

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Der Begriff “Remigration” wird von der rechtspopulistischen und rechtsextremen Partei AfD genutzt, um eine politische Agenda zu beschreiben, die auf die Rückführung von Migrant*innen, insbesondere solchen aus nicht-europäischen Ländern, abzielt. Die AfD benutzt den Begriff im Zusammenhang mit ihrer migrations- und integrationsfeindlichen Politik. Dabei spielt Remigration in der Ideologie der AfD eine zentrale Rolle, um das Narrativ einer “überfremdeten” Gesellschaft zu stützen und eine ethnische Homogenität wiederherzustellen. Dies geschieht häufig in Kombination mit einer nationalistischen Rhetorik.
Bedeutung von Remigration in der AfD
Rückführung von Migrant*innen:
Die AfD versteht unter Remigration vor allem die gezielte Rückführung von Migrant*innen in ihre Herkunftsländer, insbesondere von solchen, die sie als „nicht integrierbar“ oder „wirtschaftliche Migranten“ betrachtet.
Beendigung der Asylpraxis:
Die AfD fordert, dass die Asylpraxis drastisch eingeschränkt wird. Asylbewerber*innen sollen nur noch vorübergehend aufgenommen werden, und der Aufenthalt in Deutschland soll mit Ende des Konflikts im Herkunftsland enden.
Umsetzung durch “freiwillige” oder erzwungene Rückkehr:
Die AfD spricht sowohl von Anreizen zur freiwilligen Rückkehr, als auch von Zwangsmaßnahmen zur Abschiebung. Dazu gehören auch sozialpolitische Maßnahmen, wie der Entzug von Sozialleistungen, um die Rückkehr zu erzwingen.
Ethnische Homogenität:
In der Ideologie der AfD geht es bei Remigration oft um die Wiederherstellung einer ethnisch homogenen deutschen Bevölkerung. Dies schwingt mit, auch wenn dies selten so direkt formuliert wird. Der Begriff Remigration wird in dieser Hinsicht als Gegenkonzept zu Multikulturalismus und Vielfalt verstanden.
Die AfD hat in ihrem Programm mehrfach darauf hingewiesen, dass sie eine „Rückführungsoffensive“ für abgelehnte Asylbewerberinnen, Migrantinnen ohne Bleiberecht und sogenannte „Kriminelle“ fordert.
Instrumente, die die AfD zur Remigration vorschlägt
Härtere Abschiebepolitik:
Dies umfasst verschärfte Abschiebungen für abgelehnte Asylbewerber*innen und Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.
Entzug der Staatsbürgerschaft:
Für Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, fordert die AfD, die deutsche Staatsbürgerschaft im Falle von Rechtsverstößen zu entziehen.
Begrenzung des Familiennachzugs:
Die AfD spricht sich gegen den Familiennachzug aus, um eine “Remigration” zu erleichtern und weitere Zuwanderung zu verhindern.
Ende der Seenotrettung:
Migranten im Mittelmeer sollen nicht nach Europa gebracht werden, sondern nach Nordafrika zurückgeführt werden.
Historische Bedeutung von Remigration
Der Begriff Remigration wurde historisch zunächst in anderen Zusammenhängen verwendet. In seiner ursprünglichen Bedeutung bezog er sich auf die Rückkehr von Menschen in ihr Heimatland oder ihre Heimatregion, die zuvor aus verschiedenen Gründen ausgewandert waren.
Beispiele sind:
Nach dem Zweiten Weltkrieg: Hier stand Remigration im Zusammenhang mit der Rückführung von Flüchtlingen und Vertriebenen, die während des Krieges ihre Heimat verloren hatten.
Rückkehr von Gastarbeitern:
In den 1960er und 1970er Jahren gab es Diskussionen über die Remigration von sogenannten Gastarbeitern, die ursprünglich für eine begrenzte Zeit in Deutschland arbeiten sollten. Ihre Rückkehr wurde teils durch Rückkehrprogramme gefördert, aber es gab keinen Zwang.
Unterschied zur heutigen Nutzung
Historisch war Remigration eher eine neutrale oder sogar positiv bewertete Rückkehr, beispielsweise in die Heimat nach einer Flucht oder nach temporärer Arbeitsmigration. In der aktuellen Nutzung, insbesondere durch die AfD, ist Remigration jedoch stark negativ besetzt und mit Zwangsmaßnahmen und Abschiebung verknüpft. Es wird Teil eines ethnonationalistischen Diskurses, der klar darauf abzielt, die Gesellschaft nach Herkunft und Ethnizität zu differenzieren. Auch die Freiwilligkeit, die früher eine Rolle spielte, tritt in den Hintergrund zugunsten einer harten Abschiebepraxis.
