Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Patrick Bünger und 16 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier beim Petitionsausschuss des Bundestages und Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen die Amtsneutralität und Verletzung von Gesetzen!

Bundespräsident Steinmeier wird als einer der übelsten Spalter und Hetzer der deutschen Geschichte bezeichnet!

Autokratische Züge bei seinen Aufrufen zu Corona Zwangsimpfungen!

Forderungen, einen Pflichtdienst für junge Menschen einzuführen!

Billigung für US-Streumunition an die Ukraine im Kampf gegen Russland (Strafanzeige)!

Missbrauch seines Amtes für Demonstrationen gegen die rechte Opposition! 

Steinmeier bezeichnet Bauern, die an den Bauernprotesten teilnehmen, als aggressive Menschenmengen, von der Bedrohungen ausgehen!

Verstoß gegen das Grundgesetz, GG Art. 3 Abs. 3 (…niemand darf wegen …oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden  ….)

Ein privates Treffen in Potsdam hat der Bundespräsident zum Anlass genommen, die Teilnehmer als Gefährder der Demokratie zu diskreditieren und die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich gegen diese Rattenfänger zu wehren. Daraufhin erfolgten in ganz Deutschland Demonstrationen „gegen Rechts und gegen die AfD“ – inkl. Mordaufrufe gegen Mitglieder und Wähler der AfD (AfDler töten).  Diese Demonstrationen wurden erst ermöglicht und befeuert durch Nichtachtung mehrerer Artikel des Grundgesetzes:

Verstoß gegen das Grundgesetz, GG Art. 5 Abs. 1 (…jeder hat das Recht, seine Meinung……frei zu äußern ….)

Verstoß gegen das Grundgesetz, GG Art. 8 Abs. 1 (….alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu treffen ….)

Verstoß gegen GG Art. 13 Abs. 1; 4 und 5

Die Rolle des Bundespräsidenten – zurzeit Frank-Walter Steinmeier (SPD-Parteimitglied) – sollte in erster Linie repräsentativ und integrativ sein. Er sollte keine aktive politische Rolle wahrnehmen, sondern als Symbol der Einheit und Identität Deutschlands fungieren.

Das trifft auf Herrn Steinmeier allerdings nicht zu!

Der Bundespräsident übt Staatsgewalt im Sinne von Art. 20 Abs. 2 GG aus und ist gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG an die Grundrechte sowie an Gesetz und Recht gebunden, was in der Eidesformel (Art. 56 GG), mittelbar in den Immunitätsregeln (Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 GG) Ausdruck findet.

Der Bundespräsident steht in keinerlei Hinsicht „über dem Gesetz“.

Zu den vom Bundespräsidenten zu beachtenden Rechten gehört das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG, soweit es um die Chancen bei Wahlen geht, in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 GG (bzw. Art. 28 Abs. 1 GG bei Wahlen auf Landesebene.

Diese Rechte werden von Herrn Steinmeier missachtet!

Dieses Recht kann insbesondere dadurch verletzt werden, dass der Bundespräsident zugunsten oder zulasten einer politischen Partei eingreift (unzulässige Wahlbeeinflussung). Gem. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Dementsprechend findet die politische Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen statt (von unten nach oben). Daraus folgt für die Staatsorgane die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität ….

…… die bei Herrn Steinmeier schon lange nicht mehr gegeben ist! Er äußerte sich zu einem privaten Treffen in Potsdam, bei dem Unternehmer, Politiker von CDU/CSU, Werteunion und AfD anwesend waren, um sich u.a. über eine gesetzeskonforme und geordnete Remigration auszutauschen. Dazu ein Zitat von Steinmeier:

„Die Nachrichten über Ausbürgerungspläne, wonach Rechtsextremisten Millionen Menschen, selbst deutsche Staatsbürger, vertreiben wollen, die haben unser Land aufgerüttelt.“

Diese Aussage gibt er - - wie auch die Staatsmedien - ungeprüft zum Besten, sorgt dadurch für Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung und diskreditiert damit die rechte Opposition. Durch diese üble Nachrede, bisher durch nichts bewiesen, diffamiert er bewusst die AfD.

Außerdem erfüllt Herr Steinmeier durch die Weitergabe von ungeprüften Gesprächsinhalten der Teilnehmer dieses angeblichen „Geheimtreffens“ die Tatbestandsmerkmale des § 201 StGb Abs. 1:

Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme einem Dritten zugänglich macht. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nichtöffentliche gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Abs. 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Abs. 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Und genau das trifft auf das Privattreffen in Potsdam zu, nachzulesen in Tichys Einblick – Verfassungsschutz wusste Bescheid.

