
Wie bereits berichtet, haben wir am 02.10.2018 erfahren, dass sich die Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Dr. Sütterlin-Waack (CDU), nicht als zuständig sieht, wenn eine ihr nachgeordnete Staatsanwaltschaft seit Jahren die Wiederaufnahme der Ermittlungen verweigert. Nach der Veröffentlichung durch dpa haben wir diese Nachricht dann auch per Fax in ausführlicherer Version an unseren Rechtsanwalt erhalten. Unser Antrag auf Entpflichtung der StA Kiel in unserem Fall wurde, für uns in keiner Weise nachvollziehbar, mit der Begründung fehlender Zuständigkeit zurückgewiesen.
Ich zitiere aus dem Schreiben des Justizministeriums Kiel vom 02.10.2018:
„Die Durchführung der Ermittlungen sowie die Entscheidung über Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungen obliegen alleine der Staatsanwaltschaft und ggf. den Gerichten. Die Justizministerin nimmt keinen Einfluss auf die Ermittlungen und die Entscheidung der justiziellen Behörden. Nur so kann dem Ziel einer von politischen Einflüssen unabhängig arbeitenden Justiz Rechnung getragen werden. Die Ausübung des Einzelweisungsrechts der Justizministerin gegenüber dem Generalstaatsanwalt kommt hier daher nicht in Betracht.“
Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
1. Ich denke, dass in unserem Falle niemand mehr davon ausgeht, dass die Ermittlungen zu irgendeinem Zeitpunkt ohne Einflussnahme anderer Ebenen stattgefunden haben.
2. Die Staatsanwaltschaften in unserem Lande sind systembedingt keine unabhängig ermittelnden Institutionen. Vielmehr sind es weisungsgebundene Behörden. Offenbar können dann wohl diese Weisungen von irgendwo kommen, nur nicht von der zuständigen Ressortministerin, oder? Eine Weisungsgebundenheit konterkariert doch geradezu die Behauptung einer unabhängigen Ermittlung!
3. Offenbar ist dem Justizministerium in Schleswig-Holstein das Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG) nicht vollumfänglich bekannt. In §16(1) heißt es dort:
„Die Dienstaufsicht üben aus
1. das Justizministerium über alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie über sämtliche Staatsanwaltschaften und Vollzugsanstalten…“
Wir haben in unserem Antrag zur Entpflichtung der StA Kiel genau diese Dienstaufsicht adressiert und erwarten, dass sie auch ausgeübt wird!
4. Jetzt nicht zu intervenieren ist geradezu eine Form politischer Einflussnahme, die seitens des Ministeriums aber gerade (angeblich) vermieden werden soll!
Selbstverständlich kann sich jede(r) Unterstützer(in), die/der sich über diese Reaktion aus Kiel ebenso wundert wie wir, durch entsprechende persönliche Nachfrage im Ministerium in Kiel ein Bild machen!
Hier die Kontaktdaten:
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Tel.: 0431/988-0
Offenbar hat man in Kiel noch nicht wahrgenommen, dass sich die Zahl unserer Unterstützer(innen) in der Change.org-Petition auf die 100.000er-Marke zubewegt.
Danke für eure/Ihre Unterstützung!