

Annahme unserer Beschwerde gegen den Staat Rumänien. Verletzung der EU - Richtlinien im Tierschutz!
Das Problem
BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
Begründung
Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Umgang mit Straßenhunden in Rumänien
http://www.djgt.de/system/files/141/original/Stellungnahme_DJGT_Strassenhunde_Rumänien.pdf
Tasso e.V. - http://www.tasso.net/tasso/media/Dokumente-Downloads/LETTER-Commissioner-BORG,-PUBLIC-II-version.pdf
Auszug:
Am 23. Januar 2014 unterzeichnete TASSO zusammen mit über 200 europäischen Organisationen einen Brief an die Europäische Kommission, in dem sie die Kommission ermahnten, endlich gegen die grausame Behandlung der Hunde in Rumänien zu intervenieren.
Der Brief zeigt eindeutig, dass die Europäische Kommission die rechtliche Befugnis hat, um einzugreifen. Eine unabhängige Recherche ergibt, dass eine rechtliche Grundlage für eine Intervention bereits durch Artikel 13 (Tierschutz) und Artikel 168 (öffentliche Gesundheit) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union existiert. Weitere relevante Abschnitte der EU Legislative beinhalten unter anderem den Ratsbeschluss 2009/470/EC und die Entscheidung der Kommission 2008/341/EC, die die EU Finanzhilfen an Mitgliedsstaaten regeln.
Die Kommission muss nun ohne Verzögerung eingreifen, um weiteres Leid zu vermeiden. Die EU Kommission sollte auf die Implementierung von langfristigen und nachhaltigen Maßnahmen für die Kontrolle der Hundepopulation in Rumänien, gemäß den international bewährten Methoden, bestehen.
__________________
Neben dem Zeichnen der Petition wäre das Einreichen der BESCHWERDE in Schriftform sehr wichtig.
Nur die persönlichen Daten eintragen, unterschreiben und an die EU senden:
https://drive.google.com/file/d/0B-D2AzJBvv9mYllfMUFENFBJQmc/edit?usp=sharing
Europäische Kommission
zu Hd. der Generalsekretärin
B-1049 Brüssel
BELGIEN

Das Problem
BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
Begründung
Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Umgang mit Straßenhunden in Rumänien
http://www.djgt.de/system/files/141/original/Stellungnahme_DJGT_Strassenhunde_Rumänien.pdf
Tasso e.V. - http://www.tasso.net/tasso/media/Dokumente-Downloads/LETTER-Commissioner-BORG,-PUBLIC-II-version.pdf
Auszug:
Am 23. Januar 2014 unterzeichnete TASSO zusammen mit über 200 europäischen Organisationen einen Brief an die Europäische Kommission, in dem sie die Kommission ermahnten, endlich gegen die grausame Behandlung der Hunde in Rumänien zu intervenieren.
Der Brief zeigt eindeutig, dass die Europäische Kommission die rechtliche Befugnis hat, um einzugreifen. Eine unabhängige Recherche ergibt, dass eine rechtliche Grundlage für eine Intervention bereits durch Artikel 13 (Tierschutz) und Artikel 168 (öffentliche Gesundheit) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union existiert. Weitere relevante Abschnitte der EU Legislative beinhalten unter anderem den Ratsbeschluss 2009/470/EC und die Entscheidung der Kommission 2008/341/EC, die die EU Finanzhilfen an Mitgliedsstaaten regeln.
Die Kommission muss nun ohne Verzögerung eingreifen, um weiteres Leid zu vermeiden. Die EU Kommission sollte auf die Implementierung von langfristigen und nachhaltigen Maßnahmen für die Kontrolle der Hundepopulation in Rumänien, gemäß den international bewährten Methoden, bestehen.
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Neben dem Zeichnen der Petition wäre das Einreichen der BESCHWERDE in Schriftform sehr wichtig.
Nur die persönlichen Daten eintragen, unterschreiben und an die EU senden:
https://drive.google.com/file/d/0B-D2AzJBvv9mYllfMUFENFBJQmc/edit?usp=sharing
Europäische Kommission
zu Hd. der Generalsekretärin
B-1049 Brüssel
BELGIEN

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Petition am 9. Februar 2014 erstellt