Wer die AfD rechtsextrem und extremistisch nennt und im gleichen Atemzug bezüglich der anstehenden Landtagswahlen und der Europawahl von extremistischen Rattenfängern spricht, stellt durch solche Aussagen natürlich eine gewollte Verbindung zur AfD her. Indirekt bezeichnet der Bundespräsident also die AfD als Rattenfänger und die ca. 10 Millionen Wähler der AfD zwangsläufig als Ratten.

Na ja, da befindet er sich ja in guter Gesellschaft zu Frau Agnes Strack-Zimmermann (FDP-Politikerin, Waffenlobbyistin, Kriegstreiberin und Spitzenkandidatin für die Europawahl), welche die AfD als Haufen Scheiße und deren Wähler als Fliegen auf diesen Scheißhaufen bezeichnet. Da ist ja der bayerische Ministerpräsident Markus Söder noch human, denn er bezeichnet die AfD als parasitäre Gruppe. Der Ministerpräsident von NRW spricht bei der AfD von Nazitruppe.

Sind das die aufrechten und lupenreinen Demokraten? Mit Sicherheit nicht. Wo bleibt hier der Verfassungsschutz? Aber zurück zum Bundespräsidenten:

Durch die Kundgabe von negativen Werturteilen über die Ziele und Betätigungen der rechten Opposition, verletzt er der Chancengleichheit der Parteien – insbesondere der AfD (Alternative für Deutschland).

Obwohl der Bundespräsident zur Neutralität gehalten ist, steht Steinmeier als SPD-Politiker immer wieder mit anderen politischen Parteien im Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses und ihm stehen „Kraft seines Amtes“ Mittel zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken.

Erneuter Amtsmissbrauch des Bundespräsidenten!

Es gehört auch nicht zu seinen Befugnissen, die Öffentlichkeit über radikale Bestrebungen zu informieren oder über einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei (Art. 21 Abs. 2 GG) zu befinden.

Weiterhin darf er keine Äußerungen tätigen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die als „Schmähkritik“ qualifiziert werden.

Aber daran hält sich Herr Steinmeier nicht.

Verletzt der Bundespräsident vorsätzlich die Verfassung oder ein Bundesgesetz, kann das Bundesverfassungsgericht ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.

Herr Steinmeier hat schon häufig die Stellung seines Amtes missbraucht, z.B. wollte er als Bundespräsident einen Pflichtdienst für junge Menschen einführen. Zu Corona Zeiten rief er zu Corona Zwangsimpfungen auf und suggerierte der Bevölkerung: „Ungeimpfte gefährden uns alle“ und diskreditierte damit alle Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten oder konnten. 

Es liegt auch eine Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft gegen den Bundespräsidenten vor und zwar wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz. Es geht um die Billigung von US-Streumunition an die Ukraine.

Aus diesen und anderen, noch nicht genannten Gründen, möchten wir nicht von so einem Bundespräsidenten repräsentiert werden. Er diffamiert und diskreditiert die demokratisch gewählte AfD, mit dem Ziel, diese von der politischen Bildfläche Deutschlands verschwinden zu lassen.

Wir wollen einen Bundespräsidenten aller Deutschen, aller Parteien und aller Wähler, egal für wen sich diese auch entschieden haben oder entscheiden werden – ohne von Rattenfängern und Ratten zu reden.

Wir wollen einen Bundespräsidenten, der neutral ist, der vereint und nicht spaltet, der das deutsche Volk motiviert und unterstützt. Wir wollen einen Bundespräsidenten, der nicht gegen das Grundgesetz verstößt sondern sich an Recht und Ordnung hält.

All dieses ist durch Herrn Steinmeier nicht gegeben und deshalb werden wir mit Ihrer Unterstützung ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland einleiten lassen.

Darüber hinaus ist es unsere Meinung, dass ein Bundespräsident nicht von der Bundesversammlung, sondern direkt vom Volk gewählt werden muss.

Die Neutralität des Amtes ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie garantiert das Vertrauen des Volkes in die Institution des Bundespräsidenten. Wenn dieses Vertrauen durch Handlungen oder Aussagen des amtierenden Präsidenten erschüttert wird, muss gehandelt werden.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands um ihre Unterstützung bei dieser Petition für eine faire und unparteiische Präsidentschaft zum Wohle unseres Landes. Bitte unterschreiben Sie diese Petition jetzt!

5.309

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Patrick Bünger und 16 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier beim Petitionsausschuss des Bundestages und Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen die Amtsneutralität und Verletzung von Gesetzen!

Bundespräsident Steinmeier wird als einer der übelsten Spalter und Hetzer der deutschen Geschichte bezeichnet!

Autokratische Züge bei seinen Aufrufen zu Corona Zwangsimpfungen!

Forderungen, einen Pflichtdienst für junge Menschen einzuführen!

Billigung für US-Streumunition an die Ukraine im Kampf gegen Russland (Strafanzeige)!

Missbrauch seines Amtes für Demonstrationen gegen die rechte Opposition! 

Steinmeier bezeichnet Bauern, die an den Bauernprotesten teilnehmen, als aggressive Menschenmengen, von der Bedrohungen ausgehen!

Verstoß gegen das Grundgesetz, GG Art. 3 Abs. 3 (…niemand darf wegen …oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden  ….)

Ein privates Treffen in Potsdam hat der Bundespräsident zum Anlass genommen, die Teilnehmer als Gefährder der Demokratie zu diskreditieren und die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich gegen diese Rattenfänger zu wehren. Daraufhin erfolgten in ganz Deutschland Demonstrationen „gegen Rechts und gegen die AfD“ – inkl. Mordaufrufe gegen Mitglieder und Wähler der AfD (AfDler töten).  Diese Demonstrationen wurden erst ermöglicht und befeuert durch Nichtachtung mehrerer Artikel des Grundgesetzes:

Verstoß gegen das Grundgesetz, GG Art. 5 Abs. 1 (…jeder hat das Recht, seine Meinung……frei zu äußern ….)

Verstoß gegen das Grundgesetz, GG Art. 8 Abs. 1 (….alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu treffen ….)

Verstoß gegen GG Art. 13 Abs. 1; 4 und 5

Die Rolle des Bundespräsidenten – zurzeit Frank-Walter Steinmeier (SPD-Parteimitglied) – sollte in erster Linie repräsentativ und integrativ sein. Er sollte keine aktive politische Rolle wahrnehmen, sondern als Symbol der Einheit und Identität Deutschlands fungieren.

Das trifft auf Herrn Steinmeier allerdings nicht zu!

Der Bundespräsident übt Staatsgewalt im Sinne von Art. 20 Abs. 2 GG aus und ist gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG an die Grundrechte sowie an Gesetz und Recht gebunden, was in der Eidesformel (Art. 56 GG), mittelbar in den Immunitätsregeln (Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 GG) Ausdruck findet.

Der Bundespräsident steht in keinerlei Hinsicht „über dem Gesetz“.

Zu den vom Bundespräsidenten zu beachtenden Rechten gehört das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG, soweit es um die Chancen bei Wahlen geht, in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 GG (bzw. Art. 28 Abs. 1 GG bei Wahlen auf Landesebene.

Diese Rechte werden von Herrn Steinmeier missachtet!

Dieses Recht kann insbesondere dadurch verletzt werden, dass der Bundespräsident zugunsten oder zulasten einer politischen Partei eingreift (unzulässige Wahlbeeinflussung). Gem. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Dementsprechend findet die politische Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen statt (von unten nach oben). Daraus folgt für die Staatsorgane die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität ….

…… die bei Herrn Steinmeier schon lange nicht mehr gegeben ist! Er äußerte sich zu einem privaten Treffen in Potsdam, bei dem Unternehmer, Politiker von CDU/CSU, Werteunion und AfD anwesend waren, um sich u.a. über eine gesetzeskonforme und geordnete Remigration auszutauschen. Dazu ein Zitat von Steinmeier:

„Die Nachrichten über Ausbürgerungspläne, wonach Rechtsextremisten Millionen Menschen, selbst deutsche Staatsbürger, vertreiben wollen, die haben unser Land aufgerüttelt.“

Diese Aussage gibt er - - wie auch die Staatsmedien - ungeprüft zum Besten, sorgt dadurch für Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung und diskreditiert damit die rechte Opposition. Durch diese üble Nachrede, bisher durch nichts bewiesen, diffamiert er bewusst die AfD.

Außerdem erfüllt Herr Steinmeier durch die Weitergabe von ungeprüften Gesprächsinhalten der Teilnehmer dieses angeblichen „Geheimtreffens“ die Tatbestandsmerkmale des § 201 StGb Abs. 1:

Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme einem Dritten zugänglich macht. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nichtöffentliche gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Abs. 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Abs. 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Und genau das trifft auf das Privattreffen in Potsdam zu, nachzulesen in Tichys Einblick – Verfassungsschutz wusste Bescheid.

