Einrichtung einer AG für Strafrecht II an unserer Universität Bremen

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Steigern wir das auf 200 Unterschriften!
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Das Problem

Die Falllösung ist das Herzstück einer juristischen Klausur. Ohne die Möglichkeit, in einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft (AG) unsere Fähigkeiten in der Falllösung systematisch zu stärken, wird uns der Weg zum Examen unnötig erschwert. Im kommenden Semester deckt das Modul Strafrecht II – Delikte gegen Eigentum und Vermögen – eine Vielzahl komplexer Themen ab, deren Verständnis essenziell für das Bestehen der Prüfungen ist.

In den früheren Semestern haben wir erlebt, wie effektive AGs nicht nur unser Wissen erweitern, sondern auch unsere Fähigkeit stärken, in der juristischen Praxis erfolgreiche Resultate zu erzielen. Besonders im Strafrecht, wo die Anforderungen an Falllösungen hoch und die Materie anspruchsvoll ist, sind AGs unerlässlich, um relevante Fälle praxisnah zu diskutieren und unterschiedliche Meinungsstreite zu verstehen.

Eine aktuelle Umfrage unter Kommilitonen zeigt, dass über 75 % der Studierenden sich eine solche AG wünschen, da die Durchfallquote im Strafrecht weiterhin bei beunruhigenden 30 % liegt. Diese Zahlen sind ein Weckruf: Es bedarf dringend zusätzlicher Unterstützung für die Studierenden bei der Erarbeitung und Vertiefung des Themas "Delikte gegen Eigentum und Vermögen".

Wir fordern deshalb die Einrichtung einer preiswerten AG im kommenden Semester, um uns auf hohem Niveau auf die Prüfungen vorzubereiten. Diese AG soll uns die Gelegenheit bieten, relevante Fälle intensiv zu analysieren und unterschiedliche Interpretationen und Ansichten zu diesen zu diskutieren. Unser Ziel ist es, gemeinsam die Durchfallquote im Strafrecht zu senken und die Qualität der juristischen Ausbildung zu verbessern.

Bitte unterstützen Sie unsere Forderung und helfen Sie uns, die bestmöglichen Lernbedingungen zu schaffen, indem Sie diese Petition unterzeichnen.

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