

Einleitung eines Verfahrens nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke prüfen


Einleitung eines Verfahrens nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke prüfen
Das Problem
Prüfung eines Verfahrens nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke.
Demokratie ist kein Schutzschild für diejenigen, die sie systematisch aushöhlen.
Björn Höcke wurde rechtskräftig wegen der Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Parole (§ 86a StGB) verurteilt. Das ist kein „Missverständnis“. Das ist ein gerichtliches Urteil in einem demokratischen Rechtsstaat.
Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit. Aber Art. 5 Abs. 2 GG bindet sie ausdrücklich a die allgemeinen Gesetze. Und Art. 18 GG sieht vor, dass Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden.
Die wehrhafte Demokratie ist kein dekoratives Prinzip. Sie ist eine Antwort auf die historische Erfahrung, dass Freiheit von innen zerstört werden kann.
Demokratie geht vom Volke aus.
Und das Volk hat das Recht, von seinen gewählten Vertretern zu verlangen, dass sie die Instrumente des Grundgesetzes nutzen, wenn dessen Grundlagen in Frage gestellt werden.
Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, ernsthaft zu prüfen, ob im Fall Björn Höcke die Voraussetzungen für ein Verfahren nach Art. 18 GG vorliegen.
Nicht aus Empörung.
Nicht aus parteipolitischem Kalkül.
Sondern aus Verantwortung gegenüber der Verfassung.
Eine wehrhafte Demokratie darf nicht naiv sein.
Sie muss handeln, wenn Grundrechte nicht als Schutz der Freiheit, sondern als Werkzeug gegen sie eingesetzt werden.
Wir verlangen keine Vorverurteilung.
Wir verlangen eine Prüfung.
Denn Demokratie heißt nicht Wegsehen.
Demokratie heißt Verantwortung.

1.265
Das Problem
Prüfung eines Verfahrens nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke.
Demokratie ist kein Schutzschild für diejenigen, die sie systematisch aushöhlen.
Björn Höcke wurde rechtskräftig wegen der Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Parole (§ 86a StGB) verurteilt. Das ist kein „Missverständnis“. Das ist ein gerichtliches Urteil in einem demokratischen Rechtsstaat.
Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit. Aber Art. 5 Abs. 2 GG bindet sie ausdrücklich a die allgemeinen Gesetze. Und Art. 18 GG sieht vor, dass Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden.
Die wehrhafte Demokratie ist kein dekoratives Prinzip. Sie ist eine Antwort auf die historische Erfahrung, dass Freiheit von innen zerstört werden kann.
Demokratie geht vom Volke aus.
Und das Volk hat das Recht, von seinen gewählten Vertretern zu verlangen, dass sie die Instrumente des Grundgesetzes nutzen, wenn dessen Grundlagen in Frage gestellt werden.
Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, ernsthaft zu prüfen, ob im Fall Björn Höcke die Voraussetzungen für ein Verfahren nach Art. 18 GG vorliegen.
Nicht aus Empörung.
Nicht aus parteipolitischem Kalkül.
Sondern aus Verantwortung gegenüber der Verfassung.
Eine wehrhafte Demokratie darf nicht naiv sein.
Sie muss handeln, wenn Grundrechte nicht als Schutz der Freiheit, sondern als Werkzeug gegen sie eingesetzt werden.
Wir verlangen keine Vorverurteilung.
Wir verlangen eine Prüfung.
Denn Demokratie heißt nicht Wegsehen.
Demokratie heißt Verantwortung.

1.265
Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 20. Februar 2026 erstellt