Die politischen Ziele und Konzepte der AfD im Zusammenhang mit Remigration und der Schaffung eines “ethnisch homogenen Deutschlands” verstoßen potenziell gegen zentrale Grundsätze des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Besonders betroffen sind die Prinzipien der Menschenwürde, des Gleichheitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots, die fest in der Verfassung verankert sind.
Verfassungswidrige Elemente in der AfD-Ideologie:
1. Menschenwürde (Artikel 1 GG):
Das Grundgesetz betont in Artikel 1, dass die Menschenwürde unantastbar ist. Das Konzept der Remigration, wie es die AfD propagiert, könnte gegen diese Grundnorm verstoßen, da es auf die Entwürdigung von Migrant*innen abzielt, indem sie aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Ethnie als „unerwünscht“ oder „nicht integrierbar“ dargestellt werden. Abschiebungen, die nicht auf individueller Prüfung basieren, sondern pauschal bestimmte Gruppen betreffen, könnten die Menschenwürde verletzen, indem sie Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder kulturellen Zugehörigkeit diskriminieren.
2. Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG):
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und verbietet jegliche Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft, Rasse, Sprache, Heimat und Abstammung. Das Konzept der Remigration zielt jedoch explizit darauf ab, Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft zu diskriminieren, indem bestimmte Gruppen als „fremd“ oder „nicht erwünscht“ definiert werden. Ein solches Vorgehen würde gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
3. Recht auf Asyl (Artikel 16a GG):
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 16a das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Die AfD fordert jedoch eine radikale Einschränkung des Asylrechts und setzt auf die Rückführung von Asylbewerber*innen, oft ohne Berücksichtigung individueller Schutzbedürfnisse. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz vor politischer Verfolgung und könnte als Verletzung des Grundgesetzes ausgelegt werden.
4. Schutz der Familie (Artikel 6 GG):
Der Schutz der Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes verankert. Die AfD fordert jedoch eine Begrenzung oder das Ende des Familiennachzugs für Flüchtlinge und Migrant*innen, was das Grundrecht auf Schutz der Familie verletzen könnte. Die Verhinderung des Familiennachzugs bedeutet in vielen Fällen, dass Familien dauerhaft getrennt bleiben müssen, was dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie widerspricht.
Weitere mögliche Verfassungsverstöße:
Verbot von Diskriminierung und Rassismus:
Jegliche Politik, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Abstammung diskriminiert, widerspricht nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auch dem allgemeinen Diskriminierungsverbot. Die Vorstellung eines „ethnisch reinen Deutschlands“ lässt sich kaum mit diesen verfassungsrechtlichen Prinzipien in Einklang bringen.
Rechtsstaatlichkeit und individuelle Freiheitsrechte: Zwangsmaßnahmen, wie etwa Massenabschiebungen oder der systematische Entzug von Sozialleistungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wären ebenfalls schwer mit den Grundrechten vereinbar, die den Rechtsstaat und die individuelle Freiheit jedes Einzelnen schützen. Solche Maßnahmen könnten als unverhältnismäßig und willkürlich angesehen werden, was im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung steht.
Verfassungsrechtliche Einschätzung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, in dem die Menschenrechte und das Prinzip der Nichtdiskriminierung zentrale Pfeiler der Verfassung sind. Die Konzepte der AfD, die auf ethnische Homogenität und eine massive Einschränkung der Rechte von Migrant*innen abzielen, stehen im klaren Widerspruch zu diesen Grundwerten.
Beobachtung durch den Verfassungsschutz:
Aufgrund der rechtsextremen Positionen und potenziell verfassungswidrigen Ideen steht die AfD bzw. Teile der Partei unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz hat insbesondere die “Flügel”-Bewegung sowie die Junge Alternative (JA) als rechtsextremistisch eingestuft. Diese Beobachtung zeigt, dass Teile der Partei als verfassungsfeindlich eingeschätzt werden, da sie Ziele verfolgen, die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind.
Zentrales Schlusswort:
Remigration verstößt gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den Schutz der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz und das Diskriminierungsverbot. Wer gegen diese fundamentalen Prinzipien verstößt, der begeht schwerwiegende Verfassungsverstöße.
Die AfD ist verfassungsfeindlicher und agiert verfassungswidriger als noch vor 7 Jahren.
Die AfD hat alle angeblich hohen Hürden für ein Verbot bisher ungehindert nehmen können, jetzt muss gehandelt werden.
Jetzt muss die AfD gestoppt werden!
Hier das AfD-Verbot unterstützen:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
-Uwe Schulze-