der Schule durch das teilgebundene Modell zwanghaft verlängert, ohne dass Eltern ihr Kind individuell davor schützen können. Statt nur am Vormittag werden die Kinder dann auch am Nachmittag von denselben Lehrpersonen bewertet. Der ersehnte Tapetenwechsel und das Akkuaufladen im privaten Schutzraum werden verringert. Probleme wie Schulangst, Schulabsentismus etc., die zumeist erst in den weiterführenden Schulen auftreten, könnten aufgrund dessen vorverlagert werden.

 

  • Das Bindungsbedürfnis von GrundschülerInnen ist teilweise noch sehr stark ausgeprägt. Eltern möchten ihren Kindern diesen Schutzraum weiterhin bieten und deshalb die Kinder nicht länger als notwendig in der Schule fremdbetreuen lassen.

 

  • Kinder sind in der teilgebundenen Ganztagsschule acht Stunden lang verpflichtend einer hohen Lautstärke, vielen äußeren Reizen, emotionalen Herausforderungen, sozialen Konflikten und ggf. individuellen kognitiven Schwächen ausgesetzt. Wenn sie aufgrund dessen Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben oder der Vorbereitung auf eine Lernzielkontrolle haben, weil diese in festen Zeiten in der Schule statt in Ruhe zu selbst gewählten Zeiten alleine zu Hause stattfinden, müssen sie abends nach ihrem Acht-Stunden-Arbeitstag entsprechend nacharbeiten. Frust auf Seiten der Eltern und Kinder sowie ein Scheitern sind vorprogrammiert. Das kann speziell für Dritt- und Viertklässler zum Problem werden, wenn es um die Noten für die Bewerbungszeugnisse zu den weiterführenden Schulen geht.

 

  • Vor allem Kinder im Grundschulalter benötigen teilweise noch eine Anleitung und Begleitung beim Lernen. Diese Hilfe möchten Eltern zu Hause bieten dürfen. Und in den meisten Fällen ist diese 1-zu-1-Betreuung durch Schule gar nicht leistbar. Außerdem kommt es Lerngruppen in der Schule am Nachmittag zugute, wenn sie kleiner sind und somit die Lern-/Arbeitsatmosphäre ruhiger ist.

 

Familienzeit:

  • In erster Linie sind Eltern laut UN-Konvention für Kinderrechte für die Entwicklung ihres Kindes selbst verantwortlich. Somit sollten Eltern auch das Recht und die Freiheit haben, nach Erfüllung der Schulpflicht über die Erziehung selbstbestimmt entscheiden zu können. In der teilgebundenen Form wird dies eingeschränkt.

 

  • Wenn für Vereinbarkeit von Beruf und Familie geworben wird, darf dies nicht einseitig verstanden werden: Es müssen nicht nur die Eltern berücksichtigt werden, die auf eine schulische Nachmittagsbetreuung angewiesen sind, sondern es müssen auch die Rechte derer respektiert werden, welche die Betreuung selbst organisieren und umsetzen können, weil sie sich bewusst für Teilzeit, Homeoffice oder andere Arbeitsmodelle entschieden haben. Das offene Modell wird beiden Perspektiven gerecht.

 

  • Laut UN-Konvention muss Familien Schutz und Beistand gewährt werden, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen können. Deshalb müssen wir Verständnis, Toleranz und Respekt gegenüber verschiedenen Familienmodellen und ihren Besonderheiten haben. D. h. wir dürfen Alleinerziehenden, Geschiedenen mit geteiltem Sorgerecht, Großfamilien, Kleinfamilien, Familien in besonderen Lebensumständen etc. keine Steine in den Weg legen. Durch die teilgebundene Ganztagsschule können Familien ihr gemeinsames Leben allerdings nicht mehr frei und selbstbestimmt planen. Familienmitglieder haben weniger gemeinsame Zeit: Die Großmutter darf weniger Betreuungszeit übernehmen; das Fünftklässler-Geschwisterkind, das an eine Hildesheimer offene Ganztagsschule geht, kommt – trotz längerer Pendelverkehrszeit – zwei Stunden früher nach Hause als das jüngere Grundschul-Geschwisterkind; getrenntlebende Eltern kommen beim Aufteilen der Tage in eine Bredouille etc.

 

Individuelle Wahl der Nachmittagsbetreuung:

  • Das neue Betreuungsgesetz soll Eltern das Recht und die Möglichkeit bieten, ihre Kinder bis zu acht Stunden an fünf Tagen betreuen zu lassen. Die Einführung der teilgebundenen Ganztagsgrundschule wandelt dieses Recht in eine Pflicht um, sein Kind mindestens zwei Tage acht Stunden betreuen lassen zu müssen.

 

  • Borsumer/Harsumer Eltern sind sehr zufrieden mit der SKiB und möchten gestaffelte Abholzeiten weiter beibehalten. Zugunsten der Flexibilität und um offene Ganztagsschulen attraktiver zu machen, hat die niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg im neuen Erlass mehrere Abholzeiten ermöglicht. Warum sollten wir diese maximale Flexibilität als Errungenschaft freiwillig aufgeben und die Schulpflicht für unsere kleinen Kinder künstlich ausdehnen?

 

  • Beim offenen Modell kann jede Familie frei und selbstbestimmt je nach individuellem Bedarf, beruflichen Voraussetzungen, ideellen Überzeugungen und speziellen Bedürfnissen des noch so jungen Kindes über Art und Umfang der Ganztagsbetreuung sowie über Erziehung, Freizeitgestaltung und Familienleben entscheiden. Alles andere wäre im Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle unsolidarisch und gegenüber den Eltern bevormundend.

 

  • Eltern möchten vor allem in der frühen Lebensphase, in der bei der Entwicklung der Grundschulkinder so viele Meilensteine vollzogen werden und wichtige Grundsteine der Persönlichkeitsbildung und Werteerziehung gelegt werden, mehr Einfluss auf die Erziehung haben und diese nicht – wie in der teilgebundenen Ganztagsschule – an zwei Tagen in der Woche von 8 bis 16 Uhr in fremde, oftmals nicht einmal professionelle Hände geben müssen.

 

  • Viele Familien legen Wert darauf, dass die Kinder nicht nur Eltern und LehrerInnen, sondern auch andere Rollenvorbilder in ihrer frei gewählten und gestalteten Freizeit haben. Wer diese Rollenvorbilder sind, möchten Eltern gerne selbst beeinflussen (Großeltern, TrainerIn des eigenen Sportvereins, LeiterIn der eigenen Musikgruppe etc.). Diese Möglichkeit wird ihnen im teilgebundenen Modell an zwei Tagen in der Woche genommen.

 

  • Wenn Kinder zur fünften Klasse an weiterführende Schulen wechseln, können Eltern in der vielfältigen Hildesheimer Schullandschaft den Umfang und die Art der Ganztagsbetreuung frei wählen. Diese Wahlfreiheit fordern sie auch und gerade in der Grundschulzeit. Zugleich legen Eltern viel Wert auf die Erziehung und Sozialisation im Kontext der Dorfgemeinschaft. Dass Kindern innerhalb einer Schulbiografie für zwei Jahre (die 3. und 4. Klasse) die Freiheit und Flexibilität genommen wird, lässt Kontinuität sowie Stringenz im Bildungssystem vermissen und erscheint wenig sinnvoll. 

 

  • Die Zahlen und Statistiken, die zur Ermittlung des Bedarfs einer teilgebundenen Form herangezogen wurden, waren nicht aussagekräftig, da sich die angemeldeten Zeiten der Nachmittagsbetreuung in Kita und SKiB nicht mit den realen, vielfach weitaus früheren Abholzeiten decken.

 

Freizeitgestaltung sowie Dorf- und Vereinsleben:

  • Borsum/Harsum verfügt über ein vielfältiges Angebot an Freizeitaktivitäten am Nachmittag. Die Familien können diese je nach individuellen Interessen, Bedürfnissen und Voraussetzungen der Kinder sowie Überzeugungen der Eltern wählen. So eine Bandbreite an Möglichkeiten kann Schule in ihrer teilgebundenen Form niemals bieten.

 

  • Kinder möchten ihre Bezugspersonen und SpielpartnerInnen am Nachmittag frei wählen und die Beziehungen zu ihnen pflegen, z. B. zum schulfernen Freundes- und Familienkreis, und nicht allein auf ihre Schul-/KlassenkameradInnen angewiesen sein. Das offene Modell wird diesem Wunsch gerecht.

 

Schutz des Vereinslebens, frühe Dorfsozialisation und Heranführung ans Ehrenamt:

 

  • Wenn der verpflichtende Schulganztag im teilgebundenen Modell mit der Vereinszeit kollidiert, können die Kinder nicht mehr ihren Hobbys nachgehen. Sollte das Vereinshobby nach dem Nachmittagsunterricht stattfinden, ist fraglich, ob die verbleibende Zeit vor dem Abendessen und Zu-Bett-Gehen sowie die übrigen Kraftreserven für das Hobby noch ausreichen. Stress und Ermüdung schon unserer GrundschülerInnen sind vorprogrammiert und Vereine verlieren Mitglieder/Nachwuchs.

