Eine Antwort von den Grünen, die nichts beantwortet

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, liebe Unterstützer,
am Freitag, den 13. August 2021 erhielt ich per E-Mail von Frau Vera Becherer von der Bundesgeschäftsstelle der Grünen eine Antwort auf unseren Offenen Brief, die gar keine Antwort ist.
Darin werde ich dazu aufgefordert, unsere Forderungen auf einer für die Eingabe von Wahlprüfsteinen eingerichteten Website einzugeben und die Zeichenzahl pro Forderung auf 300 Zeichen zu begrenzen (den vollständigen Text dieser Mitteilung finden Sie unten).
Nachdem in dieser Nachricht darauf hingewiesen wird, dass sich die Grünen "mit anderen Parteien" auf diese Vorgehensweise verständigt hätten, müssen wir damit rechnen, eine ähnliche "Antwort" auch von den anderen Kanzlerkandidaten zu erhalten, aber dies bleibt abzuwarten bis zum 31. August 2021.
Was mich betrifft, so betrachte ich unseren Offenen Brief durch eine solche Mitteilung als nicht beantwortet.
Nicht nur lassen sich unsere Forderungen nicht in einer so begrenzten Zeichenzahl wiedergeben, sie würden auch als die Eingabe von nur einer Person gewertet werden, nicht als eine von 1071 Personen, was zur Stunde die Anzahl der Unterzeichner ist.
Diese "Antwort" der Grünen ignoriert auch die Tatsache, dass unser Offener Brief persönlich an die Kanzlerkandidaten, nicht an die Parteien gerichtet ist.
Es steht Ihnen allen natürlich frei, unsere Forderungen gekürzt formuliert dennoch auf dieser Website einzugeben.
Ohnehin gibt es gute, sich aus dem Bundestagswahlprogramm 2021 der Grünen ergebende Gründe für uns von Eltern-Kind-Entfremdung Betroffene, die Grünen nicht zu wählen. Hier ein paar Auszüge aus deren Programm:
"Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) leisten enorm viel und dennoch ist mehr als ein Drittel von Armut bedroht. Mit der Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden."
Mein Kommentar: Es sollen also noch mehr finanzielle Anreize geschaffen werden, von Beruf "Alleinerziehende" zu werden, die ausgegrenzten Elternteile, von denen viele trotz "erhöhter Erwerbsobliegenheit" ohnehin schon unter dem Hartz-IV-Niveau leben müssen, sollen noch mehr zahlen! Die Kindergrundsicherung, die in intakten Familien von beiden Eltern verwaltet wird, soll dann die oder der "Alleinerziehende" alleine bekommen, somit wird sie oder er zum "Alleinbeziehenden" der Kindergrundsicherung. Der ausgegrenzte Elternteil soll aber trotzdem Unterhalt zahlen.
"Das Betreuungsmodell soll im Einzelfall am Kindeswohl orientiert gefunden und nicht schematisch definiert werden."
Mein Kommentar: Eine klare Absage der Grünen an die Forderung der FDP, die Paritätische Doppelresidenz zur bevorzugenden Betreuungsform zu machen. Was dabei herauskommt, wenn Jugendamt und Gericht über die Betreuung "am Kindeswohl orientiert" entscheiden, wissen wir ja nur zu gut. Mit anderen Worten: Wenn es nach den Grünen geht, soll sich an der durch Jugendämter und Gerichte vorangetriebenen Eltern-Kind-Entfremdung nichts ändern.
"Ob Alleinerziehende, Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Dazu gehört auch ein modernes und libera- les Namensrecht. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der Familie oft Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber auch nach Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung, die, auch schon vor Zeugung, auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene neben den leiblichen Eltern übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit und stärken Mehr-Eltern-Familien und soziale Elternschaft."
Mein Kommentar: "Kleines Sorgerecht" für "Soziale Eltern" bedeutet: Während man einem biologischen Elternteil das Sorgerecht nimmt und ihn somit total aus dem Leben seines Kindes ausschließt, soll ein "kleines Sorgerecht" bekommen, mit wem auch immer der andere Elternteil geruht, zusammenzuleben. Der "soziale Elternteil", wer auch immer das gerade ist – und in manchen Fällen wird dieser immer wieder mal gegen einen neuen ausgetauscht – darf dann bei Fragen zur Schullaufbahn oder über medizinische Behandlungen des Kindes mitentscheiden, während der ausgegrenzte biologische Elternteil nicht einmal mehr das Recht hat, sich darüber zu informieren. Ihm bleibt nur noch das Recht zu zahlen.
"Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in Ehen zwischen einem Mann und einer Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt."
Mein Kommentar: Man beachte: Die "Co-Mutter" soll als "zweites rechtliches Elternteil" gelten. Der Vater nicht! Dennoch bleibt ihm die Pflicht, Unterhalt zu zahlen, obwohl sein Kind, wenn es nach den Grünen geht, rechtlich nicht mehr von ihm abstammen soll!
"Wir brauchen Frauenhäuser, in denen Kinder, auch wenn sie älter sind, mit aufgenommen werden können. Auch Männer, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind, brauchen Unterstützung und Zufluchtsräume."
Mein Kommentar: Man beachte: Die Kinder sollen in die Frauenhäuser mit aufgenommen werden, nicht aber in die "Zufluchtsräume" für von Partnerschaftsgewalt betroffene Männer! Das heißt, wenn es nach den Grünen geht, sollen Männer, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind, zwar "Unterstützung und Zufluchtsräume" bekommen, ihre Kinder aber bei der gewalttätigen Partnerin zurücklassen müssen!
"Häusliche Gewalt muss in Entscheidungen über Besuchs- und Sorgerecht berücksichtigt werden."
Mein Kommentar: Das wird zu noch mehr missbräuchlichen Beschuldigungen der häuslichen Gewalt durch bindungsintolerante Elternteile führen, um den Umgang zu verhindern und dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.
"Es gilt den Kinderschutz vor Gericht zu stärken und die Meinung von Kindern zu berücksichtigen."
Mein Kommentar: Es wird schon jetzt viel zu viel Missbrauch mit dem sogenannten Kindeswillen betrieben, das Phänomen des Induzierten Kindeswillens von Jugendämtern und Gerichten ignoriert. Mit dem, was die Grünen vorhaben, wird dieser Missbrauch noch häufiger werden.
Fazit: Wenn die Grünen sich mit diesen Plänen durchsetzen, werden noch mehr Familien zerstört, noch mehr Kinder einem Elternteil und damit seiner gesamten Verwandschaft seitens dieses Elternteils entfremdet, und noch mehr Elternteile entrechtet und häufig in eine Existenz in Armut abgeschoben werden!
Hier nun der Text der "Antwort" der Grünen:
"Sehr geehrter Herr Sommer,
vielen Dank für die Übermittlung ihrer Wahlprüfsteine und für das Interesse an unseren politischen Positionen. Der regelmäßige Austausch mit Zivilgesellschaft, Interessenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und Bewegungen ist uns sehr wichtig und nimmt eine zentrale Rolle in unserer politischen Arbeit ein.
In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen, insbesondere wenn die Beantwortung kurzfristig erfolgen soll.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien darauf verständigt, im Bundestagswahlkampf 2021 ein geändertes Verfahren zu nutzen:
1) Wir bitten Sie, Ihre Wahlprüfsteine an unsere Partei und unsere Kandidierenden ausschließlich über ein Online-Formular auf unserer Website einzureichen, auch um die Verwaltung zu erleichtern und damit den Prozess zu beschleunigen. Dieses Eingabeformular finden Sie unter www.gruene.de/wahlpruefsteine
2) Sie können bis zu acht Fragen einreichen. Die Zeichenzahl pro Frage ist auf 300 Zeichen begrenzt.
3) Der Versand der Antworten erfolgt ab dem 01.07.2021. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Parteien ihre Wahlprogramme und Positionen für die kommende Legislaturperiode weitgehend erarbeitet und verabschiedet.
4) Wir sind bestrebt, Wahlprüfsteine innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Ihre Wahlprüfsteine können Sie bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl einreichen, also bis zum 15. August.
5) Wenn es einen bundesweiten Verband gibt, konzentrieren wir uns bei der Beantwortung auf dessen Fragen und verweisen Untergliederungen oder regionale Verbände darauf.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und bitten um Ihr Verständnis für das neue Verfahren.
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Mit freundlichen Grüßen
Vera Becherer
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin"