
Die Klage der Wista Management GmbH gegen die Solaga UG wurde vom Landgericht abgewiesen (Az. 3 O 191/23).
Begründet wurde das Urteil damit, dass die Wista nicht genügend Unterlagen zur Überprüfung der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung gestellt hat. Dies passt zur bisherigen Intransparenz der Wista, welche die Probleme in Adlershof verursacht. Im Laufe des Verfahrens hat sich aus den wenigen bereits gelieferten Unterlagen herausgestellt, dass die Betriebskostenabrechnungen unvollständig und fehlerhaft waren. Es hat sich zudem gezeigt, dass die Energiekosten anhand von falschen Grundlagen berechnet und überhöhte Kosten abgerechnet wurden. Die letzten Stellungnahmen gibt es hier: https://drive.google.com/drive/folders/1SgRbNT_ATUJZOIYW3-Ho8dZ4fv0Dw63R?usp=sharing
Wir, die Betroffenen, planen einen Emailverteiler, um uns weiter in der Sache auszutauschen. Schreiben Sie an wista@solaga.de, um sich zu beteiligen.