 

  • Die frühe Sozialisation im Borsumer/Harsumer Vereins- und Dorfleben, woraus Nachwuchs im Ehrenamt erwächst und wodurch eine aktive, gute Dorfgemeinschaft geprägt wird, erhält eine Schwächung durch die teilgebundene Ganztagsschulform.

 

Eine teilgebundene Ganztagsschule bedeutet nicht automatisch eine bessere Unterrichts-/Betreuungsqualität:

 

  • Fachkräftemangel: Dass beim teilgebundenen Modell mehr Geld für LehrerInnen-Stunden besteht, kann nichts an dem faktischen Mangel an Fachpersonal im pädagogischen Bereich ändern. Wenn Schule aufgrund der höheren SchülerInnen-Zahlen letztlich auf Laien wie PraktikantInnen, Bufdis, FSJler oder Privatpersonen angewiesen ist, kann man hier keineswegs von einer „Verbesserung der Unterrichts-/ Betreuungsqualität“ sprechen.

 

  • Begrenzte Leistungsfähigkeit der Kinder über 8 Schulstunden: Für Kinder im Grundschulalter bleibt es anstrengend, acht Stunden lang in einer nicht selbst gewählten sozialen Gruppe handeln zu müssen. Daran ändern auch die attraktiv scheinenden neuen Rhythmisierungen der teilgebundenen Ganztagsschule nichts. Zudem benötigen Kinder im Grundschulalter noch Kontinuität und feste Strukturen, um sich sicher und wohl zu fühlen. Der Wechsel zwischen den zwei rhythmisierten Pflichtganztagen und den drei offenen Tagen könnte Kinder verunsichern oder überfordern. Alternative, gleichbleibende Rhythmisierungsmodelle im offenen Modell würden leichterfallen – z. B. durch das Doppelstundenmodell, das Konzept des bewegten Lernens etc.

 

  • Wenn bis zum späten Nachmittag mehr SchülerInnen in der Schule betreut werden müssen, muss es zum Ziel der Binnendifferenzierung und Inklusion ebenfalls zu einem Ausbau der individuellen Förderungen für eine größere Schüleranzahl kommen. Das alles benötigt Ressourcen, die auch bei stärkeren finanziellen Zuschüssen nicht vorhanden sein werden. Allem voran wird pädagogisches Fachpersonal (z. B. Schulbegleitungen) gebraucht. Dieses allerdings arbeitet oft in Teilzeit, ist also am Nachmittag nur bedingt verfügbar.

 

  • Individuelle Fördermaßnahmen (Logopädie, Ergotherapie, LRS-, Dyskalkulie-, DaZ-Training, Psychotherapien, Schwimmkurse, Nachhilfe etc.) können beim teilgebundenen Modell von den Familien nicht mehr selbständig und flexibel am Nachmittag organisiert werden. Elternhäuser müssen die ohnehin schon sehr raren Terminmöglichkeiten der Praxen nun auch noch kompliziert mit der Schule abstimmen. Wenn es deshalb zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wirkt sich dies nachteilig auf die schulische und ganzheitliche Entwicklung des Kindes auf. Dafür wiederum, dass alle individuellen Förderungen umfassend in der Schule vollzogen werden, fehlen die Ressourcen.

 

  • Bei der teilgebundenen Ganztagsschule wird oft die Chancengleichheit betont. De facto haben jedoch einige InklusionsschülerInnen (im Vergleich zu den Förderschulen) ohnehin schon eine höhere Stundenzahl, viele Lehrkraftwechsel, größere Lerngruppen und ein umfangreicheres Fächerangebot, sodass sie häufig überfordert sind. Eine verpflichtende Ganztagsbeschulung könnte dies alles noch verstärken.

 

  • Über die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung einer qualitativ hochwertigen teilgebundenen Ganztagsschule wurde noch gar nicht informiert, dabei sind gerade sie grundlegend für dieses Modell: Denn Kinder benötigen sowohl zum Lernen als auch zum Ausruhen eine reizarme Atmosphäre. Ruhemöglichkeiten gibt es aufgrund von zu großen Lerngruppen und zu wenigen, nicht darauf ausgerichteten Räumlichkeiten allerdings kaum in der Schule. Diese Problematik wird sich aufgrund der höheren SchülerInnen-Zahlen an den gebundenen Ganztagen vergrößern.

 

  • Das teilgebundene Modell der Ganztagschule wird als qualitativ wertvoller dargestellt. Das suggeriert, dass die über 90% der offenen Ganztagsgrundschulen in Stadt und Landkreis Hildesheim sowie die aktuell verlässliche Borsumer und Harsumer Grundschule minderwertig sind.

 

  • Das hervorgehobene Beispiel der Medienkompetenz, das in einer teilgebundenen Ganztagsschule verstärkt Bedeutung finden könne, ist stark überzogen. Medienkompetenz bedeutet in der Grundschule eine Anbahnung von verschiedenen Fähigkeiten im Umgang mit Medien: SchülerInnen sollen Medien zum Lernen, Schreiben, Recherchieren und Kommunizieren nutzen und kritisch im Umgang mit ihnen werden. Dadurch dass die Medienkompetenz fester Bestandteil der Lehrpläne aller Fächer ist, wird sie bereits jetzt im regulären Unterricht fortwährend im Kontext konkreter Fachinhalte gefördert, sodass eine separate Verortung im teilgebundenen Nachmittagsunterricht nicht zwingend erforderlich ist, zumal weiterführende Schulen keine Kenntnisse in digitalen Verarbeitungsprogrammen wie PowerPoint voraussetzen, sondern diese selbst erst anbahnen. Ebenso verhält es sich mit dem Beispiel der Demokratieerziehung im Sinne des Schülerrates o. Ä. Auch dies wird bereits jetzt erfolgreich an vielen offenen/verlässlichen Grundschulen praktiziert.

 

Geld sollte nicht der bestimmende Faktor sein, wenn es um Entscheidungen über die wichtigste Ressource unserer Gesellschaft und unserer Zukunft geht – unsere Kinder:

 

  • Im Landkreis Hildesheim sind bereits jetzt über 90% der Ganztagsgrundschulen offen. Das bedeutet, dass sich Schulen und Gemeinden bereits Jahre, bevor es den gesetzlichen Druck einer Ganztagsbetreuung gab, für dieses Modell entschieden haben. Das sollte zu denken geben! 

 

  • Die Gemeinde Harsum steht finanziell nicht schlechter dar als die Gemeinden, in denen man sich für das offene Modell entschieden hat. Wenn der Wille da ist und die Priorität bei unseren Kindern und Familien liegt, gibt es auch in Borsum/Harsum den Weg und die finanziellen Mittel. Schließlich bezeichnet sich die Gemeinde als „Kinderfreundliche Kommune“!

 

  • Dadurch dass die Gemeinden weniger Gelder vom Land zum Ausbau der Schulen bekommen als angekündigt, hält der niedersächsische Städte- und Gemeindebund den Ganztagsanspruch für schwer umsetzbar und ruft deshalb Schulen allerorts dazu auf, maßvolle individuelle Lösungen je nach Bedarfssituation zu finden. In Borsum/Harsum besteht keine Notwendigkeit zur teilgebundenen Ganztagsschule. Unsere Dorf-Situation ist keineswegs vergleichbar mit anderen Beispiel-Kontexten von teilgebundenen Ganztagsgrundschulen wie Drispenstedt oder der Hildesheimer Nordstadt.

 

  • Dadurch dass Eltern ihre Kinder für die Dauer eines Schuljahres bei der offenen Ganztagsbetreuung anmelden, hat die Schule eine stabile Nachfrage zur Planungsgrundlage. Da die Familienstruktur in den meisten Familien relativ konstant ist, wird auch der Bedarf an Betreuung ebenso konstant sein, sodass im Mittel bei gleichbleibender Qualität die Anzahl der zu betreuenden Kinder nicht stark variieren wird. Somit ist die Planbarkeit auch in einer offenen Ganztagsschule im Vergleich zu einer teilgebundenen Form gegeben. Der Fakt, dass sich 90% der Grundschulen in Stadt und Landkreis Hildesheim für das offene Ganztagsmodell entschieden haben, zeigt, dass es für Schulen leistbar und zumutbar ist.

 

INITIATIVE.OGS.BORSUM.HARSUM@GMAIL.COM

 

Quellen zum Nach-/Weiterlesen: 

 

Rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-ab-2026

 

Kultusministerin-hamburg-ermoglicht-ganztagsschulen-an-tagen-mit-einem-offenen-angebot-mehr-freiraume-abholzeiten-konnen-ab-dem-kommenden-schuljahr-flexibler-gestaltet-werden

 

UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut

 

Planlos in Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule?Alle Ganztagsschulen in Hildesheim

 

Zahlen Daten Fakten zur Ganztagsschulentwicklung

 

Grundlagen Ganztagsschule und dessen Entwicklung in Zahlen

Die Entscheidungsträger*innen

Gemeinderat Harsum und Grundschulen Borsum/Harsum
Gemeinderat Harsum und Grundschulen Borsum/Harsum

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