
Die Medien melden, dass gegen die Zeugin, die vor der Staatsanwaltschaft Kiel ausgesagt hat und drei Personen namentlich beschuldigt hat, vom Mord an unserer Tochter zu wissen, nun gegebenenfalls wegen des Vorwurfs einer Straftat ermittelt wird. Das scheint juristisch die logische Konsequenz, wenn die Staatsanwaltschaft diese Zeugin als unglaubwürdig kategorisiert.
Im Wiederaufnahmeverfahren, welches im Juni entschieden wurde, wurde aber nur eine dieser drei Personen befragt.
Was wäre aber die Folge eines solchen gegen die Zeugin angedachten Verfahrens? Die Staatsanwaltschaft müsste der Zeugin nachweisen, dass sie gelogen hat. Dies aber wäre doch nur möglich, wenn auch die anderen beiden Personen befragt würden. Dann aber stellt sich uns die Frage, warum das nicht direkt im Verfahren gemacht worden ist, oder?
Eine saubere wiederaufgenommene Ermittlung hätte gleich die Einvernahme aller drei beschuldigten Personen bedeutet!
Hier sollte sich wieder jeder sein eigenes Bild von der Situation machen!