

Erlauben Sie die Einäscherung von Nutztieren, die als Haustiere gehalten werden


Erlauben Sie die Einäscherung von Nutztieren, die als Haustiere gehalten werden
Das Problem
Alles begann mit einer persönlichen Tragödie: einem geliebten Lamm, das in unserer Familie verstarb. Wie viele andere Nutztiere, die als Haustiere gehalten werden, sollte er (laut Gesetz) in die Tierverwertung gehen. Er war Teil unserer Familie und sein Andenken verdient Respekt. Berichten zufolge besitzen etwa 9,2% der Haushalte in Deutschland zumindest ein Nutztier, das als Haustier gehalten wird. Diese Tiere sind oft geliebte Mitglieder unserer Häuser und verdienen eine respektvolle Behandlung sowohl im Leben als auch im Tod. Derzeit sind die gesetzlichen Bestimmungen dafür jedoch unzureichend (Deutsches Bundesamt für Statistik, 2020). Die Gesetzeslage sieht für Nutztiere aller Art (mit Ausnahme der Equiden, seit 2017) vor, dass der Körper nach dem Tod der Tierverwertung übergeben wird.
Eine grausame Vorstellung, dass das geliebte Fellkind zu tierischen Endprodukten verarbeitet wird.
Daher fordern wir eine Änderung der geltenden Gesetzgebung, um Nutztieren, die als Haustiere gehalten werden, nach ihrem Tod eine Einäscherung zu erlauben. Unterzeichnen Sie bitte diese Petition, um uns bei unseren Bemühungen um eine würdevolle Behandlung aller Haustiere, selbst nach ihrem Tod, zu unterstützen.
Tierliebe hört nicht bei Hund, Katze, Maus,... auf, sondern beinhaltet auch Schaf, Ziege, Kuh,...
In liebevoller Erinnerung an Ralf und alle anderen "Nutz"-tiere, die diesem Gesetz zum Opfer gefallen sind
Die Petition richtet sich an:
Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung Frau Kari & Bundeslandwirtschaftsminister Herr Özdemir
Wer "Nutztiere" wie Haustiere hält und sie nicht zur Lebensmittelgewinnung oder sonstigen gewerblichen Zwecke hält, sollte das Recht haben, sein geliebtes Tier kremieren zu lassen. Was für Hund, Katze, Maus und Pferd gilt, sollte auch für Ziegen, Schafe, Schweine etc. gelten.
In unserem Fall geht es um einen Schafsbock mit dem Namen Ralf, den wir per Hand mit der Flasche aufgezogen haben, das heißt Tage lang im zwei Stunden Takt parat stehen und darauf achten, dass er genügend Milch bekommt. Somit entstand eine sehr enge Bindung und er war in unseren Augen kein "Nutztier", sondern ein Familienmitglied.
Gerne hätten wir Ralf würdevoll einäschern lassen, aber wir haben hierfür keine Genehmigung erhalten. Wir möchten deshalb die zuständen Behörden, insbesondere das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), dazu auffordern, dieses Gesetz dahingehend zu ändern, dass für "Nutztiere", die als Haustiere gehalten werden, bei Ableben eine Sondergenehmigung zur Kremierung erteilt wird.
Begründung
Sowohl das BMEL als auch das Büro der Tierschutzbeauftragten sagen, dass derzeit keine Möglichkeit der Ausnahmen für die Kremierung von anderen Nutztieren als Equiden vorgesehen ist, da in der Ausnahmeregelung für die Kremierung von Tieren in §4 Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz nur (!) Equiden erwähnt werden. Eine Nennung von Schafen oder anderen „Nutztieren“ erfolgt nicht.
Mit dieser Begründung / diesem Gesetz, kann und will ich mich nicht abgeben.
Ein Nutztier, dass nie zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen war, dass per Hand aufgezogen wurde, geliebt und behütet wurde, muss man doch – auch rechtlich - als Haustier ansehen und dementsprechend auch wie einen Hund oder eine Katze kremieren dürfen. Wenn für ein Pferd eine Ausnahmegenehmigung vorgesehen ist, dann muss das doch auch für andere Tierarten gelten, die wie Haustiere leben und die zwar als Nutztiere klassifiziert wurden, aber dennoch nicht für die Lebensmittelgewinnung dienen?
Ich bitte Sie deshalb über dieses Gesetz noch einmal zu diskutieren und Änderungsvorschläge einzubringen bzw. in die Wege zu leiten, damit Halter von „Nutztier“-Haustieren die Gelegenheit erhalten Ihre geliebten Tiere würdevoll zu bestatten. Ganz nach dem Motto ius respicit aequitatem (Das Recht achtet auf Gleichheit).
Wir wollen zumindest versuchen, mit dieser Petition die Behörden, Ministerien und Medien für das Thema zu sensibilisieren und dazu bewegen, Ausnahmeregelungen in das Gesetz einzubauen.
Vielen Dank für die Unterstützung!