Wer die AfD rechtsextrem und extremistisch nennt und im gleichen Atemzug bezüglich der anstehenden Landtagswahlen und der Europawahl von extremistischen Rattenfängern spricht, stellt durch solche Aussagen natürlich eine gewollte Verbindung zur AfD her. Indirekt bezeichnet der Bundespräsident also die AfD als Rattenfänger und die ca. 10 Millionen Wähler der AfD zwangsläufig als Ratten.

Na ja, da befindet er sich ja in guter Gesellschaft zu Frau Agnes Strack-Zimmermann (FDP-Politikerin, Waffenlobbyistin, Kriegstreiberin und Spitzenkandidatin für die Europawahl), welche die AfD als Haufen Scheiße und deren Wähler als Fliegen auf diesen Scheißhaufen bezeichnet. Da ist ja der bayerische Ministerpräsident Markus Söder noch human, denn er bezeichnet die AfD als parasitäre Gruppe. Der Ministerpräsident von NRW spricht bei der AfD von Nazitruppe.

Sind das die aufrechten und lupenreinen Demokraten? Mit Sicherheit nicht. Wo bleibt hier der Verfassungsschutz? Aber zurück zum Bundespräsidenten:

Durch die Kundgabe von negativen Werturteilen über die Ziele und Betätigungen der rechten Opposition, verletzt er der Chancengleichheit der Parteien – insbesondere der AfD (Alternative für Deutschland).

Obwohl der Bundespräsident zur Neutralität gehalten ist, steht Steinmeier als SPD-Politiker immer wieder mit anderen politischen Parteien im Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses und ihm stehen „Kraft seines Amtes“ Mittel zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken.

Erneuter Amtsmissbrauch des Bundespräsidenten!

Es gehört auch nicht zu seinen Befugnissen, die Öffentlichkeit über radikale Bestrebungen zu informieren oder über einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei (Art. 21 Abs. 2 GG) zu befinden.

Weiterhin darf er keine Äußerungen tätigen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die als „Schmähkritik“ qualifiziert werden.

Aber daran hält sich Herr Steinmeier nicht.

Verletzt der Bundespräsident vorsätzlich die Verfassung oder ein Bundesgesetz, kann das Bundesverfassungsgericht ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.

Herr Steinmeier hat schon häufig die Stellung seines Amtes missbraucht, z.B. wollte er als Bundespräsident einen Pflichtdienst für junge Menschen einführen. Zu Corona Zeiten rief er zu Corona Zwangsimpfungen auf und suggerierte der Bevölkerung: „Ungeimpfte gefährden uns alle“ und diskreditierte damit alle Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten oder konnten. 

Es liegt auch eine Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft gegen den Bundespräsidenten vor und zwar wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz. Es geht um die Billigung von US-Streumunition an die Ukraine.

Aus diesen und anderen, noch nicht genannten Gründen, möchten wir nicht von so einem Bundespräsidenten repräsentiert werden. Er diffamiert und diskreditiert die demokratisch gewählte AfD, mit dem Ziel, diese von der politischen Bildfläche Deutschlands verschwinden zu lassen.

Wir wollen einen Bundespräsidenten aller Deutschen, aller Parteien und aller Wähler, egal für wen sich diese auch entschieden haben oder entscheiden werden – ohne von Rattenfängern und Ratten zu reden.

Wir wollen einen Bundespräsidenten, der neutral ist, der vereint und nicht spaltet, der das deutsche Volk motiviert und unterstützt. Wir wollen einen Bundespräsidenten, der nicht gegen das Grundgesetz verstößt sondern sich an Recht und Ordnung hält.

All dieses ist durch Herrn Steinmeier nicht gegeben und deshalb werden wir mit Ihrer Unterstützung ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland einleiten lassen.

Darüber hinaus ist es unsere Meinung, dass ein Bundespräsident nicht von der Bundesversammlung, sondern direkt vom Volk gewählt werden muss.

Die Neutralität des Amtes ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie garantiert das Vertrauen des Volkes in die Institution des Bundespräsidenten. Wenn dieses Vertrauen durch Handlungen oder Aussagen des amtierenden Präsidenten erschüttert wird, muss gehandelt werden.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands um ihre Unterstützung bei dieser Petition für eine faire und unparteiische Präsidentschaft zum Wohle unseres Landes. Bitte unterschreiben Sie diese Petition jetzt!

Die Entscheidungsträger*innen

Bundesrat
Petitionsstelle

Neuigkeiten zur Petition