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Das Problem
Alles begann mit einer persönlichen Tragödie: einem geliebten Lamm, das in unserer Familie verstarb. Wie viele andere Nutztiere, die als Haustiere gehalten werden, sollte er (laut Gesetz) in die Tierverwertung gehen. Er war Teil unserer Familie und sein Andenken verdient Respekt. Berichten zufolge besitzen etwa 9,2% der Haushalte in Deutschland zumindest ein Nutztier, das als Haustier gehalten wird. Diese Tiere sind oft geliebte Mitglieder unserer Häuser und verdienen eine respektvolle Behandlung sowohl im Leben als auch im Tod. Derzeit sind die gesetzlichen Bestimmungen dafür jedoch unzureichend (Deutsches Bundesamt für Statistik, 2020). Die Gesetzeslage sieht für Nutztiere aller Art (mit Ausnahme der Equiden, seit 2017) vor, dass der Körper nach dem Tod der Tierverwertung übergeben wird.
Eine grausame Vorstellung, dass das geliebte Fellkind zu tierischen Endprodukten verarbeitet wird.
Daher fordern wir eine Änderung der geltenden Gesetzgebung, um Nutztieren, die als Haustiere gehalten werden, nach ihrem Tod eine Einäscherung zu erlauben. Unterzeichnen Sie bitte diese Petition, um uns bei unseren Bemühungen um eine würdevolle Behandlung aller Haustiere, selbst nach ihrem Tod, zu unterstützen.
Tierliebe hört nicht bei Hund, Katze, Maus,... auf, sondern beinhaltet auch Schaf, Ziege, Kuh,...
In liebevoller Erinnerung an Ralf und alle anderen "Nutz"-tiere, die diesem Gesetz zum Opfer gefallen sind
Die Petition richtet sich an:
Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung Frau Kari & Bundeslandwirtschaftsminister Herr Özdemir
Wer "Nutztiere" wie Haustiere hält und sie nicht zur Lebensmittelgewinnung oder sonstigen gewerblichen Zwecke hält, sollte das Recht haben, sein geliebtes Tier kremieren zu lassen. Was für Hund, Katze, Maus und Pferd gilt, sollte auch für Ziegen, Schafe, Schweine etc. gelten.
In unserem Fall geht es um einen Schafsbock mit dem Namen Ralf, den wir per Hand mit der Flasche aufgezogen haben, das heißt Tage lang im zwei Stunden Takt parat stehen und darauf achten, dass er genügend Milch bekommt. Somit entstand eine sehr enge Bindung und er war in unseren Augen kein "Nutztier", sondern ein Familienmitglied.
Gerne hätten wir Ralf würdevoll einäschern lassen, aber wir haben hierfür keine Genehmigung erhalten. Wir möchten deshalb die zuständen Behörden, insbesondere das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), dazu auffordern, dieses Gesetz dahingehend zu ändern, dass für "Nutztiere", die als Haustiere gehalten werden, bei Ableben eine Sondergenehmigung zur Kremierung erteilt wird.
Begründung
Sowohl das BMEL als auch das Büro der Tierschutzbeauftragten sagen, dass derzeit keine Möglichkeit der Ausnahmen für die Kremierung von anderen Nutztieren als Equiden vorgesehen ist, da in der Ausnahmeregelung für die Kremierung von Tieren in §4 Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz nur (!) Equiden erwähnt werden. Eine Nennung von Schafen oder anderen „Nutztieren“ erfolgt nicht.
Mit dieser Begründung / diesem Gesetz, kann und will ich mich nicht abgeben.
Ein Nutztier, dass nie zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen war, dass per Hand aufgezogen wurde, geliebt und behütet wurde, muss man doch – auch rechtlich - als Haustier ansehen und dementsprechend auch wie einen Hund oder eine Katze kremieren dürfen. Wenn für ein Pferd eine Ausnahmegenehmigung vorgesehen ist, dann muss das doch auch für andere Tierarten gelten, die wie Haustiere leben und die zwar als Nutztiere klassifiziert wurden, aber dennoch nicht für die Lebensmittelgewinnung dienen?
Ich bitte Sie deshalb über dieses Gesetz noch einmal zu diskutieren und Änderungsvorschläge einzubringen bzw. in die Wege zu leiten, damit Halter von „Nutztier“-Haustieren die Gelegenheit erhalten Ihre geliebten Tiere würdevoll zu bestatten. Ganz nach dem Motto ius respicit aequitatem (Das Recht achtet auf Gleichheit).
Wir wollen zumindest versuchen, mit dieser Petition die Behörden, Ministerien und Medien für das Thema zu sensibilisieren und dazu bewegen, Ausnahmeregelungen in das Gesetz einzubauen.
Vielen Dank für die Unterstützung!

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 7. Juli 2024 erstellt